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IGNORED

Anfrage Schießnachweise


Bikerwaldi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute

Ich hab heute bei der "netten" Sachbearbeiterin eine gelbe WBK beantragt. Als Sie meine Schießnachweise ansah, sagte Sie mir, daß ich Schießtage, an denen ich bei fremden Schießstätten ( Nachbarvereine ) geschossen habe, nicht mehr in mein Schießbuch eintragen soll, da nur Schießnachweise bzw. Einträge ins Schießbuch akzeptiert würden, die ich in meinem Vereinsschießstand geschossen habe.

Nach dieser Aussage habe ich ein Problem, denn ich habe mir bereits einen K98 gekauft, bzw. zurücklegen lassen bis ich die gelbe WBK habe. Diese Waffe kann ich aber nur bei einem Nachbarverein schießen, da unser Schießstand nicht für K98er zugelassen ist. Da die Dame aber Traininseinheiten beim Nachbarverein nicht als Schießnachweis akzeptiert, bleibt mir nur eine Zweit-Mitgliedschaft beim Nachbarverein. Dann würden mir die Traininseinheiten angerechnet sagte die Sachbearbeiterin.

Ist die Verfahrensweise der Sachbearbeiterin rechtens ? Es müßte doch eigentlich egal sein, wo ich die verlangten 12 Trainingsnachweise im Jahr absolviere, oder irre ich da ?

Übrigends : Ich habe am Samstag die Gaumeisterschaft ( Gau Ingolstadt ) in der Schützenklasse 9 mm Para gewonnen :eclipsee_gold_cup: ( FREU )

Gruß an Alle

Bikerwaldi

Geschrieben

zu 1. Völliger Quatsch was der SB da sagt.

Unser Verein ist sehr klein und hat nur einen Luftwaffenstand Alles andere schießen wir auf anderen Ständen. Da könnte ja neimand von uns KK oder GK Schießen.

Im Kreis haben wir sogar Vereine die haben garkeinen eigenen Stand und sind Landesmeister und nehmen an DM teil.

zu 2. Herlichen Glückwunsch

Geschrieben

schliesse mich oben gesagtem an.

man kann sehr wohl in anderen vereinen trainieren!

ichh hatte auch seinerzeit für meine erste beantragung schiessnachweise aus niederbayern, oberbayern und mecklenburg vorpommern! hierbei gab es keinerlei probleme.

übrigens zählte nur der beziksrefernt meine schießnachweise - die sbine hat diese noch nie gesehen. wieso wollte sie dein schießbuch überhaupt sehen?

IMI

Geschrieben

Recht so.

Schützen ohne Verband können Schießnachweise einreichen von "fremden"Ständen. Erhalten dann allerdings die Grüne WBK

mit Voreintrag.

Hier wird bereits nach der neuen Verfügung gehandelt, die dann hoffentlich irgenwann mal in Kraft tritt.

Mein Verband bestätigt auch nur Schießen die ausschließlich nach der eigenen Schießsportordnung geschossen werden

Geschrieben

In Umgekehrter Reihenfolge:

Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg !

Deine Beamten gehen die Nachweise doch nix an, solange sie 'ne Befürwortung des Verband sieht ? Und der vergewissert sich ob das so OK ist (18x Training in 12 Monaten)

Wegen dem Gewehr mach' dir keine Sorgen normalerweise ist das mit dem BüMa OK. Reden hilft....

Im Übrigen:

1. FWR beitreten, festen Sitz überprüfen

2. Schriftliche Aussage/Bescheid vom SBine anfordern, Verschluss zurück

3. Rechtschutz-Versicherung abschließen, Verschluss wieder nach vorne

4. Klage gegen Bescheid einreichen, Entsichern

5. Nach gewonnener Klage K98 abholen, Zehn betrachten !

In der Ruhe liegt die Kraft

Geschrieben

Wieso hast du deiner SBine überhaupt Schießnachweise vorgelegt? Für die gelbe WBK hast du ja eine Befürwortung vom Verband bekommen und denen bereits deine Schießnachweise vorgelegt. Dem Amt legst du nur die Befürwortung, den Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis und die Sachkunde vor (falls vorher noch nicht geschehen). Sonst nichts, alles andere verursacht nur Verwirrung bei den Beamten und führt zu blöden Nachfragen.

Geschrieben
2. Schriftliche Aussage/Bescheid vom SBine anfordern, Verschluss zurück

3. Rechtschutz-Versicherung abschließen, Verschluss wieder nach vorne

Irgendwie würde ich Punkt 2 und 3 nicht in dieser Reihenfolge empfehlen... Nach dem Bescheid eine Versicherung abzuschließen ist meist eher müßig. Häuser die schon Brennen versichert keiner mehr, nicht mal die ÖRAG.

Geschrieben

Also auch zunächst mal : Glückwunsch.

Zu der Richtigkeit der Aussagen der SBin gibt es nicht mehr viel zu sagen. Die Sache mit der Rechtschutz dürfte allerdings schwierig werden, denn die Angegelgenheit läuft ja schon. Da wird die Rechtschutz vermutlich keine Deckung mehr übernehmen.

Viele SB - zumindest hier in NRW - wollen aber nach meiner Erfahrung ebenfalls die Schiessnachweise sehen...fragt mich nicht warum.

Bandit_911

Geschrieben
Hallo Leute

Ich hab heute bei der "netten" Sachbearbeiterin eine gelbe WBK beantragt. Als Sie meine Schießnachweise ansah, sagte Sie mir, daß ich Schießtage, an denen ich bei fremden Schießstätten ( Nachbarvereine ) geschossen habe, nicht mehr in mein Schießbuch eintragen soll, da nur Schießnachweise bzw. Einträge ins Schießbuch akzeptiert würden, die ich in meinem Vereinsschießstand geschossen habe.

Nach dieser Aussage habe ich ein Problem, denn ich habe mir bereits einen K98 gekauft, bzw. zurücklegen lassen bis ich die gelbe WBK habe. Diese Waffe kann ich aber nur bei einem Nachbarverein schießen, da unser Schießstand nicht für K98er zugelassen ist. Da die Dame aber Traininseinheiten beim Nachbarverein nicht als Schießnachweis akzeptiert, bleibt mir nur eine Zweit-Mitgliedschaft beim Nachbarverein. Dann würden mir die Traininseinheiten angerechnet sagte die Sachbearbeiterin.

Ist die Verfahrensweise der Sachbearbeiterin rechtens ? Es müßte doch eigentlich egal sein, wo ich die verlangten 12 Trainingsnachweise im Jahr absolviere, oder irre ich da ?

Übrigends : Ich habe am Samstag die Gaumeisterschaft ( Gau Ingolstadt ) in der Schützenklasse 9 mm Para gewonnen :eclipsee_gold_cup: ( FREU )

Gruß an Alle

Bikerwaldi

Also nur damit wir nicht aneinander vorbeireden... Du sprichst von der Sachbearbeiterin der Waffenbehörde, nicht von der Sachbearbeiterin des Schützenverbandes ?

Das Bedürfnis für die gelbe WBK bescheinigt dir dein Schützenverband, wenn du im Verein bist.

Dein Verband prüft den Schießnachweis, nicht die Sachbearbeiterin der Waffenbehörde... die prüft eventuell erst nach 3 Jahren ob du auch wirklich genug geschossen hast.

Wenn dein Verein keinen Stand hat wo du mit dem 98er schießen kannst, dann beantragst du eben ein KK-Gewehr oder eine freie Pistole ( Pistole schießt du ja genug, wenn du bis Gau mitschießt) um eine gelbe WBK zu bekommen.... und mit der gelben WBK holst du dir dann deinen 98er.

:s75:

Geschrieben

Ich weis nicht wie es in anderen Bundesländern ist, aber bei meiner SBine gibt es keine Probleme:

1. die Bedürfnisbescheinigung vom Verband ist ausreichend!

2. beim unserem Verband werde alle Schießen werden anerkannt!

3. ich 'abe gar kein Schießbuch - ich reiche beim Verband immer die Ergebnislisten der Meisterschaften ein, das reicht denen.

Es gibt doch auch Schützenvereine ohne eigenen Schießstand - bekommen die keine WBK? :gaga:

Gruß w.st

ps: .... als Tip: lass Dir von deinem Vereinsvorstand bestätigenden, das ein Schießen auf anderen Schießständen erforderlich ist, da der eigene Verein nicht die erforderlichen Schießstände hat. :gutidee:

Geschrieben

Geil,

ich kündige noch heute meinen Job bei Mercedes-Benz und werde auch Sachbearbeitungs-Kasper, dann kann ich mir endlich meine eigenen Regeln machen, Leute drangsalieren und Hergott-ähnlich gesetzestreuen Sportschützen deren Abhängigkeit von mir aufzeigen. Endlich bin auch ich mal wichtig !!!!

Au ja, das mache ich !!! Geilo !!!!

...und K98er....neeee Leute, die gibts bei mir nur als Einzellader...!

:bud:

Geschrieben
Dein Verband prüft den Schießnachweis, nicht die Sachbearbeiterin der Waffenbehörde...

So ist es. ^_^

...die prüft eventuell erst nach 3 Jahren ob du auch wirklich genug geschossen hast.

Nicht mal das, denn gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 7 WaffG ist auch das Aufgabe des Schießsportverbandes. Die Waffenbehörde hat deshalb erst aktiv zu werden, wenn vom Verein ein Austritt nach § 15 Abs. 5 WaffG gemeldet worden ist.

Geschrieben

Ich bekomme ja die gelbe WBK von der Sachbearbeiterin vom Amt ausgestellt, das ist ja nicht das Problem. Das Problem ist, daß ich den K98 nicht bei uns im Verein schießen kann, und die Dame vom Amt die Trainingseinheiten die ich bei Nachbarsvereinen absolviere, nicht anerkennt. Somit habe ich dann ein Problem, wenn die Sachbearbeiterin nach 3 Jahren meine Schießnachweise überprüft.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Ich bekomme ja die gelbe WBK von der Sachbearbeiterin vom Amt ausgestellt, das ist ja nicht das Problem. Das Problem ist, daß ich den K98 nicht bei uns im Verein schießen kann, und die Dame vom Amt die Trainingseinheiten die ich bei Nachbarsvereinen absolviere, nicht anerkennt. Somit habe ich dann ein Problem, wenn die Sachbearbeiterin nach 3 Jahren meine Schießnachweise überprüft.

...es ist völlig egal, wo Du den 98er schießt. Lass es Dir im Schießbuch von der jeweiligen Aufsicht bestätigen wenn Du geschossen hast und gut iss.

Wenn die Sachbearbeiterin bei der Regelüberprüfung meint, sie müsse das mokieren, lass Dir darüber einen Rechtsmittelfähigen Bescheid geben und geh vor Gericht.

Gruß

GOH

Geschrieben
...es ist völlig egal, wo Du den 98er schießt. Lass es Dir im Schießbuch von der jeweiligen Aufsicht bestätigen wenn Du geschossen hast und gut iss.

Wenn die Sachbearbeiterin bei der Regelüberprüfung meint, sie müsse das mokieren, lass Dir darüber einen Rechtsmittelfähigen Bescheid geben und geh vor Gericht.

Gruß

GOH

Genau das wollte ich hören :00000733:

Geschrieben
Geh einfach hin und bedrohe sie mit heiraten oder so ....

:wub:

Ihr habt auch so eine süsse SB? :00000733:

Und es stimmt übrigens nicht, das Beamte nichts annehmen dürfen. Aber vielleicht ist meine auch nur Angestellte.

Süss ist sie trotzdem ;)

Geschrieben
:wub:

Ihr habt auch so eine süsse SB? :00000733:

Und es stimmt übrigens nicht, das Beamte nichts annehmen dürfen. Aber vielleicht ist meine auch nur Angestellte.

Süss ist sie trotzdem ;)

Doch! Beamte dürfen NICHTS annehmen, wenn sie im Dienst sind- AUCH KEINE VERNUNFT !

Geschrieben

mal was anderes:

wo ist das eigentlich gesetzlich verankert mit den schiessnachweisen?

unser verband fordert 18 schiessen pro jahr auf sto-schiessanlagen für einen antrag auf ein waff-rechtl-bedürfnis (glatter blödsinn)

manchen mitgliedern ist dies durch berufstätigkeit nicht möglich, 18 mal im jahr auf der sto-schiessanlage zu sein

normalerweise genügt ein eintrag ins schiessbuch mit der geschossenen übung auch auf anderen schießanlagen oder schießständen...

oder liege ich da falsch?

vermute eher: selbergemachter schmarrn des verbandes im rahmen von "vorauseilendem gehorsam" und mitgliedergängelung

also die gesetzlichen grundlagen würden mich da schon interessieren

die rede sit vom vdrbw <_<

Geschrieben
18 mal im jahr auf der sto-schiessanlage

sto-Schießanlage? Schießt ihr in einem STOllen oder was soll das heißen?

Rechtlich verankert ist das jedenfalls im §14 WaffG

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

Eine echte Festlegung was "regelmäßig als Sportschütze" bedeutet gibt es meines Wissens (noch) nicht. Selbst die 18x im Jahr sind wohl eher "Gentlemen Agreement" als ein fundierter Zustand. Da dem Verband nicht gesagt wird ab wann er eine Regelmäßigkeit zu bescheinigen hat, legt er das eben selber fest.

So rein im Sprachverständiniss finde ich Persönlich es auch Regelmäßig 1x im Jahr beim Königsschießen teilzunhemen... ist irgendwie schon etwas Schwach vom Gesetzgeber das nicht genau zu beschreiben... ist aber eben so.

Geschrieben
sto-Schießanlage? Schießt ihr in einem STOllen oder was soll das heißen?

Rechtlich verankert ist das jedenfalls im §14 WaffG

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

Eine echte Festlegung was "regelmäßig als Sportschütze" bedeutet gibt es meines Wissens (noch) nicht. Selbst die 18x im Jahr sind wohl eher "Gentlemen Agreement" als ein fundierter Zustand. Da dem Verband nicht gesagt wird ab wann er eine Regelmäßigkeit zu bescheinigen hat, legt er das eben selber fest.

So rein im Sprachverständiniss finde ich Persönlich es auch Regelmäßig 1x im Jahr beim Königsschießen teilzunhemen... ist irgendwie schon etwas Schwach vom Gesetzgeber das nicht genau zu beschreiben... ist aber eben so.

sto-schießanlage = standortschießanlage der bundeswehr

was bedeutet bitte "angegliedert"?

die gesetzlichen auslegungen kenne ich

es geht nur um die "selbergemachten verordnungen" eines verbandes

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