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IGNORED

Gelbe WBK in NRW, zum xten...


MarkSix

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es klingt zwar völlig irre, aber da ist anscheinend kein Kraut gewachsen. Es laufen aktuell eine DAB und eine FAB. Beides nicht die ersten. Offensichtlich wird das von ziemlich weit oben gedeckt.

Die Auffassungen der Dame scheinen vielen entgegen zu kommen. Lediglich das VG hilft oft ab. Ich erwäge derzeit ob ich mal eine Fallsammlung zusammen stelle und irgendwo veröffentliche.

Grundsätzlich gelten für DAB und FAB: formlos, fristlos, fruchtlos. Allerdings hoffe ich auf die Richtigkeit der alten Volksweisheit: Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir geben nicht auf!!

:bud:

Demnach muß also die nächste DAB für "ziemlich weit oben" gemacht werden. Irgendwann wird es wohl den richtigen Treffen... ^_^

Ich drücke euch jedenfalls alle vier Daumen. :icon14:;) "Unseren Angestellten" MUSS es irgendwie begreiflich gemacht werden... :bud:

Geschrieben

@Ringo58

Diese "Version" muß ja noch ganz frisch sein, oder?

Ich komme auch aus dem Bezirk, habe aber noch den "normalen Zusatz" ohne den Sportordnungszusatz und die 2/6er-Regelung.

Mußt Du auch für jede einzelne Waffe (nicht Waffenart) eine Verbandsbescheinigung erbringen?

VG

Christian 555

Geschrieben
Musst Du gegen klagen - habe ich gemacht und gewonnen :bud:

Werte Schützenkollegen und „Betroffene“!

Ich lese in diesem (wie auch in anderen) Forum schon eine geraume Zeit mit und mir stellt sich eine grundsätzliche Frage:

WARUM WEHRT IHR EUCH NICHT?

Mehr als ein „Betroffener“ macht sich hier, in der vermeintlichen Anonymität des I-Nets bei WO Luft und beweint mitleidheischend sein schweres Schicksal, dass er durch Behördenwillkür, rechtswidriges Verwaltungshandeln oder schreiende Inkompetenz diverser Verwaltungsmitarbeiter erleiden musste.

Keiner dieser Fälle wird in Zweifel gezogen, auch wenn sich so manche Geschichte wie ein Abenteuerroman oder wie ein Märchen aus Tausend und einer Nacht liest.

Insbesondere aus dem bevölkerungsreichsten Bundesland erfahren wir nahezu täglich neue Kapitel einer scheinbar „never ending story“.

Was mir jedoch bei allen geschilderten Fällen fehlt, ist eine einzige Vollzugsmeldung, dass es jemandem gelungen ist, sich gegen diese Form der Verwaltungsschikane mit den bekannten Mitteln einer Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde oder weiteren Beschwerde bis hin zur Eingabe an den Petitionsausschuss des jeweiligen Bundeslandes erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Dass es in wenigen Fällen auf dem Wege der Verwaltungsklage gelungen ist, ungesetzliche Verwaltungsauflagen aus waffenrechtlichen Erlaubnissen wieder zu entfernen, ist hinlänglich bekannt.

Darum geht es mir aber nicht.

Mir geht es darum, den beratungsresistenten Sachbearbeiter, der über Jahre hinweg in seinem Amt sein Unwesen treibt, unter Ausschöpfung der vorhandenen Rechtsmittel so an die Krawatte zu packen und ihm auf dem Dienstweg dermaßen Feuer unter dem A**** zu machen, dass seine Haarspitzen Brandblasen bekommen!

Erst wenn diese Damen und Herren selbst schmerzlich erfahren müssen, dass ihr fortgesetzt fehlerhaftes Handeln nicht ohne Folgen bleibt, wird sich etwas ändern.

Und glaubt es mir oder nicht: solche Fälle, in denen der aufrechte Bürger gegen die Staatsmacht obsiegt hat, sprechen sich behördenintern rasend schnell und auch über die Grenzen von Bundesländern herum!

Offensichtlich ist aber die persönliche Angst der „Betroffenen“ vor (un)möglichen weiteren Verwaltungsrepressalien derart gross, dass sich niemand traut, sein berechtigtes Anliegen und seine begründete Beschwerde auch gegen auftretende Widerstände konsequent durchzufechten!

Leuts!

Lasst Euch doch durch die wilden Drohgebärden aufgeplusterter Büroschranzen nicht einschüchtern!

Das Sprichwort, wo nach Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe seien, hält sich doch nur, weil die Wenigsten den Nerv und das Durchhaltevermögen haben, ihr gutes Recht als steuerzahlende Bürger auch nach den Buchstaben des Gesetzes durchzufechten!

Lasst Euch nicht durch Scheinangriffe zur Kapitulation bewegen!

Der Amtsschimmel wiehert und der Behördenkasper amüsiert sich königlich über jeden Fall, in dem die Ministerialdiktatur über den Untertan triumphiert.

Setzt Euch durch und kämpft nötigenfalls „bis zur letzten Patrone“.

Eine gewonnene Schlacht ist noch kein gewonnener Krieg, aber jeder Fall, in dem es gelingt, einen kleingeistigen Behördenvertreter von seinem warmgesessenen Thrönchen zu schubsen ist nicht nur ein persönlicher Erfolg für den „Betroffenen“, sondern ein Erfolg für die gemeinsame Sache aller Legalwaffenbesitzer in diesem Land!

Ave.

Michael :bud:

Geschrieben

Und dann auch noch auf nur einen Verband beschraenkt?

Was soll denn der Quatsch :gaga: ?!?

Das ist auch die Auffassung des Herrn Bundesschiesssportbeauftragten des VdRBw.

Live gehört am letzten Samstag :gaga:

Geschrieben

@Ringo58

Diese "Version" muß ja noch ganz frisch sein, oder?

Ich komme auch aus dem Bezirk, habe aber noch den "normalen Zusatz" ohne den Sportordnungszusatz und die 2/6er-Regelung.

Mußt Du auch für jede einzelne Waffe (nicht Waffenart) eine Verbandsbescheinigung erbringen?

VG

Christian 555

Hallo Christian 555,

habe eine Verbandsbescheinigung für Repetierer, die KPB trägt mir ohne weitere Bescheinigung bis zu drei Repetierer unterschiedlicher Kaliber ein. Sie müssen nur der Sportordnung des BDS entsprechen.

Gruß

Ringo58

@Ringo58

Diese "Version" muß ja noch ganz frisch sein, oder?

Ich komme auch aus dem Bezirk, habe aber noch den "normalen Zusatz" ohne den Sportordnungszusatz und die 2/6er-Regelung.

Mußt Du auch für jede einzelne Waffe (nicht Waffenart) eine Verbandsbescheinigung erbringen?

VG

Christian 555

Nochmal ich,

die WBK ist Anfang 2005 ausgestellt.

Geschrieben

1. NEIN, es braucht keine Verbandsbescheinigung bei weiteren Eintraegen auf der gelben WBK.

Wenn die Behoerde das anders sieht --> Anwalt.

2. nein, es koennen UNBEGRENZT Repetierbuechsen auf neugelbe WBK erworben werden, das Amt MUSS eintragen, es gibt keine Beschraenkung auf drei, auch das Kaliber muss sich nicht unterscheiden.

Wenn das Amt es anders sieht --> Anwalt.

In solchen klaren Faellen auch ohne RSV.

Wenn man aber schon vorher weiss, was fuer Rechtsbeugungen bei einem im Kreis passieren, ists sinnvoll, rechtzeitig vorher eine abzuschliessen, das erleichtert die Sache naemlich ungemein.

Wichtig ist, Fristen nicht zu versaeumen, wenn ein Rechtsbruch erst mal in der WBK steht, muss er fristgerecht wieder rausgeklagt werden, sonst hat man Pech.

Geschrieben

Hallo,

mal was anderes die gelbe die Ringo58 eingestellt hat ist doch aber nicht für Repetierere und sonstiges aus §14 sondern nur für Einzelader-Langwaffen.

Was soll denn das ? Was hast du denn beantragt ? Eine Erlaubniss nach $14 ? oder eine Erlaubniss nach dem alten Wffg ?

Merkwürdig !

bye

Oli

Geschrieben

Hallo,

mal was anderes die gelbe die Ringo58 eingestellt hat ist doch aber nicht für Repetierere und sonstiges aus §14 sondern nur für Einzelader-Langwaffen.

Was soll denn das ? Was hast du denn beantragt ? Eine Erlaubniss nach $14 ? oder eine Erlaubniss nach dem alten Wffg ?

Merkwürdig !

bye

Oli

Hallo Oli,

es ist eine "Neue Gelbe" mit altem Formular und nicht auf Einzellader beschränkt, jedoch werden, nach Aussage des SB, nur Waffen eingetragen, die in der Sportordnung des BDS mit Kennziffer aufgeführt sind.

Ich selbst habe kein Problem mit der Beschränkung, da ich den Verband eh nicht wechseln will. Klagen gegen den Eintrag werde ich auch nicht, da ich mir den logischerweise nachfolgenden Stress nicht antun will.

Gruß

Ringo

Geschrieben

....

WARUM WEHRT IHR EUCH NICHT?

....

Das machen wir auch! Die DAB´s und FAB´s sind m.E. nicht der richtige Weg, die Deckung kommt aus dem Landesinnenministerium. Das was hilft sind verlorene Prozesse. Da ist die Behörde allerdings nicht ganz ungeschickt. Durch das Ausstellen von WBK´s während der laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren kriegen wir selten eine Entscheidung in der Sache. Die Kostenentscheidung ergeht zwar meist zu Lasten der Behörde, aber es ist eben nur die Kostenentscheidung. Da das Land aber auch kein Geld hat werden die früher oder später über die Budgetüberschreitung der Gerichtskosten aufmerksam werden. Zudem versuchen wir Angriffe an allen Fronten, bspw. Datenschutzbeauftragter wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung des Auszugs aus dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister etc..

Leider fehlt es teilweise tatsächlich manchmal an der notwenigen Courage der Schützen auch wirklich ein Gerichtsverfahren durch zu ziehen. Trotz Rechtschutz! Da geht dann die Angst um das man unangenehm auffält und anderweitig Schwierigkeiten bekommt. Insofern kann ich Deinen Aufruf nur unterstützen.

Gruß Peti

Geschrieben

...Klagen gegen den Eintrag werde ich auch nicht, da ich mir den logischerweise nachfolgenden Stress nicht antun will.

Gruß

Ringo

Wo kein Klaeger, da kein Richter.

Und genau deswegen kann eine aus dem Ruder gelaufene Schicht von Buetteln das Recht beugen und brechen, wie es ihm beliebt. Willkommen in der Bananenrepublik.

:00000733:

Geschrieben
Klagen gegen den Eintrag werde ich auch nicht, da ich mir den logischerweise nachfolgenden Stress nicht antun will.

Und genau an dieser Stelle hört bei mir jedes Verständnis auf!

Eine derartige Einstellung:

"... ich weiss, dass die Behörde was falsch macht, aber mich betrifft es nur indirekt. Sollen doch die Anderen sehen wie sie klarkommen!"

macht es überhaupt möglich, dass die Behörden uns fortwährend auf der Nase herumtanzen.

Ich kann alphacentauri 's posting 100%-ig unterschreiben. Solange der deutsche Schlafmichel sich nicht bewegt, machen die Verwaltungshengste mit uns was sie wollen.

CM :angry2:

Geschrieben

alphacentauri schreibt: "Mir geht es darum, den beratungsresistenten Sachbearbeiter, der über Jahre hinweg in seinem Amt sein Unwesen treibt, unter Ausschöpfung der vorhandenen Rechtsmittel so an die Krawatte zu packen und ihm auf dem Dienstweg dermaßen Feuer unter dem A**** zu machen, dass seine Haarspitzen Brandblasen bekommen!"

Sind es nicht eher die Innenministerien der jeweiligen Länder, die die Entscheidungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden einschränken und das Gesetz nach ihrer Lesart auslegen?

Außerdem zeigt sich an den Verwaltungsvorschriften Stand Oktober 2006, in denen die § 14 Abs. 4 WaffG betreffenden Regelungen gestrichen wurden, dass sich die Beteiligten vorerst nicht festlegen wollen.

Gruß

Rumpelstilzchen

Geschrieben

Hallo Leutz,

interessant an der ganzen Sache ist doch, dass sich die Sachbearbeiter auf in NRW auf die Erlasslage berufen, das Resultat jedoch überall in NRW anders aussieht!

Hier mal ein ganz aktuelles Beispiel aus dem schönen Siegerland:

WBK Eintrag:

post-156-1163014776_thumb.jpg

Und der passende Schrieb zur Erklärung:

post-156-1163014813_thumb.jpg

Was meint Ihr dazu?

Bin zwar im FWR, habe aber keine Rechtsschutz.

Es würde mich allerdings schon in den Fingern jucken, obwohl ich mit den Jungs eigentlich gut klar komme.

Geschrieben

Die WBK entspricht lt. dem Schreiben einer "alten Gelben"; eine Grundlage dafür gibt's

im WaffG (1.4.2003) nicht; im Übrigen ist das nicht, was Du beantragt hast.

Eine Beschränkung auf 3 Waffen je "abgesiegelter" Waffenart gibt das Gesetz nicht her.

2/6 mit Bezug auf 14 (2) gibt das Gesetz auch nicht her (@Sachbearbeiter, extra für Dich:

auch der Wille des Gesetzgebers nicht, ausgedrückt in den entsprechenden Bundestags-

protokollen !!) .

Eigentlich taugen beide Dokumente noch nicht mal dazu, die Latrinen im Düsseldorfer

Landtag zu putzen; genügend Steilvorlagen für einen versierten Anwalt.

"Bin zwar im FWR, habe aber keine Rechtsschutz."

Nix gut, da der casus belli schon existiert.

Müsstest Du ggf. in Vorlage treten.

Geschrieben

Hallo Leutz,

interessant an der ganzen Sache ist doch, dass sich die Sachbearbeiter auf in NRW auf die Erlasslage berufen, das Resultat jedoch überall in NRW anders aussieht!

Hier mal ein ganz aktuelles Beispiel aus dem schönen Siegerland:

WBK Eintrag:

post-156-1163014776_thumb.jpg

Und der passende Schrieb zur Erklärung:

post-156-1163014813_thumb.jpg

Was meint Ihr dazu?

Bin zwar im FWR, habe aber keine Rechtsschutz.

Es würde mich allerdings schon in den Fingern jucken, obwohl ich mit den Jungs eigentlich gut klar komme.

Gesetzgeber aufwecken !

Geschrieben

Hallo Leutz,

interessant an der ganzen Sache ist doch, dass sich die Sachbearbeiter auf in NRW auf die Erlasslage berufen, das Resultat jedoch überall in NRW anders aussieht!

Hier mal ein ganz aktuelles Beispiel aus dem schönen Siegerland:

WBK Eintrag:

post-156-1163014776_thumb.jpg

Und der passende Schrieb zur Erklärung:

post-156-1163014813_thumb.jpg

Was meint Ihr dazu?

Bin zwar im FWR, habe aber keine Rechtsschutz.

Es würde mich allerdings schon in den Fingern jucken, obwohl ich mit den Jungs eigentlich gut klar komme.

Leute wenn so etwas lese sträuben sich bei mir alle Nackenhaare – geh zum Anwalt und lass Dich beraten. Ich würde so etwas nicht akzeptieren :s75:

Geschrieben

Ich verstehe nicht warum die Leute nicht zum Anwalt gehen und anschliessend klagen. :confused:

In den meisten Fällen ist die Sachlage so klar klarer geht es nun wilrklich nicht.

@Ringo58

ich habe über einen Anwalt auch Klage eingereicht und hatte KEINEN Stress hat alles mein Anwalt

erledigt. Es zwar ca. 2 1/2 Jahre gedauert, hatte aber für mich keinen nachteil.

Wie alphacentauri schreibt:

:appl:

Setzt Euch durch und kämpft nötigenfalls „bis zur letzten Patrone“.

franz

Geschrieben
(@Sachbearbeiter, extra für Dich:

auch der Wille des Gesetzgebers nicht, ausgedrückt in den entsprechenden Bundestags-

protokollen !!) .

Aha, aus dem Gesetz selbst geht der Wille des Gesetzgebers also Deines Erachtens nicht hervor. Interessante These.... :rotfl2:

Geschrieben

Ein Freund hat gutgläubig eine KK-EL-Büchse (Anschütz, Sportwaffe, also kein Flobertgartenpüster) erworben. Weil im BDMP dafür keine Disziplin vorhanden ist und der Verband auch keine entsprechende Bescheinigung ausstellen kann, droht ihm jetzt, die Waffe an einen Berechtigten überlassen zu müssen, da die Behörde ihm die Büchse nicht in die alte Gelbe WBK eintragen möchte!

Als Jäger würde ich das Ding für ihn in meine WBK eintragen lassen. Wahrscheinlich hätte ich nicht einmal ein Problem damit, die Büchse bei meiner Behörde auf die Alte Gelbe WBK eintragen zu lassen,obwohl im selben Bundesland wohnend.

Besteht die legale Möglichkeit, daß die Büchse trotz Eintrag in meine WBK, egal ob grün oder gelb, bei ihm untergestellt wird, da mein Schrank voll ist und ich wegen der Aktion nicht noch einen neuen Schrank kaufen möchte? Und zwar denke ich da an das zeitweise Überlassen zur sicheren Aufbewahrung. Zwischenzeitlich würde ich die Waffe dann nachweisbar bei einem anderen Schützenkumpel unterstellen lassen um sie dann dem tatsächlichen Eigentümer nach vier Wochen wieder zur Aufbewahrung zu übergeben.

Wie ist die Rechtslage oder pieseln die sich bei der Behörde dann wieder an?

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