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IGNORED

Wechselsystem auf "grüne WBK"


shooterfjb

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Geschrieben
Alles gesagt, bloß noch nicht von Jedem.

Gesetzlich besteht keine Verpflichtung, ein Wechselsystem für eine Grundwaffe einzutragen, wenn das Wechselkaliber kleiner oder gleich dem Originalkaliber ist. Weil: Bedürfnisfreier Erwerb.....

Entschuldige. Ich bin da eigen.

Nur weil alle (hier) das gleiche sagen, muss es nicht zwangsläufig stimmen.

Der Erwerb und Besitz ist erlaubnisfrei, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen, wie z.B. WBK (grün) hat, das geht eindeutig aus dem Link hervor.

Aber bitte: Wo steht, dass es nicht eingetragen werden muss?

Dies damit zu begründen, dass der Erwerb erlaubnisfrei ist reicht mir nicht denn:

Das würde sonst auch auf ein KK-Gewehr gelten. Dessen Erwerb ist auch erlaubnisfrei, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen, z.B. WBK hat (Gelb). Doch – und das ist unbestritten – muss dieses eingetragen werden.

Geschrieben

@ Lusumi

das wurde hier schon mehrfach durchgekaut!

Es besteht keine Verpflichtung das WS einzutragen! Manche Sachbearbeiter weigern sich sogar. Wie hier auch schon gepostet wurde, bringt es aber wegen des Munitionserwerbs Vorteile, es freiweillig eintragen zu lassen.

Wenn Du fragst wo das steht: es steht nirgendwo, außer vielleicht in internen Anweisungen der Waffenbehörden.

Fakt ist auf jeden Fall - und da sind sich die Waffenbehörden sogar mal einig, dass es nicht eingetragen werden muss.

Wenn Du uns nicht glaubst, kann Dir hier auch keiner weiterhelfen.

Und beachte den Tipp mit Suchfunktion!

Harlekin

Geschrieben
...

Aber bitte: Wo steht, dass es nicht eingetragen werden muss?

...

Eine Stelle im Gesetzestext, in dem Sinngemäß steht: ..." die Eintragungsflicht besteht nicht ..." gibt es wohl nicht.

Jedoch ist in dem derzeitigen Entwurf der Verwaltungsvorschrift der Teil gestrichen worden, in dem vorher stand, das solche Wechselsysteme zumindest eintragungsfähig sind.

Daraus lässt sich ableiten, das solche Wechselsysteme und -Läufe aus der Eintragungspflicht herausgenommen sind.

Geschrieben
@Lusumi

Nutz doch mal bitte die Suchfunktion von WO.

Tolle Hilfe!

Steht überall das gleiche. Die Leute schließen bei Wechselläufen von "erlaubnisfrei" auf "muss man nicht eintragen".

Kann vielleicht stimmen - aber bei dem KK-Gewehr bei vorhandener Gelben stimmt es auch nicht.

Geschrieben
Tolle Hilfe!

Steht überall das gleiche. Die Leute schließen bei Wechselläufen von "erlaubnisfrei" auf "muss man nicht eintragen".

Kann vielleicht stimmen - aber bei dem KK-Gewehr bei vorhandener Gelben stimmt es auch nicht.

Vielleicht, weil das KK Gewehr eine eigenständige und komplette Waffe ist, das WS aber nicht :gutidee:

Geschrieben
Aber bitte: Wo steht, dass es nicht eingetragen werden muss?

WaffenBESITZkarte = dokumentierte ERLAUBNIS des Besitzes.

Wenn aber aufgrund Anlage 2 der Besitz ERLAUBNISfrei ist, wozu dann noch eine Dokumentation

in der Waffenbesitzkarte ??

Laut meiner Sachbearbeiterin (BW) werden WS nur noch auf WUNSCH des Waffenbesitzers eingetragen, standardmässig aber nicht mehr.

Svenni

Geschrieben

Vielleicht.

Aber auf "Vielleichts" und "eventuells" oder auf den Untermieter des Arbeitskollegen eines Onkel eines Freundes meiner Schwägerin gebe ich nicht viel.

Jedoch ist in dem derzeitigen Entwurf der Verwaltungsvorschrift der Teil gestrichen worden, in dem vorher stand, das solche Wechselsysteme zumindest eintragungsfähig sind.

Kenne den gestrichenen Entwurf nicht. Den wird wohl auch keinen Richter interessieren.

Aber wenn des Wort "eintragungsfähig" gestrichen wurde, könnte es auch meinen, dass die Teile wie bisher eben eintragungspflichtig bleiben - nur eben die Erlaubnispflicht wegfällt...

Scheint keiner sagen zu können, warum ein WS nicht eingetragen werden muss.

Geschrieben
Aber auf "Vielleichts" und "eventuells" ......gebe ich nicht viel.

Scheint keiner sagen zu können, warum ein WS nicht eingetragen werden muss.

Nein,

Du scheinst nicht sagen zu können, warum ein WS eingetragen werden muß.

Geschrieben
Scheint keiner sagen zu können, warum ein WS nicht eingetragen werden muss.

Weil es keine Rechtsnorm gibt, die vorschreibt, ein nach Anl.2 Abschn.2 UA2 Nr.2 WaffG rechtmäßig erworbenes/besessenes* Waffenteil in eine Waffenbesitzkarte eintragen zu lassen. Punkt. Aus.

*Hier könnte allenfalls nach dem Kirchenrecht ein Exorzismus vorgeschrieben sein. :teufel_17:

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Scheint keiner sagen zu können, warum ein WS nicht eingetragen werden muss.

...weil die Erlaubnis zum Besitz aus der in der WBK eingetragenen Grundwaffe resultiert.

Bei Veräußerung der Grundwaffe erlischt ja auch die Erlaubnis zum Besitz des Wechselsystems.

Es gibt keinen Grund ein Wechselsystem einzutragen, außer man möchte den Munerwerb in der WBK haben oder das Teil mit im EFP eingetragen bekommen weil man häufiger mit den Kanonen im Ausland unterwegs ist.

Wobei der Munerwerb auch über eine gesonderte Erwerbserlaubnis geregelt werden könnte, unabhängig vom Wechselsystem. Einfach mal den SB fragen und hoffen, daß Er/Sie Hirn hat.

Für die, die gern registriert und verwaltet werden wollen bleibt die Option ein WS eintragen zu lassen natürlich offen.

Gruß

GOH

PS

...manche Leute muss man nicht mal foltern damit sie alle Informationen offenlegen.

Achtung Ironie!!!

Geschrieben

Habe vor einiger Zeit ein WS 9MM für 1911er Pistole gekauft,zur Zeit der Waffengesetztänderung.

Beim Vorbesitzer war dies in Grüner WBK eingetragen,und ich bin zum SB gefahren um in Erfahrung zu bringen wie man sich den jetzt richtig damit verhält.

Die Aussage war dann :Ein WS muß nicht eingetragen werden,wenn sie wollen trage ich es ein ,dann wissen wir wo die Dinger bleiben und der Muni Erwerb ist einfacher.

WBK kommt ein paar Tage später zurück mit Eintrag von dem WS und der Vorgang ist sogar kostenlos.

Der Muni Eintrag ist allerdings nicht gestempelt.

Nun fahre ich zu meinem Büxi für 9 Para zu kaufen und bekomme keine Muni,weil das WS keinen Muni Erwerb beinhaltet.

Bei der Nachfrage bei einem anderen SB ( anderer Landkreis ) kam es dann zu folgender Aussage:

Die nicht Eintragungpflichtigen WS brauchen keinen eigenen Munitionserwerb,da sie nicht auf der WBK stehen,und der Büxi muß somit Munition verkaufen.

Allerdings hat dieser das nur sehr zögerlich gemacht.

Um dem aus dem Weg zu gehen hab ich den Munitionerwerb eintragen lassen (25€) und kann nun auch Munition bei anderen Händlern erwerben ,wo ich möglicherweise die WBK hinschicken muß.

Das neue Gesetz macht es einem einfacher ,aber nur dann wenn alle die es brauchen es auch kennen. <_<

mfg

Frank

Geschrieben
....

Scheint keiner sagen zu können, warum ein WS nicht eingetragen werden muss.

Ich hake da auch noch einmal ein. Tatsächlich kann Dir keiner die Textstelle nennen, die dich von einer Eintragungspflicht befreit. Aber glücklicherweise gibt es keine allgemeine Eintragungspflicht.

Den Erwerb von 50 Schuss Munition trage ich nicht in meine WBK ein. Huch, Ach je, Wo ist denn die Textstelle, die mich von der Eintragungspflicht befreit. Und jetzt sag nicht, daß die Erlaubnis zum Erwerb durch den Eintrag in der WBK reicht.

Nochmal:

- Beim Kauf einer Waffe auf gelbe WBK bist Du explizit verpflichtet, diesen Waffen-Erwerb bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, binnen zwei Wochen Frist. (Dein Vergleichsbeispiel)

- Der Erwerb eines Wechselsystems, Austauschlaufs etc. ist unter bestimmten Bedingungen erlaubnisfrei. Ebenso der Besitz. Diese Freiheit kann Dir den Platz auf der WBK sparen.

- Auf Deinen Wunsch kann dennoch eingetragen werden.

@GoH

Die Information befindet sich bereits im Besitz des gegnerischen Teams.

Geschrieben

Läufe, Wechselsysteme stehen weder bei einem Händler im HB noch sind sie eintragungspflichtig! Im Gegenteil, ein Sachbearbeiter der ein WS oder Lauf einträgt begeht eine Owi! Sonst könnte man ja auch Einschüssige Vorderlader eintragen damit man die Pulverpresslinge als Munition erwerben könnte. Funktioniert aber nicht, da das WaffG dies einfach nicht vorsieht! Egal ob auf gelb Grün oder Rot!

Geschrieben

Ok, die Summe der Antworten ist anscheinend eindeutig.

Die Argumente sind auch alles meine Argumente - nur ist mein dealer anderer Meinung. Er sagt, dass er nur ein WS vgerkauft, wenn es eingetragen ist...

Suche mir wohl einen anderen dealer.

Geschrieben
Nun habe ich aber keinen weiteren Eintrag für eine Waffe in diesem Kaliber: Also für die MEB doch eintragen lassen.

Wird dann die 2/6-Regelung angewandt???

Im §14 (2) WaffG steht:

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

Daher sollte die 2/6 Regel nicht angewandt werden, denn die WS sind ja keine Schusswaffen:

Gruß

Michael

Geschrieben

Ein Problem ist kurz genannt worden, sollte aber deutlich bezeichnet werden und ist auch ein Beispiel für die ganze Widersprüchlichkeit des WaffG: WS ist nicht eingetragen -----> Waffe wird verkauft, dann müsste auch das WS abgegeben werden; durch die Abgabe der Grundwaffe, wird das Wechselsystem plötzlich ein erlaubnispflichtiges, weil wesentliches Waffenteil. In der Biologie nennt man das wohl eine Mutation?

Gast God of Hellfire
Geschrieben

@ruestow

...was möchtest Du uns jetzt damit sagen? Kann Dir momentan wirklich nicht ganz folgen.

Gruß

GOH

Geschrieben
@ruestow

...was möchtest Du uns jetzt damit sagen? Kann Dir momentan wirklich nicht ganz folgen.

Was Ruestow uns damit sagen will weiss ich auch nicht.

Aber Recht hat er - dank des ach so tollen deutschen Waffenrechts :gaga:

Gruß

Michael

Geschrieben
Möchte mir ein WS in .22lfb für meine Glock zulegen. Das System muß also nicht in meine WBK eingetragen werden, soweit so gut.

Nun habe ich aber keinen weiteren Eintrag für eine Waffe in diesem Kaliber: Also für die MEB doch eintragen lassen.

Hast Du einen Nachweis über den Erwerb des Wechselsystems? Rechnung,etc. oder schleppst das WS mit zum Händler bekommst du über den MEB der Grundwaffe ( die ja hoffentlich abgestempelt ist ) problemlos die Munition für das WS, WENN es Kaliber kleiner ist.

Händler die dies nicht machen sind einfach nicht up to date!

Geschrieben

Mir ging es darum, dass die von mir dargestellten Fakten neuen oder uninformierten Waffenbesitzern deutlich genannt werden müssen um sie zu schützen vor Rechtsverstößen. Eine Prarallele gibt's ja bei Alt-Deko-Langwaffen. Hier darf der nicht abgeschliffene Verschluß nicht aus der Deko-Waffe entfernt werden. Ob die Väter des WaffG das alles bedacht haben, als sie ihr Kind gebaren? Lange genug hatten die Schwangerschaften ja gedauert. ;)

Geschrieben

@GoH

Die Information befindet sich bereits im Besitz des gegnerischen Teams.

Wer ist den das gegnerische Team ?.

Musst Du "googeln"Gucks Du hier: Inslaw(Promis) - Echelon - Haarp Aber: Nur auf eigene Gefahr !!!

Geschrieben
@GoH

Die Information befindet sich bereits im Besitz des gegnerischen Teams.

Musst Du "googeln"Gucks Du hier: Inslaw(Promis) - Echelon - Haarp Aber: Nur auf eigene Gefahr !!!

Oh,werde ich jetzt auch beobachtet ?. :confused:

mfg

Frank

Archiviert

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