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IGNORED

Erbenprivileg - provokative Theorie


Gottfried Tabor

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Geschrieben

Es gab eine Menge Aufregung über das Blockiersystem .

Grundsätzlich und vorab : Eine gesetzlich verordnete Verwendung derartiger Teile für aktive Schützen egal welchen Alters ist nicht diskutierbar.

Aber ist der Erbfall tatsächlich über den Vermögensvorteil hinaus schützenswert ?

Ihr könnt jetzt gerne kollektiv aufschreien , oder Lesen und Nachdenken .

Ich möchte hier nur mal eine Überlegung anstellen .

Ich unterscheide zwischen Vermögens - Erben und sagen wir mal Nutzungsinteressierten.Um Letztere geht es hier nicht.

Es ist unbestritten , daß auch Erben ohne Bedürfnis und Interesse durchaus in den Genuß des ererbten Vermögensvorteils kommen sollen .

Dafür ausreichend wäre eine großzügig bemessene Frist zum Verkauf .

Aber ich halte es für geradezu unseren Interessen zuwiderlaufend , wenn ererbte Waffen , die entweder sammlungswürdig wären , oder der Jagd- und dem Schießsport dienen und ihre aktiven Benutzer erfreuen könnten , im Keller einer völlig desinteressierten Witwe verrotten , die einfach zu viel Kohle und deshalb zu wenig Interesse am Verkauf hat .

Dadurch gehen auch Kulturgüter verloren !

Eine durch Abschaffung des Erbenprivilegs geschaffene Verkaufspflicht würde hier dem Erben keinen Vermögensnachteil bringen aber zumindest indirekt den Grundsatz "Vermögen verpflichtet(zu sinnvoller Verwendung)" einbringen.

Also meine zur Diskussion gestellte These : Sind wir aktiven Schützen , Jäger , Sammler wirklich daran interessiert , daß durch Erhaltung des Erbenprivilegs ein immer größerer Anteil an auch kulturhistorisch wertvollen und unwiderbringlichen Stücken durch unsachgemäße Behandlung in Erbenhand verrottet , oder wäre eine Abschaffung des Erbenprivilegs die dem Erben seinen Vermögensvorteil erhält . uns aber den Nachschub zumindest der genehmigungspflichtigen Waffen erleichtert , nicht auch in unserem Sinn ?

Es ist ein Denkanstoß .

Einzelheiten und Details sind nicht bis ins Letzte berücksichtigt.

Selbstverständlich auch rundweg ablehnbar das Ganze .

Auch für mich im Augenblick noch mehr Frage als schon Überzeugung !

Gruß

Gottfried

Geschrieben

Reichlich kurzsichtig, Dein Denkansatz.

Damit willst Du also einem Erben auch die Möglichkeit nehmen einfach normal zu erben und erst Jahre später mit den Waffen zu schießen?

Schon mal dran gedacht, dass auch eine alte Witwe die Waffen aus sentimentalen Gründen nicht verkaufen will?

Ausserdem bringt eine Waffe auf dem Gebrauchtmarkt selten den Wert, den sie für einen persönlich darstellt.

Beispiel: Nenne mir mal ein paar Waffen, die sich in Deinem Besitz befinden; würdest Du mir welche (günstig) davon verkaufen? Du kannst Dir ja dann vom Erlöse wieder was schönes kaufen...

IMI

Geschrieben

Auch ich finde, daß es nicht nur um wirtschaftlich wertvolle Waffenexemplare geht, die man für x-tausend Euro vergolden kann, sondern auch um de sentimentalen Aspekt.

Ich habe meine kleine Pistole von meinem Grossvater geerbt, die zwar wahrscheinlich kaum Verkaufserlös erbrächte, aber an der ich hänge, da es von meinem Opa ein Erinnerungsstück ist, mit dem ich manchmal auch gerne schiessen gehe.

Geschrieben
............

Eine durch Abschaffung des Erbenprivilegs geschaffene Verkaufspflicht würde hier dem Erben keinen Vermögensnachteil bringen aber zumindest indirekt den Grundsatz "Vermögen verpflichtet(zu sinnvoller Verwendung)" einbringen.

.............

............ und wenn kein Käufer gefunden wird, muß verschrottet werden. Ist das wünschenswert?

Was passiert mit dem Gebrauchtwaffenpreis wenn alle Erbwaffen auf den Markt kommen.

Gruß

alea

Geschrieben

Genau das ist es! Ich habe auch von meiner Oma eine kleine Brünner CZ Duo geerbt. Diese kaufet mein Opa so gegen 1930 (!). Später hatte meine Oma diese Waffe auf ihrer WBK und es war schon immer der ausdrückliche Wunsch meines Opas und auch meiner Oma, dass ich diese Pistole, die ja auch mein Opa schon als junger Mann ständig bei sich führte, einmal erben solle.

Und was denkst Du, würde solch eine alte Waffe auf den Gebrauchtwaffenmarkt einbringen?

IMI

Geschrieben

Voellig falscher Ansatz.

Fakt: Mit Erbwaffen passiert nichts kriminelles, sie stellen kein Problem fuer die innere Sicherheit dar.

Nebenwirkung durch jede Einschraenkung des ErbRECHTS: Mehr ehemals legale Waffen werden beim Erben, der sich nicht bestehlen lassen will, "verschwinden", in die illegalitaet abdriften, nicht mehr auffindbar sein, etc.

Schlussfolgerung: Es gibt keinen Grund, das Eigentum der Erben kalt zu enteignen, es zwangszuverkaufen, es mit Waffendildos zu ueberteuerten Preisen zusaetzlich zum obligatorischen Safe zu sichern, etc.

Loesung: Beibehaltung des Erbrechts auch bei Waffen im heutigen Rahmen (WBK ohne Munerewerb MUSS bei unbescholtenen Buergern erteilt werden). Keine weiteren Schikanen, keine Verkaufsbefehle, keine Sperrelemente. Alles andere ist weder grechtfertigt noch akzeptabel.

Geschrieben
Voellig falscher Ansatz.

Schlussfolgerung: Es gibt keinen Grund, das Eigentum der Erben kalt zu enteignen, es zwangszuverkaufen, es mit Waffendildos zu ueberteuerten Preisen zusaetzlich zum obligatorischen Safe zu sichern, etc.

Loesung: Beibehaltung des Erbrechts auch bei Waffen im heutigen Rahmen (WBK ohne Munerewerb MUSS bei unbescholtenen Buergern erteilt werden). Keine weiteren Schikanen, keine Verkaufsbefehle, keine Sperrelemente. Alles andere ist weder grechtfertigt noch akzeptabel.

Ganz richtig Schaffer, genau so sieht es aus!

Diese Diskussion gibt es nur bei Waffen. Keiner würde zur Disposition stellen ob jemand ein geerbtes Auto behalten darf, obwohl er keinen Führerschein besitzt. Geschweige denn "Sicherungssysteme" einzubauen damit das Auto nicht anspringt.

Und auch der Gedankenansatz ob die Regelung wirklich jemanden schadet ist grundsätzlich falsch. Bei einem Staatseingriff per Gesetz ist zu fragen Wem und in welchem Umfang es jemandem nützt. Und da sieht die Bilanz recht dürftig aus, da keine Deliktrelevanz bei Erbwaffen besteht!

Nutzen aus einer neuen Erbschaftsregelung kann nur das IM ziehen, indem Herr Schäuble der Bevölkerung medienwirksam vorgaukelt etwas für die gefühlte "Sicherheit" zu tun, oder der VDB durch den Einbau von Sicherungssystemem.

Geschrieben
...

Aber ist der Erbfall tatsächlich über den Vermögensvorteil hinaus schützenswert ?

...

Gruß

Gottfried

Gotti,

es nicht nur um den speziellen Erbfall.

Es geht um den Schutz des Eigentums.

Bereits jetzt ist es möglich, dass der Eigentümer gezwungen wird Besitzkonstitute für sein Eigentum - seine Waffen - zu schaffen. Wenn demnächst ein Teil der Eigentümer zu einer (vorübergehenden) und den wirtschaftlichen Wert deutlich übersteigenden Unbrauchbarmachung gezungen wird, wird der Schritt zum Zwang zum endgültigen Verlust des Eigentums immer kleiner.

Ist der Schutz des Eigentums bei Waffen erst einmal ausreichend ausgehöhlt, sind offene Enteignungsaktionen nach englischen und australischen Vorbild die logische Fortsetzung.

Geschrieben
...Erbenprivilegs...

es gibt kein erbenprivileg.

das ist ein wiederspruch in sich.

man möge es mir verzeihen, ich hab es immer ja vermieden, das grundgütige grundgesetz zu hilfe zu rufen, aber:

erben ist kein privileg, sondern ein in art. 14 I normiertes grundrecht.

Geschrieben

Na ja Freunde -

irgendwie skeptisch bin ich ja auch , was die Detailregelungen angehen würde.

es scheint mir aber , Ihr betrachtet das völlig losgelöst von Euren eigenen Interessen.

Erbenprivileg ist übrigens ein feststehender Begriff , nicht von mir geprägt , falsch formuliert aber genau definiert .

Ihr argumentiert als Schützen über Erbwaffen von Opa und Oma , an denen Ihr hängt , obwohl dieser Personenkreis von mir ausdrücklich ausgenommen wurde .

Ihr argumentiert über das fehlende Mißbrauchspotential das hier gar nicht thematisiert wird .

Ich sehe es aus dem praktischen Gesichtspunkt aus dem ich es auch bedauere , daß ein Flügeltüren SL in einer Garage verrostet , weil sich eine Erbin nicht kümmert .

Das Thema kam auch auf in anderem Zusammenhang , als Adelshäuser ererbtes Kulturgut ins Ausland verhökern wollten.

Ähnliche Überlegungen gelten für Kunstschätze etc .

Hier ist zum Erbrecht auch noch das WaffG tangiert . Kann man m.E. nicht völlig ignorieren.

Das von Dayti so gerne vermiedene Grundgesetz habe ich auch im Sinne gehabt : Eigentum verpflichtet .

Also nochmals zum Nachdenken und sei es nur aus unserem Selbstinteresse als Aktive

Ist es wirklich nicht wünschenswert , daß es eine Regelung gibt , die den waffenbezogen desinteressierten Erben einen guten Verkaufserlös garantiert und uns die Gelegenheit gibt , diese Waffen für sinnvolle Nutzung zu erwerben ?

Noch deutlicher formuliert : Mit der Verteidigung des derzeitigen Status sorgen wir selbst dafür , daß der Markt ausdünnt .

Mit einer anderen Regelung hätten wir in der aktiven Zeit Vorteile , als Erblasser ggf. die befürchteten Nachteile - aber diese wieder zum Vorteil der dann Aktiven .

Ist das wirklich so falsch , oder versteht einfach niemand , was ich mir hier überlege ?

Es wäre IMHO eine Art Generationenvertrag zum Nutzen der jeweils aktiven Schützen und Sammlergeneration !

Was mich persönlich anbelangt : Ich würde und werde dafür sorgen , daß meine Waffen nach meinem Ableben lieber in sachkundige Hände gelangen , einem Schützen oder Sammler Freude bereiten , als im Besitz desinteressierter Erben zu verrosten und zu vergammeln.

Aber da ist erst mal zu beobachten , was aus der nachfolgenden Generation die als Erben bei mir in Betracht kommen , in der Hinsicht wird.

Als reine sentimentale Erinnerungsstücke sind mir meine Waffen aber zu schade.

Das haben sie wirklich nicht verdient .

Wie es der SL nicht verdient , in der Garage zu verrosten.

Gruß

Gottfried

Geschrieben

Nur nebenbei, Gottfried hat das nur mal zum überdenken so reingestellt und ist sich selbst noch nicht sicher, wie man das beurteilen kann. Deshalb sollte keiner den Gottfried persönlich angreifen. Das Thema ist nämlich schon einen Gedanken wert, es von -beiden- Seiten zu sehen, egal für welche man sich entscheiden mag.

Wollt ich nur mal so sagen....nicht das es wieder so ein "in die Ecke stellen" Tread wird.

Nix für ungut.

Geschrieben

Wie gesagt, voellig falscher Ansatz.

Weder der Staat noch sonstwer hat jemandem in sein Eigentum reinzureden, solange sonst keiner geschaedigt wird. Im Fall der Erbwaffen wird keiner geschaedigt, egal, ob der Erbe sie jeden Tag poliert oder ob er sie im Tresor verrosten laesst. Ergo gehts Dich nichts an, finger weg. Ganz einfach. SO funktioniert Freiheit.

BTW, selbst der von Dir vorgeschobene Grund faellt bei naeherer Betrachtung flach. Der Binnenmarkt fuer Gebrauchtwaffen ist eh schon tot. Also werden die Erben bei Deinem Verkaufszwang das Zeug erst recht ins Ausland verhoekern. Weg sindse. Liegen dann in einem Safe in Texas oder Vermont. Ohne wiederkehr.

Man sieht mal wieder, jeder vorgeschobene Grund fuer staatliche Gaengelei in diesem Bereich haelt der Realitaet nicht stand.

Beim Erbrecht mus es um eines gehen: Die einhellige Ablehnung jeder weiteren, erwiesenermassen sinnlosen und unnoetigen Verschaerfung. Es kann hier KEINEN Kompromiss geben.

Geschrieben

zum erbenprivileg schalte ich mal meinen 'klugschei**modus' an:

[klugschei**-modus AN]

- der begriff meint im zusammenhang mit geerbten waffen nicht, dass das erben ein privileg sei (dies ist unbenommen ein grundrecht), sondern dass der erwerb (von genehmigungspflichtigen schusswaffen) im zuge der erbfolge oder des vermaechtnisses ein 'privilegierter erwerb' ist.

'priviliegiert', also quasi "rechtlich bevorteilt" daher (im vergleich zum waffenerwerb durch die nachfolgend genannten gruppen), weil der waffenerwerb durch erbe KEIN BEDUERFNIS voraussetzt, wie sonst bei sammlern, schuetzen, jaegern,...

[/klugschei**-modus AUS]

Geschrieben
...

[klugschei**-modus AN]

- der begriff meint im zusammenhang mit geerbten waffen nicht, dass das erben ein privileg sei (dies ist unbenommen ein grundrecht), sondern dass der erwerb (von genehmigungspflichtigen schusswaffen) im zuge der erbfolge oder des vermaechtnisses ein 'privilegierter erwerb' ist.

'priviliegiert', also quasi "rechtlich bevorteilt" daher (im vergleich zum waffenerwerb durch die nachfolgend genannten gruppen), weil der waffenerwerb durch erbe KEIN BEDUERFNIS voraussetzt, wie sonst bei sammlern, schuetzen, jaegern,...

[/klugschei**-modus AUS]

echt?

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:rotfl2:

Geschrieben
zum erbenprivileg schalte ich mal meinen 'klugschei**modus' an:

[klugschei**-modus AN]

- der begriff meint im zusammenhang mit geerbten waffen nicht, dass das erben ein privileg sei (dies ist unbenommen ein grundrecht), sondern dass der erwerb (von genehmigungspflichtigen schusswaffen) im zuge der erbfolge oder des vermaechtnisses ein 'privilegierter erwerb' ist.

'priviliegiert', also quasi "rechtlich bevorteilt" daher (im vergleich zum waffenerwerb durch die nachfolgend genannten gruppen), weil der waffenerwerb durch erbe KEIN BEDUERFNIS voraussetzt, wie sonst bei sammlern, schuetzen, jaegern,...

[/klugschei**-modus AUS]

Der Begriff "Erbenprivileg" ist eine Erfindung des WaffG 2003. Vorher hat da eigentlich niemand ein Problem gesehen, jetzt hängt anscheinend die Sicherheit der Bundesrepublik daran, daß Erbrecht (vorerst nur???) für Waffen auszuhöhlen. Als wenn nun Horden bewaffneter Erben wild um sich schießend durch die Straßen unserer Städte und Dörfer ziehen würden.

Geschrieben
Nur nebenbei, Gottfried hat das nur mal zum überdenken so reingestellt und ist sich selbst noch nicht sicher, wie man das beurteilen kann. Deshalb sollte keiner den Gottfried persönlich angreifen. Das Thema ist nämlich schon einen Gedanken wert, es von -beiden- Seiten zu sehen, egal für welche man sich entscheiden mag.

Wollt ich nur mal so sagen....nicht das es wieder so ein "in die Ecke stellen" Tread wird.

Nix für ungut.

Genau so ist es !

Ich bitte sehr darum , daß jeder das so fair sehen und beurteilen sollte !

Schließlich bin ich selbst aktiver Schütze und habe auch eine nette kleine Sammlung .

Und unvermeidbar bin ich irgendwann auch Erblasser .

Also egal was geschieht "ich bin ein Betroffener" !

Gruß

Gottfried

Geschrieben

Die Fragestellung lautet verkürzt:

Sollen wir als aktive Sportschützen, Sammler und Jäger uns um die Erben kümmern oder einen Dreck drum scheren ?

Nach meiner Ansicht spricht einiges dafür, hier weiter aktiv zu bleiben.

Anders als diejenigen, die ein Bedürfnis nachweisen müssen, kommen die Erben von Waffenbesitzern tatsächlich in den Genuss eines Privilegs, nämlich ohne Nachweis des Grundprinzips "Bedürfnis als:..." an Schusswaffen zu gelangen. Dieser Verstoß gegen das Prinzip unseres Waffengesetzes ist der ordnungsliebenden Staatsmacht ein Dorn im Auge und daher sollen Erbwaffen unbrauchbar gemacht werden.

Warum soll das schlecht sein, wird gefragt, die Erben können dann eben nach §13, 14 15 Bedürfnisse nachweisen, und dann sind sie in unserem Lager. Oder aber sie geben die Waffen frei auf den Markt.

In zweierlei Hinsicht ist dieser Vorstoß der Politik gefährlich. Erstens spaltet er mal wieder nach bekanntem Muster die heterogene Gemeinschaft der Waffenbesitzer. Zweitens führt er Blockiersysteme als Standard der Gefahrenabwehr ein. Die Gefahr ist nicht vorhanden, der Nutzen nicht existent, aber wenn das Blockiersystem als Pflichtvorgabe da ist, was soll die Anwendung auf Sportschützen, Jäger und Sammler verhindern?

Beim ersten 'Anlass' werden diese Systeme zur Pflicht, und wer sie nicht hat, wird unzuverlässig. Wir hatten doch den Thread mit dem Sportschützen, der aus sträflicher Schlamperei zu Hause sein Kind erschoss. "Das wäre nicht passiert, wenn er einen Stöpsel gehabt hätte!" ist doch gar nicht so weit weg. Und überhaupt, warum muss man eine schussfähige Waffe zu Hause haben ? Die wird dann erst am Schießstand freigegeben, wenn man sie aus dem Anscheinswaffenkoffer entnimmt.

Waffenkontrolle geht nicht um Waffen sondern um Kontrolle. Die nutzlose Ausweitung von Bürokratie ist doch eine reine Schikane der Erben mit dem Ziel, sie von der Aufgabe des Waffenbesitz' zu überzeugen. Jeder denkende Mensch muss einem solchen Vorhaben entgegentreten. Und einem Erben den freien Willen zu verwehren ist doch reichlich unverschämt. Wer Waffen nicht will, der kann sie bereits heute verkaufen. Wer sie dagegen behalten will soll das auch können. Und wenn der Erbe auf den Schießstand will, der amtlich zugelassen ist und sachkundig beaufsichtigt, was spricht denn dagegen ? Was denn noch ? Vorherige Schießerlaubnis auf dreifachem Vordruck, einzureichen persönlich zwischen 11:00 und 12:30 jeden dritten Montag d.M., mindestens 3 Monate im Voraus ? Wer Waffennarr ist, dem ist das schon zuzumuten.... :bad:

Geschrieben
In zweierlei Hinsicht ist dieser Vorstoß der Politik gefährlich. Erstens spaltet er mal wieder nach bekanntem Muster die heterogene Gemeinschaft der Waffenbesitzer. Zweitens führt er Blockiersysteme als Standard der Gefahrenabwehr ein. Die Gefahr ist nicht vorhanden, der Nutzen nicht existent, aber wenn das Blockiersystem als Pflichtvorgabe da ist, was soll die Anwendung auf Sportschützen, Jäger und Sammler verhindern?

Beim ersten 'Anlass' werden diese Systeme zur Pflicht, und wer sie nicht hat, wird unzuverlässig...

Genau so ist es! Gefahr erkannt.

Nur leider hat man (=Waffenlobby; jaa, ich weiß, was jetzt gleich wieder kommt..) Ende 2002, als das neue WaffG "in der Mache war", sich derart auf andere, auch essentielle Themen, die uns nach Erfurt drohten, konzentriert, dass man sich um diese ja "erst" 2008 anstehende Erb-Sache nicht energisch kümmerte. So haben wir die "Laufdildos" - dass es auf so etwas hinauslaufen würde, war klar - nun seit Jahren im Gesetz.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Das Erbrecht ist ein duch Grundgesetz geschützte Rechtsgut !! Dies sollte eingefordert werden. Aber - macht das einer ?

Schon die Wortwahl "Erbenprivileg" ist für eine Anwärterposition für das Unwort des Jahres gut, da es ein Recht zur Ausnahme degradiert; die Situation auf den Kopf stellt.

Hier wird in Salamitaktik gegen den legalen Waffenbesitz vorgegangen. Und den Kurs unsere Interessenvertetung FWR

kann keiner so richtig einschätzen. Bei Untätigkeit läuft es aber im Sinne der Geschäftemacher! Soll es so sein, FWR ??

Geschrieben

Mir kommt es so vor, als würden wir ein ganz klein wenig aneinander vorbeireden. Der Threadstarter spricht davon, Waffen von verschidenen Sportschützen, Jägern und Sammlern in der Zirkulation zu lassen, so daß sie nicht im Waffenschrank vergammeln.

Den meisten Postern hier geht es um die Einschränkungen, die nach dem Fall des Erbenprivilleges auftreten können.

Ich vermute einmal, man kann beides unter einen Hut bringen. Ich finde auch daß das Erbenprivilleg fallen sollte - und durch ein Bürgerprivilleg ersetzt werden muß!

Die Waffen sollen nicht vergammeln, Erben sollen Verständnis für den Waffenbesitz aufbringen und das Waffenrecht soll nicht weiter unsinnig verschärft werden. Mir fallen dazu ein paar Ideen ein:

1) Alles läuft wie bisher

Erben bekommen ihren grünen Schein, jedoch werben Vereinsmitglieder / Bekannte des Verstorbenen sie als aktive Schützen. Mun-Erwerb kommt über die bekannten Bedürfnisse dazu und schon werden die Waffen weiter genutzt. Durch die Ausrichtung auf andere Disziplinen kommen vielleicht einige Waffen wieder auf den Markt, aber einmal Hand aufs Herz: Wer von Euch gibt schon seine Waffen her wenn er sie nicht aufgrund von irgendwelchen Bestimmungen wieder austragen muß?

2) Alles läuft wie bisher

Aber das Amt bietet eine Liste an, auf der WBK-Besitzer von Ihnen gesuchte Waffen posten können oder Erben Angebote einstelle - eine Art schwarzes Brett halt. So werden nicht gute Schützenwaffen von Nachlaßverwertern in andere Länder exportiert und manch ein Jäger oder Sportler kann sich über ein neues Prachtstück freuen.

3) Mun-Erwerb für Erben

Nach Ablegung eines Kurses zu Waffensicherheit, Umgang und Rechtsgrundlagen erhalten die Erben eine Erlaubnis für den Munitionserwerb. Vielleicht eingeschränkt auf 500 Patronen Kaliber/Waffe jährlich. So können sie mit den Waffen gelegentlich auf öffentlichen Ständen schießen und haben weitere Verbindungen zum Schießsport. Statt bisher irgendwo ein paar Kugeln am Bahnhof kaufen zu müssen, können sie jetzt legal ihre Erbstücke ausprobieren und lernen andere Schützen kennen.

4) Bedürfnis als Suppositorium

Steckt Euch doch Euer Bedürfnis sonstewohin! Jeder Büger darf eine kleine Anzahl von Waffen besitzen - ob aus Technikinteresse oder Selbstschutzgründen egal! Umgang in einem Sicherheits- und Schießkurs lernen und danach rauf auf den Stand zum trainieren. Wer mehr als sagen wir mal 3 Lang und 2 Kurzwaffen erbt, der behält sie und sie werden nicht auf seine Erwerbszahl angerechnet.

Geschrieben
Fakt: Mit Erbwaffen passiert nichts kriminelles, sie stellen kein Problem fuer die innere Sicherheit dar.

Es gibt keinen Grund, das Eigentum der Erben kalt zu enteignen, es zwangszuverkaufen, es mit Waffendildos zu ueberteuerten Preisen zusaetzlich zum obligatorischen Safe zu sichern, etc.

Bingo! :icon14:

Demnach ergibt sich daraus keine zwingende Notwendigkeit, mit derartigen Maßnahmen Eigentum und freiheitliche Rechte einzuschränken bzw. sogar aufzuheben. Ganz einfach! Alles andere widerspricht dem demokratischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der aber längst heuchlerischen Interessen geopfert wird.

Bei Erbwaffen existiert kein sachbezogenes, sondern eher ein persönlich motiviertes Problem. Eines, das sich in den Köpfen mancher politischer Entscheidungsträger manifestiert hat. Denen es offenbar darum geht, die Heilsbotschaft eines untauglichen Sicherheitsgewinns einer vorab übersensibilisierten Öffentlichkeit zu verkünden. Reiner, eitler Populismus, der nichts bringt.

Da solche Maßnahmen sich auch in Zukunft in keiner Weise auswirken, muss nach einiger Zeit eine neue Sau nachgeschoben und wieder durchs Dorf getrieben werden. Der falsche Zinnober geht dann in eine neue Runde. Was lediglich zu Lasten bürgerlicher Rechte geht. Sonst kommt dabei nichts heraus.

So viele einschneidende Versuche und Beschlüsse zur Neugestaltung des Waffenrechts wie in den letzten Jahren hat es seit der drastischen Verschärfung von 1972 nicht gegeben. Das lässt leider auch nicht unbedingt Gutes für die Zukunft erahnen.

Geschrieben
Gottfried, bist Du Kommunist?
Dachte ich mir auch schon...

Es kann ja nicht angehen, dass irgend eine Leiche oder die Erben entscheiden dürfen, ob der SL in der Scheune verrottet... Die Allgemeinheit hat da ein größeres Anrecht und Bedürfnis, dass dieser Wagen der Volksgemeinschaft zurückgegeben wird...

Das ganze ist eh ein sehr gefährliches Pflaster, bei dem jeder Waffenbesitzer keinen Schritt zurückweichen darf...

Nicht nur weil die Verwendung der Sperrelemente nach der Einführungsphase - bei den Erben - auf alle Waffenbesitzer ausgeweitet werden könnten...

Sondern weil es andersherum, wie Gottfried sich gerade überlegt, etwas gibt, was man nicht mehr ver-/erben kann - und wenn das Schule macht, läßt sich das bestimmt noch auf andere Güter ausweiten... irgendein Politiker wird sich da schon für finden...

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