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IGNORED

Regelung 2/6


Dietmar

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Eher am 16.11. gleich 2 Stück.

Dann hättest du aber doch innerhalb von 6 Monaten mehr als zwei Waffen erworben. In § 14 WaffG heisst es doch:

"Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."

Dem entsprechend würde ich sagen, das er am 16.11. nur eine Waffe kaufen darf.

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da steht auch irgendwo, "die 6 monatsfrist beginnt mit dem ersten eintrag" auf deutsch: alle 6 monate, plus einen tag 2 waffen.

wenn du die zwote halt später kaufst ändert das nix daran, dass du nach 6 monaten nach dem ersten erwerb die nächsten zwei kaufen kannst.

---

soweit so unklar? :D

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Und das "in der Regel". Unter Umständen also auch mit Zustimmung der Behörde mehr.

Ja , ja - Behörden sind bekanntermaßen ganz versessen darauf , großzügige Ausnahmeregelungen zu erteilen :rolleyes: -

aber - was solls :s82: - wer Qualität kauft wird auch bei 2/6 genug Geld los ;) - das ist geradezu fürsorglich von Papa Staat - damit sich die Schützen nicht in den finanziellen Ruin stürzen :rotfl2::rotfl2:

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Wenn ich mal meine letzten Erwerbungen in der "GrünenWBK" betrachte, zeigt sich folgendes, ungeachtet der 2/6 Beschränkung:

1. Kaufdatum: 23.03.2005 (Revolver .357 Mag)

2. Kaufdatum: 12.04.2005 (Pistole 9mm Para)

3. Kaufdatum: 08.09.2005 (Revolver .22lfB)

4. Kaufdatum: 10.10.2005 (Pistole 45 ACP)

5. Voreintrag seit 31.10.2005 für Revolver in .38 Special; leider fand ich bisher noch nichts passendes... Einen Korth, oder Manurhin Match/Convertible hätte ich am liebsten.

IMI

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5. Voreintrag seit 31.10.2005 für Revolver in .38 Special; leider fand ich bisher noch nichts passendes... Einen Korth, oder Manurhin Match/Convertible hätte ich am liebsten.

Na dann aber fix! Man kann doch keinen Voreintrag verfallen lassen :o

Aber warum ein .38er? Historische Hintergründe?

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...Aber warum ein .38er? Historische Hintergründe?

Ich hätte einfach gerne den Manurhin MR 38 Match; weil er mir gefällt und weil ich ihn ursprünglich zum Schiessen für meine Freundin kaufen wollte. Nun schießt sie genauso gerne mit meiner 45er Pistole und macht auch gerade den Jagdschein. Also brauche ich mich um keine Waffe, für meine Freundin, mehr kümmern.

Ausserdem gefiel mir die Hochglanzbrünierung der Manurhin MR 22/32/38/73 Serien schon immer sehr gut.

IMI

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da steht auch irgendwo, "die 6 monatsfrist beginnt mit dem ersten eintrag" auf deutsch: alle 6 monate, plus einen tag 2 waffen.

Wo genau steht das eigentlich ? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass das halbe Jahr mit der Ausstellung der WBK beginnt. :o

Gruß Tom22

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Hallo,

da frage ich mich woher der Verbraucher das Wissen soll wenn es kein gültiges Gesetz gibt , wo dies genau geregelt ist. Da kann sich die Behörde doch nicht beschweren wenn man es selber anders handhabt, bzw.

Interpretiert. Doch dann ist es meist zu spät.

Gruß Tom22

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Hallo,

die Frage ist doch wann die 6 Monate beginnen ! Dies ist doch nirgendwo offiziell geregelt.

Wenn ich davon ausgehe, dass ich eine neue WBK am 1.1. bekommen habe die 1. Waffe aber am 1.2. gekauft habe , dann gehe ich einfach davon aus, dass ich die 3. Waffe frühestens am 2.7. kaufen kann.

(dann habe ich auch innerhalb von 6 Monaten 2 Waffen gekauft)

Gruß Tom22

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...die Frage ist doch, wann die 6 Monate beginnen! Dies ist doch nirgendwo offiziell geregelt.
Nach der offiziellen Lesart der Erlaubnisbehörden beginnt eine 6-Monats-Frist jeweils mit dem Erwerb der ersten von zwei möglichen Waffen.

Bsp.:

Du erwirbst am 02.01. die erste Waffe und am 30.06. die zweite. Dann kannst Du am 03.07. die erste von zwei weiteren Waffen erwerben oder am 03.07. gleich zwei weitere Waffen erwerben.

CM :)

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