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IGNORED

Vorderschaft-Repetierflinte mit Pistolengriff - Uuups


RonaldR

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Andersrum wird ein Schuh daraus, der Staat hält sich nicht mehr an "einfache, allgemeingültige" Gesetze.

- Den Politikern ist das Grundgesetz inzwischen sch...ßegal. Es werden hemmungslos verfassungswidrige Gesetze produziert. Wen kümmert es schon, wenn die dann 10 Jahre später vom BVG kassiert werden - da ist man ja schon lange nicht mehr im Amt.

- Es werden Steuergelder verschwendet für Einrichtungen, welche ausschließlich der Begehung von Straftaten dienen (sog. "Druckräume").

- Polizei und Justiz haben die Verfolgung der klassischen Kriminalität (z. B. Rauschgiftdelikte, Gewalt gegen Personen und gegen Sachen) fast völlig eingestellt. Dafür wird eine Ersatzkriminialität (Straßenverkehrsrecht, Wirtschaftsrecht, Umweltrecht, Steuerrecht) aufgebaut, und Verstöße dagegen mit unglaublicher Härte verfolgt. Welcher Logik gehorcht es z. B., wenn die um wenige Tage verspätete Abgabe eines Insolvenzantrages genauso bestraft wird wie die Tötung eines Menschen?

Das dient alles nicht gerade dazu dem Normalmenschen ein gesetzestreues Verhalten zu vermitteln. :gaga:

:appl:

Hallo zusammen...

Erstens das, und zweitens sind es nicht die Politiker, die Gesetze machen, sondern gelangweilte Ministerialbeamte, denen sonst nichts Besseres einfällt, weil sie auf Grund ihrer zu großen Anzahl, sonst nix zu tun haben, für unser Steuergeld. :o

"Mach'mer halt nomma ä Gsetz, für de böse Waffenarre..." <_<

Zwar ist es heute relativ einfach, sich gewünschte Informationen zu verschaffen, aber bei der Flut an Infos, die von allen Seiten auf uns einströmen und die aus allen möglichen Bereichen kommen, muß man sich schon auf das Wesentliche beschränken, um überhaupt genug Aufnahmefähigkeit zu haben.

Und das Wesentliche ist nunmal nicht das Hobby, sondern das alltägliche Leben, die Altersversorgung, Gesundheitsabsicherung, Beruf, neuer Job und, und, und... - Alles was viel Geld kostet und was der Staat uns sonst noch "Gutes" tut.

Denn er will ja nur unser Bestes, damit er die (zu) vielen gelangweilten Ministerialbeamte bezahlen kann.

Und bei all dem Stress und dem ganzen Input, muß man ja auch irgendwann mal abschalten.

Und dabei gehen dann solche "Nebensächlichkeiten", die das Hobby betreffen, sehr leicht an einem vorbei, weil man sich ja ohnehin immer ordentlich und vorschriftsmäßig verhält, nix Böses tut und sich nix zu Schulden kommen lässt.

Es ist also kein unbedingtes automatisches "Muß", wenn man nicht auch noch hier im Netz Infos konsumiert, daß man so eine Gesetzesänderung mitbekommt.

Denn draußen wird da kaum was drüber verlauten lassen - auch wenn wir das hier so wahrnehmen, weil wir im Netz andauernd darüber diskutieren -, weil es die große Allgemeinheit, die auch ihren ganzen eigenen ständigen Input hat, ja nichts weiter angeht und deshalb nicht interessiert. :huh:

Geschrieben

Moin!

Wenn ich sehe, wie manche das Gesetz ignorieren, wundere ich mich, dass nicht noch mehr erwischt werden!

Man braucht sich nur mal an einem ganz normalen Tag am Schießstand in sein Auto setzen und schauen, wieviele Ihre Waffe einfach auf dem Rücksitz liegen haben, ohne Futteral oder sonstiges! Der Beste hatte den Revolver während der Fahrt im Holster. Als ich Ihn höflich ansprach, ob er denn Waffenscheininhaber ist, sagte er: Ich bin doch kein Sportschütze, ich bin Jäger!!!! :rotfl2: Die Meisten wissen noch nicht einmal, was Transport und Führen unterscheidet! Seid ruhig sauer, aber ich bin dafür, dass die Sachkunde alle 5 Jahre wiederholt werden muss, schon zur eigenen Sicherheit als Standaufsicht! :17:

Gruß

Einzelgänger

Geschrieben

Die Hausdurchsuchung war doch mit Sicherheit kein Zufall. (Das vorher nix waffenrechtlich relevantes "passiert" ist setze ich mal voraus)

Da hat ihn doch jemand verpfiffen, Glückwunsch Kameradenschwein!

Er hätte ja auch zu seinem Schützenkollegen sagen können, hör mal der Pistolengriff ist jetzt verboten, bau den besser ab und gut isses.

Aber nein, der Deutsche hat den Zwang zu denunzieren. Das das eventuell dazu führt, das die Behörde sagt, laß uns doch mal die anderen Vereinsmitglieder besuchen, bestimmt finden wir nochmal so was. Oder den Verein als ganzes unter Beobachtung stellt, das fällt diesem Klugschei**er nicht ein.

Aber der Betroffene kann sich ja wohl schnell ausrechnen, wer für so eine Aktion in Frage kommt. Wer hatte Kenntiss davon und bekommt jetzt Schweißperlen über der Lippe wenn man ihm ins Auge sieht?

Wer solche wirklich netten Freunde hat, da braucht man keine Feinde mehr.

Geschrieben

najaaaaaa....also es gibt ja etliche Schützenkameraden, die hauptberuflich grün tragen und diese geraten schon in einen Gewissenskonflikt, wenn ihnen eine solche, von der Schwere her doch ordentliche Straftat zur Kenntnis gelangt.

Beamte sind verpflichtet Straftaten und auch die Planung dieser zur Anzeige zu bringen. Alles andere kann empfindliche dienstliche Konsequenzen haben. Soweit wo gut.

ABER der Besitz verbotener Gegenstände ist noch weit unter einer Straftat. Der Straftatbegriff ist an eine geforderte Mindeststrafe von nicht weniger als 3 Jahren gebunden. Da bei den Verbotenen Gegenständen das gesetzlich geforderte Strafmaß aber bei einem halben Jahr beginnt, ist das noch weit im Bereich des Vergehens. Und da ist auch kein Polizist gezwungen seinen Schützenbruder anzuschwärzen.

Geschrieben

ABER der Besitz verbotener Gegenstände ist noch weit unter einer Straftat. Der Straftatbegriff ist an eine geforderte Mindeststrafe von nicht weniger als 3 Jahren gebunden. Da bei den Verbotenen Gegenständen das gesetzlich geforderte Strafmaß aber bei einem halben Jahr beginnt, ist das noch weit im Bereich des Vergehens. Und da ist auch kein Polizist gezwungen seinen Schützenbruder anzuschwärzen.

Hhm,

wo mag das denn stehen???

Geschrieben

Beamte sind verpflichtet Straftaten und auch die Planung dieser zur Anzeige zu bringen. Alles andere kann empfindliche dienstliche Konsequenzen haben. Soweit wo gut.

ABER der Besitz verbotener Gegenstände ist noch weit unter einer Straftat. Der Straftatbegriff ist an eine geforderte Mindeststrafe von nicht weniger als 3 Jahren gebunden. Da bei den Verbotenen Gegenständen das gesetzlich geforderte Strafmaß aber bei einem halben Jahr beginnt, ist das noch weit im Bereich des Vergehens. Und da ist auch kein Polizist gezwungen seinen Schützenbruder anzuschwärzen.

ohohoh.

Du verwechselst hier was. Vergehen sind Straftaten. Straftaten mit Strafrahmen mind. 1 Jahr sind Verbrechen. Der Beamte muß handeln. Zu Recht.

Grüsse

Geschrieben

Beamte sind verpflichtet Straftaten und auch die Planung dieser zur Anzeige zu bringen. Alles andere kann empfindliche dienstliche Konsequenzen haben. Soweit wo gut.

Ist so nicht richtig.

ABER der Besitz verbotener Gegenstände ist noch weit unter einer Straftat.

Falsch. Der Besitz verbotener Gegenstände ist eine Straftat nach §52 WaffG.

Der Straftatbegriff ist an eine geforderte Mindeststrafe von nicht weniger als 3 Jahren gebunden.

Wo? In der Türkei?

Da bei den Verbotenen Gegenständen das gesetzlich geforderte Strafmaß aber bei einem halben Jahr beginnt, ist das noch weit im Bereich des Vergehens.

Vergehen sind Straftaten.

Und da ist auch kein Polizist gezwungen seinen Schützenbruder anzuschwärzen.

Das wiederum ist richtig.

Geschrieben

Andersrum gesagt: würden sich die Leutz nicht über jeden Hennendreck aufregen und jede noch so kleine Gesetzeslücke anprangern, wäre es wesentlich ruhiger an der Gesetzesfront. So lange sich diese Grundhaltung nicht ändert, wird es nicht anders werden... ^_^

Ich denke Ursache und Wirkung sind da etwas vertauscht. Die Leute laufen mit jedem zu dich am Maschendrahtzaun gepflanzten Knallerbsenstrauch zum Gericht, weil eben jeder Mist in Deutschland geregelt ist. In einem anderen Land würde man einfach sagen, mach auf deinem Grundstück was Du willst, dein Nachbar macht's genau so. Er kann pflanzen was er will, wenn es durch den Zaun ragt kannst Du es abschneiden. Klage abweisen, fertig.

Es liegt doch an der Gesetzesflut, das man eben für jeden Blödsinn ein Gesetz hat. Und dann kommt Jennerwein noch und will Drogendelikte verfolgen... na toll, jeder Euro in die Drogenfahndung sind 5 Euro mehr Gewinn für die Mafia. Oder glaubt wirklich einer, das jemand nur keine Drogen nimmt weil das verboten ist?!? Was anderes als den Straßenverkaufswert erhöhen kann die Polizei nicht, und das ist wohl nicht wirklich von Vorteil, denn das einer aufgehört hat weil ihm die Drogen zu teuer waren kennt man auch bestenfalls von Zigaretten. Bei Besuchern von Drückerräumen hab ich davon jedenfalls noch nie etwas gehört.

@ckad

HAst recht, war ein Jahr... und, ein halbes liegt noch immer darunter.

@Jennerwein

Setze statt Straftat Verbrechen ein, dann stimmt es wieder.

Womit der Beweis für meine These auch gegeben währe. Wenn es solche Korinten nicht gäbe könnte die auch keiner Kack...

Geschrieben

Ach so, man registriert neuerdings auch Anbauteile nach oder woher soll die Behoerde von dem Schwachsinns-Pistolengriff wissen? :gaga:

Naja egal, hauptsache mal wieder Stammtischmaessig abgemotzt.

Hallo,

finde diesen thread mittlerweile höchst interessant. Zum Eingangsposting kann ich nur sagen: Wer als Legalwaffenbesitzer spätestens nach Erfurt nicht aufmerksam sämtliche zur Verfügung stehenden Medien im eigenen Interesse verfolgt hat (die Verbote des neuen WaffG wurden mehr als ausführlich erwähnt: "Pumpguns", Butterfly, Springmesser, Faustmesser, Wurfsterne, kleiner Waffenschein ...etc. ) dem kann ich im besagten Fall nur sagen: "leider die Rektalkarte gezogen ! "

Daß man als Legalwaffenesitzer völlig ahnungslos in eine solche Situation gerät, kann ich mir, offen gestanden, nur sehr schwer vorstellen.

Trotzdem hoffe ich für den Betroffenen, daß das schlimmste Unheil (Verlust der Zuverlässigkeit) ihm erspart bleibt.

Zum o.g. posting von "BerlinerLuft": Bei mir ist es in der Tat so gewesen. Ich besitze u.a. eine Benelli Super 90 M3. Mit Inkrafttreten der neuen "Verbotsliste" (dieses war noch vor dem Inkrafttreten des neuen WaffG) hat meine zuständige Behörde alle Besitzer der "bösen" ( SL- und Repetier ) Flinten angeschrieben.

In diesem Anschreiben wurde auf das Verbot des angebauten Pistolengriffs hingewiesen und eine rückzusendende Erklärung lag bei, daß dieses bei der Waffe des Angeschriebenen nicht der Fall ist.

Ich persönlich fand diese Vorgehensweise vorbildlich ( ja, auch in NRW gibt es so etwas ), denn mehr kann für den Waffenbesitzer wirklich nicht getan werden.

Geschrieben

... und noch was:

3.

Verfassungsrechtlicher Ansatz: Gleichbehandlungsgebot

Es sollte geprüft werden, ob gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot beim Verbot der Repetierflinte, bei der der Pistolengriff den Hinterschaft ersetzt, verstoßen wurde.

Die Selbstladeflinte , bei der der Pistolengriff den Hinterschaft ersetzt, ist ja nämlich weiterhin erlaubt. Dafür kann es meiner Meinung nach keinen sachlichen Grund geben.

So wie es eigentlich überhaupt keinen sachlichen Grund für das Verbot der Repetierflinte, bei der der Pistolengriff den Hinterschaft ersetzt, gibt. Die tatsächliche Gefährdungswirkung einer solchen Flinte ist objektiv geringer, als die einer Flinte mit Hinterschaft, da man mit einer Flinte, die nur über einen Pistolengriff verfügt, nicht ordentlich zielen kann. Die Kompaktheit und Führiggkeit kann auch kein Kriterium sein, da eine Flinte mit Pistolengriff und Klapphinterschaft weiterhin zu den erlaubten Gegenständen gehört.

Dieser gesetzliche Straftatbestand ist offensichtlicher Unsinn.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Ich will mal ein Beispiel nennen wies auch geht.

Mein Vater besaß einen Landmann, eines Tages kam ein Brief vom PP Dortmund, er möge die Waffe doch mal vorlegen. Haben wir natürlich getan. Der SB schaute sich die Waffe an, konnte keine §37 Merkmale erkennen, da die Waffe unverbaut und mit 5 Schuß Mag ausgerüstet war. Das wars.

Man hätte natürlich auch eine Hausdurchsuchung bei uns machen können.

Warum hat die Behörde den Waffenbesitzer nicht ebenso zur Vorlage seiner Pumpgun eingeladen und dort auf Verbotsmerkmale untersucht. Dann hätte man das ganze auch schnell abklären können. Entweder wär der Waffenbesitzer völlig ahnunglos mit dem Pistolengriff zur Behörde gegangen,oder er hätte ihn ausgetauscht. Diese vorgehensweise hätten mit Sicherheit auch Schützenkollegen arrangieren können, die Polizeibeamte sind.

Es ist unglaublich, das ein Richter einen Hausdurchsuchungsbefehl wegen eines Stück Holzes unterschreibt. Wenn da nichts anderes vorgefallen war, das dieses Vorgehen nötig macht, frage ich mich zum wiederholten male: Wo leben wir eigentlich?

Geschrieben

Vermutlich war halt doch "etwas" mehr vorgefallen. ;)

Im übrigen muss der Polizist Straftaten generell anzeigen. Ob fahrlässig, gemeingefährlich oder Verbrechen spielt keinen Walzer. Ansonsten macht er sich selbst strafbar (Strafvereitelung im Amt).

Geschrieben

-cut-

Es sollte geprüft werden, ob gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot beim Verbot der Repetierflinte, bei der der Pistolengriff den Hinterschaft ersetzt, verstoßen wurde.

Die Selbstladeflinte , bei der der Pistolengriff den Hinterschaft ersetzt, ist ja nämlich weiterhin erlaubt. Dafür kann es meiner Meinung nach keinen sachlichen Grund geben.

So wie es eigentlich überhaupt keinen sachlichen Grund für das Verbot der Repetierflinte, bei der der Pistolengriff den Hinterschaft ersetzt, gibt. Die tatsächliche Gefährdungswirkung einer solchen Flinte ist objektiv geringer, als die einer Flinte mit Hinterschaft, da man mit einer Flinte, die nur über einen Pistolengriff verfügt, nicht ordentlich zielen kann. Die Kompaktheit und Führiggkeit kann auch kein Kriterium sein, da eine Flinte mit Pistolengriff und Klapphinterschaft weiterhin zu den erlaubten Gegenständen gehört.

Dieser gesetzliche Straftatbestand ist offensichtlicher Unsinn.

Gruß,

frogger

Du hast Recht. Das Verbot ist totaler Schwachsinn! Und wie hier auch schon ausgeführt eine der Nachwehen von Erfurt. Soweit ich weiss ist das Verbot auch nur eine Art Kompromiss zwischen den Sportverbänden und dem Gestzgeber. Ursprünglich stand ein komplettes Verbot von Vorderschaftrep.- und HA- Flinten im Raum.

TCX2000

Geschrieben

Nach Erfurt schrieb sogar die Presse, das das Waffengesetz geändert wird. Wers dann nicht mitbekommt bzw. sich mal ein wenig darüber informiert ist selber schuld. Ausreden zwecklos....!

Außer vielleicht den blauäugigen Leuten, die an so rechtsstaatliche Dinge wie Besitzstandswahrung und dergl. glauben.

Ich finde die hämichen Postings im Sinne von "da hätte er sich eben informieren müssen", "das weiß man als Sportschütze doch" usw. nicht sehr fair.

Bist Du Dir sicher, dass nicht irgendwas in Deinem Haushalt mittlerweile Verboten ist? Denk' mal an Düngemittel, Farben, Lacke und diversen anderen Sachen, die sich in einer Hobbywerkstatt so ansammeln können. Bist Du Dir da ganz sicher, das nicht irgendwas davon mittlerweile illegal ist. Evtl. liegt auch irgendwo ein längst vergessenes Messer rum, was mittlerweile einen verbotenen Gegenstand darstellt.

Fest steht, dass jemand wegen eines Verstosses gegen das Waffengesetz Probleme bekommt, obwohl er nichts gemacht hat, was illegal war, lediglich das Gesetz hat sich geändert. Auch hat die Person nichts illegales vor. Der Staat geht also gegen einen Bürger vor, von dem keine Gefahr ausgeht, während die Gerichte überlastet sind.

Das wir merkwürdige Gesetze haben, ist eine Sache, aber das es in Deutschland so eine Blockwartmentalität gibt, dass man alles gleich petzen muß ist eine andere Sache.

Aber immerhin kannst Du Dich dann in Schadenfreude wägen, so lange, bist Du selbst aus Unwissenheit was falsch machst und jemand anderes Dich "meldet"!

Übrigens kann auch ein Polizist / SchützenKAMERAD, wenn er von so was im Verein Wind bekommt, den Kandidaten mal zur Seite nehmen und aufklären, wie die Sachlage ist. Dann hätter er die Möglichkeit gehabt, die Pistolengriff abzubauen und zu vernichten und alles wäre gut gewesen. Man muß nicht immer jeden nur deshalb Anzeigen, weil man es kann.

Wir können uns alle aber auch fleissig gegenseitig in die Pfanne hauen, je mehr Privatwaffenbesitzer wegen so was Verurteilt werden, desto weniger wird es in Zukunft geben. Merken es manche nicht, das sie nur in die Hände der Waffengegner spielen?

TheHun

Geschrieben

Im übrigen muss der Polizist Straftaten generell anzeigen. Ob fahrlässig, gemeingefährlich oder Verbrechen spielt keinen Walzer. Ansonsten macht er sich selbst strafbar (Strafvereitelung im Amt).

Um mal Klarheit in diese Anzeigepflicht-Geschichte zu bringen, zitiere ich mal sinngemäß aus dem Buch meines verehrten Strafrechtsdozenten:

Strafbarkeit der Strafvereitelung im Amt (§258a StGB) bei außerdienstlich erlangtem Wissen:

Voraussetzung: Garantenpflicht - z.B. abgeleitet aus Legalitätsprinzip (Strafverfolgungspflicht) nach §§152 (2), 160 (1) und 163 (1) StPO.

Die herrschende Meinung besagt, dass eine allgemeine Strafverfolgungspflicht nicht gegeben ist - es muß eine Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Recht auf ungestörtem Privatleben des Beamten erfolgen. So wird das öffentliche Interesse nur überwiegen, wenn es sich um Katalogstraftaten des § 138 StGB, Verbrechen oder andere schwere Straftaten mit hohem Schaden oder Unrechtsgehalt handelt

Andere Quellen ziehen auch die Katalogtaten des § 100a StPO als Beurteilungskriterium heran.

Ich denke, dass das bei einem relativ geringwertigen Verstoß gegen das WaffG (Besitz eines verbotenen Gegenstands) eine Strafverfolgungsplicht bei PRIVATER Kenntniserlangung nicht gegeben ist. (Mal abgesehen davon, dass dieses Verbot schwachsinnig ist).

Geschrieben

Außer vielleicht den blauäugigen Leuten, die an so rechtsstaatliche Dinge wie Besitzstandswahrung und dergl. glauben.

Ich finde die hämichen Postings im Sinne von "da hätte er sich eben informieren müssen", "das weiß man als Sportschütze doch" usw. nicht sehr fair.

Bist Du Dir sicher, dass nicht irgendwas in Deinem Haushalt mittlerweile Verboten ist? Denk' mal an Düngemittel, Farben, Lacke und diversen anderen Sachen, die sich in einer Hobbywerkstatt so ansammeln können. Bist Du Dir da ganz sicher, das nicht irgendwas davon mittlerweile illegal ist. Evtl. liegt auch irgendwo ein längst vergessenes Messer rum, was mittlerweile einen verbotenen Gegenstand darstellt.

Fest steht, dass jemand wegen eines Verstosses gegen das Waffengesetz Probleme bekommt, obwohl er nichts gemacht hat, was illegal war, lediglich das Gesetz hat sich geändert. Auch hat die Person nichts illegales vor. Der Staat geht also gegen einen Bürger vor, von dem keine Gefahr ausgeht, während die Gerichte überlastet sind.

[...]

TheHun

@TheHun: Du sprichst mir so dermaßen aus der Seele! Danke an alle, die sich in diesem Sinne an der Diskussion beteiligt haben.

Ich war vorübergehend abwesend, deshalb noch keine weiteren Beiträge von mir zum Thema. Ausserdem werde ich in Kürze genaueres zu den Umständen erfahren, evtl. auch, weshalb überhaupt ein Pistolengriff montiert war...

Es trifft jedenfalls nicht zu, dass "noch etwas anderes war", wie die SBine es etwas vorverurteilend formuliert hat, sondern es war höchstwahrscheinlich ein Schuss ins Blaue eines rachsüchtigen Menchen. Mehr möchte ich aus "Datenschutzgründen" dazu nicht sagen. Die Polizei hat sich jedenfalls von Anzeige bis Hausdurchsuchung mehrere Monate Zeit gelassen.

Was ich mir noch wünschen würde wäre ein Erfahrungsbericht (aus zweiter Hand, da auch ich davon ausgehe, dass alle hier aktiven User nicht in diese Situation geraten), wie eine vergleichbare Situation gelaufen ist.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Hallo Ronald!

War es nun ein "Nur-Pistolengriff"?

Jep. Und die Flinte wurde vor vielen Jahren von einem guten Freund gekauft, der aus Altersgründen seinen Bestand auflöste, anschließend ein- oder zweimal zum Spaß geschossen und dann in den Tresor gestellt.

Weiteres aus Diskretionsgründen evtl. später.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Du hast Recht. Das Verbot ist totaler Schwachsinn! Und wie hier auch schon ausgeführt eine der Nachwehen von Erfurt. Soweit ich weiss ist das Verbot auch nur eine Art Kompromiss zwischen den Sportverbänden und dem Gestzgeber. Ursprünglich stand ein komplettes Verbot von Vorderschaftrep.- und HA- Flinten im Raum.

Die Geschichte ging so:

Nach dem Amoklauf von Erfurt, als alle so richtig schön in Rage waren und der Herr Bundeskanzler S. vor die Kameras trat, sagte er "... und die Pumpgun wird verboten!" und wollte damit natürlich nur Gutes tun und so ganz nebenbei auch Handlungsfähigkeit demonstrieren. In welcher Reihenfolge seine Prioritäten dabei lagen, sollen besser die Biografen und Historiker ermitteln.

So. Jetzt muss man in dieser Situation erst einmal einen Politiker oder hohen Beamten finden, der dem Bundeskanzler in dem seinerzeit sehr gespannten Umfeld entgegen tritt und ihm erklärt, was für einen Unsinn er da pallavert hat. Das hat sich natürlich keiner getraut.

Also hat man im kleinen Kreis bei der Umsetzung der "Direktive" zusammengesessen und kurzerhand definiert: "Eine Pumpgun ist eine Repetierflinte, bei der der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist." und hat noch eine schöne Geschichte mit "klassischen Untergrundwaffen" aus der neuesten Al Capone Verfilmung drumherum gemalt und schon hatten alle was sie wollten: Der Bundeskanzler sein Verbot, die Sportschützen und Jäger keine relevante Neuregelung.

Zu dem ganzen Vorgang kann (und sollte) sich jeder seine eigene Meinung bilden. Aber ich möchte an dieser Stelle besonders darauf hinweisen, dass die Politik ihre eigenen Spielregeln hat und dass dort eben auch vieles abseits von einer großen Öffentlichkeitsbeteiligung geschieht. Das sollten alle diejenigen bedenken, die über das FWR herziehen.

bye knight

Geschrieben

Aber ich möchte an dieser Stelle besonders darauf hinweisen, dass die Politik ihre eigenen Spielregeln hat und dass dort eben auch vieles abseits von einer großen Öffentlichkeitsbeteiligung geschieht. Das sollten alle diejenigen bedenken, die über das FWR herziehen.

bye knight

Hallo,

keiner zieht über das FWR her. Das Problem ist nur, das manche zu geizig für den Mitgliedsbeitrag sind und dadurch das FWR zuwenig Mitglieder und Einfluß hat.

Es gibt meiner Meinung nach drei Gründe, warum wir so ein kompliziertes und mit unter unsinniges Waffengesetz haben:

1. Legalwaffenbesitzer sind in Deutschland viel zu aufgeteilt und unterschiedlich organisiert. Divide et impera!

2. Jede Gruppe freut sich, wenn einer Anderen (Jäger vs. Sportschützen, GK vs. KK) etwas weggenommen (verboten) wird, ohne zu merken, dass man selbst als nächstes dran ist...

3. Speziell Sportschützen sind hervorragend im selbst neue WaffG ausdenken. (Jahresmitgliedschaft, "Böse" aussehende Waffen, erst LuPi, dann KK usw...)

TheHun

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Hallo,

keiner zieht über das FWR her. Das Problem ist nur, das manche zu geizig für den Mitgliedsbeitrag sind und dadurch das FWR zuwenig Mitglieder und Einfluß hat.

Es gibt meiner Meinung nach drei Gründe, warum wir so ein kompliziertes und mit unter unsinniges Waffengesetz haben:

1. Legalwaffenbesitzer sind in Deutschland viel zu aufgeteilt und unterschiedlich organisiert. Divide et impera!

2. Jede Gruppe freut sich, wenn einer Anderen (Jäger vs. Sportschützen, GK vs. KK) etwas weggenommen (verboten) wird, ohne zu merken, dass man selbst als nächstes dran ist...

3. Speziell Sportschützen sind hervorragend im selbst neue WaffG ausdenken. (Jahresmitgliedschaft, "Böse" aussehende Waffen, erst LuPi, dann KK usw...)

TheHun

:icon14:

Geschrieben

Jeder, dem der Erhalt seiner Waffeleisen kein einzig Päckchen Muni (12,-€) PRO JAHR wert ist, ist selber schuld, wenn man ihm die Spielzeuge irgendwann wegnimmt. Und dann plärren.

Nicht, dass es bim FWR nichts zu verbessern gäbe, wir haben aber zur Zeit nichts anderes!

Geschrieben

keiner zieht über das FWR her. Das Problem ist nur, das manche zu geizig für den Mitgliedsbeitrag sind und dadurch das FWR zuwenig Mitglieder und Einfluß hat.

Wobei die Öffentlichkeitsarbeit des Forums schon recht zu wünschen übrig lässt, was sicher auch ein Grund für geringe Mitgliedszahlen ist. Als ich vor etwa einem in einen neuen Verein eintrat um weitere Disziplinen schießen zu können gab es da von fast 100 Aktiven grade mal 2 die überhaupt je vom FWR gehört hatten. Was die machen wusste keiner, dass man da in einen Förderkreis eintreten kann hatte ebenso KEINER gehört.

1. Legalwaffenbesitzer sind in Deutschland viel zu aufgeteilt und unterschiedlich organisiert. Divide et impera!

Sicher korrekt, da wird ein Gegensteuern aber auch wenig nutzen. Trotzdem versuchen diverse Leute das immer wieder. Das liegt in der Natur der Sache. Blos das im wesentlichen 3 Gruppen von Menschen (Sammler, Jäger und Sportschützen) Erlaubnisse erhalten Feuerwaffen zu besitzen kann und wird diese Gruppen nie vereinen.

2. Jede Gruppe freut sich, wenn einer Anderen (Jäger vs. Sportschützen, GK vs. KK) etwas weggenommen (verboten) wird, ohne zu merken, dass man selbst als nächstes dran ist...

Das ist mir in dieser Form noch nicht aufgefallen. Gut, es gibt unter den Sportschützen Jagdgegner, aber das fällt eher unter Punkt 1. Bloß weil man ein KK-Gewehr auf 50m Schießt muss man ja nicht gleich Jagdbefürworter sein.

3. Speziell Sportschützen sind hervorragend im selbst neue WaffG ausdenken. (Jahresmitgliedschaft, "Böse" aussehende Waffen, erst LuPi, dann KK usw...)

Och, das können die Jäger mindestens genau so gut. Die nennen das dann Weidgerecht oder nicht. Bloß weil die das schon seit eh und je so machen und es so auch schon geschafft haben das diverses ins Bundesjagdgesetz Einzug gehalten hat, fällt das nicht mehr so auf.

Geschrieben

Hätte mal eine Frage, wenn ich das so durchlese wäre ein Klapschaft mit Pistolengriff erlaubt. Wo ist der Unterschied bei eingeklappten Schaft mit Pistolenschaft alleine?

So eine Waffe zb:

Rem870_4956.jpg

Joker

PS: Es ist sehr schwierig selbst auf 5-10 m ohne Schaft zu treffen.

Geschrieben
Wo ist der Unterschied bei eingeklappten Schaft mit Pistolenschaft alleine?

Das sagst du doch bereits - das eine ist erlaubt, das andere nicht.

"Knight" hat sehr schön (und in etwa wahrheitsgemäß) berichtet, woher diese Regelung kommt.

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