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IGNORED

Vorderschaftrepetierflinte mit Wechsellauf auf gelbe WBK?


woisnix

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

*Glatten Wechsellauf darf man sich wohl kaufen, aber nicht montieren

Mich würde mal interessieren, woraus ihr das lest?

Analogie: Wenn ich eine Pistole .45ACP habe, darf ich dafür einen Wechsellauf 9mm Luger erwerben. Die original Erwerbserlaubnis der Waffe lautet aber immer noch auf .45 ACP. Nur hier diskutiert wohl hoffentlich niemand darüber, ob der 9mm Lauf montiert werden darf und ob damit geschossen werden darf. Man hat nun eine Pistole, die man aufgrund der Erwerbserlaubnis eigentlich nicht haben dürfte, aber es ist ok. Wo soll nun bei der Flinte der Unterschied sein?

Dass der Gesetzgeber möglicherweise etwas anderes wollte ist mir auch klar, aber dann soll er gefälligst in das Gesetz reinschreiben, was er will.

bye knight

Geschrieben

Mich würde mal interessieren, woraus ihr das lest?

Analogie: Wenn ich eine Pistole .45ACP habe, darf ich dafür einen Wechsellauf 9mm Luger erwerben. Die original Erwerbserlaubnis der Waffe lautet aber immer noch auf .45 ACP. Nur hier diskutiert wohl hoffentlich niemand darüber, ob der 9mm Lauf montiert werden darf und ob damit geschossen werden darf. Man hat nun eine Pistole, die man aufgrund der Erwerbserlaubnis eigentlich nicht haben dürfte, aber es ist ok. Wo soll nun bei der Flinte der Unterschied sein?

Dass der Gesetzgeber möglicherweise etwas anderes wollte ist mir auch klar, aber dann soll er gefälligst in das Gesetz reinschreiben, was er will.

bye knight

Du hast für die .45 ACP einen Voreintrag.

Auf der Gelben darfst du aber nur repetier Büchsen kaufen. Wenn Du jetzt einen Wechsellauf ohne Züge und Felder kaufst, hast Du gleich eine Waffe, repetier Flinte, die Du mit deinem Bedürfnis der Gelben nicht erwerben darfst.

Geschrieben

@Glockmeister:

Ich vestehe Deinen Einwand.

Die Probleme liegen hier zuerst bei den "Experten", die meinen, sie müssten mit ihrer "Allwissenheit" einfach mal so eben ein WaffG neu schreiben.

Auf der anderen Seite hast Du recht, wenn Du schreibst, daß man auf Neu-Gelb nur ML mit gezogenem Lauf kaufen dürfte (die anderen Kategorien lassen wir jetzt mal weg).

Vom ML inkl. glatten Läufen steht da wirklich nichts. Die Waffe bekommt somit eine andere "Kategorie" (ML mit gl.L.).

Auf der anderen Seite ist der Erweb von Wechselsystemen und Wechselläufen im gleichen oder kleineren Kaliber bei vorhandener u. eingetragener Basiswaffe voreintrags-, melde-, und eintragungsfrei und bedarf im allgemeinen keiner behördlichen Erlaubnis, unterliegt keinem Kontingent und sonstigem Antrags- und Meldeverfahren und wird - was am allerwichtigsten ist- direkt durch das WaffG zugesichert. Egal bei welcher WBK!

Da gibt es keinen Beamten, keinen VA, keine Vereins- und Verbandsfürsten, keine Vw-Gebühren, sondern nur nackte Tatsachen. Dieses Recht kann Euch keiner nehmen, egal welche Art von WBK Ihr habt.

Zudem ist, was auch am allerwichtigsten ist, dieser "freie" Erwerb nicht daran gehindert, ob der neue WL gezogen oder nicht gezogen ist. Und das ist Gesetz! Bitte nachlesen!

Würde man diese Umkategorierung der Waffe von ML mit gz. Lauf in ML mit gl. Lauf sanktionieren (obwohl beides Langwaffen und auch Mehrlader bleiben), so hätte man dies auch bei all denen Fällen machen müßen - nach altem und neuen WaffR -bei denen z.B. aus einer .32er GSP-GK-Sportpistole mittels langem .22 KK-WS auf einmal ein SL-Gewehr wurde oder durch das Einstecken eines KK-EL Einstecksystem in den K98 (somit der GK-ML zum KK-EL wurde - gleiches gilt auch für 1- oder mehrschüssige überlange WS für die 1911er). In all diesen Fällen wurde die gesetzliche Waffenkategorie, in die wir seit Jahrzehnten einteilen, in der einen oder anderen Form gänzlich verändert (EL, ML, LW, KW, SL) und entsprach somit nicht mehr dem eigentlichen Eintrag in der WBK, für welchen wir ausschließlich berechtigt waren - wurde aber anscheinend gesetzlich als rechtens akzeptiert auf Grundlage der "WS-Möglichkeiten".

In unserem Hauptfall hat sich nunmehr lediglich das Laufprofil geändert, was aus waffenrechlicher Sicht (EL, ML, LW, KW, SL) eigentlich gar keine Rolle spielt.

Insofern kann es hier nur ein Ergebnis geben. ;)

Geschrieben

Insofern kann es hier nur ein Ergebnis geben. ;)

Vom Prinzip her hast Du recht, :icon14:

aber ich denke mal da werde sich früher oder später die Gerichte mit auseinandersetzen müssen. Min Sachbearbeiter würde auf diese Argumentation sehr allergisch reagieren. :peinlich:

Geschrieben

PS (einen noch):

Was sollen wir nur mit dem Jägersmann machen, welcher bei seiner waffenrechtlichen Behörde einen Antrag auf eine GK-Fangschußwaffe (z.B: Pistole 9mm Para - 450J - fangschußtauglich) stellt und anschließend über die WS-Möglichkeit ein .22er WS kauft&montiert (etwa 100-125J - absolut nicht fangschußtauglich).

Liegt er jetzt noch in seinem "vom Bedürfnis umfaßten Zweck" oder was auch immer?

Geschrieben

PS (einen noch):

Was sollen wir nur mit dem Jägersmann machen, welcher bei seiner waffenrechtlichen Behörde einen Antrag auf eine GK-Fangschußwaffe (z.B: Pistole 9mm Para - 450J - fangschußtauglich) stellt und anschließend über die WS-Möglichkeit ein .22er WS kauft&montiert (etwa 100-125J - absolut nicht fangschußtauglich).

Liegt er jetzt noch in seinem "vom Bedürfnis umfaßten Zweck" oder was auch immer?

Das Waffengesetz scheint noch viel zu einfach, diese Ausnahmen sollten der Klarheit wegen wirklich abgeschafft werden.

Karl

Geschrieben

Hallo Christian

jetzt hats Sluggy das Wochenende versaut.

Und einige Mitleser, die von dem "speziellen Laufprofil" träumen müssen sich noch mehr überlegen, wie sie das WaffG. ad absurdum führen, ohne daß es jemand merkt. Von solchen Leuten werden wir regiert. Armes Deutschland.

Steven

Geschrieben
Auf der anderen Seite ist der Erweb von Wechselsystemen und Wechselläufen im gleichen oder kleineren Kaliber bei vorhandener u. eingetragener Basiswaffe voreintrags-, melde-, und eintragungsfrei und bedarf im allgemeinen keiner behördlichen Erlaubnis, unterliegt keinem Kontingent und sonstigem Antrags- und Meldeverfahren und wird - was am allerwichtigsten ist- direkt durch das WaffG zugesichert. Egal bei welcher WBK!

Da gibt es keinen Beamten, keinen VA, keine Vereins- und Verbandsfürsten, keine Vw-Gebühren, sondern nur nackte Tatsachen. Dieses Recht kann Euch keiner nehmen, egal welche Art von WBK Ihr habt.

Zudem ist, was auch am allerwichtigsten ist, dieser "freie" Erwerb nicht daran gehindert, ob der neue WL gezogen oder nicht gezogen ist. Und das ist Gesetz! Bitte nachlesen!

Dein Glaube an den Gesetzestext in Ehren, aber schau Dir doch die Diskussionen hier um die Gelbe WBK an! Jemandem zu sagen, er soll einfach so kaufen, das sei sein gutes Recht, ohne sicherzustellen, dass er eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat, ist in meinen Augen zumindest unfair. Was nützt ihm das Recht, wenn die Behörde das anders sieht, Waffen und WBK eingezogen werden, und dem Ex-Waffenbesitzer das Geld fehlt, sich zumindest durch die nächsten Instanzen zu klagen? Die Diskussionen zeigen ja auch, dass es immer noch genügend Behörden gibt, die Wechselsysteme etc. eintragen wollen. Wenn Du dann nicht bereit bist zu klagen, weil Dir die Kohle fehlt und die Frist verstrichen ist, dann ist auch noch die Zuverlässigkeit in Gefahr!

Geschrieben

Hallo Rodney,

bitte nicht böse sein, aber Du fängst jetzt an, die Sache etwas "zu vermischen" wie Du es gerade haben willst.

Vorrangig haben sich Behörden, Gerichte, usw. an das Gesetz zu halten. Es kann nicht Sinn und Ziel sein, den Willen des Gesetzgeber und die Logik des WaffG im allgemeinen einfach durch Wunschauslegung und Wunscherlasse so gegen den eindeutigen Willen des Gesetzgebers auszuhebeln. Wir als Sportschützen, Jäger, Sammler können auch nicht so einfach was „erlassen“, daß wir ab jetzt den §xy so auslegen.

Falls es Dir aufgefallen ist, versuchen verschiedenen IM die "Zuckerstücke", die man uns mal als Kompromiß gereicht hat, wieder durch Trick 17 und die Hintertür zu nehmen und zudem das WaffG weiter so zu verschärfen wie es die jeweiligen IM gerne sehen würden, aber so nie und nimmer beschlossen wurde oder auch nur ansatzweise im Gesetz steht.

Das kann es aber insgesamt nicht sein, besonders aus rechtlicher Sicht. Wir wissen doch mit welchen armseligen Tricks und Einschüchterungen dort teilweise vorgegangen wird. Und wem das unrechtmäßige Vorgehen der Behörde nicht paßt, der kann ja kostspielig klagen. Frag doch einmal wie viele WO`ler speziell aus NRW diesen Spruch seit dem neuen WaffG schon um die Ohren geknallt bekommen haben.

Die Kostenkeule wird doch von vielen Behörden gerne mit ins Feld genommen, insbesondere wenn die materiell rechtliche Lage zuungunsten der Behörde steht.

Diese ganze Art ist doch reiflich überlegt und gut abgesprochen.

Sogar wenn Du überhaupt nichts mit der gelben WBK am Hut hast, gerätst Du über kurz oder lang - egal mit welcher WBK- ins Fadenkreuz der Behörden und deren teilweise sehr bedenkliche Auslegung des WaffG. Wer schütz Dich davor? Hier erwischt es auch alte Hasen, die immer behauptet haben, daß ihnen so etwas nicht passieren würde (z.B. Aufbewahrung, Trainingsnachweise für jede einzelne Waffe - falls nicht, sofortiger Verkauf - NRW, RG-Bezirk DT-Paderborn, Wiederladeschein, JS, Gebühren, Transportrisiken, usw.).

Auch hier wird gerade in unserem Bezirk sehr viel unrechtmäßiger Mist fabriziert und die Masse der Leute lassen es über sich ergehen, weil sie keinen Streß haben wollen oder keine RSV haben, obwohl mehrfach über Jahre in allen Waffenzeitschriften, Vereinen, Mitgliederzeitungen, Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis rechtzeitig auf diese Unarten hingewiesen wurde.

Auch das alte WaffG war rechtlich immer stark in Bewegung. Auch hier gab es keine 100%ige Sicherheit & Ruhe. Den Kopf in den Sand stecken bringt niemanden von uns weiter.

Es ist an jedem Waffenbesitzer, der so etwas nicht mit sich machen lassen und/oder seine alten Rechte behalten oder auch neuere Rechte bekommen will, diese ggf. auch energisch einzufordern oder zu festigen, wenn es sein muß.

Durch allgemeines Nichtstun wird die Situation für uns nicht besser, vielmehr freuen sich dann die IM eher, daß wir so schön stillhalten.

Nimm mal das Beispiel mit der „WS-Freiheit“ im allgemeinen (Kauf/Meldung/Eintragung):

Vom Gesetz so erlaubt – durch alle Entwürfe der VwV absolut eingeschränkt.

Aber praktisch wird es mittlerweile entgegen der Entwürfe der VwV fast überall so gehandhabt wie es auch vom Gesetzgeber beschlossen und gewollt war.

Hätten wir dort oder in der 2/6-Regelung oder was auch immer stillgehalten, wären wir nicht so weit wie heute!

Ihr müsst langsam mal aufstehen und selbst überlegen wie man etwa für die Sache tun kann (z.B: Briefe an die Abgeordneten, FWR, Örag-RS, Vereinsmitglieder ansprechen, der Behörde ggf. Klagebereitschaft signalisieren, Mitglieder werben, usw.).

Ich bin klagebreit und werde auch klagen (u.a. alt&neugelb). Die Sache liegt längst beim RA.

Ich müsste nicht klagen, könnte mir auch stressfrei was über meine rote S-WBK kaufen, ich gehe aber den Weg über die gelbe WBK, da haben mehr Leute etwas davon und meine Behörde nimmt sich nicht mehr so viel heraus.

Versteh das jetzt bitte nicht als Angriff, aber was hast Du zur Stärkung Deiner eigenen „Waffenrechte“ (alt oder neu) getan?

Sich heutzutage im WaffR ohne zu RSV zu bewegen ist wie Surfen ohne ein Anti-Viren-Programm und Firewall oder S.. ohne Gummi.

Meine Top-RSV kostet ca. 3,33 Euro pro Monat. :gutidee:

VG

Christian 555

:bb1:

Geschrieben
Hallo Rodney,

bitte nicht böse sein, aber Du fängst jetzt an, die Sache etwas "zu vermischen" wie Du es gerade haben willst.

Hi Christian,

  • Ich bin nicht böse! :s75:
  • Ich bin grundsätzlich Deiner Meinung. Ich bin im FWR (mit einer Mitgliedsnummer unter 4000), meine Frau, die mit Waffen gar nichts am Hut hat ist auch drin (solange ich den Beitrag zahle), ich habe diverse Mitglieder fürs FWR geworben, und ich habe den Top-RS der Örag, und wenn Du mal die Suchfunktion befragst, wirst Du sehen, das ich sowohl das FWR, als auch die RS in jedem 3, Posting empfehle.
  • Der zentrale Satz meines Postings sollte sein: ohne sicherzustellen, dass er eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat! Das hätte ich evtl. besser herausstellen sollen.
  • Ich halte es trotzdem für extrem wichtig, dass jeder, der sich um waffenrechtliche Erlaubnisse bemüht weiß, auf welche Risiken er sich einlässt. Wer heute eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf die gelbe WBK erwirbt, geht nunmal ein nicht unerhebliches Risiko ein, Streß mit seiner Behörde zu bekommen. Das heißt nicht, dass er es nicht tun soll, sondern nur, dass er vorher wissen muß, was er tut, und dass er entsprechend abgesichert sein sollte, nämlich mit Top-Rechtsschutz. Wenn ich Sachbearbeiter wäre, in meinem warmen Büro ohne Risiko sitzen würde, und hätte das Gefühl, dass jemand versucht mich auszutricksen (und bei der 12er-Repetierlangwaffe hätte ich das mit Sicherheit) dann würde ich das fröhlich eskalieren lassen. Und da ich davon ausgehe, dass das auch außerhalb von NRW vielfach geschehen wird, kann ich nicht in einem Forum wie WO sagen: "Das ist Euer gutes Recht, das steht so im Gesetz und nun macht mal!" Wenn ich nicht gleichzeitig sage "Aber seid abgesichert!" Nicht mehr und nicht weniger wollte ich mit meinem Posting aussagen, und an der Einstellung halte ich fest. Wenn plötzlich unsere Vereinskollegen in der Presse zitiert werden wg. unerlaubtem Waffenbesitz, mit Polizeieinsatz und Beschlagnahme, weil das Geld für den Prozeß fehlte, haben wir uns alle ins Knie geschossen! Der Schütze hat unter Umständen in gutem Glauben an sein Recht sein Recht verloren, weil hier falsch aufgeklärt wurde? Nein, dass kann es nicht sein!

Geschrieben

@Glockmeister:

-snip-

Auf der anderen Seite hast Du recht, wenn Du schreibst, daß man auf Neu-Gelb nur ML mit gezogenem Lauf kaufen dürfte (die anderen Kategorien lassen wir jetzt mal weg).

Vom ML inkl. glatten Läufen steht da wirklich nichts. Die Waffe bekommt somit eine andere "Kategorie" (ML mit gl.L.).

Auf der anderen Seite ist der Erweb von Wechselsystemen und Wechselläufen im gleichen oder kleineren Kaliber bei vorhandener u. eingetragener Basiswaffe voreintrags-, melde-, und eintragungsfrei und bedarf im allgemeinen keiner behördlichen Erlaubnis, unterliegt keinem Kontingent und sonstigem Antrags- und Meldeverfahren und wird - was am allerwichtigsten ist- direkt durch das WaffG zugesichert. Egal bei welcher WBK!

Da gibt es keinen Beamten, keinen VA, keine Vereins- und Verbandsfürsten, keine Vw-Gebühren, sondern nur nackte Tatsachen. Dieses Recht kann Euch keiner nehmen, egal welche Art von WBK Ihr habt.

Zudem ist, was auch am allerwichtigsten ist, dieser "freie" Erwerb nicht daran gehindert, ob der neue WL gezogen oder nicht gezogen ist. Und das ist Gesetz! Bitte nachlesen!

-snip-

Insofern kann es hier nur ein Ergebnis geben. ;)

Hallo nochmal,

es gibt auch einen Sinn des Gesetzes,

wenn man die entsprechenden BT-Drucksachen liest, dann wird klar, das der Gesetzgeber nicht wollte, das auf die gelbe WBK eine "Pumpe" erworben werden kann. Darüber gibt es m. E. auch keinen Interpretationsspielraum.

Ich jedenfalls würde keinen glatten Wechsellauf für eine Repetierwaffe in Kalibern der Tabelle 2 der amtlichen Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition auf eine gelbe WBK verkaufen.

das ganze nicht deshalb weil ich besonders obrigkeitshörig bin, sondern weil ich den gewünschten sinn des gesetztes erkannt habe, egal für wie sinnvoll ich es halte.

Zur allgemeinen Info:

Zitat:

Tabelle 2 = Zentralfeuermuniton für glatte Läufe/Langwaffen mit glatten Läufen (Flinten)

Zitat Ende

Sie beinhaltet die Kaliber 4 bis 32, .410 und 9mm.

So gesehen wäre es interessant welcher meiner Kollegen aus Gründen des "freien Erwerbs" oder der Gewinnoptimierung einen solchen WL verkaufen würde und dies auch öffentlich kund tut.

Und zwar mit allen möglich juristischen Folgen; ich meine jetzt nicht den " wird bei der Behörde schon keiner merken"-verkauf, sondern sich mit Name und Anschrift zu offenbaren und ein VG-Verfahren nicht zu scheuen.

Was analog natürlich auch für den Käufer gilt.

Also:

Bevor wir uns jetzt weiter in theoretischen Gedankengängen verzetteln, wer will anfangen?

Wer von der Erwerbbarkeit so überzeugt ist sollte es tun und dann per Selbstanzeige eine grundsätzliche Entscheidung erwirken.

Wenn jemand dazu bereit ist kann er sich gerne bei mir melden, ich bin mir sicher ELF wird ihn auch unterstützen und das Visier wird bestimmt auch darüber berichten.

Grüße

Robert

@Christian

Bevor die Frage gestellt wird was ich für die Rechte der Waffenbesitzer tue (Obwohl das sicher nicht zu wenig ist):

Ich habe es mir gerade überlegt, ich will anfangen.

Wenn du möchtest, kannst du bei mir eine glatten WL für deine Repetierwaffe (im genannten Kaliber und auf deiner WBK neugelb) schriftlich mit der von dir vorgebrachten Argumentation bestellen.

Natürlich werde ich den Verkauf vorerst verweigern und eine entsprechende Anfrage an die obere Waffenbehörde im Land stellen.

Ein möglicherweise illegales Überlassen und Erwerb findet dabei nicht statt.

Somit relativ stressfrei für beide Seiten.

Das Ergebnis, bzw. den ganzen Ablauf können wir dann allen hier mitteilen, dann hätte die ganze Sache hier auch etwas gebracht.

Geschrieben

Hallo Rodney,

hallo Robert,

ich glaube das Problem an der Sache ist, daß hier nicht richtig voneinander und sauber bei den verschiedenen waffenrechtlichen Vorschriften getrennt wird.

Auf der einen Seite habt Ihr die waffenrechtliche Erlaubnis in der Form der dementsprechenden WBK und auf der anderen Seite die, sagen wir mal, gesetzlich manifestierte Erwerbsmöglichkeit von WS/WL bei eingetragener Basiswaffe.

Ich glaube, daß Ihr diese beiden Sachen leider miteinander vermischt und dies ist meiner Ansicht nach falsch. Die Begründung folgt.

Eurer Ansicht nach ist - kurz gesagt - die Erwerbsmöglichkeit von WS, obwohl davon nichts in einer Begründung nach dem alten und neuen WaffG stehen sollte oder steht, geschweige den Gesetz geworden ist, abhängig von der Erwerbserlaubnis.

Stimmt doch soweit, oder?

Wollt Ihr wirklich bei dieser Aussage bleiben?

OK, was würde dies bedeuten, wenn wir diesen „Inhalt“ mal auf folgende Fälle anwenden würden?

1) Sammler mit dem Sammelgebiet Colt inkl. einer eingetragenen 1911er in .45 ACP will ein WS der Firma Ciener oder Springfield (9mmP.) erwerben.

2) Ein Erbe mit Erben-WBK (nach altem oder neuen WaffG) will für seine geerbte P38 in 9mmP. ein .22 WS kaufen, um mit Opa`s alter Dienstwaffe im örtlichen KK-Schützenverein preisgünstig ein paar Stunden schießen zu können.

Was jetzt?

Würdet Ihr Eure Rechtsansicht von waffenrechtlichen Erlaubnissen auf der einen Seite und die gesetzliche Erwerbsmöglichkeit von WL/WS auf der anderen Seite miteinander vermischen, dürfte von diesen zwei geschilderten Fällen trotz gegenteiliger, jahrzehntelanger Praxis und Rechtsprechung niemand von beiden etwas erwerben.

Der Sammler dürfte nur original Colt kaufen, der Erbe eigentlich überhaupt nichts, da ja keine „Vermehrung“ von „Waffen“ bei ihm stattfinden soll.

Obwohl rechtlich gesehen bei einem Erwerb eines WS keine „Vermehrung“ stattfindet.

Darüber gibt es schöne Urteile. Denkt zudem noch einmal an meinen Jägerfall oder an die Problematik mit AR15-Nachbauten und dem .22 WS.

Hier noch einmal der Originaltext zur WS/WL-Systematik (WaffG-Alt, 1.WaffV), ein Blick in die alten Kommentare lohnt!

§ 4

(1) Die Vorschriften des Gesetzes über die Waffenbesitzkarte (§ 28) sind nicht

anzuwenden auf

1. Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers

einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren

Verschlüsse,

2. Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der

gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und

höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln),

3. Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu

verschießen, und die keine Einsteckläufe sind,

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis

nach § 28 des Gesetzes eingetragen sind.

Ergebnis nach WaffG –alt: Die Systematik der WBK grün/gelb/rot ist nicht anzuwenden auf WS/WL. Also beides schön TRENNEN!

@Robert

Ich würde die Sache mit „Pumpe“ gerne mit Dir durchziehen, muß aber anscheinend erst auf ein Urteil bzgl. meiner neuen gelben WBK warten. Man verlangt hier in NRW für jede einzelne Waffe eine Verbandsbescheinigung wie bei der grünen WBK.

Wo soll das mit der "Pumpe" noch einmal wörtlich in der BT-Drs. stehen?

VG

von einem sehr verschnupften&kranken

Christian 555

Geschrieben

Hallo Rodney,

[...]

von einem sehr verschnupften&kranken

Christian 555

Liegt es am Schnupfen, oder willst Du mich nicht verstehen? :angry2: Ich sagte bereits oben, dass ich Deine Rechtsauffassung teile. Ich habe auch weder ein Problem damit, dass sich jemand eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf die gelbe WBK kauft, noch damit, dass er sich einen WL-Lauf kauft (ich bin allerdings auch der Auffassung, dass die Lücke ähnlich schnell geschlossen wird, wie das mit der "Lex Beitler" geschehen ist).

Aber ich habe etwas dagegen, dass gesagt wird, macht mal, dass ist Euer gutes Recht, aber verschwiegen wird, dass zur Zeit viele Behörden das anders sehen, und die rechtlichen Probleme, die entstehen können bis der Waffenbesitzer sein Recht bekommt sind nur mit einer vernünftigen Verwaltungsrechtsschutzversicherung abzufangen, dass kann nämlich durch mehrere Instanzen gehen!

Machen wir uns nichts vor. Diejenigen, die das Ding auf gelbe WBK kaufen wollen, sind nicht diejenigen, die damit aktiv ihre Disziplin schießen wollen, die lassen sich einfach das entsprechende Bedürfnis bescheinigen. Diejenigen, die auf neugelb kaufen wollen, wollen einfach haben. Spricht ja (imho) auch nichts gegen, aber einige Behörden werden dagegen angehen wollen und darauf muß man vorbereitet sein, sonst steht man am Ende mit leerem Konto, leerem Waffenschrank und unzuverlässig da.

Zögere nicht, diesen Beitrag und meine vorigen nochmal zu lesen, bevor Du mir das nächste Mal vorwirfst, ich würde meinen Gesetzestext nicht aufmerksam lesen. Ich bin Deiner grundsätzlichen Meinung, war es auch vorher, und werde diese meine Meinung auch jetzt aus Trotz nicht ablegen, aber jeder der das versucht SOLL IM FWR UND RECHTSSCHUTZVERSICHERT SEIN; SONST KANN DAS NACH HINTEN LOSGEHEN!!!

Und nein ich rege mich nicht auf ich schreie aus Vergnügnen, und ich bin jetz auch wieder ganz ruhig. So und jetzt werde ich meiner kleinen Tochter und ihrer Mutter den Fencheltee wegtrinken um meinen Magen wieder zu beruhigen. Prost! :s75:grumpf.

Geschrieben

Machen wir uns nichts vor. Diejenigen, die das Ding auf gelbe WBK kaufen wollen, sind nicht diejenigen, die damit aktiv ihre Disziplin schießen wollen, die lassen sich einfach das entsprechende Bedürfnis bescheinigen. Diejenigen, die auf neugelb kaufen wollen, wollen einfach haben.

Das würde ich nicht so sagen. Es gibt einige Disziplinen, die man mit einer solchen Waffe schießen kann.

Wenn man sich also sowieso nicht für das Verschießen von Schrot interessiert, dann braucht man auch keinem Bedürfnis für eine Flinte hinterherlaufen. Bei mir ist genau das der Fall und ich kann dir versichern, dass ich mit der Waffe "aktiv (m)eine Disziplin schießen will".

Geschrieben
Das würde ich nicht so sagen. Es gibt einige Disziplinen, die man mit einer solchen Waffe schießen kann. Wenn man sich also sowieso nicht für das Verschießen von Schrot interessiert, dann braucht man auch keinem Bedürfnis für eine Flinte hinterherlaufen. Bei mir ist genau das der Fall und ich kann dir versichern, dass ich mit der Waffe "aktiv (m)eine Disziplin schießen will".

Nun, dann war das eine schlimme, politisch unkorrekte, unzulässig verallgemeinernde aber doch möglicherweise auf den einen oder anderen zutreffende Behauptung von mir.

Wenn sich jemand so ein Teil nur in den Schrank stellen möchte - meinen Segen hat er. Und wenn er sich alle Arten von VRF auf gelb kauft, weil er keine Lust hat ein Gutachten für die Sammlung zu schreiben - wenn die Behörde mitspielt ist das schön, und wenn ich ihn besuche freue ich mich mit ihm (ehrlich) und werde sie mir fast so begeistert ansehen, wie eine Sammlung schöner Bockflinten, die ich noch etwas mehr schätze, aber Schönheit liegt ja bekanntlich hauptsächlich im Auge des Betrachters. Das einzige, was ich möchte, ist dass derjenige, der sich seiner Sache mit seiner Behörde nicht sicher ist, sich entsprechend absichert. Dann kann er falls nötig für sein Recht vor Gericht gehen. Noch besser fände ich es, wenn er sich vorher mit seiner Behörde einigt, und gegen die ablehnende Entscheidung klagt, bevor ein das Gewehr gekauft hat, damit keiner erst auf die Idee kommt, an seiner Zuverlässigkeit zu nörgeln - ich weiß aber nicht, ob sowas möglich ist.

Das einzige, was ich möchte, ist, dass es viele zufriedene Legalwaffenbesitzer mit gestärkter Rechtsstellung in Deutschland gibt, die möglichst gut mit ihren Behörden auskommen, und am Wochendende mit ihren Sachbearbeitern zum schießen fahren - oder zur Jagd, oder meinethalben zum Picknick oder so ...

Ob Ihrs glaubt, oder nicht - ich hab' auch eine - mit zwei glatten Läufen, und ich hab sogar Spaß dabei damit zu schießen! Manchmal sogar mit dem kurzen Lauf auf weite Ton-Tauben, obwohls gar nicht sinnvoll ist...

Geschrieben

Lieber Rodney,

wir reden hier anscheinend aneinander vorbei.

Schau Dir bitte meinen Beitrag vom 7.1.06 an:

Meine Hauptaussage ist:

Wer sich nicht versichert, handelt mehr als nur grob fahrlässig!

Egal, ob nach neuem oder alten WaffG (Bitte nachlesen!).

Auch wenn man sich nicht in "unerforschten" Bereichen des neuen WaffG aufhält, ist eine RSV mehr als nur sehr ratsam, mithin unumgänglich.

Wer denkt, es könnte ihm mit passivem Verhalten nichts passieren, der irrt.

Ich bin nicht verpflichtet, den Bestand irgendwelcher RSV zu prüfen. Du etwa? Noch ist jeder selber Herr seiner Handlungen, wozu auch der Abschluß einer RSV für 3,33 Euro im Monat zählt. Oder laßt Ihr Euch noch die Schuhe zumachen?

Für alte und neue Rechte muß man etwas tun, von alleine kommt da nichts.

Mit unserer Passivität wird doch gerechnet.

Zudem habe ich klar gesagt, daß es meiner Ansicht nach nur ein Ergebnis geben kann, was wir ja auch anscheinend alle (auch SB und Robert mit Änderung an der Waffe bzgl. der Basiswaffe) so sehen. Wenn bzgl. des Restes das nicht jeder gleich versteht, muß es mal ein Urteil geben, welches die Sach- und Rechtslage klarstellt.

Es ist zudem keine "Lücke", sondern die Berechtigung wird systematisch ganz anders hergeleitet und hat mit der neuen gelben m.A.n. nichts am Hut. Und das macht den Unterschied aus! Wenn Du "Lücke" sagst, scheint es, als hättest Du das Kernproblem nicht ganz verstanden oder bist bereit, in nächster Zeit vielleicht noch weitere Rechte abzugeben.

Laß uns mal warten, was SB&Co. dazu sagen. Anders kommen wir hier nicht weiter.

All dies erinnert mich noch an meine Beiträge über die normalen WS von vor ca. einem Jahr. Wo anscheinend der deutsche Michel nicht mit der neuen WS-Eintragungsfreiheit klargekommen ist. Mittlerweile hat es aber fast jeder verstanden.

Geschrieben

Das einzige, was ich möchte, ist, dass es viele zufriedene Legalwaffenbesitzer mit gestärkter Rechtsstellung in Deutschland gibt, die möglichst gut mit ihren Behörden auskommen, und am Wochendende mit ihren Sachbearbeitern zum schießen fahren - oder zur Jagd, oder meinethalben zum Picknick oder so ...

Diese Einstellung ist sehr lobenswert und ein gutes Verhältnis zur Behörde ist eine positive Voraussetzung für ein gemeinsames Zusammenleben.

Aber: Muß ich denn "Angst" vor dem Gesetzestext haben?

Muß ich Zweifel hegen, wenn ich dem Wortlaut des Gesetzestext folge?

Wenn ich mich nicht einmal mehr auf den Gesetzestext verlassen kann, worauf denn dann?

Die Folge daraus wäre, dass ich in ständiger Unsicherheit lebe. (Vielleicht ist mein Sachbearbeiter heute freundlich, morgen aber launisch und gereizt, weil ihm das Frühstücksei runtergefallen ist).

Hat so eine Einstellung etwas mit "gestärkter Rechtsstellung" zu tun?

Geschrieben
Die Folge daraus wäre, dass ich in ständiger Unsicherheit lebe. (Vielleicht ist mein Sachbearbeiter heute freundlich, morgen aber launisch und gereizt, weil ihm das Frühstücksei runtergefallen ist).

Hat so eine Einstellung etwas mit "gestärkter Rechtsstellung" zu tun?

Hm, also ich lebe nicht in ständiger Unsicherheit. Ich kenne den Gesetzestext und halte mich daran, außerdem versuche ich mich (z.B. hier) auf dem laufenden zu halten.

Als Ergänzung bin ich bei der Örag versichert, die mir die Möglichkeit gibt, Entscheidungen, die mir nicht gefallen, prüfen zu lassen. Diese Absicherung sehe ich als gestärkte Rechtsstellung an, weil sie meinen speziellen Rücken (an dem ich sehr hänge) für solche Fälle in der Form stärkt, dass mir nicht nach dem Amtsgerichtsurteil die Kohle ausgeht.

Wenn ich eine neue gelbe WBK hätte, und mir auf diese eine oben zitierte "RLWmGL" kaufen wollte, würde ich vermutlich vorher eine Entscheidung meiner Behörde einholen, mir diese in irgendeiner Form rechtsmittelfähig bescheinigen lassen (keine Ahnung wie, aber mein Anwalt wird einen Weg finden), und dann dagegen klagen. Erst dann würde ich die Waffe kaufen. Finde ich irgendwie nervenschohnender. Aber wie überall im Leben - jeder ist seines Glückes Schmied - aber nicht jeder Schmied hat Glück.

Geschrieben

würde ich vermutlich vorher eine Entscheidung meiner Behörde einholen,

klingt nach "vorauseilendem Gehorsam"!

Lieber Rodney, Du hast auch Rechte, und die lassen sich aus dem Gesetz herauslesen.

Finde ich irgendwie nervenschohnender.

Etwas mehr Selbstbewußtsein, junger Mann! :bud:

Geschrieben

klingt nach "vorauseilendem Gehorsam"!

Lieber Rodney, Du hast auch Rechte, und die lassen sich aus dem Gesetz herauslesen.

Etwas mehr Selbstbewußtsein, junger Mann! :bud:

lieber Wanderer, etwas weniger Überheblichkeit würde Dir sicher auch gut Zugesiechte stehen.

Das was Du da aus dem Gesetz herauslesen willst, kann ich nicht finden.

Aber da gibt es einen einfachen Weg, Du kaufst Dir so ein Teil mit dem Wechsellauf und dann nennst Du hier „Roß und Reiter“.

Mal schauen, was dabei heraus kommt.

Geschrieben

klingt nach "vorauseilendem Gehorsam"!

Lieber Rodney, Du hast auch Rechte, und die lassen sich aus dem Gesetz herauslesen.

Etwas mehr Selbstbewußtsein, junger Mann! :bud:

Der Vorwurf des vorauseilenden Gehorsams prallt sowas von von mir ab, das glaubst Du gar nicht. Direkt hinter dem von Dir zitierten Teil meines Postings steht, dass ich die Entscheidung (wenn sie nicht in meinem Sinne ausfällt) gerichtlich prüfen lassen würde. Du kannst das natürlich gerne andersrum und ohne Rechtsschutz machen - in Deinen Augen mag das Mut zum zivielen Ungehorsam und cool sein, ich halte das für taktisch unklung (um nicht zu sagen für dumm).

Meine Rechte kenne ich ziemlich genau, und sei Dir gewiß, dass mit meinem Selbstbewußtsein alles absolut in Ordnung ist. Den jungen Mann, den ich ansonsten als Kompliment nehmen würde, empfinde ich in diesem Zusammenhang als dämlich und vollkommen unpassend. Spar Dir sowas bitte zukünftig.

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