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IGNORED

Kontrolle vom Amt zu Hause


Benelli M4

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Hallo

Als ich das letzte mal beim amt war habe ich mich mit dem sachverständigen über allgemeine vorschriften usw unterhalten....

er sagte auch das immer mal stichproben gemacht werden zwecks korekter lagerung. (hamburg)

hat das hier mal jemand erlebt das jemand an die tür klopft und sagt " hallo darf ich mal ihre kanone sehen " oha wenn er sich wirklich so ausdrückt könnte es eine falsche reaktion geben.... :rotfl2:

wie sieht das aus muss man den reinlassen ? klar sollte man.. aber muss man?

:s75: bin ja gespannt ob jemand erfahrung damit hat

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Hallo

Als ich das letzte mal beim amt war habe ich mich mit dem sachverständigen über allgemeine vorschriften usw unterhalten....

er sagte auch das immer mal stichproben gemacht werden zwecks korekter lagerung. (hamburg)

hat das hier mal jemand erlebt das jemand an die tür klopft und sagt " hallo darf ich mal ihre kanone sehen " oha wenn er sich wirklich so ausdrückt könnte es eine falsche reaktion geben.... :rotfl2:

wie sieht das aus muss man den reinlassen ? klar sollte man.. aber muss man?

:s75: bin ja gespannt ob jemand erfahrung damit hat

Ich habe noch keine Erfahrung :wub: , aber der Spruch oben ist echt gut. :icon14:

Wenn er mich das fragen würde, wüßte ich, was ich ihm oder besser noch Ihr zeigen würde.

Gruß Christian

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Gast Nightingale
er sagte auch das immer mal stichproben gemacht werden zwecks korekter lagerung. (hamburg)

hat das hier mal jemand erlebt das jemand an die tür klopft und sagt " hallo darf ich mal ihre kanone sehen "

Direkt mal so anklopfen und Einlass Begehren darf nur die Pozilei. Als ich meine Pulverschein gemacht habe, war jemand von der Unteren Jagdbehörde bei mir zu Hause und hat sich die Lagerung des Pulvers angeschaut. Mit Anmeldung natürlich.

Das Ordnungsamt hatte mich im vergangenen Jahr angeschrieben, ich solle die Lagerung der Waffen in einem zertifizierten Tresor nachweisen. Also entweder Kaufbeleg und Kopie des Zertifikates zuschicken oder ein Foto des Typenschildes machen.

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welcher "Sachverständige" war das und bei welcher Behörde war das?

Darüber gibt es hier schon eine Unmenge von threads.

Aber hier noch mal der § 36 (3) WaffG:

(3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen.

Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Die entscheidenen Stellen habe ich mal fett gemacht.

Danach sind Stichprobenkontrollen ausgeschlossen.

Harlekin

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(3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen.

:00000733: Dann will ich mal gleich zum Amt gehen und denen die sichere Aufbewahrung meiner Voll-Auto M16 nachweisen! (Achtung: Ironie)

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Wo währe da das Problem? Wenn die Leute vom Amt das Zeug sehen wollen..... Bitte, ich habe nichts zu verbergen! Wenn denen Langweilig ist dürfen's gerne vorbei kommen!

Gruß

Hunter

Sicherlich kein Problem, könnte aber schnell zu einer Masche werden um uns den Spass daran zu verderben.

Bei mir kommen nur die "grünen" rein , da gibts sogar einen Kaffee. Der Rest muss leider draussen warten oder

aber er hat ne Selbsteinladung vom Staatsanwalt dabei. Sonst gehen bei uns bald die Knöllchenschreiber ein und aus.

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Ich weiß nicht, wie ihr euch die Personalausstattung der Waffenbehörden vorstellt, oder wie die bei euren Behörden vor Ort so aussieht.

Mehr als Stichprobenkontrollen, maximal gewisse zeitweilige Schwerpunktaktionen sind von der "manpower" her nicht möglich. "Drangsalierungsaktionen" könnt ihr unter dem Aspekt vergessen. Und sie sind vom Gesetz (wurde ja oben wiedergegeben) auch nicht vorgesehen.

Gruß,

karlyman

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Sicherlich kein Problem, könnte aber schnell zu einer Masche werden um uns den Spass daran zu verderben.

Bei mir kommen nur die "grünen" rein , da gibts sogar einen Kaffee. Der Rest muss leider draussen warten oder

aber er hat ne Selbsteinladung vom Staatsanwalt dabei. Sonst gehen bei uns bald die Knöllchenschreiber ein und aus.

Bei mir hat sich in 23 Jahren keiner sehen lassen....... aber von mir aus können's in der Woche 3x kommen..... den Spass an Jagd, Waffen und schießen werde ich mir von ein paar §§-Heinis so schnell nicht verderben lassen!

Gruß

Hunter

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Bei mir hat sich in 23 Jahren keiner sehen lassen....... aber von mir aus können's in der Woche 3x kommen..... den Spass an Jagd, Waffen und schießen werde ich mir von ein paar §§-Heinis so schnell nicht verderben lassen!

Gruß

Hunter

Bei mir schon. Die waren aber eher an den Räumlichkeiten als an der Aufbewahrung interessiert.

.... und die Kollegen in grün am Kaffee :rolleyes: .

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Bei mir kommen nur die "grünen" rein , da gibts sogar einen Kaffee. Der Rest muss leider draussen warten oder

aber er hat ne Selbsteinladung vom Staatsanwalt dabei.

Und natürlich die komplett schwarzen :ninja:

Aber die klingeln meistens nicht... :acute:

Spaß beiseite:

Ich denke mal, wie Harlekin schon zitierte: § 36 (3) WaffG:

Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen...

Die Behörde kann den Nachweis verlangen: Der Nachweis dürfte erstmal durch Kaufbelege, Typenschilde usw. sein.

Kommt man dem nicht nach, wird man wahrscheinlich erst ermahnt, bekommt eine zweite Frist/Chance oder eben einen Hausbesuch. Hängt wahrscheinlich davon ab, wie viele Waffen man schon registriert hat.

Wobei ich diese Regelung eher als Übergangsregelung für Waffen, die vor dem Inkrafttreten des neuen WaffG 2003 angeschafft wurden sehe, wo ja die strengeren Aufbewahrungsrichtllinien noch nicht galten. "Altbesitzer" mußten dann halt nachweisen, dass sie nach dem neuen Gesetz konform aufbewahren.

In der Zwischenzeit dürfte bei einem Neuantrag, also noch gar keine waffenrechtlichen Erlaubnisse beim Antragsteller vorhanden, generell ohne den Nachweis eines geeigneten Waffenschrankes nichts mehr gehen. Bei uns im Verien mußten alle Neuantragsteller ihre Quittungen/Lieferscheine des Waffenschrankes zusammen mit dem Antrag vorlegen. Die werden ziemlcih sicher auch keine Besuche bekommen. Denn es liegt beim Amt ja alles vor.

Gruß,

Pistolero

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Bei uns muss auch ein Neuling nur ankreuzen was er für Schränke hat.

Hört sich nach einer guten Behörde an, die von vornherein davon ausgeht, dass der Antragsteller alles richtig macht. :icon14:

Ist halt nicht überall so, aber ich konnte damit leben, den Lieferschein zu kopieren.

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aber von mir aus können's in der Woche 3x kommen.....

Nö! Vom Grundprinzip her ganz sicher nicht, weils dann so aussieht, als wäre es im Gegensatz zum Gesetzestext richtig oder gar selbstverständlich. Je mehr man sich "freiwillig" gefallen läßt, desto mehr wird von einem erwartet bzw. einem auferlegt.

Zudem kann es immer sein, daß doch irgend ein klitzekleiner Mißstand vorhanden ist oder etwas dem SB mißfällt. Und schon hat man wegen "von mir aus können's in der Woche 3x kommen" Dreck im Schachterl!

Das Problem wird nur in vielen Fällen sein: Ob mans im Kreuz hat, den Sachbearbeiter, mit dem man sonst leidlich auskommt vor der Tür stehen zu lassen?

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Und natürlich die komplett schwarzen :ninja:

Aber die klingeln meistens nicht... :acute:

S......

Die komplett schwarzen zähl ich mal zu den "grünen".... und die haben auch immer grüne dabei. :00000733:

.... da wird meine Frau wohl zwei Kannen machen müssen.

Aber ohne klingeln geht da nix ...auch für die nicht.

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Hier in Berlin musste ich bei der ersten Kurzen und der ersten Langen jeweils einen Kaufbeleg für den entsprechenden Tresor beim LKA vorlegen.Die haben sich das kopiert und gut war. Kontrollbesuche werden ,nach meiner Nachfrage hin,nur vom LKA gemacht.Also Besuche vom Ordnungsamt dürfen nicht gemacht werden,die dürfen nur Parksünder aufschreiben...... :chrisgrinst:

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Bei uns muss auch ein Neuling nur ankreuzen was er für Schränke hat.

Ist in unserem Kreis/bei unserem zuständigen Ordnungsamt im Grund auch so.

Ein Fächlein im Antragsformular, in dem mit wenigen Worten anzugeben ist,

auf welche Weise (Schrank Sicherheitsstufe..) die Waffen aufbewahrt werden.

Wahrscheinlich ist das in Ba.-Wü. ziemlich einheitlich.

Gruß,

karlyman

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