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IGNORED

Privatwaffen beim Bund?


@ddi

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Da waren einige andere die mehr auf der Schultern hatten als ich und haben kräftig mitgemacht...... :D

In einer kleinen Truppe geht vieles....und du hast schon recht...solange nichts passiert.....

Klar, kenne die Situation ja selber, das einer "was tolles von zuhause mitbringt". Mittags werden dann die Mannschafter zum Verpflegen geschickt und die Ausbilder (Uffz/Offz) wollen "ausprobieren!". Bin halt in den letzten Jahren ein wenig zum staatlichen Bedenkenträger mutiert und sehe solche Maßnahmen wesentlich verkrampfter als früher. Liegt aber vorallem daran das ich öfter "der freundliche Disziplinarvorgesetzte" war, der aus einer kleinen Dummheit des betroffenen Soldaten recht unangenehme Disziplinarmaßnahmen entwickeln musste.

Gruß

Bounty

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Der TE schrieb:

"während des Dienstes" ; Hat also mit VdRBw nichts am Hut

Kurz und knapp:

Sofern Dir die erforderlichen Erlaubnisse seitens Deines KP-Chef und vom zuständigen Standortkommandanten vorliegen, die Schießstätten für die Munition und das Kaliber genehmigt sind, ist nichts dagegen einzuwenden.

Beim Schießen ist die ZDV 3/12 sinngemäß anzuwenden.

In diesem Fall wäre die Genehmigung über den KP-Chef beim Standortkommandanten mit der Begründung: „Sonderübung, Verteidigungssituation mit Beutewaffen“ zu beantragen.

Eintragungen in der Schießkladde sind dahingehend ebenfalls vorzunehmen.

Es könnte möglich sein das du für Deine Waffe(n) noch eine Verzichtserklärung, bezüglich Haftungsansprüchen bei Verlust oder Beschädigung, gegenüber dem Dienstherren abgeben musst.

Gruß

Frank

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war bei uns nie ein thema (privater sicherheitsdienst im dienste der bw). wenn wir dienstlich geschossen haben, konnte wir auch unsere privaten sportwaffen auspacken.

wir haben dann immer einen oder zwei durchgänge dienstlich und dann mal wieder einen sportlichen geschossen.

schriftliche genehmigung des standortkommandanten war immer dabei und war auch kein problem die zu bekommen.

fabrikgeladene mun? neee! wer will das auch konrollieren? aber vollmantel war immer pflicht!

davon abgesehen soll mann sich auch nicht immer und um alles sorgen. wenn der standortkommandant die genehmigung erteilt ist doch alles klar!

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Klar ihr könnt dann schießen(und das wollen die meisten ja dann auch nur!).

Probleme kommen ímmer nur dann wenn im ungünstigsten Falle was passiert!

Dann hat wieder keiner was gesagt oder erlaubt!

Oder der Neidfaktor kommt ins Spiel!

Alles schon erlebt in dieser Armee :peinlich: !!!!!!

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Klar ihr könnt dann schießen(und das wollen die meisten ja dann auch nur!).

Probleme kommen ímmer nur dann wenn im ungünstigsten Falle was passiert!

Dann hat wieder keiner was gesagt oder erlaubt!

Oder der Neidfaktor kommt ins Spiel!

Alles schon erlebt in dieser Armee :peinlich: !!!!!!

mag sein, hab ich aber gott sei dank noch nicht erlebt! ganz im gegenteil!

bei unserem letzten schießen hatten wir ein paar stuffze dabei. als ich denen meine p99 mit zwei magazinen in die hand gedrückt habe und gesagt habe "32 schuß dauerfeuer, feuer frei" liefen denen die freudentränen über die wangen.

zwei von denen sind jetzt bei uns vereinsmitglied! :gutidee:

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Privatwaffen kann (muss aber nicht)der Btl / Rgt Kdr genehmigen

Alle zu schießenden Waffen müssen auf dem Schießbefehl vermerkt sein.

Dies dürfte kein Problem im Rahmen einer Offz/Uffz Weiterbildung darstellen

Wir hatten im Schießbefehl vermerkt

"Schießen mit zivilen Handfeuerwaffen"

Die Munition wurde von uns selbstbeschafft, so daß der Steuerzahler nicht auch noch für´s "Privatvergnügen" zahlen musste

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hehe....!

waren halt nur (deutsche) soldaten. die können immer nur 5schuß mit munausgeber-häuschen und dem "5schuß 9x19 richtig übergeben" scheiß!

und die sollten halt auch nicht leben wie`n hund!

ja ja, ich weis, ich bin ja sooo ein menschenfreund! und in meiner grenzenlosen güte und großzügigkeit hab ich denen sogar noch `ne tanfoglio limitet und 300schuß s&b vm hingelegt.

nur aufmunitionieren mußten sie dann selbst!

mit wie wenig mann doch einen soldaten glücklich machen kann! und diese leuchtenden augen! süüüüß! :D

haben auch schön geballert-nur getroffen haben `se leider nix!

ach so,bin übrigens hetero!

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Wenn ich das alles so lese.....armes Deutschland! Nix gegen euch!

Aber an was man hier alles denken muss/soll!

Auch wenn ich jetzt nur Kopfschütteln ernte:

1. War OvWa zur Bewachung von US-Kasernen. Habe dort meine private Pistole getragen. Natürlich mit der Genehmigung des BtlKdr.

2. In Somalia waren wir als Sicherungskompanie eingesetzt. Da hatte fast jeder seine eigene KW mit. Manche sogar Jagdgewehre und 98K!

Gruß

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Was antwortet ihr eigentlich bei der Sicherheitsbelehrung auf die Frage "Hat noch einer Munition oder Munitionsteile am Mann?" :confused: - War da nicht etwas? :rolleyes:

Eure Antwort: "Nee, jetzt nicht mehr, hab meine 300 private Schuss in den Kugelfang entsorgt!" :rotfl2::wos_armee_052::awm:

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  • 4 Jahre später...
Im Dienst führen darfst du eine private Waffe nicht.

Ich habe auf das Datum der Threaderöffnung geschaut.

Heutiger Papierkrieg und Entscheidung ist mir nicht geläufig.

Vor etwa 30 bis 35 Jahren konnte man über Kommandeur und Kasernenkommandanten eine schriftliche Genehmigung bekommen, eine privat beschaffte Schußwaffe auch als Dienstwaffe zu führen. Es waren Kaliber ungleich 9 * 19 möglich, wenn man für den Munitionsnachschub sorgte.

Waren exotische Einzelfälle.

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Nutze mal die Suchfunktion, wir haben vor kurzem schon mal darüber Diskutiert. Im Dienst führen darfst du eine private Waffe nicht.

P.S.: Du hast schon mal auf das datum geschaut?!

ja hab ich warum???

Sufu ohne erfolg! oder nur falsch gesucht

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@chikago

ja da gibt es was:

Fragenkatalog des BVA, Teil der Ausbildung in der Waffensachkunde

Antwort: nur mit Waffenschein

Das stimmt so nicht, die BW sowie ihre Angehörigen bewegen sich während des Dienstes grundsätzlich ausserhalb des allgemeinen Waffengesetzes. Die geltenden Regeln sind in dem Link von @ddi zu finden.

Mal unter "Waffenpass" nachlesen, darunter ist auch das Führen von Privatwaffen zum Selbstschutz zu finden...sogar auch ausserhalb des Dienstes! Allerdings schränken die Bedingungen den entsprechenden Personenkreis schon deutlich ein.

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