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IGNORED

Brauche mal Hilfe zur WBK


gixxerk2

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Es ist aber ein Gesetz und PUNKT!!

Gruss Gixxerk2

Nun bin ja schon mit einbezogen...

... hast du nicht irgendwo geschrrieben, dass du schon jahrelang erfolgreich dem Schießsport in den Luftdruckdisziplinen in einem anderen Verein im BSSB nachgehst?

Damit bist du auch im Verband gemeldet und mit einem Zusammenschluss aller Deiner Trainings-, Schieß- und sonstigen NAchweisen, sollte es doch kein Problem sein eine WBK zu beantragen. Ist doch Wurscht, welcher Verein oder Verband....

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bist du dir sicher, dass das erlaubt ist?

ich dachte das auch mal -aber in der praxis hats dann nicht funktioniert.

die drei besitzer des waffengeschäftes nahmen sogar extra kontakt mit dem zuständigen beamten vom ordnungsamt auf. ich telefonierte auch mit diesem und mir wurde mitgeteilt, dass ich die waffe NICHT auf diese weise leihen dürfe.

IMI

Wie von 9x19 beschrieben, rechtlich einwandfrei. Ich kann aus meinem Umfeld berichten, dass dies auch in der Praxis funktioniert und sich bewährt hat.

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@ lusumi

Ich weiß nicht ob mein damaliger Verein oder ich im BSSB war/bin.

War damals noch ziemlich jung. Mein damaliger Verein hatte keinen Schießstand für KK oder Großkaliber. Man muß doch nachweisen in 12 Monaten ...blablabla auch mit der beantragten Waffen geschoßen zu haben.

Kann man beim BSSB nachfragen ob ich da Mitglied war?

Danke.

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Irgendwo hast du geschrieben, dass du 10 Jahre mit der Lupi und dem LG sehr gut geschossen und an den bayrischen Meisterschaften teilgenommen hast. Gibt es einen anderen Verband als den BSSB, in dem in Bayern Landesmeisterschaften mit der Lupi und LG geschossen werden?

Der Internetauftritt des BSSB ist übrigens nicht schlecht und hat ein umfangreiches Archiv, möglicherweise kannst du Deine Ergebnisse dort noch abrufen...

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Irgendwo hast du geschrieben, dass du 10 Jahre mit der Lupi und dem LG sehr gut geschossen und an den bayrischen Meisterschaften teilgenommen hast. Gibt es einen anderen Verband als den BSSB, in dem in Bayern Landesmeisterschaften mit der Lupi und LG geschossen werden?

Der Internetauftritt des BSSB ist übrigens nicht schlecht und hat ein umfangreiches Archiv, möglicherweise kannst du Deine Ergebnisse dort noch abrufen...

Danke. Werde mal auf der Seite nachforschen.

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Du brauchst nur nachweisen mit erlaubnispflichtigen Waffen regelmäßig geschossen zu haben.

Genau die, die Du beantragen möchtest, kann muss aber nicht dabei sein.

@gixxerk2: meine "Art" ging (ich sag es jetzt noch einmal) davon aus, dass Du hier (wie ich anfangs vermutete) wie ein Troll, nach ner Waffe gehechelt hast bei gleichzeitigen Überlegungen die 12 Monate zu umgehen.

Nichts gegen Dich, überhaupt nicht, Du zeigst ja keine weiteren Trollanzeichen.

Also sorry dafür, dass ich in Dich einen vermutete, aber hier kamen des öffteren Leute nach WO, die ähnlich (wie Du anfangs)auftraten.

Also nochmal, nix für ungut.

@Steven: ich schlage vor Du liest den ganzen Fred nochmal von vorn. Mir falsches und aus dem Zusammenhang gerissenes hinterher zu rufen und das auch noch viel zu spät...tja was soll ich noch dazu sagen?

Ach so gixxerk2, wenn Du im alten Verein nur Druckluftwaffen geschossen hattest, kannst Du damit leider nicht das Bedürfnis für Großkaliber nachweisen.

Und die 12 Monate bestätigt nicht nur der Verein. Die Meldung beim Verband darfst Du dabei nicht vergessen.

Also wenn der Verein, deinen Eintritt zurückdatiert, bleibt immernoch das Meldedatum beim Verband.

Und, so war es bei mir, bestätigt der Verbandsleiter das Bedürfnis (DSB).

Also dann viel Spaß beim Scheibenlochen und Schießbuch füllen :allesgute:

Grusz TD

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Die Kiste mit den geschossenen Waffen/Bedürfnis für diese ist eine Ei/Henne Angelegenheit !

Das kann man aus dem Gesetz und den Vorschriften nur bedingt ableiten. Grundsätzlich steht da "Schießsport" muss ausgeübt werden. Ich kann jetzt die Bedenken derer durchaus nachvollziehen, die sich schwer tun, einem KK-Schützen die Befürwortung für eine DE in .50 AE auszustellen. Und wenn es in den Befürwortungsrichtlinien des Verbandes drinsteht, dann ist das eben so. Was ich auch billigen kann, ist die Einschränkung "erlaubnispflichtige" Waffen. Direkt von 7,5 J auch +200J umzusteigen ist auch fragwürdig. Und daß mit den Waffen auch geschossen werden können soll (von wegen Standzulassung) ist auch sachlich richtig. Das liegt aber im Zuständigkeitsbereich des Vereins.

Wie soll aber in einem Schützenverein eine GK-Abteilung aufgebaut werden, einer muss dann doch der erste sein, der mit mehr als .22lfb Sport betreibt. Daher ist es Falsch apodiktisch zu sagen: "Eine Waffenbefürwortung kann nur dann ausgestellt werden, wenn der Antragsteller mit einer solchen Waffe bereits 18x in den letzten 12 Monaten geschossen hat."

Ich bin dagegen, als Sportschütze im Verband oder im Verein sinnlose Hürden aufzubauen. Die Hindernisse, die durch das WaffG bereits bestehen, reichen doch schon durchaus aus.

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Ich werde jetzt mal morgen bei meinem Verein nachfragen ob ich eine Waffe auf die WBK des Vereins kaufen kann.

Dann ist die Waffe praktisch/theoretisch eine Vereinswaffe. Mit der aber nur ich schießen darf. Sollte ich ja so auch vertraglich regeln(Eigentum usw.).

Jedesmal wenn ich zum schießen gehe kann ich mir die Waffe aus dem Schrank holen und Spaß haben.

Brauche ich denn eigentlich eine Standaufsicht wenn ich alleine trainiere?? Reicht da die Sachkunde aus??

Soviel ich weiß muß man keine Standaufsicht haben solange man alleine trainiert. Nur wenn man zu zweit ist braucht man jemanden der aufpasst?

ODER??

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Ich werde jetzt mal morgen bei meinem Verein nachfragen ob ich eine Waffe auf die WBK des Vereins kaufen kann.

Dann ist die Waffe praktisch/theoretisch eine Vereinswaffe. Mit der aber nur ich schießen darf. Sollte ich ja so auch vertraglich regeln(Eigentum usw.).

Jedesmal wenn ich zum schießen gehe kann ich mir die Waffe aus dem Schrank holen und Spaß haben.

Brauche ich denn eigentlich eine Standaufsicht wenn ich alleine trainiere?? Reicht da die Sachkunde aus??

Soviel ich weiß muß man keine Standaufsicht haben solange man alleine trainiert. Nur wenn man zu zweit ist braucht man jemanden der aufpasst?

ODER??

Und an Dein Köfferchen machst ein kleines Schloss, dann weißst Du sicher, dass keiner ausser Dir an Deinen Schatz rangeht.

IMI

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..

Brauche ich denn eigentlich eine Standaufsicht wenn ich alleine trainiere?? Reicht da die Sachkunde aus??

Soviel ich weiß muß man keine Standaufsicht haben solange man alleine trainiert...

Nur wenn Du selbst zur Aufsicht qualifiziert worden bist, darfst Du alleine schießen.

Sonst brauchst Du immer eine Aufsicht.

Heinrich

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Nur wenn Du selbst zur Aufsicht qualifiziert worden bist, darfst Du alleine schießen.

Sonst brauchst Du immer eine Aufsicht.

Heinrich

Wie kann ich mich zur Aufsicht qualifizieren?? Muß das der Verein machen?

Reicht da nicht die Sachkunde aus??

Jetzt hast Du ja mal mehr geschrieben :D

Danke

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Nur wenn Du selbst zur Aufsicht qualifiziert worden bist, darfst Du alleine schießen.

Sonst brauchst Du immer eine Aufsicht.

Heinrich

Darf ein Jäer alleine am Schießstand schießen? Schließlich ist er im Wald auch alleine beim Schießen :rolleyes:

IMI

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Wie kann ich mich zur Aufsicht qualifizieren?? Muß das der Verein machen?

Reicht da nicht die Sachkunde aus??...

Nein, Sachkunde reicht nicht, deshalb muß man ja die Qualifikation zur bestellten aufsichtsperson machen.

Tun tut das der Verband.

Und ein Jäger auf dem Schießstand ist kein solcher... oder so.

Heinrich

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Aufsicht ist heißes Thema.... Such' mal nach den Stichworten DSB-Aufsicht.

Nach WaffG bzw. AWaffV ist für die Aufsicht bei "mehreren" Schützen eine vom Verein zu benennende Person verantwortlich. (Schießleiter)

Alleine darf jeder schießen, der Sachkunde hat.

Das ist meine Lesart des Gesetzes. Klar ist auch, daß ein Standbetreiber das Hausrecht hat, und eigene Regelungen aufstellen darf.

Es soll Vereine geben, die meist in Regionalverbänden des DSB organisiert sind, die auf "ihren" Schießständen nur dann Schießbetrieb zulassen, wenn die aufsichtsführende Person einen speziellen Aufsichtskurs des DSB absolviert hat. So wurde mir zugetragen.

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1. Nein, Sachkunde reicht nicht, deshalb muß man ja die Qualifikation zur bestellten aufsichtsperson machen.

Tun tut das der Verband.

2. Und ein Jäger auf dem Schießstand ist kein solcher... oder so.

Heinrich

1. Gilt so nur für Sportschützen, weil die Verbände das teilweise intern so geregelt haben. Dem Gesetzgeber würde die Sachkunde und die Benennung als Aufsichtsperson genügen.

2. Doch. Wer sich bei seinem LJV als Aufsicht anmeldet, der wird gemeldet und fertisch. Sachkunde reicht auch hierfür. Wie schon jemand richtigerweise festgestellt hat, ist man im Wald auch allein. Und die Kandidaten, die besser keine Aufsicht machen melden sich erst gar nicht. Soviel Profilierungsgeilheit scheint es nur unter Sportschützen zu geben.....*Vorsicht, Ironie oder Sarkasmusgehalt*

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Was, ein Jäger der alleine im Wald ist ? :o Was jagt denn der dann bitteschön ? Pilze, Tannenzapfen, Blätter, Bärlauch ? :rolleyes:

Wer geht schon alleine in den Wald. Schließlich eignen sich geräumige Hochsitze immer noch ausgezeichnet für das Rendezvous mit neuen Bekanntschaften.

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