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IGNORED

Repetierflinte begrenzt auf Einzellader auf Gelb.


Specialist

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Geschrieben

Hallo zusammen,

es werden immer mal wieder Vorderschaft Repetierflinten als Einzellader angeboten, welche dann auf die gelbe WBK erworben werden können.

Anscheinend wird hierzu das Röhrenmagazin auf eine Patrone begrenzt.

Kann man dann nicht, wenn man repetiert hat und sich die Patrone im Patronenlager befindet eine zweite Patrone in das Röhrenmagazin einführen und hat damit 2 Schuß? Wie sieht das dann rechtlich aus?

Für welche Disziplinen könnte man eine solche Waffe einsetzen?

Grüße und vielen Dank schon mal, Frank

Geschrieben
Für welche Disziplinen könnte man eine solche Waffe einsetzen?

Für keine !!

DSB = Vorderschaftrepetierer nicht zugelassen.

restl. Verbände (dyn. Diszipinen): Magazinkapazität min. 5 Schuß

Manfred

Geschrieben
Anscheinend wird hierzu das Röhrenmagazin auf eine Patrone begrenzt.

Nein.

Das Magazinrohr ist irreversibel so zu verschliessen, dass keine Patrone mehr in das Magazinrohr geladen werden kann.

Bei einem korrekt geänderten Einzellader kann nur 1 Patrone direkt in das Patronenlager geladen werden.

Sportlich gibt es für solche Umbauten kaum Verwendungsmöglichkeiten.

CM

Geschrieben

Abgesehen vom 98er System,wo die zu verladene Patrone aus dem Magazin geladen werden muß,weil sie sonst nicht unter den Auszieher rutschen kann.

Andere Einzellader besitzen kein Magazin mehr.

mfg

Frank

Geschrieben
Dann sollten also diese 2 Waffen

http://www.egun.de/market/item.php?id=1396354

http://www.egun.de/market/item.php?id=1396365

nicht korrekt abgeändert sein!?

D.h. man hätte ein Poblem wenn man die Waffen erwirbt!?

Grüße, Frank

Vermutlich nicht,den es besteht kein Grund aus dem Magazin zu laden

Im übrigen mussten die Umbauten so ausgeführt sein,das sie mit handelsüblichen Werkzeugen nicht zurück zu bauen sind .

Demnach sollte man bei einer Kontrolle wenn nur ein Splint entfernt werden muß,mit erheblichen Problemen rechen.

mfg

Frank

Geschrieben
Mir geht es ja vor allem um die Aussage in der Beschreibung, daß das Röhrenmagazin so begrenzt ist, daß nur eine Patrone rein passt...

Dann hast Du eine Waffe mit Magazin,bzw.einen Mehrlader,oder was ist eine zwei schüssige Waffe ?.

Da die böse Pumpe ohnehin auf die Grüne gehöhrt,hättest Du wohl noch ein Problem mehr.

Der Einzellader Umbau ist bei vielen Waffen und Büxern ein Problem,weil unverhältnismäßig viel kaputt gemacht wird,aber mit einem Splint wird es nicht getan sein.

mfg

Frank

Geschrieben
Mir geht es ja vor allem um die Aussage in der Beschreibung, daß das Röhrenmagazin so begrenzt ist, daß nur eine Patrone rein passt...

Auf dem einen Bild der Maverick siehst Du ja wo der Splint ist, da geht keine Patrone in die "Röhre". Im übrigen ist der Umbau von 1992, da wurde es teilweise so gemacht.Ein Rückbau also möglich falls die Feder plus die anderen "Innereien" dabei sind, aber wenn auf alte Gelbe......, wie schon bei den anderen Kommentaren:Welche Disziplin? Antwort: "Sylvester mit franz.Böllerpatronen 135db" :00000733: Aber Achtung, die Nachbarn suchen das Weite und der Hund guckt verstört :rolleyes:

Geschrieben

Hallo

ich kann mich noch an Zeiten erinnern, da wurden Repetierer mit einem Holzkeil im Magazin auf Einzellader begrenzt. Ist noch gar nicht lange her. Trotzdem hat es die BRD überlebt. Es war und ist der Rückbau verboten. Wer erwischt wird, wird bestraft. Das sollte doch genügen. Warum sich über solche Sachen mokieren. Wollen wir strenger reglementiert werden?

Steven

Geschrieben
ich kann mich noch an Zeiten erinnern....

Du willst doch jetzt nicht ernsthaft mit gesundem Menschenverstand an waffenrechtliche Probleme herangehen ?

Das Gehirn ist an der Garderobe abzugeben und dann wird hier Vorschrift befolgt, klar ?

Scheißtechnik, früher war alles aus Holz..... :traurig_16:

Geschrieben

Lasst die Finger von solchen Spielereien! Heutzutage findet sich zu schnell ein SB der hier wieder etwas findet um sich selbst als Experte zu ernennen und in solchen Umbauten "böses" wittert!

Geschrieben
Lasst die Finger von solchen Spielereien!

Hallo

warum soll man sich als Berechtigter so ein Teil nicht kaufen? Geht doch wunderbar auf alte und neue Gelbe WBK. Vom Gesetz her gedeckt. Wenn nun ein SB meint, er kann sich über das Gesetz stellen, sollte man ihn in seine Grenzen verweisen und nicht im Vorgriff schon mal buckeln.

Steven

Geschrieben
........... Vom Gesetz her gedeckt. Wenn nun ein SB meint, er kann sich über das Gesetz stellen, sollte man ihn in seine Grenzen verweisen und nicht im Vorgriff schon mal buckeln.
Ich bin bestimmt nicht übrigkeitshörig, aber man(n) sollte sich schon einmal Gedanken darüber machen, welchen Sinn ein derartiges Vorgehen hat. Außerdem dürfte es nicht einfach sein, den sportlichen Aspekt "WBK für Sportschützen" zu erklären! Bei einer funktionsfähigen Repetierflinte und im richtigen Verband (BDMP oder BDS) sieht dies schon wieder anders aus. Schließlich bieten die v.g. Verbände Disziplinen für Repetier- und Selbstladeflinten an. Es macht - insbesondere sportlich gesehen - keinen Sinn eine einschüssige Repetierflinte einzusetzen. Eine Kipplaufflinte läßt sich sicher schneller nachladen und dürfte auf dem Schießstand auch sicherer - Laufkontrolle vor dem Nachladen - einzusetzen sein! Also bleibt als Grund für die Anschaffung solcher Flinten nur noch "Faszination für die Technik" und dafür würden auch Deko-Waffen ausreichen.
Geschrieben
.......... Argument bringt kriegt erstmal 20% ..........
wofür?
Geschrieben
wofür?

Weil diese ganze "Wofür braucht man das denn?" Diskussion nur :gaga: ist und uns nicht wirklich weiter bringt.

Ob einer irgendetwas braucht oder nicht muß er selber beurteilen und entscheiden - diese Entscheidung liegt nicht bei uns.

Gruß

Michael

edit: Dreckfuhler

Geschrieben

Schade, sachliche Argumente scheinen bei diesem Thema wohl nicht gefragt zu sein! Habe doch nichts gegen Repetier- und Selbstladeflinten. Nur Sinn sollte die Anschaffung doch wohl machen.

Geschrieben
Schade, sachliche Argumente scheinen bei diesem Thema wohl nicht gefragt zu sein! Habe doch nichts gegen Repetier- und Selbstladeflinten. Nur Sinn sollte die Anschaffung doch wohl machen.

Sachliche Argumente sind immer willkommen. Aber "Sinn machen" ist etwas Individuelles, manchmal auch Emotionales.

Kannst Du für jeder Deiner Waffen eine schlüssige Begründung bringen?

Warum gerade dieses Modell und nicht jenes?

Warum gerade dieses Kaliber und nicht jenes?

Warum muss es ein Vorderschaft-Repetierer sein?

Warum muss es ein Repetierer im Kriegswaffen-Look sein und nicht einer im klassischen Design? Schiessen und Treffen können doch beide, oder?

Diese Fragen kennen wir alle und können sie nicht immer schlüssig beantworten (außer mit: die Waffe gefällt mir halt).

Und ich glaube nicht, dass es so weit kommen sollte, dass wir unsere (Kauf-) Entscheidungen hier rechtfertigen müssen.

Also lassen wir ihm seine Einzellader-Repetierflinte auf WBK gelb kaufen und damit glücklich werden.

Zum anderen hat die Frage "wozu braucht man das" bei uns legalen Waffenbesitzern halt so ein Gschmäkle.

Bei mir klingt da die Frage aller Fragen durch: "Wozu braucht man überhaupt Waffen? Ich brauche keine und darum brauchst Du auch keine."

Gruß

Michael

Geschrieben

Auch wenn ich hier noch gesteinigt werde, aber:

Als Sportschütze (WSB und BDS - Kurz- und Langwaffenschießen einschlich 300 Meter, Trapp und Skeet), Wiederlader und Jäger frage ich mich bei jeder Anschaffung sehr gemau, was sie mir bringt und wie ich die Waffe einsetzten kann. Was mir zu einer auf "Einzellader" umgebauten Repetierflinte dazu eingefallen ist habe ich bereits zum Ausdruck gebracht. Meine Auffassung liegt bestimmt nicht in Obrighörigkeit begründet und ich habe selbst großes Interesse an aller Art von Schußwaffen. Aber warum das sauerverdiente Geld an solch unbrauchbaren Teilen verschwenden. Darüberhinaus darf man sich auch einmal die Frage stellen: "Wie werde ich so eine Waffe wieder los, wenn ich sie nicht mehr haben will"? Dann muss man erstmal jemanden finden der sie mir - natürlich aufgrund einer Erwerbsberechtigung - abnimmt.

Also bei allem Verständnis es gibt auch Grenzen die nicht unbedingt bis auf die letzte Naht ausgereitzt werden sollten. Schließlich haben unter einer anschießenden Novellierung des § 14 (4) WaffG wegen solch einen Blödsinn wieder Millionen weitere Sportschützen darunter zu leiden. Siehe das, was der Beitler vor Verabschiedung der Verordnung zum WaffG allen Sportschützen mit seinem Ramsch eingebrockt hat!

Gruß

Joe

Geschrieben
[...]und ich habe selbst großes Interesse an aller Art von Schußwaffen. Aber warum das sauerverdiente Geld an solch unbrauchbaren Teilen verschwenden. Darüberhinaus darf man sich auch einmal die Frage stellen: "Wie werde ich so eine Waffe wieder los, wenn ich sie nicht mehr haben will"? Dann muss man erstmal jemanden finden der sie mir - natürlich aufgrund einer Erwerbsberechtigung - abnimmt.[...]

Ich finde das richtig.

Sicher spricht nichts dagegen, eine Waffe zu erwerben, weil man sie einfach gerne haben möchte. Auch muß nicht jede Waffe unbedingt sinnvoll benötigt werden - wenn sie den Schützen freut ist das genug.

Ein Forum wie dieses ist aber auch dazu da Hinweise zu geben, die anderen helfen Fehler zu vermeiden. Viele von uns haben schon die Efahrung gemacht, dass manches Schnäppchen später wie Blei unverkäuflich im Tresor liegt und so im Endeffekt doch recht teuer war! Warum nicht Hinweise darauf geben, dass der praktische Nutzwert einer Waffe nicht so besonders hoch ist? Schließlich will man ja auch Spaß mit einer Neuerwerbung haben und i.d.R. auch damit schießen. Die Möglichkeiten mit einer EL-VSR-Flinte auf dem Schießstand dürften allerdings recht begrenzt sein. Vielleicht entscheidet sich der Fragende ja auch, sich ein Bedürfnis für eine "nicht-kastrierte" Pumpflinte zu besorgen, mit der er am Ende viel mehr anfangen kann?

Geschrieben

Die 20% auf Tiernahrung gibts nicht mal bei Praktika, also auch nicht hier.

Ich versteh immer noch nicht wo das Problem liegt?

"Ausreizen" in Verbindung mit deutschem Waffenrecht ist für mich paradox.

Man muss für alles dankbar sein, das nicht kriminalisierrt wird. Die pöse, pösen Pistolengriffe an Vorderschaftrepetieren.

Und wo der Zusammenhang zwischen dem Beitler Vorfall und einer einschüssigen Schrotflinte ist, entzieht sich völlig meiner Kenntnis.

Sollte das die neue "Nazi Keule" werden?

Egal um was es geht, damit kriegt man die Leute still.

Kommt jetzt noch ein sachliches Argument oder erschöpft sich die Diskussion in Dingen die sich Einzelne nicht vorstellen können?

Früher konnten sich die Leute ihre Welt nur als Scheibe vorstellen...

Geschrieben
Kommt jetzt noch ein sachliches Argument ... ?

Obwohl mir die Kernaussage Deiner postings irgendwie verborgen bleibt, verstehe ich die Argumente von Joe07.

Natürlich soll sich jeder Interessierte die Waffe zulegen können, die seinen persönlichen Vorstellungen entspricht.

Andererseits werden von manchen Usern die wildesten technischen Definitionen konstruiert und abenteuerlichste Gehirnakrobatik veranstaltet, um das Objekt der persönlichen Begierde in irgendeinem Bedürfnis unterbringen zu können.

Der in regelmässigen Abständen wieder auftauchende Versuch, eine Vorderschaftrepetierflinte (VRF) auf der Grundlage einer Berechtigung nach § 14 Abs. 4 WaffG zu erwerben, ist so ein Paradebeispiel.

Die neue gelbe WBK ist eine Berechtigung für Sportschützen zum erleichterten Erwerb von sog. nicht deliktrelevanten Waffen zur Ausübung des Schießsports.

Wie der Gesetzgeber den Begriff "Schießsport" definiert, konnte man bereits im alten WaffG nachlesen.

Dass sich eine zum Einzellader umgebaute VRF nur sehr eingeschränkt sportlich einsetzen lässt, braucht hier wohl nicht mehr diskutiert werden.

Man sollte sich auch von dem Gedanken frei machen, dass alle Erlaubnisbehörden blöd sind und solche Winkelzüge dort nicht auffallen.

Gerade die zahlreichen Versuche, den § 14 (4) WaffG auf diese Weise auszuhebeln oder die unter diesem Deckmantel häufig auftretende „verdeckte Sammeltätigkeit“ sind doch die Ursache für die in die VwV eingeflossenen Überlegungen, den § 14 (4) WaffG zukünftig nur noch sehr restriktiv in der Verwaltungspraxis zu behandeln, als da wären

- die Anwendung des Erwerbsstreckungsgebots auch auf den § 14 (4) WaffG und

- der nachträglich zu erbringende Nachweis der sportlichen Geeignetheit und Konformität der erworbenen Waffe zur Sportordnung des jeweiligen Verbandes.

Und deswegen kann ich mich nur meinem Vorredner anschliessen: soll er sich eine reguläre Befürwortung für eine dynamische Flintendisziplin über seinen Verband (ausser DSB u. VdRBw) holen und eine unveränderte „Pumpe“ auf die grüne WBK kaufen.

Damit kann er dann sein „dringendes Bedürfnis“ befriedigen und allen ist geholfen.

btw: VFR mit Pistolengriff sind nicht verboten!

CM

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