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IGNORED

Zuverlässigkeit


heiko1977

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

oooch :traurig_16:

Ich hoffe du kommst nie in so eine Situation bzw kannst dich dann besser beherschen.

Oder gehörst du zu denen die auch die andere Wange hinhalten können? Ich kann das nicht!

@ Amadeus

Unzuverlässig wäre in meinen Augen derjenige, der grundlos jemanden zu Boden reist. Ich hatte allerdings noch die Alternative mich am Boden zusammentreten zu lassen bis die mitbekommen, dass ich einfach nur zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort war.

Egal Ich weiß erstmal was auf mich zukommt die Laune am Schiesssport wird mir das nicht nehmen und mein Verein wird mich auf jeden Fall unterstützen. Danke an Alle die mir sinnvolle Antworten geben konnten.

Heiko

Geschrieben

@ Amadeus

1. Unzuverlässig wäre in meinen Augen derjenige, der grundlos jemanden zu Boden reist.

2. Ich hatte allerdings noch die Alternative mich am Boden zusammentreten zu lassen bis die mitbekommen, dass ich einfach nur zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort war.

1. Diese Ansicht teile ich nicht, denn das wäre beim Ersttäter unter 60 TS geblieben.

2. Du bist aber aufgestanden und wenn Du es dabei hättest bewenden lassen oder Du die Polizei gerufen hättest wäre alles O.K. gewesen. Stattdessen hast Du zugeschlagen und weil es damit nicht genug war hast Du auch noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet.

Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurden in tatmehrheit begangen. Wie waren denn die Einzelstrafen - doch wohl jeweils unter 60TS oder?

Geschrieben

Erfahrungsgemäß werden Richter und Staatsanwälte beim Thema "Prügeln im Lokal" immer sehr elektrisch. Das Strafmaß scheint mir auch für einen Ersttäter in diesem Bereich recht normal.

Zum Ärgern: Ergebnis bei anwaltlicher Verteidigung, Einstellung gegen Geldauflage.

Geschrieben

Zum Ärgern: Ergebnis bei anwaltlicher Verteidigung, Einstellung gegen Geldauflage.

Er war ja anwaltlich vertreten, zumindest kann man das aufgrund seines posts von gestern um 20:20 Uhr vermuten. O.K. vertreten aber nicht verteidigt.

Geschrieben

Moin!

frogger´s erprobtes Patentrezept aus seiner Sturm und Drang Zeit:

Nach körperlicher Verweisverteilung umgehend Fersengeld geben und nicht auf die Polente warten,

sondern den Geläuterten einfach in seinem Elend liegen lassen. Sollen doch seine Kumpels sich um ihn kümmern.

(Wenn man im Lokal oder den beteiligten "gegnerischen" Personen bekannt ist, gilt das natürlich nicht unbedingt.)

Schnell und herzhaft zuschlagen, am besten, bevor man selber eine einfängt.

Nicht auf eine andauernde Prügelei einlassen. Abschreckung ist die beste Medizin gegen sich solidarisierende Gegner.

Merke: Austeilen ist seliger denn einstecken.

Meine letzte körperliche Auseinandersetzung hatte ich im zarten Alter von 18 Jahren. Die Jungs hatten einfach Pech. Normalerweise gehe ich eher einer Auseinandersetzung aus dem Wege, selbst wenn ich eindeutig körperlich überlegen bin. Aber in dieser einer Nacht eben doch nicht...

(Hatte beim Kumpel 3 Bier getrunken und Arnold´s "TERMINATOR" geguckt. War Pech für die beiden Jungs eben. Es gibt halt Tage, da sollte man besser nicht aufstehen und schon garnicht einen großen aufgekratzten Buben an der Bushaltestelle anmachen. Aber wenigstens habe ich aufgehört, als sie winselnd am Boden lagen. Für die restlichen vier Lausbuben reichte ein böser Blick. Dann habe ich Fersengeld gegeben und die folgenden Jahrzehnte nie wieder etwas davon gehört.)

Gruß,

frogger

Geschrieben

Moin!

frogger´s erprobtes Patentrezept aus seiner Sturm und Drang Zeit:

Nach körperlicher Verweisverteilung umgehend Fersengeld geben und nicht auf die Polente warten,

sondern den Geläuterten einfach in seinem Elend liegen lassen. Sollen doch seine Kumpels sich um ihn kümmern.

(Wenn man im Lokal oder den beteiligten "gegnerischen" Personen bekannt ist, gilt das natürlich nicht unbedingt.)

Schnell und herzhaft zuschlagen, am besten, bevor man selber eine einfängt.

Nicht auf eine andauernde Prügelei einlassen. Abschreckung ist die beste Medizin gegen sich solidarisierende Gegner.

Merke: Austeilen ist seliger denn einstecken.

Meine letzte körperliche Auseinandersetzung hatte ich im zarten Alter von 18 Jahren. Die Jungs hatten einfach Pech. Normalerweise gehe ich eher einer Auseinandersetzung aus dem Wege, selbst wenn ich eindeutig körperlich überlegen bin. Aber in dieser einer Nacht eben doch nicht...

(Hatte beim Kumpel 3 Bier getrunken und Arnold´s "TERMINATOR" geguckt. War Pech für die beiden Jungs eben. Es gibt halt Tage, da sollte man besser nicht aufstehen und schon garnicht einen großen aufgekratzten Buben an der Bushaltestelle anmachen. Aber wenigstens habe ich aufgehört, als sie winselnd am Boden lagen. Für die restlichen vier Lausbuben reichte ein böser Blick. Dann habe ich Fersengeld gegeben und die folgenden Jahrzehnte nie wieder etwas davon gehört.)

Gruß,

frogger

hallo frogger,

schöne geschichte - so kenne ich dich gar nicht :00000733:

hätte ich dir gar nicht zugetraut!

war schön und unterhaltsam geschrieben!

IMI

Geschrieben

Schnell und herzhaft zuschlagen, am besten, bevor man selber eine einfängt.

Nicht auf eine andauernde Prügelei einlassen. Abschreckung ist die beste Medizin gegen sich solidarisierende Gegner.

Jup, nur Dumme greifen als letztes Mittel zur Gewalt. Der Schlaue ueberlegt sich schon vorher, ob es sich lohnen wuerde sie anzuwenden.....

Um es einmal hoeflich auszudruecken: wenn man von 5 Personen eingekreist wird, dann sollte man eher schnell den Ring durchbrechen und sich davonmachen, eventuell auch unter Hinnahme von Schaden bei dem der im Weg steht, als von allen Seiten schlagkraeftige Argumente zu spuehren.

Das Schoene ist aber: der Rechtsbruch und Angriff auf einen selbst hat eben nicht mit dem ersten Schlag angefangen, sondern beginnt bereits mit der Drohung. Ich muss ja davon ausgehen, dass ein Angriff unmittlebar bevorsteht und Noetigung ist es auch schon, wenn eine Gruppe sich vor einem aufbaut.

Geschrieben

Das Schoene ist aber: der Rechtsbruch und Angriff auf einen selbst hat eben nicht mit dem ersten Schlag angefangen, sondern beginnt bereits mit der Drohung. Ich muss ja davon ausgehen, dass ein Angriff unmittlebar bevorsteht und Noetigung ist es auch schon, wenn eine Gruppe sich vor einem aufbaut.

Laut Kommentar ja. Aber was nützt das auf hoher See - äh vor Gericht?

Wenn du Pech hast, hat außer den Kumpels des Angreifers keiner was oder die Situation falsch gesehen.

Wenn die Angreifer dann nicht schon irgendwie gerichts-/polizeibekannt sind, biste schnell geliefert.

Geschrieben

Ich hoffe du kommst nie in so eine Situation bzw kannst dich dann besser beherschen.

Oder gehörst du zu denen die auch die andere Wange hinhalten können? Ich kann das nicht!

Die andere Wange hinhalten fordert niemand ernsthaft.

Erstmal zuschlagen und jemandem die Kochen brechen (hier: Nasenbein) weil "der leckere BeamCola" verschüttet wurde und "man steht auf mit Wut und Hass weiß gar nicht so richtig was hier los ist" hat aber eine andere Qualität. Das sieht doch gewaltig nach "Wenn ich die Situation nicht mehr überblicke werde ich halt gewalttätig" aus. Doppelt dämlich war es dann Widerstand gegen die Polizeibeamten zu leisten "weil man sich im Recht fühlt".

Sorry, aber ich persönlich fühle mich besser wenn soche Leute keine Waffen haben.

Geschrieben

Laut Kommentar ja. Aber was nützt das auf hoher See - äh vor Gericht?

Wenn du Pech hast, hat außer den Kumpels des Angreifers keiner was oder die Situation falsch gesehen.

Auch wenn die Situation für mich erst im Nachhinein lustig wurde mußt Du Dir einfach einmal folgendes vorstellen: fünf Mitbürger türkischer Abstammung, mit den klischeetypischen Goldketten und offensichtlich Bodybuildingerfahrung versuchen dem Staatsanwalt zu erklären, daß ein einzelner, leicht übergewichtiger, 21-jähriger sie überfallen hat, dem Ersten innerhalb von wenigen Sekunden eine operationsbedürftige Armfraktur und ein SHT zugefügt hat, die restliche Gruppe dann mit vorgehaltener Waffe in die Richtung der nächsten Polizeiwache gejagt hat und schließlich dem Langsamsten fast ein gesammtes Magazin Pfefferpatronen in die Fresse geblasen hat. Das Alles natürlich nur aus Ausländerhaß und Spaß am "Türkenklatschen" (Originalzitat).

Tut mir leid, aber wenn Du solch ein Klientel vor Gericht sitzen hast und an Deiner Seite ein einigermaßen gewitzter Anwalt sitzt, kann Deine eigene Schilderung, daß Du von der Gruppe gejagt und in Richtung der Polizeiwache gelaufen bist, eigentlich nichts mehr schief gehen. Manchmal ist das Klientel, welches Streit sucht so einfach gestrickt, das sie sich selbst deklassieren.

Was sich am praktischsten vor Gericht macht, ist einfach nur ein einfach nur gewitzter Anwalt. Sicherlich ist das eine Investition, aber das sollte es einem wert sein. Die Staatsanwaltschaft wird zwar immer noch ermitteln und eventuell Anklage erheben, aber es gibt ja noch ein Hauptverfahren. Mir zumindest hat es meine Zuverlässigkeit gerettet und wenn Dein Verteidiger dem Staatsanwalt auf den Kopf zusagt, daß er seit dem Juraexamen nichts mehr gebacken gekrigt hat dann ist das einfach nur lustig :rotfl2:

Ich mußte bei der Beantragung der WBK meinem Sachbearbeiter nur versprechen, in so einer Situation nicht versehentlich mal jemandem eine "Bleivergiftung" zu verpassen.

Zusammengefasst: Die Wahrscheinlichkeit, wenn man von einer Gruppe angepöbelt wird, im anschließenden Rechtsstreit nicht verurteilt zu werden, ist bei entsprechenden Vorbedingungen nicht allzu schlecht. Eine gewisse Sachlichkeit und ein seriöses Auftreten sind hierbei auch durchaus hilfreich, ein guter Anwalt, der sich mit Strafrecht und WaffG auskennt, unerläßlich.

Man sollte nur zusehen, das man das Verfahren nicht vom Krankenbett aus verfolgen muß... und das mache ich im Zweifelsfall gerne auf Kosten meiner Gegner.

@heiko: Wie wurdest Du denn eigentlich in diesem Verfahren vertreten, daß es zu einer solchen Verurteilung kam und wer wurde noch verknackt?

Geschrieben

Ich hoffe du kommst nie in so eine Situation bzw kannst dich dann besser beherschen.

Oder gehörst du zu denen die auch die andere Wange hinhalten können? Ich kann das nicht!

...

darum geht´s nicht.

aber das hast du nicht begriffen

du kannst es nicht begreifen

du willst es nicht begreifen

also jaul nicht rum und lebe mit den folgen

im übrigen schließe ich mich jennerwein an:

...

Sorry, aber ich persönlich fühle mich besser wenn soche Leute keine Waffen haben.

Geschrieben

Das bedeutet im konkreten Fall

a) dein Anwalt ist ein Genie und schreibt Rechtsgeschichte oder

B) Deine WBK ist weg.

Diese Antwort ist sehr einfach und pauschal gestrikt. <_< Gefällt mir nicht, das so stehen zu lassen.

Die Regelunzuverlässigkeit lässt sich nur im Einzelfall entkräften, wenn besondere Umstände vorliegen, die einen Ausnahmefall kennzeichnen. Es kommt dabei vor allem darauf an, ob die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung dergestalt erscheinen lassen, dass die ansonsten regelmäßig begründete Annahme einer Unzuverlässigkeit nicht gerechtfertigt ist.

Hierzu ist eine "Zukunftsprognose" nach ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten anzustellen, insbesondere durch eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung, z.B. ob diese lediglich Bagatellcharakter hat sowie eine Beurteilung der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt. In der Regel wird dieser dafür bei der Behörde zu einem Gespräch geladen.

Zu Trunkenheitsfahrten gibts ein Grundsatzurteil des BVerwG, wonach in diesen Fällen generell keine Ausnahmen anzunehmen sind. Ansonsten gibt es aber durchaus immer mal wieder Fälle, wo bei Regelunzuverlässigkeit besondere Umstände gesehen werden. Das hängt natürlich stark von der Qualität des SB der Waffenbehörde und dessen Bereitschaft, auch die Argumente der Gegenseite neutral zu werten, ab.

Kann mir eigentlich den Sinn davon erklären. Wird jemand als unzuverlässig mit Waffen angesehen angesichts einer Straftat und dann sollten die Waffen sofort weg.

Aber sie ihm nach 3 Jahren abnehmen ist doch totaler Unsinn, besonders wennin dieser Zeit nichts passiert ist.

Naja in diesem Fall kommt dieser Unsinn Heiko zugute.

Joker

Geprüft wird halt mindestens alle drei Jahre und wenn da jemand Glück hat, wird eine Straftat erst nach nahezu diesen drei Jahren entdeckt. Da die Behörde aber nicht gehindert ist, auch nach mehr als 5 Jahren keine neue Erlaubnis zu erteilen, weil das Verwertungsverbot nur den Widerruf, nicht aber die Erteilung von Erlaubnissen betrifft, kann es auch je nach Tat eine längere waffenlose Zeit geben.

Geschrieben

sowie eine Beurteilung der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt. In der Regel wird dieser dafür bei der Behörde zu einem Gespräch geladen.

Hallo SB

Ich zweifel doch sehr stark an, daß du oder die überwiegende Mehrzahl der SBs fachlich für so eine Beurteilung in der Lage seit. Ihr mast euch an, aufgrund eures Beamtenstatuses etwas zu können, wofür andere Menschen jahrelang eine Uni besucht haben.

Steven

Geschrieben

Diese Antwort ist sehr einfach und pauschal gestrikt. <_< Gefällt mir nicht, das so stehen zu lassen.

Macht nichts wenn Dir mein Posting nicht gefällt, Schatzi. :wub:

Wenn es seinem Anwalt gelingt im konkreten Fall das darzulegen was Du weiter unten beschreibst, dann schreibt der Anwalt Waffenrechtsgeschichte.

Meine Antworten sind daher kurz, prägnant und vor allem richtig.

Interessierten empfehle ich die neue Ausgabe der DJZ (Deutsche Jagdzeitung) darin wird von einem Fall berichtet, bei dem trotz 80 Tagessätzen das behördliche Ermessen zugunsten des Jägers angewendet wurde. Es wird vermutet, daß dies der erste und bisher einzige Fall seiner Art ist.

Geschrieben

Die Vermutung natürlich. Das hört sich ja gerade so an, wie wenn es noch NIE Fälle mit besonderen Umständen gegeben hätte. Und das ist schlichtweg gelogen. <_<

Schatzilein :wub: es erschreckt mich immerwieder wie schlecht Du lesen kannst. Da steht "seiner Art" (neues Waffenrecht, Jäger, 80 TS) und Du machst schon wieder Verallgemeinerungen.

Aber da Du offenbar über Kenntnis von Fällen verfügst, bei welchen das Ermessen zugnusten des Waffenbesitzers angewendet wurde, lass uns bitte an Deinem Wissen teilhaben aber bitte mit Fakten und bitte berufe Dich nicht unzutreffend auf den Datenschutz Personalien darfst Du getrost auslassen oder schwärzen.

Der Dank der waffenrechtlich interessierten Anwälte und der ganzen Forumsgemeinde sind Dir gewiss.

Geschrieben

Schatzilein :wub:

Bitte keine solchen Bezeichnungen gegenüber SBine.-Sachlich bleiben!

SBine gehört zu den wenigen Beamten, die sich pro legalen Waffenbesitz aussprechen.

Im Gegenzug gebührt ihr höfliches Auftreten und ein Minimum an Respekt.

Geschrieben

SBine gehört zu den wenigen Beamten, die sich pro legalen Waffenbesitz aussprechen.

SBine erscheint mir eher ein Wolf im Schafspelz der das WaffG gerne restriktiv auslegt, dabei strickt sie sich ihre Restriktionen auch gerne mal selbst. Beispiele findest Du in den Postings der letzten Tage und auch heute wieder siehe hier und wieviele restriktive Entscheidungen sie sonst noch aus dem Bauch heraus getroffen hat darf man sich auch fragen.

Geschrieben

da man nie genau weiß, welche® von den Beiden nun schreibt, ergibt sich das mal so und mal so.

Und deswegen interessieren mich die postings auch herzlich wenig.

Harlekin

Geschrieben

da man nie genau weiß, welche® von den Beiden nun schreibt, ergibt sich das mal so und mal so.

Und deswegen interessieren mich die postings auch herzlich wenig.

Harlekin

ein(e) multiple® hermaphroditische® sachbearbeiter(in) - was wir nicht alles haben ! :00000733::rotfl2:

Geschrieben

ein(e) multiple® hermaphroditische® sachbearbeiter(in) - was wir nicht alles haben ! :00000733::rotfl2:

SheMale????

<_<

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