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IGNORED

2/6-Berechnung


Bamboo-Jack

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Wenn ich Schwabe wäre würde ich jetzt sagen: Heiligs Blechle!

Aber auch so find ich das so richtig :peinlich:

Behörden kommen halt immerwieder auf neue Ideen.

IMI

Und das ist natürlich nur zu meinem Besten!

Aussage der SBine: Wenn ich nämlich mal von der Polizei oder der Behörde bei der Jagd oder auf dem Schießstand überprüft werden sollte, könnte ich so gleich belegen, dass ich die Waffen bedürfniskonform verwende.

Peinlicher geht's kaum.

Andererseits hat dieser komische Eintrag keine nachteiligen Auswirkungen.

Es steht dort ja nicht, dass ich die Waffen nur zu jagdlichen Zwecken verwenden darf.

Gruß

Michael

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Der Hase liegt in dem Beduerfnis. Das ist persoenebezogen, nicht waffenbezogen.

Habe ich die Waffen erst mal, kann ich sie ebenso bunt innerhalb meiner diversen Beduerfnisse verwenden, wie ich sie ja auch andere WBK-ler ausleihen duerfte…

:icon14: Danke!

Oder wie ich mit als Sportler von einem Jaeger ne Waffe zum Sportschiessen leihen darf.

Yupp – leider funktioniert das halt nur, solange mein Bedürfnis die zu entleihende Waffe auch abdeckt :sad: (wie Du ja selbst schreibst: "zum Sportschießen").

Wäre sonst schon auf die Idee gekommen, mir eine MKE T94 von einem befreundeten Jäger zu leihen. Geht bei der Knifte halt leider nicht.

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Hallo Leute

Sagt mal, ich habe gerade 2 Kurzwaffen beantragt, die mir wohl in 3 Wochen eingetragen werden.

Wie ist denn das nun wenn ich mir noch ne Bockdoppelflinte auf meine §14 Abs.4 (gelbe WBK) kaufen möchte?

Kann die Behörde mir dann nen Strich durch die Rechnung machen mit der Beründung 2/6 oder wie seht Ihr das?

Gilt die 2/6 Reglung generell oder nur bei bestimmten Waffengattungen?

Achso, meine SBine ist eher engstirnig und ich sehe eher Stress auf mich zukommen.

Wie issn das eigentlich zu verstehen - in der Regel 2 Waffen in 6 Monaten?

Wie man ja so schön sagt gint es keine Regel ohne Ausnahme - wie müßte denn event. so ne Ausnahme aussehen?

Danke schon mal für Eure Hilfe

Gruß Dieter

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Wie man ja so schön sagt gint es keine Regel ohne Ausnahme - wie müßte denn event. so ne Ausnahme aussehen?

Denkbar wäre das z.B. bei den ersten erworbenen Waffen (Erstausstattung), wenn aufgrund des "Störfaktors 2/6" Disziplinen nicht abgedeckt werden können, in denen der Schütze auch Wettkämpfe bestreitet (respektive bereits anstehende Wettkampftermine vorweisen kann). Liegt aber im Ermessensspielraum des SB.

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Mit meinen Kurzwaffen könnte ich diese Termine locker nachweisen Kreis -Landes- und Deutsche Meisterschaften, mit der Flinte ist das aber schlechter, da ist die Kreismeisterschaft erst gegen April 2008.

Könnte natürlich argumentieren daß ich bis zur KM ja auch trainieren müßte, aber ich befürchte daß meine SBine alles daran setzt mir meinen Wunsch zu verweigern.

Diese Frau scheint echt freude daran zu haben einem das Leben so schwer wie möglich zu machen - weiss der Teufel warum?

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Tja, wie Du selbst schon schreibst, sind ja auch Ausnahmen möglich. Hängt also ganz von Deiner Behörde ab, die aber wohl nicht sonderlich kooperativ sein wird nach Deinen Schilderungen... :huh:

Wenn Du gut mit den Augen klimpern oder nachweisen kannst, dass Du eine weitere Waffe dringend für Wettkämpfe benötigst oder eine ganz besondere reservierte Waffe vom Händler nicht mehr lange für Dich bereitgehalten wird, hast Du durchaus Chancen.

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Wär ja in meinem Fall der Idealfall.

Also wenn ich daran denke die Kohle hier liegen zu haben eine Flinte in Händen zu halten die mir super gefällt und dann 6 Monate warten zu müssen nur weil mir die Behörde nen Strich durch die Rechnung macht, könnte ich Weinkrämpfe bekommen - daran darf ich garnicht denken :(

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