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IGNORED

verein und eigene waffendatenbank


hwei

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hallo,

unser vorstand hat beschlossen, das eine liste angelegt wird, in der alle waffenbesitzkarten,

nummern, waffenart, hersteller usw. aufgeschrieben werden.

muß ich da jetzt wirklich meine wbk vorlegen, damit meine daten erfast werden können?

ich kann da beim besten willen keinen vernünftigen sinn erkennen.

ps: hat leider nichts mit dem sommerloch zu tun :peinlich:

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Die haben wohl ein Brett.

Mußte nich und würde ich auch nicht tun. Geht die gar nichts an.

Außerdem können die nicht garantieren, das diese Daten vor Fremdzugriff geschützt sind.

Hat Euer Vorsitzender ein kleines Bärtchen unter der Nase?

Sei bloß nicht so leichtsinnig und gebe die Daten raus.

Vielleicht solls ein Eink(l)aufskatalog für die örtliche Mafia werden...

Gruß,

André

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Jau, sei da kooperativ bis zur Unkenntlichkeit.....

Natürlich bist Du bereit ordnungsgemäße Vorstandsbeschlüsse umzusetzen.

Ist der Vorstand laut Satzung des Vereins zur Erhebung von personenbezogenen Daten berechtigt, oder muss das die Hauptversammlung beschließen ?

Wer ist für die Einhaltung der Bestimmungen laut BundesdatenschutzGesetz verantwortlich. Welche Maßnahmen werden getroffen gegen unbefugten Zugriff ? Ist geplant, die Daten weiterzugeben. Wo ist die Erklärung nach BDSG, die du abzeichnen musst ?

Oh, wenn das alles sooooooo unklar ist, warteste mal lieber ab.

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Normalerweise sollte nach einem viertelstündigen Gespräch unter Schützen diese Liste bereits erstellbar sein, sowie eine Wunschliste der nächsten Erwerbungen erstellt werden können, sowohl unter Berücksichtigung der aktuell verfügbaren finanziellen Mitteln als auch als reine Wunschliste.....

Rein praktisch gesehen, frag doch einfach einmal den Datenschutzbeauftragten Deines Vereines, ob die Erhebung zulässig ist. Solltet Ihr noch keinen haben dann Gratulation zu Deiner Beförderung!

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ich kann da beim besten willen keinen vernünftigen sinn erkennen.

Hängt es vielleicht damit zusammen, dass der Verein die zur Aufsicht berechtigten Personen schriftlich benennen und auflisten muss?

Ich habe mir aus diesem Grund auch von dem ein oder anderen die WBK zeigen lassen wobei mir Wurscht war was da drin stand).

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Eben. Wenns um die Aufsicht geht, ist die Erhebung weiterer Daten irrelevant.

Hier tobt sich ein unertraegliches Blockwarttum aus, dem sofort von den Mitgliedern des Vereins entschieden entgegengetreten werden sollte, auch mit Hinweis auf das BDSG.

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Also ich finds absolut daneben, man stelle sich vor die Liste kommt irgendwie in Falsche Hände....

Prima, vielleicht als Excel Tabelle im Web.....

Hoffentlich weis der Vorstand eures Vereins wie er sich in solchen Fällen vor irgendwelchen möglichen Schadenersatzforderungen schützt.

Also IMHO "Schwachsinn ohne nachvollziehbaren Sinn"

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hallo,

unser vorstand hat beschlossen, das eine liste angelegt wird, in der alle waffenbesitzkarten,

nummern, waffenart, hersteller usw. aufgeschrieben werden.

:o

Sofern die Liste lediglich ausweist, wer eine WBK hat und wer nicht, ist das in Ordnung, denn nur so kann der Verein seiner Meldepflicht nach Austritten nachkommen und die Standaufsichtsmeldungen machen.

Detaillierte Waffenangaben dort halte ich aus mehreren Gründen ebenfalls für sehr bedenklich. Wenn jemand ein neues Bedürfnis braucht, geht er mit seiner WBK zum Vorstand, der dann die Unterlagen für den Verband zusammenstellt. Vorab muss das niemand von allen Mitgliedern haben.

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hallo,

unser vorstand hat beschlossen, das eine liste angelegt wird, in der alle waffenbesitzkarten,

nummern, waffenart, hersteller usw. aufgeschrieben werden.

Kleiner Tip an euren "Vorstand": Wenn die wirklich alle WBK-Daten inkl. Nummern, Art, Hersteller usw. haben wollen, sollten die sich an die Behörden wenden - die haben alle Daten da.

Damit ja keiner der bösen , gefährlichen und unzuverlässigen Sportschützen auf die Idee kommt zu mogeln und ein paar dieser Schießgeräte nicht angibt. :gaga:

Das Einzige was ein Vorstand wissen sollte, ist die Tatsache ob ich berechtigter WBK-Inhaber bin. Die Daten in den WBK's gehen die nichts an!

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Der Verein führt bei WBK-Anträgen keine Bedürfnisprüfung durch. Ergo kann er keinerlei rechtliches Interesse aufweisen, die von seinen Mitgliedern besessenen einzelnen Waffen zu kennen.

Damit wäre für mich das Thema beendet (obwohl die Begründung des Vereinsvorstands, auch im Hinblick auf den Datenschutz, durchaus spannend sein dürfte... ).

Gruß,

karlyman

P.S.: Das Thema Mißbrauch/illegaler Fremdzugriff ist m.E. durchaus ernst zu nehmen. In diesem Zusammenhang ist mir selbst die WBK-Vorlage/Angabe aller Waffen an den Schießsportverband bei WBK-Anträgen nicht soo sympathisch. Allerdings hat der Verband (Bedürfnisprüfung..) im Gegensatz zum Verein seine Gründe dafür.

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hallo,

unser vorstand hat beschlossen, das eine liste angelegt wird, in der alle waffenbesitzkarten,

nummern, waffenart, hersteller usw. aufgeschrieben werden.

Hallo,

Warum will er diese Daten denn erheben?

Was sagt der Vorstand denn dazu?

Hat er auch gesagt, was er tun will, wenn Ihr eure Daten nicht rausrückt?

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Wenn jemand ein neues Bedürfnis braucht, geht er mit seiner WBK zum Vorstand, der dann die Unterlagen für den Verband zusammenstellt.

Auch dann geht den Verein die WBK nix an. Er bescheinigt dem Sportschützen nur die (Dauer der) Vereinszugehörigkeit und evtl. noch die Trainingsmöglichkeiten.

Und als Standaufsicht muß man nur die nötige Sachkunde nachweisen. Das hat auch nichts mit der WBK zu tun.

Mal im weitesten Sinne: den ADAC geht der Fahrzeugbrief auch nichts an.

Gruß,

André

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So eine Sache kann für den Vorstand datenschutzrechtlich verdammt ins Auge gehen und bei einer Anzeige auch recht teuer werden. Als beruflich tätiger administrativer Datenschutzbeauftragter in einer Behörde kann ich Dir nur folgenden Tip geben:

Wichtig für einen Verein sind die Daten, mit denen Vorstand und Sportleiter zwingend arbeiten müssen und die auch zur weiteren Verbandsarbeit weitergemeldet und dort genutzt werden.

Beispiele: Name, Geburtsdatum, Geschlecht (zur Einteilung in die einzelnen Startklassen), Adressen zur Versendung von Post und ggf. das Bankkonto bei erteilter Bankeinzuggenehmigung.

Weiterhin wichtig ist, ob jemand WBK-Inhaber ist und/oder Inhaber eines Pulverscheines (für Zwecke der Beaufsichtigung und des Schießens an sich).

Die zuständige waffenrechtliche Behörde ist ebenfalls von Bedeutung, da der Verein verpflichtet ist, Austritte zu melden.

Das kann man aber auch aus der Adresse des Mitgliedes ersehen und braucht dieses Datenfeld eigentlich auch nicht speichern.

Die Anhäufung weiterer Daten (außer der sportlichen Leistungen zur Weitermeldung/-bearbeitung bei Wettkämpfen) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Betroffenen erlaubt.

Den Quatsch, den ihr in eurem Verein vorhabt, würde ich ignorieren. Die Sache ist juristisch nicht haltbar.

Die Speicherung dieser Daten obliegt allein der waffenrechtlich zuständigen Behörde.

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