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IGNORED

2/6-Berechnung


Bamboo-Jack

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Hallo Leute,

auch ich habe in meiner neuen gelben WBK die Einschränkung, nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben zu dürfen. Damit hätte ich ja leben können. Jetzt rechnet aber das LRA Esslingen den 6-Monats Zeitraum immer ab dem Erwerb der letzten Waffe neu. Hier ein Beispiel: erste Waffe im Juni, zweite Waffe im Oktober. Eigentlich müßte ich mir die dritte Waffe eigentlich im Dezember kaufen können, ich muß aber bis April warten.

Da die ganze 2/6 Reglung offenbar nicht ganz rechtens ist, kann es diese Berechnung eigentlich auch nicht sein.

Aber Was kann ich dagegen tun? Klagen und evtl. jahrelang auf ein Urteil warten. Bis dahin habe ich die paar Waffen, die ich noch benötige auch so. Gibt es Alternativen zu einer Klage?

Danke im Voraus für eine schnelle, kurze Antwort. Die Ergebnisse der Forensuche waren leider zu voluminös.

Gruß

Volker

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... Da die ganze 2/6 Reglung offenbar nicht ganz rechtens ist...

Ab dem 01.04.2008 wird 2/6 auf Gelb aller Wahrscheinlichkeit nach gesetzlich festgeschrieben sein (jedenfalls wenn das bisherige Arbeitspapier nicht noch revidert werden kann).

D.h. nach momentanen Info-Stand ist ein "Wegklagen" der Regelung nicht erfolgsversprechend.

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Hallo Leute,

auch ich habe in meiner neuen gelben WBK die Einschränkung, nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben zu dürfen. Damit hätte ich ja leben können. Jetzt rechnet aber das LRA Esslingen den 6-Monats Zeitraum immer ab dem Erwerb der letzten Waffe neu. Hier ein Beispiel: erste Waffe im Juni, zweite Waffe im Oktober. Eigentlich müßte ich mir die dritte Waffe eigentlich im Dezember kaufen können, ich muß aber bis April warten.

...

Gruß

Volker

dritte waffe kannst du dir einen dezembertag nach dem junitag in welchem du dir die erste waffe kauftest zulegen.

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Jagdschein. Dann interessiert das nicht weiter.

Da musst schon differenzieren, ob es um Lang- oder Kurzwaffen geht.

Bei Kurzwaffen ist das jadliche Kontingent nicht wirklich tragfähig. Bei Langwaffen bist freilich mit dem JS fein aus dem Schneider.

Wobei: bei einem Schützenkollegen hat die Behörde die Auflage eingetragen, dass er seine aufs jagdliche Bedürfnis erworbenen Waffen nicht sportlich (d.h. bei Wettkämpfen) einsetzen darf.

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dritte waffe kannst du dir einen dezembertag nach dem junitag in welchem du dir die erste waffe kauftest zulegen.

Klugscheißmodus an:

Wenn Du Dir am 5. Juni die erste Waffe kaufst, dann sind am 4. Dezember 6 Monate rum (nicht erst "einen Dezembertag nach dem Junitag"). D.h. Du könntest Dir am 5. Dezember die dritte Waffe zulegen, natürlich vorausgesetzt der/die SB hat alle Latten auf dem Zaun.

Gruß Wenemar

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Ab dem 01.04.2008 wird 2/6 auf Gelb aller Wahrscheinlichkeit nach gesetzlich festgeschrieben sein (jedenfalls wenn das bisherige Arbeitspapier nicht noch revidert werden kann).

D.h. nach momentanen Info-Stand ist ein "Wegklagen" der Regelung nicht erfolgsversprechend.

Richtig. Und Ziff. 14.2.2. des abgesegneten WaffVwV-Entwurf besagt eindeutig, dass die Frist erstmalig mit dem Erwerb der ersten Waffe in Gang gesetzt wird. Macht auch Sinn, weil der 6-Monats-Zeitraum ja immer nur als "Paket" für 2 Waffen gesehen werden. Esslingen unterschlägt hier einfach die Wartezeit zwischen Erwerb 1. und 2. Waffe und hängt diesen Zeitraum hinten dran. :icon13:

Dritte Waffe also ganz klar ab Dezember und nicht erst ab April - wobei abgesehen davon in begründeten Fällen ja immer auch Ausnahmen möglich sind.

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Hallo Leute,auch ich habe in meiner neuen gelben WBK die Einschränkung, nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben zu dürfen.

Hallo

da die 2/6 Regelung auf die neue Gelbe WBK nicht angewand werden kann (siehe Gesetzestext und Wille des Gesetzgebers) sollte auf einen Zusatz auf der WBK mit Widerspruch geantwortet werden. Ob eine gestzliche Regelung in der Anstehenden Waffengesetzreform bzgl 2/6 auf neugelb kommt, steht noch in den Sternen. Scheinbar haben einige Beamte kapiert, daß wir sie bezahlen und es kontraproduktiv ist, den Büchsenmachern durch sinnlose Gesetze das Wasser abzudrehen. Die Waffen, die es auf neue Gelbe zu kaufen gibt, sind nach allgemein gültiger Definition, die sich auch im BMI festgesetzt hat "Nichtdeliktrelefant".Steven

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Hallo

da die 2/6 Regelung auf die neue Gelbe WBK nicht angewand werden kann (siehe Gesetzestext und Wille des Gesetzgebers) sollte auf einen Zusatz auf der WBK mit Widerspruch geantwortet werden.

Du verkennst dabei wieder mal, dass der Gesetzgeber momentan den Willen hat, eine Klarstellung hinsichtlich 2/6 auch für neue gelbe WBK auf den Weg zu bringen. Widersprüche sind deshalb diesbezüglich mehr als wacklig geworden.

Persönliche Meinungen zur 2/6-Regel sind irrelevant.

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...Wobei: bei einem Schützenkollegen hat die Behörde die Auflage eingetragen, dass er seine aufs jagdliche Bedürfnis erworbenen Waffen nicht sportlich (d.h. bei Wettkämpfen) einsetzen darf.
Er hat hoffentlich gegen diesen vom Gesetz her nicht gedeckten Unsinn Widerspruch, bzw Klage eingereicht?Das wuerde ich sogar ohne RSV kaltlaechelnd dem Anwalt uebergeben.
Persönliche Meinungen zur 2/6-Regel sind irrelevant.
Genau deswegen muss ein Richter nach momentan gueltigem Recht (und nicht nach eh noch zehn mal umzuschreibenden Arbeitsentwuerfen fuer kuenftige Gesetze) entscheiden.Klagt, es gibt sonst keinen Weg, mit solchen Auswuechsen fertig zu werden.
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So...die Formulierung "Die Halbjahresfrist beginnt mit dem Eintrag der ersten Waffe in die WBK" habe ich nach einigem Suchen in einem Entwurf der WaffVwV von 2005 unter 14.2.2 gefunden. Es handelte sich jedoch um einen Entwurf. Ist dieser mittlerweile rechtsgültig oder befindet sich das komplette Paket immer noch im Zustand des Umschreibens?

Gruß

Volker

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Ist dieser mittlerweile rechtsgültig oder befindet sich das komplette Paket immer noch im Zustand des Umschreibens?

Gruß

Volker

Das sollte mittlerweile doch überall die Runde gemacht haben.

Der Entwurf ist vom Bundesrat abgesegnet worden und dient nach derzeitigem Stand als Grundlage, auch wenn er noch nicht in Kraft getreten ist. Das ganze wurde - wie auch die WaffKostV - wegen den anstehenden Änderungen im Waffenrecht, Umsetzung EU-Vorgaben etc. erst mal auf Eis gelegt.

Mit Sicherheit wird er noch Änderungen erfahren, aber zum Thema 2/6 ist das sehr unwahrscheinlich.

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... habe ich nach einigem Suchen in einem Entwurf der WaffVwV von 2005 unter 14.2.2 gefunden. Es handelte sich jedoch um einen Entwurf. Ist dieser mittlerweile rechtsgültig oder befindet sich das komplette Paket immer noch im Zustand des Umschreibens?

Der Entwurf der WaffVwV hat den Bundesrat formal passiert, wurde bislang aber nicht in Kraft gesetzt.

Das folgende Zitat stammt von Staatssekretär August Hanning :peinlich:

Das Bundesministerium des Innern hat im letzten Jahr versucht, die unterschiedliche Verwaltungspraxis in den Ländern durch eine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zu vereinheitlichen. Leider wurde der ursprüngliche Entwurf des Hauses durch Maßgabebeschlüsse des Bundesrates so verändert, dass er für uns nicht mehr akzeptabel war. Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, diese Verwaltungsvorschrift nicht in Kraft zu setzen und in dieser Form nicht mehr weiter zu verfolgen.

Quelle:

http://www.jagdnetz.de/community/dokumente...RedeHanning.pdf

..Wobei: bei einem Schützenkollegen hat die Behörde die Auflage eingetragen, dass er seine aufs jagdliche Bedürfnis erworbenen Waffen nicht sportlich (d.h. bei Wettkämpfen) einsetzen darf.

Er hat hoffentlich gegen diesen vom Gesetz her nicht gedeckten Unsinn Widerspruch, bzw Klage eingereicht?Das wuerde ich sogar ohne RSV kaltlaechelnd dem Anwalt uebergeben.

@ Schaffer: Kannst Du mich da bitte mal aufklären? Ich hab mich mit dem Thema „jagdliches vs. sportliches Bedürfnis“ bislang noch nicht beschäftigt; da bin ich relativ unbeleckt.

Im geschilderten Fall ist es so (Relevanz freilich für die KW, da hüben wie drüben kontingentiert):

Die vorhandenen und zukünftigen Sportwaffen werden nicht auf das Jagdwaffen-Bedürfnis angerechnet (ich hab auch schon gelesen, dass da manchmal anders verfahren wird - mit welcher Legitimation ist mir, wie gesagt unklar).

D.h. auch nach Ausschöpfung aller sportlich geltend zu machenden KW-Bedürfnisse kann der Kollege sich zumindest zwei weitere KW via JS halten (mit der Auflage, diese eben nicht für sportliche Wettkämpfe zu verwenden).

Das hat sich prima facie erst mal vernünftig angehört – zumindest besser als ein etwaiges Anrechnen vorhandener Sportwaffen (in dem Fall wäre der Sportschütze, der nen Jagdschein macht, bedürfnistechnisch der Mops).

Wo liegt jetzt hier der Hase im Pfeffer, bzw. gegen welche Gesetzesvorschrift verstößt diese Handhabe?

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Der Hase liegt in dem Beduerfnis. Das ist persoenebezogen, nicht waffenbezogen.

Erwerben muss ich die Waffe zwar aufgrund eines entsprechenden Beduerfnisses (Die beiden Sport-KWs auf Sport, die beiden Jagd-KWs auf Jagd, weitere eben aufgrund weiterer sportlicher oder jagdlicher Beduerfnisnachweise ueber das Mindestkontingent hinaus).

Habe ich die Waffen erst mal, kann ich sie ebenso bunt innerhalb meiner diversen Beduerfnisse verwenden, wie ich sie ja auch andere WBK-ler ausleihen duerfte. Oder wie ich mit als Sportler von einem Jaeger ne Waffe zum Sportschiessen leihen darf.

Die Beschraenkung ist daher einfach hahnebuechener Unsinn, Widerspruch und raus mit dem Geschmiere aus der WBK.

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Der Entwurf der WaffVwV hat den Bundesrat formal passiert, wurde bislang aber nicht in Kraft gesetzt.

Das folgende Zitat stammt von Staatssekretär August Hanning :peinlich:

Quelle:

...

Die vorhandenen und zukünftigen Sportwaffen werden nicht auf das Jagdwaffen-Bedürfnis angerechnet (ich hab auch schon gelesen, dass da manchmal anders verfahren wird - mit welcher Legitimation ist mir, wie gesagt unklar).

D.h. auch nach Ausschöpfung aller sportlich geltend zu machenden KW-Bedürfnisse kann der Kollege sich zumindest zwei weitere KW via JS halten (mit der Auflage, diese eben nicht für sportliche Wettkämpfe zu verwenden).

Das hat sich prima facie erst mal vernünftig angehört – zumindest besser als ein etwaiges Anrechnen vorhandener Sportwaffen (in dem Fall wäre der Sportschütze, der nen Jagdschein macht, bedürfnistechnisch der Mops).

Wo liegt jetzt hier der Hase im Pfeffer, bzw. gegen welche Gesetzesvorschrift verstößt diese Handhabe?

Aber wie soll das denn überprüft werden, ob die Waffe nun als Sport- oder Jagdwaffe gekauft wurde?

Ich habe auch Jagd-, Sport- und Erbwaffen.

Alle sind bunt gemischt in meine Grüne WBK eingetragen.

Ehrlich gesagt tue ich mir schon schwer noch genau zu sagen, welche Waffe ich über welches Bedürfnis erhalten habe.

Klar, in der Behörde sind Unterlagen hierüber. Aber auch nicht, welches Modell genau für welches Bedürfnis gekauft wurde.

IMI

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Aber wie soll das denn überprüft werden, ob die Waffe nun als Sport- oder Jagdwaffe gekauft wurde?

Ich habe auch Jagd-, Sport- und Erbwaffen.

Alle sind bunt gemischt in meine Grüne WBK eingetragen.

Ehrlich gesagt tue ich mir schon schwer noch genau zu sagen, welche Waffe ich über welches Bedürfnis erhalten habe.

Klar, in der Behörde sind Unterlagen hierüber. Aber auch nicht, welches Modell genau für welches Bedürfnis gekauft wurde.

IMI

Meine Behörde trägt zu jeder Waffe das Bedürfnis in die WBK ein.

Gruß

Michael

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