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IGNORED

Vermerk auf Gelb


rolf123

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Steht doch explizit da - Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen. Und Repetierer sind mehrschüssig.

Der Sinn des letzten Satzes der Eintragung erschließt sich mir allerdings nicht so ganz :confused:

Geschrieben

Für Repetierer darfst Du keine Munition kaufen ;). Allerdings steht einen Satz obendrüber, daß Du für alle eingetragenen Waffen Munition kaufen darfst... ich würde versuchen den letzten Satz streichen zu lassen. Ist sinnlos, und kann zu Mißverständnissen führen.

Geschrieben
Allerdings steht einen Satz obendrüber, daß Du für alle eingetragenen Waffen Munition kaufen darfst..

stimmt so nicht, nicht für ALLE,.......oben ist nur der Mun Erwerb für Repetier- LANG und EL- KURZwaffen, deswegen unten die Ergänzung für EL -LANGWAFFEN.........

gruß emmi

Geschrieben
...deswegen unten die Ergänzung für EL -LANGWAFFEN.........

Daß Einzellader-Langwaffen und die zugehörige Muni erworben und besessen werden dürfen, steht sowieso auf der Karte. Der letzte Satz ist daher völlig sinnlos, zumal dort nur von Besitz und nicht von Erwerb die Rede ist.

Geschrieben

Langt dieser Vermerk auf einer gelben WBK zum Kauf von mehrschüssigen repetier- lang- Waffen?

Hallo rolf123,

jetzt musste ich aber gerade 3 mal hinschauen. Ist diese WBK in Köln (NRW) ausgestellt worden? Die meisten NRW Behörden verlangen pro Waffengattung eine Bedürfnisbescheinigung und geben die WBK dann nach und nach frei.

Gruß Grisu

Geschrieben

Sollte es drauf stehen?

Ich würd sagen wenn vorne drauf steht Einzellader Langwaffen dann gilt das für alle Waffen dieser Gattung.

Die Einschränkung für Repetierlangwaffen auf die Untergruppe mit gezogenen Läufen findet ja erst später statt. Somit sollten es eigentlich klar sein.

Geschrieben

Sollte es drauf stehen?

Ich würd sagen wenn vorne drauf steht Einzellader Langwaffen dann gilt das für alle Waffen dieser Gattung.

Die Einschränkung für Repetierlangwaffen auf die Untergruppe mit gezogenen Läufen findet ja erst später statt. Somit sollten es eigentlich klar sein.

Ja, wenn...

Geschrieben

Das ist der ganz normale Texte für eine Neue Gelbe... was willst du noch mehr?

Heinrich

Stimmt nicht genau in Rlp. steht noch drauf :rtfm: : "Der Inhaber dieser Erlaubnis ist Mitglied im DSB und BDS Die Erwerbserlaubnis gilt für die Waffen,die im anerkannten o. a. Schießsportverband geschossen werden."

Da fällt noch einiges mehr weg für manche Personen. Denn es wird teilweise genau die Sportordnung durchforstet.Ich hatte als ich noch nicht im BDS war einen Karabiner in 9mm Largo gesteigert. Der wurde mir nicht genehmigt :contra: denn ich durfte nur Karabiner zwischen 6,5mm und 8mm Geschossdurchmesser kaufen. D.H. .300Win.Mag. :awm: /ja, .223Remington/nein, .300R.m Ultra Mag./ja, 8,15*56R/nein,... :gaga: .... .War nicht ganz so schön den auch der Eguner hatte mich dann erst für einen Spasbieter gehalten.Auf die alte gelbe Karte sind auch stellenweise bei DSB´lern E-Lader in 50bmg., Halbautomaten als Einzellader,Repetierer als Enzellader eingetragen worden hat auch keinen gestört,Diszipline gab es dort keine.Die neue Karte macht es theoretisch einfacher an 98er usw, zu kommen( im Geschäft: "Die 8Stück bitte einpacken,ggg :rofl: ") aber Sachen die mal nicht 100% nach Sportordnung(des eingetragenen Verbandes) sind nein.Es wurde beim Eintragen früher einfach kein Unterschid gemacht ob man nun im BDS,DSB,BdMP,... war,hauptsache man hatt´s gebraucht.Unser ehenmaliger Sportleiter und andere wollte damals (anfang neues Waffengesetz) nur noch die Diszipline auf Schiesständen genehmigen die auch nach Sportordnung DSB waren. .22lfB Unterhebelrepetierer gibts nicht ->verboten/Rundenkämpfe im Kreis abgesagt,... .Also ich war oft in Belgien,Holland,Luxemburg,.. zu Westerntreffen,30M1-Schiessen oder Schiessen nach IPSC-Regeln, also ein Bedürfniss war da nur nicht im DSB.

Geschrieben

@raging.bull

ist aber in Rheinland Pfalz rechtswiedrig:

Habe genau gegen diesen Zusatz geklagt:

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...=gerichtstermin

Habe klar gewonnen uund die Behörde hat keinen Einspruch eingelegt, somit ist das Urteil

rechtskräftig. Wurde sehr ausführlich im letzten Blatt vom Forum Waffenrecht beschrieben.

Solltest beim nächsten Behördenbesuch die Behörde höflich darauf hinweisen, sonst übergibst Du alles einem Anwalt.

Und dann schaun wir mal :gutidee:

Geschrieben

@raging.bull

ist aber in Rheinland Pfalz rechtswiedrig:

Habe genau gegen diesen Zusatz geklagt:

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...=gerichtstermin

Habe klar gewonnen uund die Behörde hat keinen Einspruch eingelegt, somit ist das Urteil

rechtskräftig. Wurde sehr ausführlich im letzten Blatt vom Forum Waffenrecht beschrieben.

Solltest beim nächsten Behördenbesuch die Behörde höflich darauf hinweisen, sonst übergibst Du alles einem Anwalt.

Und dann schaun wir mal :gutidee:

Dar ich nun auch im BDS binn gibt es für mich eigendlich keine Einschränkungen mehr. Erst wenn er wieder etwas nicht mehr genehmigen will werde ich ihn darauf hinweisen. Dar wir mittlerweile doch eine beachtliche Menge an Waffen besitzen will ich es mir mit der Behörde auch nicht verscherzen.Ich habe nur noch einen Eintrag freil und werde nun eine neue Karte beantragen, werde mal schauen ob es dann noch drinn steht.

Geschrieben
...will ich es mir mit der Behörde auch nicht verscherzen.
Genau DAS ist Euer ständiges Problem.

Ihr heult Euch hier bei WO aus, wie schlecht Ihr doch von den Behörden behandelt werdet.

Man empfiehlt Euch: wehrt Euch gegen rechtswidrige Verwaltungsentscheide!

Und dann folgen solche Kommentare.

Ihr habt's einfach nicht besser verdient.

CM :angry2:

Geschrieben

Langt dieser Vermerk auf einer gelben WBK zum Kauf von mehrschüssigen repetier- lang- Waffen?

Ist doch alles in Butter , und so sollte es auch sein ,ein Lob an den SB mal alles richtig..............

Langt dieser Vermerk auf einer gelben WBK zum Kauf von mehrschüssigen repetier- lang- Waffen?

Ist doch alles in Butter , und so sollte es auch sein ,ein Lob an den SB mal alles richtig..............

Habe glaube auf den Falschen Beitrag geantwortet.Sory

Geschrieben

Genau DAS ist Euer ständiges Problem.

Ihr heult Euch hier bei WO aus, wie schlecht Ihr doch von den Behörden behandelt werdet.

Man empfiehlt Euch: wehrt Euch gegen rechtswidrige Verwaltungsentscheide!

Und dann folgen solche Kommentare.

Ihr habt's einfach nicht besser verdient.

CM :angry2:

Wenn´s drauf ankommt und er mir was nicht eintragen will werde ich den sch. nicht einziehen. Der Zusatz kann doch drauf sein wenn der rechtswiedrig ist muss der doch nicht beachtet werden. Der Destroyer habe ich gekauft da war das neue waffengesetz erst knapp ein monat draussen da gabs solche Gerichtsbeschlüsse noch nicht. Also das war so gemeint: Ich "Ich" habe BDS und DSB abgestempelt es dürfte eigendlich ganz wenig geben das nicht in einem der Verbände geschossen wird.Daher bringt es mir eigendlich nichts den Eintrag entfernen zu lassen, nur ev. Ärger mit dem AMT.Also ich würde dann so sachen wie damals die 6.Pistole eine 08,ev. nicht mehr erreichen können. Also wenn man den Bearbeiter reitzt kann der sich auch mal querstellen und z.B. von mir ein psy.Gutachten fordern. Also in einem anderen Kreis gibt es eine Person die hat ein paar Sachen durchgepresst. Seine Waffen konnte ich bei einem Händler aus seinem Kreis anschauen. Was ist passiert? Seine Behörde hat dan ein Ideotentest verlangt, den hat er nicht bestanden und nun stehen seine Waffen bis er 25 ist beim Händler.Also ich habe schon einen gutes Amt manchmal kommt zwar so ein knirschendes "wie wär´s mit einer Sammler-WBK" aber in anderen Kreisen ist oft dei dritte Kurzwaffe schwehr, die 6. und dann auch noch die 2. im kal. 9mmPara echt unmöglich. Also ich glaube du weisst jetzt wie ich das gemeint habe.

Geschrieben
Der Zusatz kann doch drauf sein, wenn der rechtswidrig ist muss der doch nicht beachtet werden.
Das ist leider falsch!

Wenn der Verwaltungsakt, und die Erteilung einer Erwerbserlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG (WBK gelb für Sportschützen) ist ein solcher Verwaltungsakt, mit unzulässigen Auflagen oder Einschränkungen vebunden ist (in diesem Fall: es dürfen nur Waffen nach der Sportordnung des Verbandes erworben werden), dann sind diese Auflagen verbindlich, obwohl sie rechtswidrig sind, wenn der Betroffene diesen Auflagen nicht widerspricht!

Macht Euch mal schlau, bevor Ihr möglicherweise ins offene Messer rennt.

CM

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