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IGNORED

Aus Legal wird Illegal ?


Milan01

Empfohlene Beiträge

Hallo

ich bin durch Zufall auf eine interessante Sache aufmerksam geworden. Wenn man eine z.B. Sauer 200/202 hat gibt es ja Wechselläufe für die Waffe. Nun gut ist ja auch nichts besonderes, aber angenommen wir veräussern den Lauf mit dem die Waffe eingetragen ist, wird dieser ausgetragen und gut. Das system bleibt ja im besitz der Verkäufers (System hat keine Nummer da sie direkt im Laufverriegelt also nicht nötig) der holt sich einen anderen Wechsellauf auf Jagdschein (muss nicht eingeragen werden ) bauen diese mit dem noch vorhandenen System zusammen und erhalten eine Legale > illegale Waffe nicht schlecht Herr Gesetzgeber !!!!! ob das so gewollt ist ???????

MfG

Milan_01

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ne, da hast du jetzt einen Gedankenfehler gemacht. Wenn er das Teil austragen lässt und somit nicht mehr in der Karte steht, muss er einen neuen Lauf immer eintragen lassen. Da es ja kein Wechsellauf für eine eingetragene Waffe mehr ist.

Gruß

Makalu

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Ne ne habe auch schon mit Sauer & Sohn telefoniert und die sehen das auch so und meine Sachbearbeiten ist der selben Meinung das es eine gesetzeslücke ist. Habe es so geschildert wie zuvor genannt

Was nur beweißt, dass weder deine Sachbearbeiten(?was immer das ist?) noch Sauer und sein Sohn Ahnung haben.

Makalu hat vollkommen recht. Sobald die Waffennummer aus der WBK draußen ist, brauchst du einen neuen Eintrag.Wechselläufe/Systeme sind nur auf eine eingetragene Grundwaffe frei zu erwerben.

Wenn Du z.B. ein Gewehr mit einem Wechsellauf(system) besitzt und den Lauf mit der in die WBK eingetragenen Nummer veräußerst, mußt Du ebenfalls den Eintrag umändern.

Da gibt es keine Gesetzeslücke.

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Ne ne habe auch schon mit Sauer & Sohn telefoniert und die sehen das auch so und meine Sachbearbeiten ist der selben Meinung das es eine gesetzeslücke ist. Habe es so geschildert wie zuvor genannt

Bringe die Jungs mal mit. Ich gebe euch für nur 50 Euro, natürlich für jeden, auch für dich, Waffensachkundeausbildung.

Nehmt das auch mal nicht so auf die leichte Schulter, es könnte dich bei noch ganz anderen Dingen erwischen und dann könnte es viel teuerer werden.

Auch wenn sich jemand Sachbearbeiter nennt, bedeutet das nicht, dass er auch sachkundig ist!

Gruß

Makalu

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Auch wenn sich jemand Sachbearbeiter nennt, bedeutet das nicht, dass er auch sachkundig ist!

Man munkelt, daß in manchen Ordnungsbehörden sogar das Gegenteil Anforderungskriterium für die Planstellenbesetzung ist... ;)

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Man munkelt, daß in manchen Ordnungsbehörden sogar das Gegenteil Anforderungskriterium für die Planstellenbesetzung ist... ;)

Was bei richtigem Auftreten und Kentnis der AGO, sowie des Gestzes nur von Vorteil sein kann. :D Rechtschutz vorrausgesetzt!

Denn Unwissendheit wird meist mit Unverschämtheit kaschiert.

In einem LRA im Schwabenländle hat übrigens mal ein höherer Justizbeamter einen Panzer als Langwaffe auf Jagdschein eingetragen. Es ging dabei um eine Wette, die er natürlich gewonnen hat. Am darauffolgenden Werktag hat er es richtiggestellt.

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Möchte nur eines klarstellen. Mir liegt es völlig fern was illegales zu tun es war mir ja nur so aufgefallen und wollte es so mitteilen. Das es unrecht ist soetwas zu tun ist uns allen klar. Will auch keiner.

Warum wird man hier gleich von der Seite angemacht ?? Nur mal so ne Frage. ist es schlimm wenn man mal was nicht weiß ??

MfG

Milan_01

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In einem LRA im Schwabenländle hat übrigens mal ein höherer Justizbeamter einen Panzer als Langwaffe auf Jagdschein eingetragen. Es ging dabei um eine Wette, die er natürlich gewonnen hat. Am darauffolgenden Werktag hat er es richtiggestellt.

:rotfl2:

[spekulation]

[/Gültigkeit des KWKG]

Leo II (bzw. die eingebaute 120mm von Rheinmetall) => "Einzellader-Langwaffe mit glattem Lauf"

Leo I (bzw. die eingebaute 105mm) => Einzellader-Langwaffe mit gezogenem Lauf

Da brauchste weder Jagdschein noch Voreintrag auf Grün, die Gelbe reicht völlig aus...

Und die zugehörigen MGs (Vollautomaten) sind ja nicht Teil des Panzers sondern Zubehör...

[Gültigkeit des KWKG]

[/spekulation]

Da ist wohl ganz klar das Kriegswaffenkontrollgesetz im Weg...

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Ich hätte da aber duchaus mal Interesse, mir die "Örtlichkeit" der Aufbewahrung anzusehen :rotfl2:

Mit einem Tresor ist das wohl nicht zu handeln? ;)

Mensch, der Tresor hängt doch dran......Hauptsache das Zündschloss hat nen Doppelbartschlüssel oder nen Zahlenfeld zur Codeeingabe..... ;)

Gruß

BigBlock

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Mensch, der Tresor hängt doch dran......Hauptsache das Zündschloss hat nen Doppelbartschlüssel oder nen Zahlenfeld zur Codeeingabe..... ;)

Das wäre ja das neueste! Aber wer sich den Panzer leisten kann, zahlt auch ohne weiteres die Umbauten bzw. das neue Zündschloß...

(Für diejenigen, die noch keinen Panzer von innen gesehen haben: Panzer haben ein Einheitszündschloss. Kann man fast mit dem von alten Traktoren vergleichen, die man mit nem plattgeklopften Nagel starten kann... Abgeschlossen wird so ein Auto übrigens mit nem Vorhängeschloß! Außerdem ist die Waffe auch ohne eingeschaltete Zündung zu bedienen... allerdings nicht zu klauen, außer man hat zufällig Werkzeug, Kran, LKW, etc... dabei... :rotfl2:

Auf Tricks wie man dsa Zündschloß umgehen kann, gehe ich hier bewußt nicht ein!)

Gruß,

Grayson

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Doch, so ein Leo II im Vorgarten, das hat was.

Passen viele KW hinein, ist nicht so leicht zu stehlen usw. :)

Dazu jeden Morgen als Weckruf mal kurz den Motor starten.

Die Nachbarn werden begeistert sein ;)

Naja, meine Träume ...

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Hm, was mir allerdings gerade einfällt: wird der Panzer eigentlich zur verbotenen Waffe im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2, wenn er seiner Form nach geeignet ist, einen anderen Gegenstand des täglichen Gebrauchs vorzutäuschen ?

Ich denk da an Blumenampeln, Lichterketten, Tischdecken etc. die zur Verzierung bei Gartenfesten o.ä. angebracht sind...

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Geht's noch? Sollen sich die anderen vielleicht noch dafür entschuldigen, dass sie Deine Frage geduldig beantworten?
23 (jetzt 24) postings in diesem thread, wovon 15 postings rein garnichts mit der Beantwortung von Herrn Milans Frage zu tun haben. Ich denke nicht, dass man hier von "geduldiger Beantwortung" sprechen kann.

CM

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23 (jetzt 24) postings in diesem thread, wovon 15 postings rein garnichts mit der Beantwortung von Herrn Milans Frage zu tun haben. Ich denke nicht, dass man hier von "geduldiger Beantwortung" sprechen kann.

CM

Kann es evtl. sein Dass Du übersehen hast, an welcher Stelle im Thread sich der Threadersteller über den Ton beschwert (Tipp: Posts sind chronologisch geordnet) UND dass auch danach niemand den Threadersteller angegriffen hat UND dass Du dich bezüglich "geduldiger Beantwortung" evtl. ein ganz kleines bisschen in einer Art Glashaus befindest?

;)

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