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IGNORED

Abzugsschloss bei Waffentransport


cop

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Geschrieben
Wenn ich da über meine Transportmethode nachdenke, wird mir klar, daß ich voll der Outlaw sein muss.

Nö, ich bin nur der Sicherheitsfanatiker. Du bist völlig normal.

Geschrieben

Sind wir Brüder? Muss doch mal meinen alten Herren etwas genauer befragen........ :s75:

Geschrieben

Auch bei mir ergab das neue Waffengesetz deutlich weniger Sicherheit. Vorher hatte ich in einem großen 370kg B-Schrank meine Langwaffen in einem unbewohnten Nebengebäude, nun habe ich diese verteilt in mehreren leichten A-Schränkchen stehen(da die Stitik der Decken nicht mehr hergiebt: extrem-Altbau und sehr enge Treppenaufgänge). So wollte es das Gesetzt. Im Nebengebäude hätten sich die Einbrecher die Zähne ausgebissen, zusätzlich dann noch der verankerte schwere B-Schrank!? Nun haben die Einbrecher ein lohnenswertes Ziel vor Augen!

Gruß,

Harald

Geschrieben
habt ihr durch die bank weg,

wirklich alle !! und immer ein abzugsschloss an euren waffen,

wenn ihr zum stand fahrt, oder doch meistens nur den koffer verschlossen und gut ?

hand aufs herz und sprecht..... ;):D

Wenn ich ein Abzugsschloss beim Transport meiner Waffen verwenden würde, würde es im Not- oder Bedarfsfall ja noch wesentlich länger dauern, um meine Waffe feuerbereit zu machen.

Folgende Situation:

Ich fahre mit meiner aufgrund gesetzlicher, und nach meiner tiefen Überzeugung, blödsinniger und sträflich gefährdender, Gesetzesvorgaben in einem passenden Behältnis verschlossener Kurz- und Langwaffe (Jagdwaffe) in das von mir zu bejagende Revier hinein.

Dabei sind diverse öffentliche Straßen und Jäger-Notwege auf dem Weg durch das Revier, hin zum Jagdhaus zu überqueren.

Zudem liegt das Revier direkt an der Grenze zum Königreich der Niederlande...

Ich muss demnach ständig entweder das Waffengesetz befolgen (Waffen entladen und verschlossen halten (öffentliche Straßen)) oder nur entladen bei mir führen... oder mich zum eigentlich berechtigten Recht auf Selbstschutz, permanent strafbar machen, um mich zu schützen.

Was hat so ein Gesetz für einen Sinn für die vielgerühmte, "Öffentliche Sicherheit"?

Gerade an der niederländischen Grenze ist allzeit des nächtens mit dem Auftauchen des ein- oder anderen Drogenkuriers zu rechnen, der den Weg quer-feld-ein durch das Revier nutzt, um an den eventuell stattfindenden, statischen Grenz- und Drogenkontrollen vorbei zu huschen....

Ich will bei derartigen Begegnungen einfach nicht unbewaffnet einem poteniellen Verbrecher gegenüberstehen, der mir den (Wald-) Weg versperren oder mir gezielt auflauern könnte.

Das ist absolute Sch.... !

Also, nicht noch länger eventuell lebenswichtige Zeit verschwenden, um berechtigten Zugriff auf eine Waffe zu haben !

Deutschlands Gesetze sind paranoid und gefährdend !

Govt

Geschrieben
Ich fahre mit meiner aufgrund gesetzlicher, und nach meiner tiefen Überzeugung, blödsinniger und sträflich gefährdender, Gesetzesvorgaben in einem passenden Behältnis verschlossener Kurz- und Langwaffe (Jagdwaffe) in das von mir zu bejagende Revier hinein.

Ein Jäger darf die Jagdwaffe auf dem Weg in sein Revier "nicht schußbereit" führen. Aber zugriffsbereit!

Geschrieben
Auch bei mir ergab das neue Waffengesetz deutlich weniger Sicherheit. Vorher hatte ich in einem großen 370kg B-Schrank meine Langwaffen in einem unbewohnten Nebengebäude

Ist bei Bekannten nicht anders.

VR Revolver (keine Mehrzahl) aus Altbesitz in einem uralten, sauschweren Banktresor im Keller, zu viert konnten wir den gerade anheben.

Post vom OA, über Nachweis Aufbewahrung.

Da der Tresor keine Klassifizierung hat (dafür ne Menge Riegel), ist er ungeeignet den VR Revolver darin zu verstauen.

Nun hat er einen ca. 30kg B Würfel vom Praktiker.

Geschrieben
Ist bei Bekannten nicht anders.

VR Revolver (keine Mehrzahl) aus Altbesitz in einem uralten, sauschweren Banktresor im Keller, zu viert konnten wir den gerade anheben.

Post vom OA, über Nachweis Aufbewahrung.

Da der Tresor keine Klassifizierung hat (dafür ne Menge Riegel), ist er ungeeignet den VR Revolver darin zu verstauen.

Nun hat er einen ca. 30kg B Würfel vom Praktiker.

Ich dachte ich bin der einzige, der jetzt "weniger Sicherheit" zu Hause hat. Wir sollten noch mehr solche Beispiele sammeln. Drei haben wir schon und das dann weiterreichen.

Deshalb bitte noch mehr real vorhandene Beispiele, wo das Waffengesetz für den Einzelnen persönlich zu weniger Sicherheit geführt hat.

Geschrieben
Ich dachte ich bin der einzige, der jetzt "weniger Sicherheit" zu Hause hat. Wir sollten noch mehr solche Beispiele sammeln. Drei haben wir schon und das dann weiterreichen.

Deshalb bitte noch mehr real vorhandene Beispiele, wo das Waffengesetz für den Einzelnen persönlich zu weniger Sicherheit geführt hat.

Beispiel: Ich hatte mal kostenlos einen riesigen 300-400 kg Tresor (ohne Klassifizierung, wären sogar LW reingegangen) aus einer Stadtverwaltung bekommen. Einzigste Bedingung war die Selbstabholung. Den hätte ich dann mit vielen Kumpels in den Keller verfrachtet. Da aber die bescheuerte Gesetzesvorschrift ihn nicht zuliese und die Deckenbelastung meiner Mietwohnung es nicht ermöglichte, war ich gezwungen mir einen günstigen leichteren aus dem Baumarkt zu kaufen und in die Wohnung zu stellen.

Hab noch vergessen zu erwähnen: Den Tresor hab ich dann wieder verkauft.

Geschrieben

Also ich habe für jede Waffe eins.

Der Gesetzgeber hat es nicht vorgesehen, aber ich benutze es trotzdem.

Es schadet der Waffe nicht, beruhigt mein Gewissen etwas ein weniger "böser Mensch, Waffennarr und potentieller Straftäter" (öffentliche Meinung einiger Minderheiten) zu sein.

Und da Kinder im Haushalt sind, kann ich sogar ruhig schlafen.

Ich muss es nicht benutzen, tue es aber trotzdem.

Geschrieben
Und da Kinder im Haushalt sind, kann ich sogar ruhig schlafen.

Nichts gegen die Abzugsschlösser, aber das bringt mich jetzt schon zu der Frage:

Einen Waffenschrank hast du doch zur Aufbewahrung der Waffen... oder?

Geschrieben

Hmm... Ich lese hier immer wieder, das Leute sich mit tonnenschweren Banktresoren ausgerüstet haben, diese dann aber auf Grund der Waffengesetzänderung durch so blödsinnige Alibi-Schränkchen ersetzen mussten.

Also bein uns läuft das so das man, wenn man keinen zertifizierten Waffenschrank hat, ein paar Bilder macht, diese an den SB schickt und der entscheidet dann. Im Zweifel würde der auch vorbeikommen (auf Einladung!), einen Kaffee trinken, sich die Kiste anschauen und dann absegenen oder auch nicht!

Wir haben im Vereinsheim 3 alte Banktresore stehen, an denen sich auch nachweislich schon Einbrecher die Zähne ausgebissen haben! Ich habe die damals Photografiert und gut war!

Ist das jetzt nur in Bayern so und spinnen die SBs im Rest der Republik???

Geschrieben
Ist das jetzt nur in Bayern so....???

Nein, das geht (ein Mimimum an normalem Menschenverstand vorausgesetzt) auch woanders.

In Ba.-Wü. auch. Ist mir von Schützenkollegen (die günstig alte Firmentresore erworben hatten) her bekannt.

Geschrieben

Ist eben die Frage an denn SB, in wie weit er den §36 Abs 2 "Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen." anerkennt.

Ebenfall sind die Waffenbesitzer gefragt, bei vorhandenem Material diese Auslegung abzufragen, und nicht direkt etwas Neues kaufen.

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