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IGNORED

Behördenwillkür ?


2000apollo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bei uns im Verein haben jetzt mehrere Schützen ihre WBKs bekommen

mit der Auflage das nur 2 Waffen alle 6 Monate genehmigt werden. Egal ob

grün oder gelb. Auf rückfrage wurde mitgeteilt, das es im Waffengesetz zwar

anders drin steht, aber von der Behörde einfach anders ausgelegt wird.

Ist das erste mal das ich so was höre? Habe es bei meiner Waffensachkunde auch

anders gelernt! Hat sich seit dem was verändert oder handelt es sich hier um

Behördenwillkür ?

Geschrieben
Hat sich seit dem was verändert oder handelt es sich hier um Behördenwillkür ?

Geändert hat sich da nix, es wird sich voraussichtlich aber was ändern. Aber bis dahin sollte man seine Rechte einfordern und dafür auch mal die ein oder andere Klage bei Gericht einreichen.

Geschrieben

Habe auch nochmal nachgelesen.

Im §14 des WaffG steht am Ende von Absatz (4):

"Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."

Da steht "erworben", und nicht "beantragt".

Damit geh ich zur Behörde, und frag die mal, wonach die sich eigentlich richten. (?)

Wie in einem anderen Fred schon geschrieben, habe ich ne 9mm, einen .223 HA und die gelbe WBK beantragt.

Jetzt wollen die mir einen Voreintrag in die grüne nicht machen, weil wenn ich 2 Voreinträge bekommen würde, die ein Jahr gültig sind,

und die gelbe WBK dazu, soll das bedeuten, ich würde im halben Jahr mehr als zwei Waffen erwerben.

Komisch, oder?

Geschrieben
Jetzt wollen die mir einen Voreintrag in die grüne nicht machen, weil wenn ich 2 Voreinträge bekommen würde, die ein Jahr gültig sind,

und die gelbe WBK dazu, soll das bedeuten, ich würde im halben Jahr mehr als zwei Waffen erwerben.

Komisch, oder?

Hat dir das jemand gesagt? Oder vielleicht sogar schriftlich gegeben ???

Zeugt von einem haufen " Dummheit".

Wenn die Voreinträge ein Jahr gültig sind ( das einzige was an der Aussage oben stimmt ), kannst du dir die 9mm morgen kaufen, den HA auch, und ein halbes Jahr später auf der gelben anfangen zu kaufen. Die Behörden kommen immer wieder mit neuem unfug.

Greetz

Peter

Geschrieben
Hat dir das jemand gesagt? Oder vielleicht sogar schriftlich gegeben ???

Zeugt von einem haufen " Dummheit".

Wenn die Voreinträge ein Jahr gültig sind ( das einzige was an der Aussage oben stimmt ), kannst du dir die 9mm morgen kaufen, den HA auch, und ein halbes Jahr später auf der gelben anfangen zu kaufen. Die Behörden kommen immer wieder mit neuem unfug.

Greetz

Peter

Das wurde mir am Telefon gesagt. Ich solle mir aussuchen, welchen Voreintrag ich um ein halbes Jahr verschieben wolle.

War zuerst ganz perplex, weswegen ich dann auch eine Auswahl traf.

Habe dann aber Rücksprache mit meinem Vereinsvorstand gehalten, und hab auch als Antwort bekommen, dass ich denen das nicht so durchgehen lassen soll. Jetzt soll ich wahrscheinlich morgen die WBKs im Briefkasten haben. Jedenfalls ruf ich morgen bei der Behörde an, und verlange eine schriftliche Begründung mit Rechtsmittelbelehrung, dann kommen die normalerweise schon ins Schwitzen. Dann werde ich wahrscheinlich nicht drum herum kommen, persönlich mal im Amt vorbeizuschauen.

Ich meine nämlich auch, dass das absolut nicht sein kann.

Werde euch auf dem laufenden halten.

Und das mit der "Dummheit" schliesse ich vorerst mal nicht aus. :gaga:

MfG

Thomas

Geschrieben

Und schon gibts Neuigkeiten:

Bekomme nun doch die grüne WBK mit den zwei Voreinträgen.

Die Gelbe muss noch ein halbes Jahr warten.

Von Stuttgart gabs die Anweisung an die Behörde, dass mehr nicht möglich sei.

Zu mehr wollte sich der SB auch nicht überreden lassen.

Wenn er präzisere Anweisungen bekommen hat, als im WaffG drinsteht,

dann muss er sich halt danach richten. Kann ja unsereins nicht wissen.

Ob man es ihm tatsächlich glaubt, ist was anderes.

Jedenfalls steht so dem Training mit eigenen Waffen und nächstes Jahr diversen Wettkämpfen nichts mehr im Weg. :00000733:

Das wärs für heute, Leute.

Geschrieben

Dann frag mal deinen SB, ob er dir das schriftlich gibt. Das hat nämlich vor keinem Gericht bestand.

Er muss dir die Gelbe ausstellen, DU darfst nur erst nach 6 Monaten was kaufen, wenn du jetzt gleich 2 Waffen auf Grün kaufst. Oder du kaufst eine der Waffen auf Grün und eine auf Gelb. Dann die 2te auf Grün nach 6 Monaten, geht auch, die Voreinträge gelten ja ein Jahr.

Mein Sb sagte mir letztes Jahr auch mal in anderer Angelegenheit, " das habe ich im IM abgeklärt, die sehen das genau so " . Schriftlich wollte er es mir aber nicht geben. Hat dann am Schluss doch nachgegeben und mir eingetragen was mir zu stand.

Greetz

Peter

Geschrieben
Und schon gibts Neuigkeiten:

Bekomme nun doch die grüne WBK mit den zwei Voreinträgen.

Die Gelbe muss noch ein halbes Jahr warten.

Von Stuttgart gabs die Anweisung an die Behörde, dass mehr nicht möglich sei.

Zu mehr wollte sich der SB auch nicht überreden lassen.

Wenn er präzisere Anweisungen bekommen hat, als im WaffG drinsteht,

dann muss er sich halt danach richten. Kann ja unsereins nicht wissen.

Ob man es ihm tatsächlich glaubt, ist was anderes.

Jedenfalls steht so dem Training mit eigenen Waffen und nächstes Jahr diversen Wettkämpfen nichts mehr im Weg. :00000733:

Das wärs für heute, Leute.

Stuttgart? Bist du vielleicht an die Frau Urban geraten, die hat manchmal so komische Anfälle? Auch der WSV hat so komische Anfälle daß wenn man 2 Waffen gekauft, oder auch 2 Voreintäge hat, man ein halbes Jahr warten muß bis zur nächsten Beantragung. Ich habe im Moment 3 Voreinträge, ich wohne aber auch nicht in Stgt.

Geschrieben
Dann frag mal deinen SB, ob er dir das schriftlich gibt. Das hat nämlich vor keinem Gericht bestand.

Er muss dir die Gelbe ausstellen, ....

Bis er das durchgeklagt hat sind die 6 Monate lange vorüber.

Diese gebetsmühlenartig wiederholten Empfehlungen zu Klagen gehen völlig am Ziel vorbei.

Geschrieben
Bis er das durchgeklagt hat sind die 6 Monate lange vorüber.

Diese gebetsmühlenartig wiederholten Empfehlungen zu Klagen gehen völlig am Ziel vorbei.

GRUNDFALSCHE ANNAHME. :icon13:

Jeder von euch, der seine Rechte einklagt, zeigt den behördlichen @rschlöchern, die euch willkürlich euer Recht verweigern, dass ihr nicht bereit seit, euch die Rechte schmälern zu lassen. :icon14:

Ihr macht damit dem Staat und damit auch den Bearbeitern, die da ja auch ARBEITEN müssen, Ärger und Feuer unter den fetten Hintern. :angry2:

Je mehr sich aufregen, je mehr klagen, desto besser für alle Leidensgenossen. :rolleyes:

Hoffe, damit ist alles klar?

Varminter

Geschrieben
GRUNDFALSCHE ANNAHME. :icon13:

Jeder von euch, der seine Rechte einklagt, zeigt den behördlichen @rschlöchern, die euch willkürlich euer Recht verweigern, dass ihr nicht bereit seit, euch die Rechte schmälern zu lassen. :icon14:

Ihr macht damit dem Staat und damit auch den Bearbeitern, die da ja auch ARBEITEN müssen, Ärger und Feuer unter den fetten Hintern. :angry2:

Je mehr sich aufregen, je mehr klagen, desto besser für alle Leidensgenossen. :rolleyes:

Hoffe, damit ist alles klar?

Varminter

Da schätzt Du die Mentalität eines deutschen Beamten gründlich falsch ein. Dem ist es völlig egal, wenn die Behörde 3 Jahre später den Prozeß verliert. Der "Kunde" wartet dann eben 3 Jahre statt 6 Monate auf seine Genehmigung und bleibt auch noch auf seinen Anwaltskosten sitzen. Wer ist der Gewinner?

Der Beamte wird nach Zeit bezahlt, nicht nach Arbeitsleistung. Wenn ihm dieser Vorgang zusätzliche Arbeit macht, dann bleibt halt was anderes (z. B. der Voreintrag für einen anderen Schützen) liegen.

DIese Klagerei mag der eigenen Befriedigung dienen, dem Sachbearbeiter tut sie nicht weh. Die Erlaubnis kriegt man so nicht früher, sondern später.

Finde ich das gut und richtig? Nein, aber es ist die Realität.

Wer den Klageweg beschreitet, weil ihn das Amt 6 Monate warten läßt kann nichts gewinnen.

Geschrieben
Da schätzt Du die Mentalität eines deutschen Beamten gründlich falsch ein. Dem ist es völlig egal, wenn die Behörde 3 Jahre später den Prozeß verliert. Der "Kunde" wartet dann eben 3 Jahre statt 6 Monate auf seine Genehmigung und bleibt auch noch auf seinen Anwaltskosten sitzen. Wer ist der Gewinner?

Der Beamte wird nach Zeit bezahlt, nicht nach Arbeitsleistung. Wenn ihm dieser Vorgang zusätzliche Arbeit macht, dann bleibt halt was anderes (z. B. der Voreintrag für einen anderen Schützen) liegen.

DIese Klagerei mag der eigenen Befriedigung dienen, dem Sachbearbeiter tut sie nicht weh. Die Erlaubnis kriegt man so nicht früher, sondern später.

Finde ich das gut und richtig? Nein, aber es ist die Realität.

Wer den Klageweg beschreitet, weil ihn das Amt 6 Monate warten läßt kann nichts gewinnen.

Er muss ja nicht unbedingt klagen, aber die schriftliche Begründung würde ich mir auf alle Fälle einholen. Ob die sich getrauen, das auf eine Anweisung des IM zu schieben um damit am Gesetz vorbei zu Argumentieren würde mich interessieren. Meine Erfahrung in einem anderen Fall war jedenfalls so, das der SB nicht wusste, wie er seine Ablehnung begründen sollte ( oder einfach zu Faul war eine zu schreiben ) und ich dann doch bekommen habe was ich wollte . Das er seine gelbe WBK mit abwarten der 6 Monate schneller bekommt als auf dem Klageweg ist klar, aber richtig ist es deswegen , wie du auch schreibst, nicht.

Greetz

Peter

Geschrieben

GRUNDFALSCHE ANNAHME. :icon13:

Jeder von euch, der seine Rechte einklagt, zeigt den behördlichen @rschlöchern, die euch willkürlich euer Recht verweigern, dass ihr nicht bereit seit, euch die Rechte schmälern zu lassen. :icon14:

Jepp,

da muss ich Varminter, zumindest inhaltlich - die Form könnte noch etwas geschliffener werden :D , Recht geben.

Wenn sich Behörden nicht an die Gesetze halten muss man dagegen vorgehen.

1. Schritt: Bescheid schriftlich einfordern!

Alles was eine Behörde "mit Aussenwirkung" (gegen Einzelperson oder Gruppe von Personen) regelt ist ein "Verwaltungsakt".

Dieser hat schriftlich zu erfolgen.

Inhalt:

Name und Sitz der erlassenden Behörde

Inhalt der Regelung

Rechtsbezug

Rechtsbehelfsbelehrung

Unterschrift des Erlassenden

Alleine schon hier ist Wesentliches enthalten.

Der SB muss den Rechtsbezug nennen aufgrund dessen er die Regelung erlässt, und zwar konkret. D.h. er muss sich "erklären".

Das hat den Vorteil, dass man genauso exakt dagegen argumentieren kann.

Hat er hier gezinkt wird er sich schwer tun, dies schriftlich zu bestätigen.

Zweitens ist in der Rechtsbelehrung die übergeordnete "Schiedsstelle" genannt bei der man Widerspruch einlegen kann und die Frist bis wann dies zu erfolgen hat.

Ergeht kein Bescheid, Anordnung, etc. so handelt es sich um keinen Verwaltungsakt. Die Regelung ist somit ungültig!

2. Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten unbedingt in Widerspruch gehen!

Die (interne) "Schiedsstelle" muss (soviel ich weiss, ist mir nicht anders bekannt!?) dann kostenfrei die Entscheidung des SB beurteilen und entweder stattgeben oder außer Kraft setzen.

Bis hierhin sind Euch keine zusätzlichen Kosten entstanden außer dem Widerspruchsschrieb.

Tipp: Immer Einschreiben/Rückschein! Kostet ein paar Euro, ist dann aber "gerichtsfest".

Erst wenn Euer Widerspruch von der übergeordneten Schiedstelle abgelehnt wurde müsst Ihr Euer Recht vor Gericht einklagen.

Ist dann aber alleine Eure Entscheidung.

Spätestens nach dem dritten Widerspruch in absehbarer Zeit kriegt der SB eine auf den Deckel!

Der wird sich dann künftig gut überlegen "Recht zu beugen".

Falls jemand einen Fehler findet bitte korrigieren (s. Wikipedia). Jedoch so in meiner Erinnering korrekt.

Grüße,

jayman

Geschrieben
1. Schritt: Bescheid schriftlich einfordern!

Und was machst Du, wenn sich der SB wegen "Arbeitsüberlastung" oder "Krankenstand" oder "anderer Ausreden" einfach 6 Monate Zeit läßt für den schriftlichen Bescheid?

Ergeht kein Bescheid, Anordnung, etc. so handelt es sich um keinen Verwaltungsakt. Die Regelung ist somit ungültig!

Ja und? Davon hast Du noch lange keine WBK.

Spätestens nach dem dritten Widerspruch in absehbarer Zeit kriegt der SB eine auf den Deckel!

Der wird sich dann künftig gut überlegen "Recht zu beugen".

Der kriegt höchstens eine Belobigung weil er so aufmerksam prüft. :ninja:

Geschrieben
Und was machst Du, wenn sich der SB wegen "Arbeitsüberlastung" oder "Krankenstand" oder "anderer Ausreden" einfach 6 Monate Zeit läßt für den schriftlichen Bescheid?

Ja und? Davon hast Du noch lange keine WBK.

Der kriegt höchstens eine Belobigung weil er so aufmerksam prüft. :ninja:

Neenee Jennerwein,

so einfach ist das nicht.

Bescheid schriftlich einfordern mit 14 Tage-Frist-Setzung (Einschreiben/Rückschein) = "Kaufmännisches Schreiben".

Nach fruchtlosem Ablauf: Zweites Schreiben, wiederum mit Fristsetzung von 14 Tagen (selbstverständlich Einschreiben/Rückschein).

Wieder nix passiert - Beschwerde an oberster Stelle (RP oder LR) mit den beiden Schreiben als Anlage und mit der höflichen Bitte um Stellungnahme.

Guggst Du wie das funzt!!

Nen freundlicheren SB wirst kaum finden.

Im Notall !!! begründete !!! Dienstaufsichtbeschwerde (mach vohrer Deine Hausaufgaben!).

Wichtig ! - Beweismittel ! (s.o.)

Damit der Vorgesetzte die Geschichte nicht unter den Tisch fallen lassen kann.

Dir gegenüber kann sich der SB nie mehr was erlauben sonst droht im ein Diszi oder gar eine "Degradierung".

Das ist es keinem SB wert.

Grüße,

jayman

Geschrieben
Neenee Jennerwein,

so einfach ist das nicht.

Bescheid schriftlich einfordern mit 14 Tage-Frist-Setzung ....

Allein mit dieser viel zu kurzen Frist hebelst Du dich selbst aus. Rein zufällig waren die 2 Wochen sämtliche Sachbearbeiter der Waffenbehörde krank. Außerdem hast Du keinerlei Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Bescheides innerhalb einer von dir gesetzten Frist.

Die halten sich nur die Bäuche während sie über dich lachen.

Geschrieben
Spätestens nach dem dritten Widerspruch in absehbarer Zeit kriegt der SB eine auf den Deckel!

Der wird sich dann künftig gut überlegen "Recht zu beugen".

Genau das ist unser Wunschdenken.

Der SB richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben seines Vorgesetzten - auch wenn die noch so falsch sind. Er bekommt ganz sicher (von seinem Chef) keine auf den Deckel. Außerden hat er die beste "Rechtschutzversicherung" die denkbar ist im Rücken - unsere Steuergelder.

Leute, klagt wenn ihr auf die beantragte und per Bescheid abgelehnte Waffe keinen sonderlichen Wert legt. Bis alle Instanzen durch sind ist der Knaller so aktuell wie eine Muskete.

Ich habe geklagt - und der See ruht zur Zeit seeeehr still. (6 Monate sind deutlich schneller vorbei)

Manfred

Geschrieben

Nachtrag:

Sorgt dafür das Eure Dienstaufsichtsbeschwerde Hand und Fuß hat !

Wenn nicht hat Euer Kollege Oberwasser und Ihr steht als unverbesserlicher Stänkerer da.

Aber:

Einer Dienstaufsichtsbeschwerde muß der Dienstherr nachgehen!

Und er muss dazu Stellung beziehen!

Warum gleich an die oberste Stelle?

Ganz einfach, warum zum Schmidtchen gehen wenn ich auch zum Schmied gehen kann.

Und auch wenn er die DAB nur nach unten weitereicht, der Name des SB ist ihm dann bekannt und wehe es folgt eine Zweite!

Nochmals Grüße,

jayman

Geschrieben
Da schätzt Du die Mentalität eines deutschen Beamten gründlich falsch ein. Dem ist es völlig egal, wenn die Behörde 3 Jahre später den Prozeß verliert. Der "Kunde" wartet dann eben 3 Jahre statt 6 Monate auf seine Genehmigung und bleibt auch noch auf seinen Anwaltskosten sitzen. Wer ist der Gewinner?

Der Beamte wird nach Zeit bezahlt, nicht nach Arbeitsleistung. Wenn ihm dieser Vorgang zusätzliche Arbeit macht, dann bleibt halt was anderes (z. B. der Voreintrag für einen anderen Schützen) liegen.

DIese Klagerei mag der eigenen Befriedigung dienen, dem Sachbearbeiter tut sie nicht weh. Die Erlaubnis kriegt man so nicht früher, sondern später.

Finde ich das gut und richtig? Nein, aber es ist die Realität.

Wer den Klageweg beschreitet, weil ihn das Amt 6 Monate warten läßt kann nichts gewinnen.

Doch Jennerwein,

man kann auf diesem Weg dem Recht Geltung verschaffen. Und genau da mangelt es den Schützen. sie resignieren zu schnell. Deshalb können immer noch WBK´n "im Vorwege" (ich beabsichtige...abzulehnen) gekippt werden.

Verdammt noch mal, sind wir legalen Waffenbesitzer eigentlich "Bürger zweiter Klasse"?

Geschrieben
Allein mit dieser viel zu kurzen Frist hebelst Du dich selbst aus. Rein zufällig waren die 2 Wochen sämtliche Sachbearbeiter der Waffenbehörde krank. Außerdem hast Du keinerlei Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Bescheides innerhalb einer von dir gesetzten Frist.

Die halten sich nur die Bäuche während sie über dich lachen.

Wie Du Dir bereits denken kannst, war ich selbst bei einer Behörde.

Glaub mir, da hält sich niemand den Bauch vor Lachen wenn ein Widerspruch oder gar eine DAB eintrudelt.

Im Gegenteil, der SB muss sich zur Sache rechtfertigen und das läuft alles über den Tisch des Vorgesetzten.

Wenn an der Geschichte was dran ist kriegt er eine auf den Deckel.

So kenn zumindest ich das.

Sechs Monate Wartezeit sind in keinem Fall hinnehmbar.

Da hättet ihr schon längst nachhaken müssen.

Es gibt praktisch in jeder Behörde Verfahrensvorschriften, wie lange ein Vorgang max. dauern darf.

Sechs Monate niemals.

jayman

Geschrieben
Doch Jennerwein,

.... Deshalb können immer noch WBK´n "im Vorwege" (ich beabsichtige...abzulehnen) gekippt werden.

...

Das ist doch eine ganz andere Baustelle. Gegen eine Ablehnung zu klagen lohnt sich. Gegen die Auskunft der Behörde die Erlaubnis erst in 6 Monaten zu erteilen ist jeder Widerstand albern und kontraproduktiv. Der Unterschied sollte doch intellektuell erfaßbar sein, oder erwarte ich da zu viel

Geschrieben
Verdammt noch mal, sind wir legalen Waffenbesitzer eigentlich "Bürger zweiter Klasse"?

Nein- "Bürger dritter Klasse".---

(kommt mir jedenfalls bisweilen so vor- OHA!!! schon wieder ein Anfall von Paranoia??)

Archiviert

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