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IGNORED

Wieviele Waffen darf man leihen?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

hab mal ne frage.Wieviel waffen darf ich leihen?

Nehmen wir an ich hab nen voreintrag für 223 kann ich dann auch zb noch zwei 9mm Pistolen leihen?Gleichen Herstellers?

Es geht um das mitnehmen.Aufbewahren ist auch kein Problem.Kann ich drei Waffen leihen auch wenn zwei im gleichen Kaliber sind?

Grüsse

Larsolf

Geschrieben
Hi,

hab mal ne frage.Wieviel waffen darf ich leihen?

Nehmen wir an ich hab nen voreintrag für 223 kann ich dann auch zb noch zwei 9mm Pistolen leihen?Gleichen Herstellers?

Es geht um das mitnehmen.Aufbewahren ist auch kein Problem.Kann ich drei Waffen leihen auch wenn zwei im gleichen Kaliber sind?

Grüsse

Larsolf

Hallo Larsolf

bevor du über dir über das Leihen gedanken machst , brauchts du erstmal eine WBK ( vorzugsweise eine Grüne ). Der Verleiher in deinem Fall , wohl ein Händler kann dir genau sagen , was und wie du leihen kannst. Aufbewahrungsvorschriften gelten wie wenn eigenes Eigentum. Aber dein Problem wird sein , Munition leihen ist wohl nicht - wenn ich unrecht habe , möge man mich berichtigen und was nützen dir die geliehenen Waffen ohne Munition??

regards trucker

Geschrieben

Warum solltest Du die nicht leihen dürfen?

Gerade, weil sie im gleichen Kaliber sind, spricht doch alles dafür, daß es Dir darum geht, sie auszuprobieren.

Wenn's in Dein Bedürfnis paßt und die Zeit nicht überschritten wird: kein Prob.

Von einer Mengenbegrenzung steht nix im WaffG.

Heinrich

Geschrieben

moin,

als inhaber einer wbk (voreintrag ist irrelevant) kannst du dir dem wortlaut des § 12 waffg eine waffe leihen.

im zusammenhang mit der waffvwv zu §12 ist allerdings keine einschränkung erkennbar - dort ist von waffen die rede. wäre vom gesetzgeber eine beschränkung explizit gewollt, würde sie dort deutlich zu finden sein.

ohne es jetzt genau zu wissen - auf den ersten blick sage ich eine waffe, auf den zweiten blick: was der tresor hergibt.

grüße

H..... , Munition leihen ist wohl nicht - wenn ich unrecht habe , möge man mich berichtigen ....

ok - sei hiermit berichtigt: wer - wie hier beabsichtigt - eine waffe leiht, darf auch die dazugehörige munition erwerben.

also: mit wbk und leihvertrag in den laden und gekauft!

grüße

Geschrieben
Hallo Larsolf

bevor du über dir über das Leihen gedanken machst , brauchts du erstmal eine WBK ( vorzugsweise eine Grüne ). Der Verleiher in deinem Fall , wohl ein Händler kann dir genau sagen , was und wie du leihen kannst. Aufbewahrungsvorschriften gelten wie wenn eigenes Eigentum. Aber dein Problem wird sein , Munition leihen ist wohl nicht - wenn ich unrecht habe , möge man mich berichtigen und was nützen dir die geliehenen Waffen ohne Munition??

regards trucker

Also ne wbk hab ich mit nem Voreintrag 223.

Habe auch nen A schrank für Langwaffen und nen B schrank für Kurzwaffen.

Habe bereits eine Waffe in 223 geliehen..wird auch bald eingetragen.

Jetzt gehts um die 2 Pistolen eine 5 Zoll und eine 6 Zoll,wollen damit auf den Stand fahren zum ausprobieren,mit allen drei Waffen.

Frage mich halt nur was ist wenn wir angehalten werden und ich dann drei Leihscheine habe..

Geschrieben
Frage mich halt nur was ist wenn wir angehalten werden und ich dann drei Leihscheine habe..

Nichts ist dann.

Wenn man angehalten wird, zeigt man auf Aufforderung Führerschein und Fahrzeugschein.

Geschrieben
Nichts ist dann.

Wenn man angehalten wird, zeigt man auf Aufforderung Führerschein und Fahrzeugschein.

Danke für die Antworten,aber hab ich mi´r auch schon so gedacht...

Geschrieben
Nichts ist dann.

Wenn man angehalten wird, zeigt man auf Aufforderung Führerschein und Fahrzeugschein.

.... und die ganz Vorsichtigen legen den Verbandskasten, das Warndreieck unter / hinter den Fahrersitz und belassen diese Dinge nicht im Kofferraum in welchem die Waffen liegen.

Geschrieben
.... und die ganz Vorsichtigen legen den Verbandskasten, das Warndreieck unter / hinter den Fahrersitz und belassen diese Dinge nicht im Kofferraum in welchem die Waffen liegen.

Genau, den die Polizei wird bei einer Kontolle nie selber den Kofferraum öffnen, sondern immer sagen:

Bitte zeigen sie mir den Verbandskasten und das Warndreieck

und wenn diese Sachen dann im Fahrgastraum sind, schaut niemand in den Kofferraum :gutidee:

Gruß

Shooterfjb

Geschrieben
ok - sei hiermit berichtigt: wer - wie hier beabsichtigt - eine waffe leiht, darf auch die dazugehörige munition erwerben.

also: mit wbk und leihvertrag in den laden und gekauft!

grüße

Soweit richtig.

Wenn mir Händler X Waffen leiht, muss mir aber Händler Y nicht zwingend Munition verkaufen wollen. Muss er ja auch nicht.

Einige pfeifen auf Leihscheine und schicken dich zum Verleiher zurück, selbst erlebt.

Huskydoc

Geschrieben
.... Einige pfeifen auf Leihscheine und schicken dich zum Verleiher zurück, selbst erlebt....

richtig!

zumindest nicht völlig falsch, denn: munition darf nur an den inhaber einer erlaubnis zum munitionserwerb abgegeben werden. de facto hat aber unser betreffender keine erlaubnis, denn von dieser ist er ja gem. § 12 trallala i.v. mit 12 (1) 1 waffg befreit. hier beißt sich die katze in den schwanz.

ein übervorsichtiger händler wird also, lediglich dem grundsatz und nicht der ausnahme folgend, an den leiher keine munition abgeben. ( es sei denn, der leiher ist von haus aus aufgrund kalibergleichheit der leihwaffe zum munitionserwerb berechtigt.)

legt der entleiher beim händler Y seine eigene wbk (ohne ME) und den auf das entsprechende kaliber ausgestellten leihvertrag und den text des §12 WaffG auf den tisch, sollte m.e. die berechtigungsfrage keine rolle spielen.

grüße

Geschrieben
richtig!

zumindest nicht völlig falsch, denn: munition darf nur an den inhaber einer erlaubnis zum munitionserwerb abgegeben werden. de facto hat aber unser betreffender keine erlaubnis, denn von dieser ist er ja gem. § 12 trallala i.v. mit 12 (1) 1 waffg befreit. hier beißt sich die katze in den schwanz.

ein übervorsichtiger händler wird also, lediglich dem grundsatz und nicht der ausnahme folgend, an den leiher keine munition abgeben. ( es sei denn, der leiher ist von haus aus aufgrund kalibergleichheit der leihwaffe zum munitionserwerb berechtigt.)

legt der entleiher beim händler Y seine eigene wbk (ohne ME) und den auf das entsprechende kaliber ausgestellten leihvertrag und den text des §12 WaffG auf den tisch, sollte m.e. die berechtigungsfrage keine rolle spielen.

grüße

Sehe ich auch so,

aber wenn ein Mensch nicht will kannste nix machen.

Huskydoc

Geschrieben

nochmal "back to the roots"

nicht, dass es mich wirklich übermäßig interessiert, aber rechtstheoretisch durchaus mal besprechenswert:

entleihen ist auch ERWERB! ganz spitz betrachtet - müsste hier nicht das erwerbsstreckungsgebot gelten???

grüße

Geschrieben
nochmal "back to the roots"

nicht, dass es mich wirklich übermäßig interessiert, aber rechtstheoretisch durchaus mal besprechenswert:

[quote name='Larsolf' date='21.11.2007 - 20:27' post='815531'....Kann ich drei Waffen leihen .... ?

entleihen ist auch ERWERB! ganz spitz betrachtet - müsste hier nicht das erwerbsstreckungsgebot gelten???

grüße

lex specialis derogat legi generali

Geschrieben
lex specialis derogat legi generali

ich fände es nett, würdest du den wissenschaftlich weniger vorgebildeten teilnehmern deine auslegung dieses (richtigen) grundsatzes themenbezogen nahebringen.

danke!

Geschrieben
ich fände es nett, würdest du den wissenschaftlich weniger vorgebildeten teilnehmern deine auslegung dieses (richtigen) grundsatzes themenbezogen nahebringen.

danke!

Nein, ist gar nicht nötig. Leihen werden nicht gemeldet und dauern ohnehin nur max. einen Monat. Das ist Erwerbssteckung.

Edith meint, wir schreiben hier keine Gutachten. Eine spezialgesetzliche Regelung ist eben die speziellere für bestimmte dort geregelte Fälle und gilt dann statt der generellen, wenn diese Sachverhalte vorliegen.

Geschrieben
:confused:

Soll das 'ja' bedeuten? Bei mir passt ein Gewehrkoffer nicht in den 'Kofferraum' rein, also steht er (verschlossen) im Beifahrerfußraum.

Wo steht, daß man ein Auto haben muß, um Waffen transportieren zu können ? Die Regeln für den Transport lauten "nicht zugriffsbereit" und "nicht schußbereit". Die Waffe muß sich lediglich in einem verschlossenen Behältnis befinden (sie kann theoretisch auch offen in einem verschlossenen Kofferraum liegen), damit sie nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann, und es dürfen keine Patronen unmittelbar in ihr drin sein. That's all.

Geschrieben

Darauf wollte ich im Endeffekt hinaus, weil hier immer von Kofferraum und Pannendreieck rausnehmen die Rede war. Meine "Schießtasche" kommt (allerdings in Österreich) auf den Beifahrersitz und fertig.

Geschrieben
Leihen werden nicht gemeldet und dauern ohnehin nur max. einen Monat. Das ist Erwerbssteckung.

Außerdem ist die Leihe im Gegensatz zum "richtigen" Erwerb für WBK-Inhaber-Sportschützen erlaubnisfrei. Deshalb steht in der Überschrift des § 12 ja auch "Ausnahme von den Erlaubnispflichten". ;)

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