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IGNORED

Strafbefehl


GunTalker

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Von daher kann man nur spekulieren, was hier wirklich vorgefallen war. Interessant ist aber schon, dass der Strafbefehl explizit auf erlaubnispflichtiges Führen rekurriert und nicht auf einen unzulässigen Transport…

Ich bin exakt Deiner Meinung. Um sich da ein genaueres Bild machen zu können, fehlen da noch Informationen. Zumindest passen so nicht das Urteil und die Äußerungen des bay. Schützenverbandes zusammen.

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Der Gesetzgeber kann dir UNMÖGLICH verbieten zum Tanken einen Stopp einzulegen wenn du eine Waffe im Kofferraum hast,

nicht mal unserer.

Der Strafbefehl kommt mir seltsam schlecht formuliert vor, ("...führten Sie,...wie Sie wussten,..." das ist Deutsch von der Baumschule) wie von einem Staatsanwalt-Azubi, der über die Quote für sonstwas in den Job kam.

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Bei beduerfnisfreien Waffen gibts auch keinen "vom Beduerfnis umfasten Zweck". Voelliger Unsinn dieser Infobrief.. :gaga:

Am eigentlichen Bescheid geht der Desinfobrief auch voellig vorbei. Da gehts (richtigerweise) ja auch nicht ums Beduerfnis, was es bei "F" nicht gibt, da gehts nicht um Schiesstand oder sonstwas, da muss auch niemand der Polizei nachweisen, dass er vom Schiesen konnnt, sondern um unerlaubtes Fuehren. Wenns richtig verpackt ist, kann ich damit herumspazieren, bis ich schwarz werde, ich kann naemlich in jeder Garage beim Kumpel schiessen, feierabend.

Ich lese den Bescheid aber so, dass da nix mit Auto war. Wenn der das Ding offen ueber die Strasse schleppte, wars Pech. Wenn nicht, wars mal wieder der falsche Anwalt und vor allem das elende Gestaendnis. Bei solchen Dingen ausser den Personalien GAR NICHTS sagen, bis der Fachanwalt da ist.

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Im Strafbefehl geht es um den Tatbestand des Führens,

(Waffe zugriffsbereit z.B. auf Rücksitz)

der Infobrief stellt den Sachverhalt des nicht von Bedürnis umfassten Transport dar.

Vielleicht hat da ja doch einer seinen Lüfter auf dem Beifahrersitz

spazieren gefahren... :ph34r:

Das WaffG kennt kein "Transportieren" sondern nur ein "Führen".

Grundsätzlich braucht man zum Führen einen Waffenschein, außer <und nun folgt u.a. dass, was wir als Transprtieren bezeichnen> und mit der Einschränkung, dass es vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgen muß.

Demnach ist ein "nicht vom Bedürfnis umfasster Tranport" ein unerlaubtes Führen.

Gruß

Michael

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Bei beduerfnisfreien Waffen gibts auch keinen "vom Beduerfnis umfasten Zweck". Voelliger Unsinn dieser Infobrief.. :gaga:

Am eigentlichen Bescheid geht der Desinfobrief auch voellig vorbei. Da gehts (richtigerweise) ja auch nicht ums Beduerfnis, was es bei "F" nicht gibt, da gehts nicht um Schiesstand oder sonstwas, da muss auch niemand der Polizei nachweisen, dass er vom Schiesen konnnt, sondern um unerlaubtes Fuehren. Wenns richtig verpackt ist, kann ich damit herumspazieren, bis ich schwarz werde, ich kann naemlich in jeder Garage beim Kumpel schiessen, feierabend.

Ich lese den Bescheid aber so, dass da nix mit Auto war. Wenn der das Ding offen ueber die Strasse schleppte, wars Pech. Wenn nicht, wars mal wieder der falsche Anwalt und vor allem das elende Gestaendnis. Bei solchen Dingen ausser den Personalien GAR NICHTS sagen, bis der Fachanwalt da ist.

:icon14:

.... aber trotz alle dem - Kinderschänder läßt man laufen, jeder der besoffen einen Unfall baut kommt besser weg.

Aber jemand der ein Luftgewehr herumschleppt und eventuell vergessen hat einen Überzieher drüberzumachen der bekommt 2000,-€ aufgebrummt?!

Wenn der damit in der Gegend rumgeballert hätte - OK, aber so?

Ein bisschen auf die Finger klopfen hätte wohl auch gereicht.

Der Junge kann jetzt wegen einer klitzekleinen Dummheit oder Vergeßlichkeit sein Hobby an den Nagel hängen.

Armes Deutschland!

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richtig.

aber frage: gilt dies auch bei bedürfnisfreien waffen?

(hatten wir ausführlich schonmal hier: klick mich

Mir ging es eben darum, in Antwort auf das Statement vom User Raumpatrouille die Begriffe "Führen" und "Transportieren" im Allgemeinen gegeneinander abzugrenzen.

Im konkreten Fall wissen wir viel zu wenig an Details. Lag die Waffe im Auto? Verpackt, im Kofferraum, auf dem Rücksitz, zugriffsbereit oder wie?

Der Infobrief des Vereins enthält zu viele Fehler (also eher ein Desinformationbrief) als dass wir daraus Schlüsse ziehen sollten.

Und auch im Strafbefehl steht nix weiter zu den Umständen. Nur dass sich da ein Richter herrlich blamiert (Diabolos = Munition).

Gruß

Michael

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Das WaffG kennt kein "Transportieren" sondern nur ein "Führen".

Grundsätzlich braucht man zum Führen einen Waffenschein, außer <und nun folgt u.a. dass, was wir als Transprtieren bezeichnen> und mit der Einschränkung, dass es vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgen muß.

Demnach ist ein "nicht vom Bedürfnis umfasster Tranport" ein unerlaubtes Führen.

Gruß

Michael

Richtig.

Habe mich da etwas laienhaft ausgedrückt.

Gruss,

R.

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:icon14:

.... aber trotz alle dem - Kinderschänder läßt man laufen, jeder der besoffen einen Unfall baut kommt besser weg.

Aber jemand der ein Luftgewehr herumschleppt und eventuell vergessen hat einen Überzieher drüberzumachen der bekommt 2000,-€ aufgebrummt?!

Armes Deutschland!

Jenseits aller Juristerei - das waren auch meine Gedanken bei der Geschichte.

Irgendwie stimmen da die Maßstäbe nicht mehr.

Gruß,

karlyman

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Mal ´ne Frage: Das ist ja nun kein unbekannter Bezirk. Kennt jemand der user hier einen der Beteiligten?

Für mich ist der Strafbefehl nicht mehr als ein fake – und dazu noch ein ziemlich schlecht gemachter.

Alleine schon die äußere Form hat nichts mit einem Strafbefehl zu tun. Nachträglich geänderte und unlesbare Daten können auch nicht mit einem "X" überschrieben werden (außer man schreibt es elektronisch).

Da nützt auch der einkopierte Stempel und Unterschrift mit wieder eingetipptem falschem Datum nichts.

Falsche Schriftart, falsche äußere Form, falsche Beglaubigung, Rechtschreibfehler und so weiter und so fort.

Nene! Das ist ein fake – dazu ein schlechter.

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Nene! Das ist ein fake – dazu ein schlechter.

Aber direkt von den Seiten des Bayerischen Sportschützenbundes - Bezirk Unterfranken. Deren Seite (www.schuetzenufr.de) enthält einen Link auf das Dokument http://www.schuetzenufr.homepage.t-online....fehl_Info07.pdf

Hat schon mal wer beim Verfasser, Herrn Karl-Heinz Gegner angefragt?

Gruß

Michael

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fake

Muß nicht sein, wenn sie das gesamte Dokument abgetippt haben, und nur der Stempel einkopiert wurde, könnte es echt sein. Aber warum man in einem (für Sportschützen) so wichtigen Fall das Aktenzeichen unkenntlich macht, kann ich nicht nachvollziehen.

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Warum tippe ich ein Dokument ab, wenn ich will, dass es ernst genommen wird?

Dann mache ich eine Kopie und schwärze persönliche Daten. Fertig. Geht viel schneller.

Ja Du, aber andere gehen da offensichtlich anders vor.

Und das abtippen des Rohtextes kann man sich mit einer OCR SW sparen, dann bleibt nur noch das formatieren.

Ich würde auch schwärzen...

Gruß

Michael

Edit: Liest nicht einer aus Unterfranken hier mit, das was zum Vorgang oder zum Verfasser sagen kann?

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Der Bezirkssportleiter UFR ist über jeden Zweifel erhaben.

Sehr aufgeschlossen und hilfsbereit.

Eine Kopie des Originals des Strafbefehls hatte ich bereits vor 14 Tagen in Bamberg (OFR) bei der BDS-LM Fallscheibe in Händen.

Also insofern scheint da alles zu passen.

Als Anmerkung: Die Datei steht auf dem Unterfranken-Server, der Strafbefehl selbst ist aber aus Mittelfranken.

Der BezSpl.UFR ist halt ein sehr rühriger Mensch und wollte sicher nur die Info unter die Leute bringen.

Was da vorher in irgendwelchen Gremien dazu ausgekaspert wurde entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß

Michael

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Reden ist Silber, Schweigen ist Gold:

Wer in einer Kontrollsituation wie dieser, die zu diesem unsäglichen Strafbefehl geführt hat, sich zur Sache einläßt,

dem ist wirklich nicht zu helfen....

Hoffe nur, daß der Delinquent Einspruch eingelegt hat und aus dem Strafbefehl keine Rechtskraft erwächst.

Der Strafausspruch von 40 TS erscheint mir gnadenlos überzogen.

Gruß,

frogger

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Für mich ist der Strafbefehl nicht mehr als ein fake – und dazu noch ein ziemlich schlecht gemachter.

Also,

nachdem ich das mehrfach gelesen habe, bin ich geneigt, dem zuzustimmen!

Unabhängig von den "Abtippfehlern" ( Dienstgrad "PDM", gab. statt geb. und der Tatsache,

daß Kommata fast völlig ignoriert werden usw. ), leuchtet mir auch nicht das

Beweismittel "Geständnis" mit dem selben Datum wie die Tat ein.

J e d e r Beschuldigte einer Tat wird dazu noch einmal angehört bzw. vorgeladen.

Was er dann zu Papier bringt oder bringen läßt, ist maßgeblich.

Der Sportschütze wird wohl kaum am selben Tag einen Anhörbogen bekommen

haben und ihn gleich mit dem selben Datum ausgefüllt haben...

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... leuchtet mir auch nicht das Beweismittel "Geständnis" mit dem selben Datum wie die Tat ein.

J e d e r Beschuldigte einer Tat wird dazu noch einmal angehört bzw. vorgeladen.

Was er dann zu Papier bringt oder bringen läßt, ist maßgeblich.

Der Sportschütze wird wohl kaum am selben Tag einen Anhörbogen bekommen

haben und ihn gleich mit dem selben Datum ausgefüllt haben...

Also bei Geschwindigkeits- und anderen Straßenverkehrsverstößen wird doch der Beschuldigte auch immer gefragt ob er den Verstoß zugibt, oder? Und wenn er das tut muss er wohl dafür unterschreiben und bekommt auch keinen Anhörungsbogen mehr. Vielleicht ist das hier auch so gelaufen. Aber der einkopierte Stempel hat mich schon auch stutzig gemacht.

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Bei solchen Dingen bin ich sehr eigen.

Ich würde die Geschichte nur glauben, wenn ich sie selbst aus "erstem Munde" hören und die Schreiben selbst sehen würde.

Aktenzeichen zum Nachlesen.

Erfahrungswerte. Wie viele Geschichten sind an Stammtischen schon erzählt worde, die alle ganz bestimmt und totsicher sich genauso wie erzählt abgespielt haben? Genaueres Nachfragen halten die wenigsten stand.

Ich verbuche diese Geschichte hier unter "Ob die Story stimmt? Egal - Hauptsache sie ist gut!"

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Ich halte die Story für durchaus möglich. Fast kein Polizist und kaum ein Jurist (Staatsanwalt, Richter) kennt sich wirklich mit dem WaffR aus.

Von dem vertretenden Anwalt erwarte ich das aber - dafür wird er bezahlt.

Die Fakten wurden oben gepostet.

- Befürfnislose Waffe - also welches Bedürfnis zum Transport?

- Dias sind keine Mun.

- Verschlossen reicht, abgeschlossen ist nicht gefordert.

- etc. pp.

Es ergehen dank z.T. haarsträubender Kenntnisse der beteiligten Juristen falsche Urteile.

Ein falsches Urteil ist und bleibt aber falsch, auch wenn es Rechtskraft erlangt hat.

BTW: Ein Strafbefehl ist noch lange kein Urteil. Gegen Strafbefehle kann man noch vorgehen. Kann!!!

Und der Schützendepp, der die "Info" geschrieben hat, der wusste es anscheinend nicht besser (sh. erster Satz dieses Postings).

Darum finde ich, der beteiligte Anwalt sollte enfernt werden, wenn er nicht diesen Strafbefehl in der Luft zerreisst, denn sonst ist ist nicht besser als ein Arzt, der seine Patienten umbringt.

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