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IGNORED

Kontrolle vom Amt zu Hause


Benelli M4

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hier in Berlin musste ich bei der ersten Kurzen und der ersten Langen jeweils einen Kaufbeleg für den entsprechenden Tresor beim LKA vorlegen.Die haben sich das kopiert und gut war. Kontrollbesuche werden ,nach meiner Nachfrage hin,nur vom LKA gemacht.Also Besuche vom Ordnungsamt dürfen nicht gemacht werden,die dürfen nur Parksünder aufschreiben...... :chrisgrinst:

ja das mit den tresor beleg ist total IN beim amt :rolleyes:

machen dir jetzt überall ... musste ich auch zeigen

Geschrieben
Wo währe da das Problem? Wenn die Leute vom Amt das Zeug sehen wollen..... Bitte, ich habe nichts zu verbergen!

Hallo hunter375

das Problem ist, daß du die Jungs beim Gesetzesverstoß unterstützen würdest. Du hälst dich an das Gesetz, dann sollen die das auch tun. Verdachtsunabhängige Kontrollen sind nicht vom Gesetz gedeckt. Es kann nur mit deiner Einwilligung kontrolliert werden. Dies kann von jedem erfolgen. Vom Ordnungsamt, vom Nachbarn, vom Bäcker aus der Nachbarschaft vom nächstbesten Obdachlosen. Wäre immer das Gleiche. Als legaler Waffenbesitzer sollte jeder bei so einer Kontrolle nein sagen. Wenn die sich nicht abweisen lassen, schmeiß sie raus. Die Schmußenummer bringt rein gar nichts.

Steven

Geschrieben
Als legaler Waffenbesitzer sollte jeder bei so einer Kontrolle nein sagen.

Grundsätzlich sehe ich das genauso. Aber: Hat das schonmal jemand hier aus dem Forum praktiziert? Wenn ja, wie ist es ausgegangen? Nicht daß es nachher noch heißt, durch die Abweisung habe man einen Grundverdacht geschaffen und dann kommen sie ganz amtlich rein.

Und: Wie war der SB nach so einer Abfuhr dann später drauf?

Geschrieben
Ich weiß nicht, wie ihr euch die Personalausstattung der Waffenbehörden vorstellt, oder wie die bei euren Behörden vor Ort so aussieht.

Mehr als Stichprobenkontrollen, maximal gewisse zeitweilige Schwerpunktaktionen sind von der "manpower" her nicht möglich. "Drangsalierungsaktionen" könnt ihr unter dem Aspekt vergessen.

...naja, mir kommen da grad die 1€ Jobber in den Sinn. Mal kurz eine Ausbildung von 1 Stunde machen und schon könnte man flächendeckend kontrollieren. Ich hoffe ich wecke keine schlafenden Hunde. Aber wundern würd´s mich auch nicht, wenn man auf sowas käme...

Geschrieben

Hallo, wie hier schon richtig geschrieben wurde, sind pauschale Stichproben zur Überprüfung der Aufbewahrungssituation rechtswidrig.

Mehr als Kaufbeleg/Lieferschein für Tresor vorlegen ist also nicht drin. Fotos vom Tresor vorlegen macht wohl wenig Sinn, denn da könnte ja irgendein anderer Tresor drauf abgebildet sein. Blöd deshalb immer dann, wenn man einen Tresor übernimmt und über den keine Unterlagen mehr hat. Denkbar wäre in solchen Fällen dann der umgekehrte Fall, also dass der Waffenbesitzer der Behörde anbietet, sich vor Ort davon zu überzeugen, dass eine rechtskonforme Verwahrung gegeben ist.

Letztendlich liegt die sichere Aufbewahrung aber in der Verantwortung jedes einzelnen Waffenbesitzers. Wer sich nicht drum schert, riskiert seine Zuverlässigkeit und das kommt oft ganz dumm raus (z.B. kleiner Tipp am Rande an die Behörde nach der Scheidung, anderweitige Hausdurchsuchung, der "liebe" Nachbar, Versicherungsfall im Haus oder schlichtweg Diebstahl einer nicht weggeschlossenen Waffe etc.). Aus diesem Grund reicht es den meisten Waffenbehörden auch, wenn der Waffenbesitzer im Antrag angibt, wie die Verwahrung vorgenommen wird.

Das selbe gilt ja auch für den Beschuss. Da erfolgt ja in der Regel auch nur der Hinweis, aber kontrolliert wird das (für NRW würde ich jetzt nicht meine Hand ins Feuer legen :rolleyes: ) nicht.

Geschrieben
...Das selbe gilt ja auch für den Beschuss. Da erfolgt ja in der Regel auch nur der Hinweis, aber kontrolliert wird das (für NRW würde ich jetzt nicht meine Hand ins Feuer legen :rolleyes: ) nicht.

Kannst Du das mit dem Beschuss bitte weiter ausführen, inwieweit uns das betrifft?

Geschrieben

Das Thema "Kontrolle vom Amt" scheint ja für manche sehr aufregend zu sein.......

Bin Waffenbesitzer seit 1969, habe die ganzen Waffenrechtsveränderungen und Novellen "mitmachen" dürfen.

Bin in zwei Vereinen und nicht einmal war die Rede von einer häuslichen Überprüfung.

Weder bei mir, noch bei den anderen Vereinsmitgliedern.

Liegt in meinem speziellen Fall sicher daran, dass ich zu "meiner" Sachbearbeiterin ganz einfach nett bin, frisch geduscht, rasiert und nicht nach Fusel riechend und in der Wortwahl moderat auftrete. :chrisgrinst:

Und wenn eine stichprobenhafte Überprüfung stattfinden und mich das "Los" treffen würde, hätte ich bei vorheriger Ankündigung und Terminvereinbarung keine Probleme damit.

Gruß Habakuk

im FWR

Die Rächtschreibung mal wieder.....

Geschrieben
Und wenn eine stichprobenhafte Überprüfung stattfinden und mich das "Los" treffen würde, hätte ich bei vorheriger Ankündigung und Terminvereinbarung keine Probleme damit.

auch bei einer Ankündigung und Terminvereinbarung müssen immer noch begründete Zweifel an einer unsachgemäßen Aufbewahrung bestehen!

Die Behörde verlangt von mir, dass ich mich rechtskonform verhalte. Nichts anderes verlange ich von der Behörde auch.

Harlekin

Geschrieben
Hat das schonmal jemand hier aus dem Forum praktiziert? Wenn ja, wie ist es ausgegangen? Nicht daß es nachher noch heißt, durch die Abweisung habe man einen Grundverdacht geschaffen und dann kommen sie ganz amtlich rein.

Und: Wie war der SB nach so einer Abfuhr dann später drauf?

Hallo Thorsten

mein SB deutete mal vor jahren eine Überprüfung an. War gerade wg. eines Eintrags da. Ich machte ihn darauf aufmerksam, daß ich ihn vor der Tür stehen lassen würde und danach wurde dieses Thema nie wieder erwähnt.

Wir haben ein sehr freundliches Verhältnis. Respektvoll auf beiden Seiten. Noch nie eine Schikane erlebt.

Steven

Geschrieben
auch bei einer Ankündigung und Terminvereinbarung müssen immer noch begründete Zweifel an einer unsachgemäßen Aufbewahrung bestehen!

Die Behörde verlangt von mir, dass ich mich rechtskonform verhalte. Nichts anderes verlange ich von der Behörde auch.

Harlekin

Mit dem "Los" meinte ich eigentlich, dass es eine Zufallsauswahl geben könnte, die mich - ohne dass ich aufgefallen wäre - hätte treffen können.

Ansonsten gebe ich Dir völlig Recht.

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben
Na komm, den § 12 BeschussG kennst Du doch auch. :rolleyes:

Ja, klar. Aber der Beschuss ist doch andererseits nicht nötig, solange ich die entsprechende Waffe nicht weiterverkaufe, oder diese benutze.

Darauf wollte ich hinaus.

IMI

Geschrieben

Oder wenn das Beschussamt eine Bescheinigung ausstellt, dass die Waffe nicht beschossen werden kann.

Geschrieben
Hallo

Als ich das letzte mal beim amt war habe ich mich mit dem sachverständigen über allgemeine vorschriften usw unterhalten....

er sagte auch das immer mal stichproben gemacht werden zwecks korekter lagerung. (hamburg)

hat das hier mal jemand erlebt das jemand an die tür klopft und sagt " hallo darf ich mal ihre kanone sehen " oha wenn er sich wirklich so ausdrückt könnte es eine falsche reaktion geben.... :rotfl2:

wie sieht das aus muss man den reinlassen ? klar sollte man.. aber muss man?

:s75: bin ja gespannt ob jemand erfahrung damit hat

Ich habe es so gehandhabt:

Bei einem erneuten Erwerbsantrag wurde ich gefragt (zusätzlich! Mündlich-) wie ich meine Waffe aufbewahre.

Weiter: Haben sie für ihre Angaben eine Rechnung über den Safe? Nein? Dann bitte ein Foto vom Typenschild! (als Reaktion auf meine Antwort, daß ich Waffen legal schieße und entsprechend aufbewahre seit 20 Jahren und deshalb keine Rechnung vom Safe mehr vorhanden ist).

Ich weiter: Foto geht nicht- ich kann nicht fotografieren und hab keine Knipse.- Erstmal Stille im Dom. Dann mein "Entgegenkommen": Ihr könnt mich mal (NEIN!!!! Nicht was ihr denkt, was kommt!) mal in meiner Wohnung besuchen und die Art der Aufbewahrung in Augenschein nehmen.-------aber erst nach vorheriger Anmeldung!

-----Seitdem hab ich nichts mehr Diesbezügliches gehört!

MfG!

Geschrieben

Och, wenn meine Sachbearbeiterinnen nur mal kämen.....die sind bildhübsch und sehr nett...

wären bestimmt eine angenehme Gesellschaft.

Da ließe ich mich doch ausgesprochen gerne kontrollieren...:wub:

Leider hab ich bei der ersten Waffe ein Digitalfoto vom Typenschild gemacht und ausgedruckt. Das liegt jetzt DIN A 4 groß in meiner "Akte".

Fürchte, ich werd wohl bis zum Sankt Nimmerleinstag auf diesen Besuch warten müssen.

Geschrieben
Och, wenn meine Sachbearbeiterinnen nur mal kämen.....die sind bildhübsch und sehr nett...

wären bestimmt eine angenehme Gesellschaft.

Da ließe ich mich doch ausgesprochen gerne kontrollieren... :wub:

......

".....die tut nix, die will bloß spielen!" :021:

Geschrieben

Im Nachbarkreis wurden vergangenes Jahr die Waffenbesitzer angeschrieben und um Vorlage entsprechender Dokumente gebeten.

Diejenigen die keine Rechnungen haben, konnten Fotos ihrer Tresore mit Typenschild einreichen.

... man munkelt, dass der Tresorabsatz beim örtlichen Waffenhändler sprunghaft in die Höhe gegangen ist.

@kay sven: Ich glaube, dass du in dem Kreis wohnst - weißt du mehr?

Geschrieben
Och, wenn meine Sachbearbeiterinnen nur mal kämen.....die sind bildhübsch und sehr nett...

...

Leider hab ich bei der ersten Waffe ein Digitalfoto vom Typenschild gemacht und ausgedruckt.

Das ist uns Lesern nun wenig hilfreich, wenn Dein Tresorfoto in der Akte liegt.

Kannst Du nicht mal die Sachbearbeiterinnen fotografieren und uns hier zur Inaugenscheinname präsentieren? ^_^

Geschrieben

Ich habe die Behörde nach genauer Schilderung der Lagerung (Waffenschrank, Munitionsschrank, aufgeschaltete Alarmanlage) auch zum Besuch eingeladen nach Terminabsprache.

Telefonisch habe ich noch mal nachgefragt. Mit hat die echt freundliche Dame :eclipsee_gold_cup: bei der Behörde gesagt: "Wir vertrauen unseren Kunden! Was soll ich mit Bilder der Waffenschränke? Welche Schränke das sind und wie die gehandhabt werden, können wir eh nicht überprüfen!"

Hausbesuche machen die hier wohl nicht...

Geschrieben
Hier in Berlin musste ich bei der ersten Kurzen und der ersten Langen jeweils einen Kaufbeleg für den entsprechenden Tresor beim LKA vorlegen.Die haben sich das kopiert und gut war. Kontrollbesuche werden ,nach meiner Nachfrage hin,nur vom LKA gemacht.Also Besuche vom Ordnungsamt dürfen nicht gemacht werden,die dürfen nur Parksünder aufschreiben...... :chrisgrinst:

Vorlegen beim LKA ???? Und das wegen einem Scheiß-Blechkasten, den jeder Igor mit Heimwerker-Werkzeug aufkriegt!! Mir kommt die Magensäure hoch!

Das ist Schikane hoch 3!

Ehrlich- bin ich froh, dort nicht zu wohnen!!!!

Ich erspare mir, zu fragen, ob Westsektor oder Ostsektor- ich denke, die Antwort kenne ich.----

Freund- mein aufrichtiges Beileid!

MfG!

Archiviert

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