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IGNORED

Muss gleich ein Voreitrag in die neue WBK?


mephisto0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich werde im Januar eine grüne WBK beantragen und einen Voreintrag für eine KK-Sportpistole vornehmen lassen.

Gleichzeitig möchte ich eine "gelbe" beantragen, habe aber nicht vor sofort eine Waffe auf "gelb" zu kaufen.

Ich weiß zwar, dass in die "gelbe" kein Voreintrag zm Waffenkauf muss, meine frage ist, ob es einen maximalen Zeitraum gibt, innerhalb dem man den ersten Eintrag tätigen muss.

Danke für die Antworten.

Geschrieben
Hallo zusammen,

ich werde im Januar eine grüne WBK beantragen und einen Voreintrag für eine KK-Sportpistole vornehmen lassen.

Gleichzeitig möchte ich eine "gelbe" beantragen, habe aber nicht vor sofort eine Waffe auf "gelb" zu kaufen.

Ich weiß zwar, dass in die "gelbe" kein Voreintrag zm Waffenkauf muss, meine frage ist, ob es einen maximalen Zeitraum gibt, innerhalb dem man den ersten Eintrag tätigen muss.

Danke für die Antworten.

SPOPI?

Kaufe dir keine Walther.!!

Kaufe dir alles mögliche, aber keine WALTHER !!!!

:awm:

Geschrieben
Also ich glaube durchaus irgendwo aufgeschnappt zu haben daß auch bei der Beantragung der Gelben ein Voreintrag rein muß.? :confused:

In eine gelbe WBK kommt kein Voreintrag. Auf gelb kauft man und gut ist es. Aber beachte hier auch die 2/6 Regelung.

Geschrieben

Nö.

Bei der Beantragung muß man halt angeben, was man kaufen will. Sonst hätte man kein Bedürfnis. Ob man's dann kauft is was anderes.

Das gibt aber keinen Voreintrag.

Heinrich

Geschrieben
Das war doch gar nicht seine Frage - also will er darauf wohl auch keine Antwort :rolleyes:

... mein WILDER HASE !!!

Die Frage habe ich VORWEGGENOMMEN ....

Sorry ....

:bussi:

Geschrieben
Nö.

Bei der Beantragung muß man halt angeben, was man kaufen will. Sonst hätte man kein Bedürfnis. Ob man's dann kauft is was anderes.

Das gibt aber keinen Voreintrag.

Heinrich

Das war´s wohl was ich meinte.

Geschrieben
Nein.

Lass sie Dir einfach ausstellen und kaufen kannst Du, wenn Du lustig dazu bist. Auch erst in 10 jahren, wenns denn so sein soll.

Das stimmt nicht. Geregelt wird die Sache in §10 I S.3 WaffG - die dortige Regelung gilt auch für die Erwerbserlaubnis in Form der WBK gelb, somit: Erste Waffe muß innerhalb eines Jahres nach Erlaubniserteilung erworben werden.

Geschrieben
Nö.

Bei der Beantragung muß man halt angeben, was man kaufen will. Sonst hätte man kein Bedürfnis. Ob man's dann kauft is was anderes.

Das gibt aber keinen Voreintrag.

Heinrich

Mein SB schreibt diesen ersten Eintrag trotzdem wie einen Voreintrag hinein.

Mmmhh sollen wir sagen, dass er es nicht braucht, weil ich es ohnehin nicht kaufen will? Was ist dann mit dem Bedürfnis? Erschwindelt? Wie steht dann der Verband als Bestätiger da?

Also nimm die WBK mit Voreintrag kommentarlos mit, vielleicht bedenkst du vorher auch eine Waffe zu beantragen, die du tatsächlich - auch wenn nur als Spaßwaffe - kaufen willst.

Ich habe es so mit einem UHR in .22 gemacht. Habe dann einen billigen gekauft. Für Colabüchsen ausreichend.

Geschrieben

Jo, wenn's dem SB dann besser geht...

Aber eigentlich wird die Gelbe blanko ausgegeben.

Keine Ahnung, was is, wenn da ein "Voreintrag" drinne is (der keiner sein kann, weil's den bei der Gelben nicht gibt) und man kauft was anderes --> Aufstand?

Heinrich

Geschrieben

Der Voreintrag auf der Grünen gibt Dir ja ein Jahr Zeit die darauf passende Waffe zu erwerben. Das sollte doch reichen.

Auf der Gelben gehen keine mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition.

Geschrieben
Hallo

Ich will auch eine Gelbe WBK im Januar beantragen !

Ich will entweder eine 9mm Para Pistole,ODER 357 Mag. Revolver, gebraucht !

Aber was es zu diesem Zeitpunkt,gerade günstig auf dem Markt ,

ist kann ja kein Mensch voraussagen . Oder

Wo Hast du deine Sachkunde Gemacht????????

9mm Para und Gelbe WBK wie soll das gehen????????? :confused::peinlich:

mfg Mathias

Geschrieben
Das stimmt nicht. Geregelt wird die Sache in §10 I S.3 WaffG - die dortige Regelung gilt auch für die Erwerbserlaubnis in Form der WBK gelb, somit: Erste Waffe muß innerhalb eines Jahres nach Erlaubniserteilung erworben werden.

Nö, denn bei der neuen gelben WBk wird gemäß § 14 Abs. 4 WaffG abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb der dort aufgeführten Waffen erteilt.

Du kannst also auch 50 Jahre lang eine gelbe WBK ohne jeglichen Eintrag haben, unterliegst aber solange natürlich der Regelprüfung.

Geschrieben
...Du kannst also auch 50 Jahre lang eine gelbe WBK ohne jeglichen Eintrag haben, unterliegst aber solange natürlich der Regelprüfung.

Ja DANN...!

Meine Gelbe WBK ist nun lediglich seit 2 Jahren ohne Eintrag.

Geschrieben
Wo Hast du deine Sachkunde Gemacht????????

9mm Para und Gelbe WBK wie soll das gehen????????? :confused::peinlich:

mfg Mathias

Zwar keine 9 Para, aber ich werde gleich eine 9 mm Largo auf Gelb eintragen lassen.

Eine Gelbe WBK sollte jeder Waffeninteressent liegen haben. Vorherige Tage bin ich über einen spanischen Destroyer "gestolpert". :cool3:

Geschrieben
Ja DANN...!

Meine Gelbe WBK ist nun lediglich seit 2 Jahren ohne Eintrag.

Wer halt neben dieser leeren gelben WBK keine andere WBK mehr hat, wird vermutlich irgendwann mal etwas genauer nach dem Bedürfnis gefragt werden... ;)

Geschrieben
(...)

Also nimm die WBK mit Voreintrag kommentarlos mit, vielleicht bedenkst du vorher auch eine Waffe zu beantragen, die du tatsächlich - auch wenn nur als Spaßwaffe - kaufen willst.

Ich habe es so mit einem UHR in .22 gemacht. Habe dann einen billigen gekauft. Für Colabüchsen ausreichend.

Colabüchsen? Interessant... In welcher Sportordnung steht denn sowas? :00000733:

Wo Hast du deine Sachkunde Gemacht????????

9mm Para und Gelbe WBK wie soll das gehen????????? :confused::peinlich:

mfg Mathias

Mal im Ernst: Pistole in 9 Para geht wirklich nicht,

aber Double Action Revolver gehen doch auf Gelb, oder?

Geschrieben
Mal im Ernst: Pistole in 9 Para geht wirklich nicht,

aber Double Action Revolver gehen doch auf Gelb, oder?

Oh, oh, oh...

Geschrieben
Colabüchsen? Interessant... In welcher Sportordnung steht denn sowas? :00000733:

Mal im Ernst: Pistole in 9 Para geht wirklich nicht,

aber Double Action Revolver gehen doch auf Gelb, oder?

Ich schmeiss mich weg!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :00000733::00000733::00000733:

Woher deine Weisheit??

Nicht aus nem Sachkundelehrgang in BW, oder?

Und warum den explizit " Double Action"?

Geschrieben
Colabüchsen? Interessant... In welcher Sportordnung steht denn sowas?

Als ob der Sportschütze nur nach Sportordnung schießen dürfte :rolleyes:.

aber Double Action Revolver gehen doch auf Gelb, oder?

Du bist nicht zufällig ein Kurskamerad des Users Loo? :00000733:

(und nein, Revolver - weder SA noch DA - "gehen" nicht auf Gelb; und nein, Revolver sind keine Einzellader)

Es wird ja rapide immer lustiger hier. :s73:

Geschrieben
Als ob der Sportschütze nur nach Sportordnung schießen dürfte :rolleyes:.

Du bist nicht zufällig ein Kurskamerad des Users Loo? :00000733:

(und nein, Revolver - weder SA noch DA - "gehen" nicht auf Gelb; und nein, Revolver sind keine Einzellader)

Es wird ja rapide immer lustiger hier. :s73:

Ich "darf" ja auch Sachkunde ausbilden, hab dafür auch ne lustige Urkunde...........................

aber woher dieser MIST immer kommt?????????????????????

Geschrieben
Und warum den explizit " Double Action"?

Vielleicht hat er ja irgendwo einen Dobble Äkschon Vorderlader mir Perkussion gesehen. Meine beiden Remmingtons, die ich auf Gelb habe, sind Single Malt, ähhh.

Geschrieben

Vorderladerrevolver gehen schon auf Neugelb.

Aber nichts mit Patronen. Nicht mal die im Rest der Welt frei ab 18 auf Flohmaerkten herumrostenden Lefaucheuxrevolverchen.

Ansonsten ists je nach Verband und Amt unterschiedlich.

Oft wird zur Beantragung eine erste beabsichtigte Waffe abgefragt und auch eingetragen. Ist aber egal, man kann natuerlich auch was ganz anderes als Erstwaffe auf Neugelb kaufen.

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