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IGNORED

Neues Urteil zur gelben WBK


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:icon14: hola amigos,

die ALTE Gelbe wird mit fogenden Ergänzungen (auf der Rückseite) bei uns in Schleswig -Holstein versehen:

"Diese Waffenbesitzkarte gilt auch für

Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läüfen,

einläufige Einzellader-Kurzwaffen für

Patronenmunition und mehrschüssige

Perkussionswaffen und die dafür bestimmte

Munition."

Damit wird es eine NEUE Gelbe nach §14.4 WaffG von 01.04.2003. Für diese Ergänzung (bei vorhandener Alter oder bei

neu Antrag) braucht man eine Beführwortung des Vereins/Verbands für die ERSTE Waffe (die natürlich zu der Sportordnung

des Vereins passen muss).

Alle anderen Waffen, die für die Neue Gelbe passen, müssen nur für irgendeiner Sportordnung eines Vereins zu gebrauchen sein (auch nicht vom Bundesverwaltungsamt annerkannte Vereine-weil zu wenig Mitglieder-können ihre Sportordnung genehmigen lassen). Siehe www.Bundesverwaltungsamt.de sportordnung.

Das heisst man geht mit der neuen Gelben (ab der 2.Waffe) zum Überlasser und...hier ist meine Gelbe diese Waffe

will ich kaufen...usw. Der Händler trägt die Waffe ein, für den privat Verkäufer macht es das AMT. Und innerhalb von

höchstens 2 Wochen musst Du beim Amt dir den Anmelde-Stempel holen. 2 Waffen in 6 Monate (dazu zählt auch was du evtl.auf der Grünen gekauft hast) sind die Höchstzahl.

Das hat alles schon mal bei WO gestanden. Wie wär´s wenn Du mal die Suchfunktion benutzen würdest? :rtfm:

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
Damit wird es eine NEUE Gelbe nach §14.4 WaffG von 01.04.2003. Für diese Ergänzung (bei vorhandener Alter oder bei

neu Antrag) braucht man eine Beführwortung des Vereins/Verbands für die ERSTE Waffe (die natürlich zu der Sportordnung

des Vereins passen muss).

Alle anderen Waffen, die für die Neue Gelbe passen, müssen nur für irgendeiner Sportordnung eines Vereins zu gebrauchen sein (auch nicht vom Bundesverwaltungsamt annerkannte Vereine-weil zu wenig Mitglieder-können ihre Sportordnung genehmigen lassen). Siehe www.Bundesverwaltungsamt.de sportordnung.

Das heisst man geht mit der neuen Gelben (ab der 2.Waffe) zum Überlasser und...hier ist meine Gelbe diese Waffe

will ich kaufen...usw. Der Händler trägt die Waffe ein, für den privat Verkäufer macht es das AMT. Und innerhalb von

höchstens 2 Wochen musst Du beim Amt dir den Anmelde-Stempel holen. 2 Waffen in 6 Monate (dazu zählt auch was du evtl.auf der Grünen gekauft hast) sind die Höchstzahl.saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Würde das dann auch bedeuten, daß wenn ich die gelbe habe ich danach auch ein Gewehr z.B. Kaliber .50 kaufen kann, welches weder im BDS noch im BDMP geschossen werden kann?

Entschuldigung wenn ich so nachfrage, aber irgendwie kann ich nicht fassen, daß es so leciht ist.

Das hat alles schon mal bei WO gestanden. Wie wär´s wenn Du mal die Suchfunktion benutzen würdest? :rtfm:

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Ich habe die Suchfunktion bemüht und bin so auf diesen Thread gestoßen.

Geschrieben
Die üblichen Dienstgewehrdisziplinen vom BDMP z.B. ?! Meines Wissens nach sind die ja nicht kaliberbeschränkt. Mag mich aber auch irren, bin mehr so der KW -Schütze

Hi,

im Moment hat mich die Frage eher akademisch interessiert. Habe noch nicht vor auf .50 BMG umzusteigen. Aberd as mit der gelben ist prima, jetzt habe ich die auch und somit die komplette Ampel. :rolleyes:

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Man habt Ihr alle gut reden, meine Behörde weigert sich immer noch, mir meinen Repetierer, den ich mir im letzten Jahr zugelegt habe einzutragen. Das Gerät liegt halt immer noch bei meinem WH. Man begründet, das sich ja nicht wirklich viel in 14-4 geändert habe, man bezieht sich auf den letzten satz, das man die Eintragung zu beantragen habe. Das ganze muß von einem Verwaltungsgericht entschieden werden.

Irgendwie klingt das nach verschwendung von Steuergeldern.

Bin ja mal gespannt was dabei raus kommt.

Ciao,

Hunter

Geschrieben

Hi,

lasst euch nicht veräppeln!

Ich komme auch aus NRW,hatte Freitag auch einen Termin vor einem VG.

Man hatte mir den Eintrag einer .22lfB Einzelladerbüchse auf die ALTE Gelbe WBK verweigert...

Es ist leider ohne Urteil ausgegangen,wir haben uns geeinigt.

Die Waffe wird eingetragen,Kosten für den ganzen Zauber bekomme ich zurück.

Der SB hat sogar noch im Vorfeld von mir verlangt ,eine "Gastschützenbedürfnisbescheinigung" beizubringen,weil ich mit der 22er in einem anderen Verband schiessen will.... :peinlich:

lasst euch nicht unterkriegen!!!!!!!!!

e k

Geschrieben
..... man bezieht sich auf den letzten satz, das man die Eintragung zu beantragen habe. Das ganze muß von einem Verwaltungsgericht entschieden werden.

Hat mir mein SB auch so erklärt. Folglich habe ich zu Hause einen Zweizeiler formuliert:

.... beantrage ich die am blablabla erworbene Waffe in meine WBK Nr. blablabla einzutragen.

Datum - (meine) Unterschrift

Das war's.

Einmal Kasse, Stempel, WBK einpacken, nach Hause gehen.

Manfred

Geschrieben

Also wenn ich das so lese, bin ich ja heil froh, daß es in unserer Behörde offensichtlich Beamte gibt die den Durchblick haben. Was ich da so lese ist ja schon mehr als merkwürdig. Wofür bekommen diese Herren oder auch Damen eigentlich Ihr Geld, wenn sie nicht sicher wisen was das Gesetz sagt. Mehr kann dazu beim besten Willen nicht sagen. :00000733:

Geschrieben

Hallo!

Manfred, das hört sich soweit ganz gut an aber Du wohnst zum glück nicht in NRW, den hier ticken die Uhren etwas anders, ich würd fast sogar sagen rückwärts.

Ciao,

Hunter

Geschrieben
Hallo!

Manfred, das hört sich soweit ganz gut an aber Du wohnst zum glück nicht in NRW, den hier ticken die Uhren etwas anders, ich würd fast sogar sagen rückwärts.

Ciao,

Hunter

:fool:(dein SB, der meint er muß sich nicht an das geltende WaffG halten) hola amigo Hunter67 (falls Du kein Troll bist!),

für zukünftige Fälle: der www.vdw-duesseldorf.de hat in seinem Jahresbeitrag von €54.- eine VERWALTUNGSRECHTSSCHUTZ

Versicherung mit drin. Lass dich nicht unterkriegen...den Du bist im Recht, auch in NRW (muss wohl auf´m Mond oder woanders Outerspace liegen) gilt das WaffG und AWaffVnungen. Haben wir hier in WO schon öfters durchgekaut!

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
Hallo!

Manfred, das hört sich soweit ganz gut an aber Du wohnst zum glück nicht in NRW, den hier ticken die Uhren etwas anders, ich würd fast sogar sagen rückwärts.

Ciao,

Hunter

Kann man so auch nicht sagen. Ich war bei dem von elmar_k geschilderten Ereignis life dabei! Und ich war auch der, der die "streitgegenständige Einzelladerlangwaffe" auf seine gelbe WBK genommen hat, damit das Dingen nicht dauerhaft unbrauchbar gemacht oder sonstwem überlassen werden mußte.

Ich komme auch aus Mordrhein-Vandalen, allerdings aus einem anderen Zuständigkeitsbereich. Meinem SB hatte ich den Fall zuvor geschildert und er war mehr als nur ein wenig erstaunt ob des seltsamen Gebarens seines Kollegen im Nachbar-Zuständigkeitsbereich. Als der RA von elmar_k die differierende Vorgehensweise schilderte mußte sich der im Saal anwesende SB aus elmar_k Dunstkreis sogar vom Kadi die Frage gefallen lassen, ob man sich denn mit den Kollegen der umliegenden Landkreise nicht austausche. Eine schlüssige Antwort ist der Mann bis heute noch schuldig.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Betrifft gelbe WBK. Im Juni 08 habe ich die gelbe WBK erhalten, auf dieser wurde der Passus gestrichen, der den Erwerb der Langwaffen von mehr als 60 cm gestattet. Die WBK wurde auf 3 Langwaffen einzellader Kaliber 22 LFB beschränkt. (Der beantragten Art) Möchte mir eine Buchse und Matchrepetierer kaufen. Ich möchte dazu sagen, dass ich auch die grüne WBK besitze. Ist es rechtens auf diese Art und Weise die WBK einzuschränken? Land NRW

Geschrieben
Betrifft gelbe WBK. Im Juni 08 habe ich die gelbe WBK erhalten, auf dieser wurde der Passus gestrichen, der den Erwerb der Langwaffen von mehr als 60 cm gestattet. Die WBK wurde auf 3 Langwaffen einzellader Kaliber 22 LFB beschränkt. (Der beantragten Art) Möchte mir eine Buchse und Matchrepetierer kaufen. Ich möchte dazu sagen, dass ich auch die grüne WBK besitze. Ist es rechtens auf diese Art und Weise die WBK einzuschränken? Land NRW

NRW mal wieder :gaga:

Meiner Ansicht nach nicht.

Hast Du einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid Deiner Behörde, in der sie diese Einschränkungen begründet?

Gruß

Michael

PS: Du solltest Deine Frage aber in einem neuen Thread stellen.

In diesem geht es um ein ganz anderes Thema.

Geschrieben
Betrifft gelbe WBK. Im Juni 08 habe ich die gelbe WBK erhalten, auf dieser wurde der Passus gestrichen, der den Erwerb der Langwaffen von mehr als 60 cm gestattet. Die WBK wurde auf 3 Langwaffen einzellader Kaliber 22 LFB beschränkt. (Der beantragten Art) Möchte mir eine Buchse und Matchrepetierer kaufen. Ich möchte dazu sagen, dass ich auch die grüne WBK besitze. Ist es rechtens auf diese Art und Weise die WBK einzuschränken? Land NRW

:angry2: holöa amiga rennylady,

definitiv NEIN, es entspricht nicht dem gültigen WaffG. Lies doch mal meine Beiträge weiter oben. Googel mal: Waffengesetz, AllgemeineWaffenVerordnung, und nimm dir Zeit beim lesen.

Lass dir von deinen SB nichts vormachen auch sein Amt hat sich an die Bundesgesetze zu halten!

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

das mit der gelben wbk ist wohl nur symbolisch für sportschützen, nachdem man die gebrauchswaffen eingeführt hat. ich bin nicht so überzeugt von der karte, ob die klassischen sportschützen öfter in den waffenladen verleitet, ich glaube kaum. eine lockerung der grünen karte ist auch nicht so sinnvoll, nur die gebühren erscheinen mir ein bisschen hoch. die halbjahresfrist ist auch blödsinn. keiner stellt sich unnütze waffen in den schrank, wenn doch, warum nicht, waren doch eh genehmigt ? warum also zeit verlieren. davon abgesehen ist die leistung eh erst mit einer persönlichen waffe zu erreichen. ob das dann die richtige disziplin war, merkt man eh erst später. aber falsche disziplinen gibts im prinzip nicht. selbst lupi wird von einer echt klasse crowd geschossen. die probleme hat man im verein. seit wann treffen sich zwei leute gleichzeitig am gleichen ort, zur gleichen zeit, mit allen erforderlichen schlüsseln, der erforderlichen luft oder was auch immer *g* also einfach waffe mit dem verein kaufen, dann ernsthaft trainieren mm für mm für mm.

Geschrieben
das mit der gelben wbk ist wohl nur symbolisch für sportschützen, nachdem man die gebrauchswaffen eingeführt hat. ich bin nicht so überzeugt von der karte, ob die klassischen sportschützen öfter in den waffenladen verleitet, ich glaube kaum. eine lockerung der grünen karte ist auch nicht so sinnvoll, nur die gebühren erscheinen mir ein bisschen hoch. die halbjahresfrist ist auch blödsinn. keiner stellt sich unnütze waffen in den schrank, wenn doch, warum nicht, waren doch eh genehmigt ? warum also zeit verlieren. davon abgesehen ist die leistung eh erst mit einer persönlichen waffe zu erreichen. ob das dann die richtige disziplin war, merkt man eh erst später. aber falsche disziplinen gibts im prinzip nicht. selbst lupi wird von einer echt klasse crowd geschossen. die probleme hat man im verein. seit wann treffen sich zwei leute gleichzeitig am gleichen ort, zur gleichen zeit, mit allen erforderlichen schlüsseln, der erforderlichen luft oder was auch immer *g* also einfach waffe mit dem verein kaufen, dann ernsthaft trainieren mm für mm für mm.

Lieber nemiad,

üblicherweise lasse ich keine full quotes stehen, sondern beziehe meine Antworten nur auf den Kern der Frage oder des Textes meines Vor-Posters.

In diesem Fall allerdings mache ich eine Ausnahme, weil Dein letzter Textbeitrag ein erneutes Beispiel für Deine sinn- und zusammenhanglose Rumsabbelei hier und in anderen Foren ist, die man weder verstehen noch lesen kann, da offensichtlich auch Deine Deutschkenntnisse nicht ausreichen, Deine wirren Gedanken in eine korrekte Textform zu bringen.

Bevor Du weiterhin Speicherplatz mit Deinen undurchschaubaren Ergüssen zumüllst, solltest Du vielleicht mal daran gehen, Deine Beiträge wenigstens gedanklich vor dem Drücken der Tasten so zu ordnen, dass erkennbar wird worum es Dir eigentlich geht.

Darüber hinaus gibt es für die ganz und gar Unbegabten auch noch die Hilfe einer elektronischen Rechtschreibprüfung.

Mit freundlicher Empfehlung,

CM :)

Geschrieben
das mit der gelben wbk ist wohl nur symbolisch für sportschützen... blabla

Also nach dem, was ich von nemiad hir und in einem anderen Thread gelesen habe...

Wenn ihr mich fragt: "Achtung, Trollalarm! Achtung, Trollalarm!" :D

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