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IGNORED

Gelb NRW: Behörde will Bedürfnis für Perkussionsrevolver


Mr.Smith

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Habe schon länger die neue Gelbe-WBK. Bisher immer alles anstandslos

eingetragen worden. Mit 2/6 bin ich auch nie konfrontiert worden.

Jetzt wollte ich mir erstmalig einen Perkussionsrevolver registrieren lassen - Behörde fordert zur

Bearbeitung ein Bedürfnisnachweis vom Verband!

Den zu bekommen wäre natürlich kein Problem, ABER - ich bin entschlossen das jetzt durchzuziehen!

Diese Rechtsverdrehung, wie sie in NRW praktiziert wird, kann man den Behörden nicht durchgehen lassen.

Nur weil einigen Herren in NRW die neue Gelbe nicht passt, setzen die sich über Bundesrecht hinweg.

Meine Frage: Falls ich wirklich vor dem Verwaltungsgericht klagen muss, wird mir ein Rechtsbeistand vorgeschrieben? Oder kann ich das selber durchziehen?

Gruß

Mr.Smith

Geschrieben

Sofern Du nicht selber Jurist bist, solltest Du aus eigenem Interesse einen Anwalt haben. Einfach, weil der die Sprache von Richter und Gegnerischem Anwalt spricht und deshalb auf moegliche Tricks angemessen reagieren kan, die Dir nicht mal auffallen wuerden.

Ohne Anwalt vor Gericht ist Selbstmord und kein geiler Geiz.

Ansonsten viel Erfolg bei der Aktion. :icon14:

Geschrieben

Hallo!

Habe schon länger die neue Gelbe-WBK. Bisher immer alles anstandslos

eingetragen worden. Mit 2/6 bin ich auch nie konfrontiert worden.

Jetzt wollte ich mir erstmalig einen Perkussionsrevolver registrieren lassen - Behörde fordert zur

Bearbeitung ein Bedürfnisnachweis vom Verband!

Den zu bekommen wäre natürlich kein Problem, ABER - ich bin entschlossen das jetzt durchzuziehen!

Diese Rechtsverdrehung, wie sie in NRW praktiziert wird, kann man den Behörden nicht durchgehen lassen.

Nur weil einigen Herren in NRW die neue Gelbe nicht passt, setzen die sich über Bundesrecht hinweg.

Meine Frage: Falls ich wirklich vor dem Verwaltungsgericht klagen muss, wird mir ein Rechtsbeistand vorgeschrieben? Oder kann ich das selber durchziehen?

Gruß

Mr.Smith

Moin!

Vor dem Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang. Es ist jedoch nicht ratsam ohne anwaltliche Vertretung zu klagen. Notwendige Auslagen für den Anwalt nach BRAGO werden erstattet.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Moin!

Vor dem Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang. Es ist jedoch nicht ratsam ohne anwaltliche Vertretung zu klagen. Notwendige Auslagen für den Anwalt nach BRAGO werden erstattet.

Gruß,

frogger

Wie hoch ist den der Streitwert bei so einem Verfahren typischerweise?

Geschrieben

Moin!

Regional unterschiedlich, wird vom Gericht festgesetzt.

Dürfte sich im Bereich 2000-4000 Euro bewegen.

RB berichtete in einem von ihm vertretenen Fall von 2000 Euro.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Hallo

ich schließe mich der herrschenden Meinung an. Vor einiger Zeit habe ich in einer glasklaren Sache Klage eingereicht und bin ohne Anwalt vor Gericht gezogen. Die Richterin hat in der mündlichen Verhandlung mich so über den Tisch gezogen, daß das unglaublich war. Ich kannte die juristische Sprache nicht und bin drauf reingefallen. Obwahl ich in der zweiten Instanz gewonnen habe, ging der erstrittene Betrag für Gerichts- und Anwaltskosten drauf. Da hatte die Richterin schon in der ersten Instanz für gesorgt. Bis dahin ging ich von einem Rechtssystem in Deutschland aus. Jetzt glaube ich, wenn eine Richterin etwas unpässlich ist, zählt der Nasenfaktor mehr.

Steven

Geschrieben

Also bei mir wurde der Streitwert vom VG Köln auf 6500 Euro festgesetzt. Ist allerdings eine Klage wegen der nicht Erteilung der grünen und gelben WBK. Bei einem Freund, der wegen seiner gelben WBK klagt, wurde der Streitwert ebenfalls auf 6500 Euro festgesetzt.

Geschrieben

Bei mir sind es 5000,00 € (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main).

Es geht um die Anwendbarkeit der 2/6 Regelung auf die (alte und neue) "Gelbe".

Gruß

Manfred

PS: Allegm. Verfahrensgebühr 363,00 €

Geschrieben

Hallo!

Meine Frage: Falls ich wirklich vor dem Verwaltungsgericht klagen muss, wird mir ein Rechtsbeistand vorgeschrieben? Oder kann ich das selber durchziehen?

Gruß

Mr.Smith

:gutidee:

Hatte am 22.06. selbst einen Termin vor dem VG.

Habe nur Bahnhof verstanden --- ohne Anwalt wäre ich untergegangen.

So haben wir gewonnen.

:bud:

Wünsche Dir viel Glück

Franz

Geschrieben

Vielleicht hilft es auch dem Sachbearbeiter zunächst mal einiges an Material vorzulegen und ihn/sie zu bitten dem hilflosen Bürger zu erklären, wieso das da und dort so geschrieben steht und man dann trotzdem noch ein Bedürfnis braucht.

Könnte Zeit und Geld sparen den SB in´s grübeln zu bringen. Aber bitte freundlich bleiben und keine "Feindbilder" aufbauen...

Kleines Beispiel für eine Argumentationshilfe:

"Die so genannte Gelbe Waffenbesitzkarte, also die unbefristete Erlaubnis zum Waffenerwerb durch Sportschützen, soll über die Einzellader-Langwaffen hinaus auf die vorstehend genannten, von dem Kontingent ausgenommenen Schusswaffen erstreckt werden. Für auf dieser Grundlage erworbene Waffen ist binnen zwei Wochen die Eintragung der erworbenen Waffe in die Waffenbesitzkarte zu beantragen - § 14 Abs. 4."

Gefunden, nach kurzem googeln, hier: http://www.bmi.bund.de/nn_188634/Internet/..._92842__de.html

Mal schauen, wie Du das erklärt kriegst, dass laut BMI eine "Gelbe" eine unbefristete Erwerbserlaubnis für alle Waffen, die darauf einzutragen sind, darstellt und Du trotzdem wieder nachweisen sollst.

Hatten mal was ähnliches mit unserem SB. Habe unserem Vereinsmitglied ein wenig "Munition" aus dem WWW gezogen und ihn mit einem Stapel Papier wieder zum Amt geschickt, wo er dann drum gebeten hat ihm zu erklären, wie das alles zusammengeht. Dann ging´s - ohne Gericht!

romeoh :s75:

Geschrieben
Vielleicht hilft es auch dem Sachbearbeiter zunächst mal einiges an Material vorzulegen und ihn/sie zu bitten dem hilflosen Bürger zu erklären, wieso das da und dort so geschrieben steht und man dann trotzdem noch ein Bedürfnis braucht.

Könnte Zeit und Geld sparen den SB in´s grübeln zu bringen. Aber bitte freundlich bleiben und keine "Feindbilder" aufbauen...

.........

Habe unserem Vereinsmitglied ein wenig "Munition" aus dem WWW gezogen und ihn mit einem Stapel Papier wieder zum Amt geschickt, wo er dann drum gebeten hat ihm zu erklären, wie das alles zusammengeht. Dann ging´s - ohne Gericht!

romeoh :s75:

Genau, ich kann diesen Ansatz nur unterstützen, etwas Aufklärungsarbeit wirkt manchmal wunder.

Geschrieben
Es kann nicht Aufgabe des betroffenen Bürgers sein, den Entscheidungsträgern in den Verwaltungen die Rechtsgrundlagen Ihres Handelns zu erklären!

CM

Nein kann es nicht, aber manchmal verkürzt es den Prozess enorm und vereinfacht die Dinge.

Man muss ja nicht immer mit dem Kopf durch die Wand.

Geschrieben

@JürgenG

gab's das nicht sogar mal schriftlich? In irgendeiner Zeitung oder so? Da wurde auch Aufklärungsarbeit geleistet - allerdings in die falsche Richtung :angry2:

Harlekin

Geschrieben

@JürgenG

gab's das nicht sogar mal schriftlich? In irgendeiner Zeitung oder so? Da wurde auch Aufklärungsarbeit geleistet - allerdings in die falsche Richtung :angry2:

Harlekin

Ja, aber CM gehört doch jetzt nicht mehr dazu - er ist doch jetzt wieder einer der Guten....

Wer sagte nochmal was von wegen "Dummes Geschwätz von gestern" oder so ?

Trotzdem, CM, nix für ungut.

jaeger7-de

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