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2/6 Regelung bei Antrag auf neuen Gelbe in Hessen impliziert?


Gast micha670

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

So langsam versteh ich echt nicht mehr, wie es auch nur einen Sportschuetzen geben kann, der noch keine fuer solche Faelle brauchbare RSV hat.

Wenn der Behoerdenapparat es nicht anders versteht, dann muss es ihm ein Richter immer und immer wieder erklaeren. Und wenn die Gerichte deswegen zusammenbrechen, was solls? Ist das unser Problem?

Ja, eigentlich schon, könnten sich unsere Gerichte statt dessen doch eher mit Lappalien wie der Aburteilung und Abschiebung straffällig gewordener Ausländer herumschlagen, wenn sie nicht mit so hochwichtigen Sachen beschäftigt wären wie mir den fünften Waffenkauf in einem Jahr zu ermöglichen, da ich sonst unweigerlich an Entzugserscheinungen dritten Grades erkranken werde.

Leute, diese Diskussion ist doch eigentlich echt bescheuert, oder???

Wer hat denn ernsthaft das Interesse und die finanziellen Möglichkeiten, jedes Jahr mindestens fünf Waffen nach §14 zu kaufen?

Es gibt bestimmt wichtigere Einschränkungen für uns Legalwaffenbesitzer gegen die man sich zur Wehr setzen sollte als ausgerechnet das Erwerbsstreckungsgebot, egal ob richtig oder falsch angewandt. Die Verwaltungsvorschrift dazu fehlt ja sowieso noch, so daß sich sämtliche Diskussionen hier evtl. sowieso als Makulatur erweisen.

mfg

Ralf

Geschrieben

@RonaldR

Die Sache in Paderborn ist wirklich so gelaufen.

Der WBK-Inhaber ist mir bekannt.

Er hat ohne "NRW-Voreintrag" auf die neue gelbe WBK ein KK-Gewehr erworben.

Es folgte: NRW-Schikane, Durchsuchung, Sicherstellung, Strafverfahren,.....jetzt liegt die Sache beim zuständigen Vw-Gericht.

In Bielefeld (gleicher Bezirk) läuft es vergleichbar! :angry2:

Geschrieben

@SB: Gesetze lesen und auslegen ist eine Wissenschaft, an der sich ein einfacher SB nicht unbedingt versuchen sollte.

Aha, also nicht die Gesetze lesen und frei Schnauze entscheiden. Okay, wird gemacht. Und auslegen tu ich auch nix mehr - außer den Brötchen morgens auf meinem Teller. :)

@Mausebär: was schreist Du denn so ? (*ohrenreib*). Hast Du Deine Beruhigungstabletten schon wieder nicht genommen ? Falls Du es noch nicht verstanden haben solltest: die VwV bindet die Verwaltung bei ihrer Entscheidung. Um die Ohren hauen sollte man die aber lieber nicht, denn das gibt immer so häßliche Eselsohren... :D

Geschrieben
@Mausebär: was schreist Du denn so ? (*ohrenreib*). Hast Du Deine Beruhigungstabletten schon wieder nicht genommen ?.......

wer selbst im Glashaus sitzt, sollte sich nicht bei Licht aus ziehen! Link 52.gif

Geschrieben

Ralf, wo soll man denn anfangen?

Der Punkt ist nun mal einer, bei dem es schon gute Erfolge gab. Also daran ansetzen. Dann klappts auch besser bei anderen strittigen Sachen.

Und wenn die Gerichte wirklich ueberlastet sind..ist das unser Problem? Noe, im Gegenteil.

Christian, um so wichtiger ists, dass diese Leute immer und immer wieder Kontra bekommen. Incl. persoenlichen Anzeigen un Dienstaufsichtsbeschwerden. Je mehr, desto besser. Denn irgendwann wirds auch dem Staatsanwalt zu dumm, wegen solchen Buetteln zwar folgenlose aber dennoch unschoene Flecken in der Akte zu haben...und dem SB sowieso.

Wir sind doch hier (noch) nicht in der "DDR", wo gibts denn sowas?

Geschrieben

Es folgte: NRW-Schikane, Durchsuchung, Sicherstellung, Strafverfahren,.....

Dazu würden mir aber jede Menge "Freundlichkeiten" einfallen... u.a. das StrEG

Gruß Gromit

Geschrieben

§344(2) StGB ist auch immer lecker, macht den Betroffenen selbst bei Einstellung einiges an Arbeit.

;)

Und im besten Fall wird eine SB-Stelle fuer eine Weile frei. :D

Geschrieben

Leute, diese Diskussion ist doch eigentlich echt bescheuert, oder???

Wer hat denn ernsthaft das Interesse und die finanziellen Möglichkeiten, jedes Jahr mindestens fünf Waffen nach §14 zu kaufen?

mfg

Ralf

Hi zusammen,

war gestern beim SB und habe neu gelb beantragt. Hier meine Erfahrungen auf Anfrage nach drei Langwaffen initial...

1. 2/6 wird nicht eingetragen

2. aber mehr als zwei Waffen in sechs Monaten werden unter gar keinen Umständen eingetragen und zwar egal ob Kurz- oder Lang und auf welche WBK.

3. Jeglich Diskussion wurde abgeblockt, auch keine Ausnahme sei möglich und als das Gespräch drohte zu eskalieren habe ich dann eingelenkt (immerhin will ich die Karte ja dieses Jahr noch haben und es mir nicht gleich initial mit dem SB verscherzen (wenn nicht schon passiert)

Und nein, diese Diskussion ist absolut nicht bescheuert !!!! :gaga:

Es gibt sehrwohl die Notwendigkeit mehr als 4 Waffen im Jahr zu kaufen. Warum? Ganz einfach. Auf meine neue Gelbe möchte ich drei Flinten eintragen lassen, für 4 Disziplinen die ich schiesse (Trap, Skeet, Jagdparcours, Compakt).

Im August möchte ich mir gerne zwei Kurzwaffen kaufen (bin dann 12 Monate aktiv in einem anderen Verein, in dem ich GK schiesse) Das macht dann 5 Waffen in ca. 6 Monaten.

Und ja, ich kann es mir leisten! Ich verzichte dann eben auf andere Dinge und möchte gerne beide Disziplinen (Flinte und GK) mit eigenen , passenden Waffen trainieren. Und bitte keine Kommentare wie: so viele Disziplinen da wirst Du in keiner gut. Und selbst wenn, es macht mir aber Spaß :D

In diesem Sinne

Micha

P.S

Zitat der Homepage des DSB:

Bedürfnis für Sportschützen (§ 14)

Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports.

Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung zugelassen und erforderlich sein.

Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden. Dies gilt bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen.

Weitere Waffen können erworben werden, wenn sie zur Ausübung weiterer Disziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind.

Eine Eine unbefristete Erlaubnis wird erteilt zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition, mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) – Gelbe WBK –.

http://www.schuetzenbund.de/infothek/recht/waffenrecht/

wenn also nicht mal mehr der DSB gegen 2/6 ist, dann habe wir eigentlich schon verloren :traurig_16:

Geschrieben

... . Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden. Dies gilt bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen.

Weitere Waffen können erworben werden, wenn sie zur Ausübung weiterer Disziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind.

Eine Eine unbefristete Erlaubnis wird erteilt zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition, mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) – Gelbe WBK –.

http://www.schuetzenbund.de/infothek/recht/waffenrecht/

wenn also nicht mal mehr der DSB gegen 2/6 ist, dann habe wir eigentlich schon verloren :traurig_16:

Also wenn schon, dann lese ich genau aus Deinem Zitat, daß der DSB sehr wohl gegen 2/6 für die Gelbe ist, oder?

Du hättest den zweiten Satz auch fett formatieren sollen, dann wärs vielleicht aufgefallen.

Wie diese eigentlich rechtlich eindeutige Regelung gehandhabt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt, vielleicht solltest Du Deinem SB mal den Gesetzestext unter die Nase halten wenn er nicht in der Lage ist, Erlaubnisse auf grün und gelb auseinanderzuhalten.

Und wenns nicht funktioniert, kaufe ich mir eben dieses Jahr vier Waffen und am 2. Januar nächsten Jahres die nächsten beiden, aber wie oft will man denn als normaler Sportschütze mehrere Waffen kaufen? In dem Zusammenhang hatte ich schon mal irgendwo geschrieben, daß mit der (gerechtfertigten oder ungerechtfertigten Auslegung von 2/6) innerhalb der nächsten, sagen wir mal 10 Jahre der Kauf von 40 Schußwaffen möglich wäre. Wer macht das? Und wegen einem halben Jahr Wartezeit vor Gericht zu ziehen, das wär´s mir nicht wert.

@ Schaffer: hast ja Recht, daß man irgendwo anfangen muß, aber ich finde trotzdem, daß es für uns wichtigere Probleme als unbefriedigten Kaufrausch gibt, oder? :)

mfg

Ralf

Geschrieben

Wer macht das? Und wegen einem halben Jahr Wartezeit vor Gericht zu ziehen, das wär´s mir nicht wert.

Ist es mir auch nicht (trotz FWR und RS). Und natürlich brauche ich keine 40 Waffen und klar ich kann 6 Monate warten. Die Frage ist doch aber die: Soll man immer nachgeben, dem Konflikt aus dem Weg gehen und (je nach Meinung) unzulässige Auslegungen und Behördenwillkür akzeptieren oder sich eben doch die Mühe machen und versuchen etwas dagegen zu unternehmen, sonst wird aus 2/6 vielleicht bald 1/6 oder 1/12 oder 1/24 oder was auch immer...

MFG

Geschrieben

Ist es mir auch nicht (trotz FWR und RS). Und natürlich brauche ich keine 40 Waffen und klar ich kann 6 Monate warten. Die Frage ist doch aber die: Soll man immer nachgeben, dem Konflikt aus dem Weg gehen und (je nach Meinung) unzulässige Auslegungen und Behördenwillkür akzeptieren oder sich eben doch die Mühe machen und versuchen etwas dagegen zu unternehmen, sonst wird aus 2/6 vielleicht bald 1/6 oder 1/12 oder 1/24 oder was auch immer...

MFG

Och, weißt Du, bevor ich wegen solcher Lappalien wie 2/6 meinen zuständigen SB veärgere, kläre ich beim nächsten Vier-Augen-Gespräch erst mal, ob seine Meinung bezüglich 338lapua oder 50bmg auf Neu-Gelb immer noch die gleiche ist wie vor ein paar Jahren :s82:

BTW, ich habe in den letzten 2 Jahren keine Waffen gekauft, darf ich jetzt acht Stück auf einmal aus der angesparten Zeit? :pro:

mfg

Ralf

Geschrieben

Hi Dynamite Harry,

hier geht es nicht um "möglichts viele Waffen in kürzester Zeit anschaffen" - nein hier geht es um das Prinzip.

Denke einmal an die Schützen, die den Bestand von älteren Schützen übernehmen wollen oder an die, die ihr Herz plötzlich für das CAS entdecken. Wo ist das Problem, wenn diese 4, 5 oder 6 Waffen auf "einen Sitz" kaufen können.

Ich habe z.B. noch 3 bezahlte Waffen (alle auf Gelb) in Lauerstellung bei BüMas "geparkt" und die nächsten zwei sind schon in Arbeit. Bin ich jetzt wirklich eine Gefahr für die "Innere Sicherheit"? Ich sehe zumindest keinen sinnvollen Grund die Übernahme der Waffen zeitlich zu strecken.

Daher läuft bei mir ein Klageverfahren.

Gruß

Manfred

Geschrieben

...

Ich habe z.B. noch 3 bezahlte Waffen (alle auf Gelb) in Lauerstellung bei BüMas "geparkt" und die nächsten zwei sind schon in Arbeit. Bin ich jetzt wirklich eine Gefahr für die "Innere Sicherheit"? Ich sehe zumindest keinen sinnvollen Grund die Übernahme der Waffen zeitlich zu strecken.

Daher läuft bei mir ein Klageverfahren.

Gruß

Manfred

Natürlich bist Du eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, ich denke da nur mal an den Notarzt samt Krankenwagen, die wegen Dir zum Einsatz müssen, weil Du unter der Last von mehr als vier Langwaffen (samt gesetzeskonformer Verpackung!) auf dem Weg zum Stand zusammengebrochen bist!

Mal im Ernst, sicher gibt es begründete Ausnahmefälle, aber ein solches Hintertürchen hat ja der Gesetzgeber selbst offengelassen mit der Formulierung der "zusätzlichen Disziplinen".

Auf meiner neuen Gelben steht die 2/6 auch drauf, aber sonst nur "...nach §14...", und mir ist ehrlich gesagt die Erlaubnis zu kaufen WAS ich will wesentlich lieber als die Erlaubnis, mir im nächsten halben Jahr z.B. 12 22er anschaffen zu dürfen.

mfg

Ralf

Geschrieben

Der Unterschied zwischen Untertan und Buerger besteht auch darin, das der Buerger sich sein Recht notfalls erkaempft.

fuer solche Dinge haben wir doch die Gerichte. Aber wenn sie niemand nutzt, koennen die Buettel machen, was sie wollen...und tun es auch. Zu unser aller Schaden :(

Geschrieben

15"Denn das ist der Wille Gottes, daß ihr mit guten Taten den unwissenden und törichten Menschen das Maul stopft -"

1. Petrus 2,15

Sei ein guter Christ und befolge das, was in der Bibel geschrieben steht! :bud:

Geschrieben

Hallo caliber

so genau weiß ich immer noch nicht, um was es dir geht. Ziemlich offensichtlich ist allerdings, daß deine bisherigen Ratgeber eher von Halbwissen und Duckmäusertum beflügelt wurden. Also, mal konkret raus damit, was du willst.

Und nimm dir mal den Spruch von Schaffer bezüglich des Untertanen und des Bürgers zu Herzen. Wehr dich gegen Ungerechtigkeit. Wenn der Dank des SB darin besteht, mir jedesmal eine Hausdurchsuchung zu kredenzen, so laß dich davon nicht einschüchtern. Schöpfe die rechtlichen Mittel bis zum Ende aus. Der SB wird irgenwann nachgeben.

Ich kann mir zwar nicht vorstellen, daß ein SB mal so eine Hausdurchsuchung erwirken kann, falls die Kungelei bei euch doch so etwas zustande bringt, muß´irgenwer denen die Lichter neu einstellen.

Steven

Geschrieben

Nur bei einem Vergleich, nicht wenn Du vollständig obsiegst.

Heinrich

Und da unsere Gerichte dazu angehalten sind, grundsätzlich Vergleiche zu schließen, sieht es damit trübe aus...

Besser also doch FWR-ÖRAG-WO-sonst versichert!

Gruß, Ronald

Geschrieben

natürlich hast Du Recht. Aber ein Richter ist auch immer bestrebt einen Vergleich zu bekommen.

Da muß er nämlich kein Urteil schreiben. Und die RAs bekommen die doppelte Gebühr.

Fazit: für die Juristen ist ein Vergleich eine feine Sache. Nur die Parteien sind irgendwie beide beschixxen?

Gruß alea

Geschrieben

Guten Morgen,

das gleiche "Problem" hatte ich letzte Woche auch. Habe zwei neue WBKs (gelb + grün) - und schon drei Waffen (2 x Gewehr, 1 x Pistole), welche ich zum Eintragen habe... der zuständige Sachbearbeiter meinte dann, dass im Gesetzt steht ..."in der Regel"... und des weiteren meinte er, dass es auch Fälle außerhalb dieser "regel" gibt. Das ist also Ermessenssache für den SB....

Als Bsp. ich habe meine 3 Waffen innerhalb eines Tages eingetragen bekommen....

Viele Grüße

T.

Geschrieben

@Hubertus BBN

Sag mal bitte,

aus welchem Bundesland kommst du ????

Freut mich für dich, hab halt vor kurzem bei uns nachgefragt - für einen Neuschützen, und das geht wohl nicht in Hessen .

Daher die Neugierde .

Kraft

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