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IGNORED

Wollen die Ämter "alte-gelbe WBK´s" zurück ?


Government71

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Hallo Leute,

wie einige von Euch vielleicht wissen bin ich Jäger, Sportschütze und Sammler.

Aus der Zeit um 1996 herum habe ich noch eine alte Gelbe WBK aus der ich nun wegen des Verkaufes einer Waffe gestern zum Amt getreten bin.

Auf der "Alten Gelben" war nur noch eine Waffe drauf und noch sechs (6) offene Plätze für die Eintragung weiterer Waffen, was ja nach wie vor geht.

Da spricht der SB zu mir "die leere entsorge ich dann, ja!?"

Ich natürlich, "nein, die hätte ich gerne wieder"....woraufhin er sagt, "dann kostst´s auch Gebühren"....

Ich wiedrum, "egal, ich hätte sie gerne wieder".....er "na gut!"

Leute, läuft da was mit langsamer-heimlicher Einziehung von "Alten Gelben" ????

Klärt mich mal auf, bitte !

Govt

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Naja,

man sollte schon wissen, daß der Austrag einer Waffe aus der WBK nichts kostet wenn die WBK zurückgegeben wird.

Will man sie behalten sind ganz normal Gebühren für's Austragen fällig.

Wo ist da die Verschwörung? Ich kann keine sehen.....

Gruß

Michael

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Hi,

meine SB'lerin sagt, wenn alte Gelbe voll, dann bekomme ich keine neue alte Gelbe mehr.

Werde mich aber dagegen wehren.

Gruss

voyager

Hallo voyager

gib deiner SBin mal das WaffNeuRegG zum lesen. Vielleicht erkennt sie ja dann die Unrichtigkeit ihrer Aussage. Sitzen denn nur Leute in den Waffenbehörden, die keine Ahnung von ihrem Arbeitsgebiet haben?

Steven

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Naja,

man sollte schon wissen, daß der Austrag einer Waffe aus der WBK nichts kostet wenn die WBK zurückgegeben wird.

Will man sie behalten sind ganz normal Gebühren für's Austragen fällig.

Das mag mancherorts so sein , aber bei uns wurde sogar von Senioren , die ganz aufgegeben und die Karte zurück gegeben haben , noch kassiert .

Hi,

meine SB'lerin sagt, wenn alte Gelbe voll, dann bekomme ich keine neue alte Gelbe mehr.

Werde mich aber dagegen wehren.

So wird das auch bei uns gehandhabt , aber nur , wenn man eine neue Gelbe hat . Wer nur die alte Gelbe hat , bekommt auch für diese ein neues Formular.

Begründung : Die neue Gelbe beinhaltet die Erwerbserlaubnis der alten Gelben. Feiner differenziert wird nicht .

Gruß

Gottfried

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Hallo voyager

gib deiner SBin mal das WaffNeuRegG zum lesen.

Steven

Das wird ihr nichts nützen. Die Regelung ist in § 58 I 1 WaffG und nicht im Waffenrechtsneuregelungsgesetz enthalten. Und da die alte Erlaubnis unbegrenzt (und nicht nur auf acht Waffen, sie ist insoweit unbestimmt) und unbefristet erteilt wurde, gilt sie auch insoweit weiter.

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Noch mal kurz zur Info von Euch allen...

Auf einer WBK sind acht Plätze frei, right ! YES !

lfd.-Nr 1 & 2 waren belegt...

lfd.-Nr. 1 bereits lange verkauft, Nr. 2 jetzt auch verkauft....bleiben sechs (lfd.-Nr 3-8) noch total jungfräulich.

Also wollte er eine WBK "einziehen", wo noch sechs offene Felder für den Eintrag einer oder mehrerer Waffen waren !

Die WBK war ja nicht "voll"....

Das habe ich halt nicht verstanden, nun, vielleicht hat er gedacht als Jäger ist das für mich eh egal ?!?!?!

Govt

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Leute, läuft da was mit langsamer-heimlicher Einziehung von "Alten Gelben" ????
Keine Bange. Wegen § 58 Abs. 1 WaffG ist das rechtlich gar nicht möglich. :) Selbst wenn aus Deiner alten gelben WBK alles ausgetragen worden ist, könntest Du sie ja noch zur Waffenleihe benötigen. Das darf Dir nicht verwehrt werden. Natürlich unterliegst Du dann weiterhin der waffenrechtlichen Regelprüfung als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis.
Hi,meine SB'lerin sagt, wenn alte Gelbe voll, dann bekomme ich keine neue alte Gelbe mehr.Werde mich aber dagegen wehren.Grussvoyager
Allerdings dagegen wehren ! :bud: Die alte gelbe WBK berechtigt ja schließlich nicht nur zum Besitz, sondern auch unbefristet und allgemein zum ERWERB von Einzellader-Langwaffen. Logischerweise müssen deshalb auch Folgedokumente dieser Art ausgestellt werden.
Naja,man sollte schon wissen, daß der Austrag einer Waffe aus der WBK nichts kostet wenn die WBK zurückgegeben wird.
Wo steht das bitte ? :confused:
Begründung : Die neue Gelbe beinhaltet die Erwerbserlaubnis der alten Gelben. Feiner differenziert wird nicht .
So ein Schmarrn. Das sind zwei verschiedene Erlaubnisse. Wer weiterhin nur EL-Langwaffen und nichts anderes erwerben möchte, darf nicht dazu gezwungen, für ein Folgedokument die dann notwendige Bedürfnisbescheingung des Verbands vorlegen zu müssen.
Bei uns wird aber auf ministerielle Anweisung und im Vorgriff auf die VwV in der Praxis 2/6 auf alle WBK angewendet.
Blödsinn. Ziff. 14.2.2 WaffVwV bezieht sich nur auf WBK, die nach dem WaffG2002 ausgestellt worden sind. Für alle andern gilt die Besitzstandswahrung nach § 58 Abs. 1 WaffG.
Also wollte er eine WBK "einziehen", wo noch sechs offene Felder für den Eintrag einer oder mehrerer Waffen waren !Die WBK war ja nicht "voll"....
Wie schon gesagt: selbst wenn die WBK "voll" wäre, darfst Du sie wieder haben um damit z.B. Waffen zu leihen. Und wenn noch 6 Plätze frei sind für spätere Erwerbsmöglichkeiten, ist es schlichtweg eine Frechheit die WBK einzuziehen.Nachfragen kann die Waffenbehörde ja, ob die WBK noch benötigt wird. Aber eigenmächtig darüber verfügen darf sie eben nicht.
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mein SB verlangt für die Verlängerung meiner vollen alten WBK 75€ , ich denke das liegt daran das man mit altgelb alle

Einzellader kaufen kann ,mit neugelb aber nur Waffen die zum sportlichen Schiessen zugelassen sind.

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mein SB verlangt für die Verlängerung meiner vollen alten WBK 75€ , ich denke das liegt daran das man mit altgelb alle

Einzellader kaufen kann ,mit neugelb aber nur Waffen die zum sportlichen Schiessen zugelassen sind.

Was ist DAS denn ? :o

Falls Du die Ausstellung einer zweiten gelben WBK meinst, ist das eine Riesensauerei. Deren Neuausstellung kostet ja nur 56,24 Euronen, mit welcher Begründung soll eine Verlängerung da so viel teurer sein ?

Die müsste eher sogar weniger kosten, da der Aufwand mangels Bedürfnisprüfung sogar niedriger ist !

Also manchmal glaub ich, dass ich im falschen Film bin... :gaga:

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Hallo Leute,

ich habe gerade ein ähnliches Problem mit dem LKA Berlin. Ich besitze schon alt-Gelb und möchte jetzt neu-Gelb

beantragen. Gängige Praxis ist hier die Erweiterung der alten WBK durch einen Zusatzeintrag.

Die Ausstellung einer neuen Gelben und das Behalten der alten Gelben sei "nicht möglich" und "mache auch keinen Sinn".

Ich möchte natürlich nicht mögliche Vorteile der alten Gelben verlieren, die es aber nach Auskunft der Behörde gar nicht gäbe.

Bisher habe ich den Antrag noch nicht eingereicht, würde aber, wenn es sich für mich und andere lohnen könnte,

es auch auf die harte Tour = einklagen probieren.

Was meint Ihr, die alte Gelbe aufgeben, da sie eh keine Vorteile gegenüber der neuen hat, oder sich mit der Behörde anlegen?

Gruß - Thomas

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So wie Exxi das schreibt, sollte es eigentlich auch sein. :icon14:

Die alte gelbe WBK kann nicht so einfach mit der neuen gelben WBK verknüpft werden. Es sind eigenständige Erlaubnisse, die sich zwar ähneln, aber jeweils für sich zu betrachten sind.

Kein Antragsteller darf dazu gezwungen werden, seine alte gelbe WBK "umschreiben" zu lassen.

Die Vorteile der alten gelben WBK liegen darin, dass 2/6 für diese nicht gilt und das Bedürfnis nicht über den Verband geltend gemacht werden muss.

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  • 2 Wochen später...
...da kann er ja Anzeige wegen Beleidigung (das ist keine STRAFTAT !) erstatten, ...

Falsch!

§ 185 StGB

Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kostet im ersten, einfachen Fall ohne Tätlichkeit i.d.R. 25 Tagessätze à 40,- €, im Wiederholungsfall wird's dann teurer.

CM :)

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  • 3 Wochen später...

Jetzt wieder was zum eigentlichen Topic

heute war ich mit meiner Befürwortung (hat ca 30 Tage gedauert -> DSB) bei meiner Waffenbehörde (Berlin). Hier in Berlin ist es Praxis, dass bei vorhandener alter gelber WBK diese "erweitert" wird. Die Vorderseite bleibt dabei unverändert und auf der Rückseite steht dann folgende "Amtliche Eintragung":

Diese Waffenbesitzkarte gilt auch zum Erwerb von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz-und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) und der dazu gehörenden Munition. Der Polizeipräsident in Berlin, LKA 573, Im Auftrag, DATUM DIENSTSIEGEL

Von 2/6 der §14.1 steht in der "modifizierten" WBK dann nichts.

Ich habe jedoch, vermutlich als erster, darauf bestanden, dass mir ein neues Dokument für neu-gelb ausgestellt wird, bin aber nach Stunden in der Behörde zu keinem Einvernehmen gekommen.

Hier die Dokumentation der Behörde:

-die alte Gelbe unterliegt auch den Auflagen des neuen WaffG, daher 2/6 und Waffe nach Sportordnung, was ich anders sehe

-also keine Nachteile und keinen Grund, ein neues Dokument auszustellen

-einen negativen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung kann (will) man mir nicht ausstellen, da meinem Antrag auf Erteilung stattgegeben wird, nur nicht

mit einem extra Dokument

Ich habe dann meinen Antrag dort hinterlassen und mir folgendes schreiben ausstellen lassen:

auf Ihren Antrag vom 7.11.2007 teile ich mit, dass diesem entsprochen werden kann.

Ich bitte daher um Vorlage Ihrer Waffenbesitzkarte Nr. XXXXXX, damit die entsprechenden Erwerbsberechtigungen darin eingetragen werden können

(Erweiterung der bestehenden Erlaubnis)

Ich will auf keinen Fall die Vorteile der "alten Gelben" verlieren. Wenn man es genau betrachtet, kann diese "Berliner Regelung" jedoch zum reinsten Luxus ausarten. Denn es bleibt im Grunde eine alte gelbe WBK, auf der man Waffen der neuen gelben WBK beantragen kann, denn sie wird ja nur erweitert.

Damit sollte es rechtlich, wenn auch erst über das Verwaltungsgericht möglich sein, zB 3 Stück .50 BMG Repetierer zu kaufen und diese auf einen Schlag eintragen zu lassen, da kein 2/6 und Sportordnung spielt keine Rolle bei alt-gelb.

Bin jetzt echt auf Eure Kommentare gespannt, die ich aber erst in 14 Tagen lesen kann, da ich erstmal Urlaub mache.

Grüße - Thomas

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Hier in Berlin ist es Praxis, dass bei vorhandener alter gelber WBK diese "erweitert" wird. Die Vorderseite bleibt dabei unverändert und auf der Rückseite steht dann folgende "Amtliche Eintragung":..."

Das ist so nur auf Antrag bzw. mit Einverständnis des WBK-Inhabers zulässig ! Besteht dieser auf die Ausstellung einer neuen gelben WBK (was er auch tun sollte) MUSS die Waffenbehörde ihm auch ein neues Dokument ausstellen. Man kann sich - auch wenn das sinnlos und teurer ist - auch z.B. als Jäger für jede Waffe eine neue WBK ausstellen lassen. Nur ER kann bestimmen, in welche WBK die Waffe eingetragen werden soll. Wie viele WBK einer (im Rahmen dessen was dessen Bedürfnisse hergeben) haben will, geht die Waffenbehörde einen feuchten Kehricht an.

Von 2/6 der §14.1 steht in der "modifizierten" WBK dann nichts.

Das muss - wie jegliche anderen Wiederholungen von Gesetzestexten - im Prinzip auch nicht unbedingt auf der WBK selbst draufstehen. Anwendbar ist 2/6 nämlich auch dann, wenns nicht explizit auf der WBK draufsteht.

Hier die Dokumentation der Behörde:

-die alte Gelbe unterliegt auch den Auflagen des neuen WaffG, daher 2/6 und Waffe nach Sportordnung, was ich anders sehe

-also keine Nachteile und keinen Grund, ein neues Dokument auszustellen

-einen negativen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung kann (will) man mir nicht ausstellen, da meinem Antrag auf Erteilung stattgegeben wird, nur nicht

mit einem extra Dokument

Herrje ! :o Die erste Behauptung ist erst mal haarsträubend falsch ! 2/6 kann nie und nimmer für die alte gelbe WBK gelten, weil diese nach § 58 Abs. 1 WaffG im genehmigten Umfang weitergilt. Da es damals noch keine 2/6 gab, bleibt das für die auch weiterhin so.

Somit ist logischerweise auch die zweite Behauptung falsch. Ein weiterer Nachteil läge zudem darin, dass man nach einer Umschreibung nur noch von § 14 WaffG abhängig wäre.

Die dritte Aussage ist ja wohl nur noch :peinlich: . Dem Antrag wird zwar weitestgehend, nicht aber vollumfänglich stattgegeben. Ich sags nochmals: die Behörde MUSS ein extra Dokument ausstellen, wenn es der Antragsteller so wünscht. Weigert sie sich beharrlich, das zu tun gibts halt irgendwann mal nach mehrfachem nachbohren eine Untätigkeitsklage. :dirol:

Ich will auf keinen Fall die Vorteile der "alten Gelben" verlieren. Wenn man es genau betrachtet, kann diese "Berliner Regelung" jedoch zum reinsten Luxus ausarten. Denn es bleibt im Grunde eine alte gelbe WBK, auf der man Waffen der neuen gelben WBK beantragen kann, denn sie wird ja nur erweitert.

Die Vorteile solltest Du Dir auch nicht so dreist nehmen lassen. Mit Deiner restlichen Aussage liegst Du falsch :excl: , denn durch die Erweiterung bzw Umschreibung zu einer WBK nach § 14 WaffG verliert die WBK ihren ursprünglichen Genehmigungsstatus und wird nicht mehr von § 58 Abs. 1 WaffG gedeckt. Es ist dann eine neue Erlaubnis, die nach den Bestimmungen des WaffG2002 ausgestellt worden ist. Das ist wie bei einem Haus mit Bestandsschutz. Sobald Du Dir für dieses einen Umbau genehmigen lässt, entfällt dieser was später mal recht kostspielige Angelegenheiten nach sich ziehen kann.

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