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IGNORED

Behörde will Fotos von Tresoren


Herlu Les

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Geschrieben

Hallo zusammen,

meine Behörde möchte (mündlich Aufforderung bei Neueintrag), dass ich mittels Foto beweise, dass ich im Besitz der zur Waffenaufbewahrung nötigen Tresore bin. Diese habe ich wie meine WBK seit über 10 Jahren aber keine Rechnungen mehr dafür (deshalb die Fotos).

Eigentlich kein Problem, zumal ich jemand bin der Auseinandersetzungen aus dem Weg geht. Diese Behörde ist aber dafür bekannt das Sie gerne über die Stränge schlägt und es uns Bürgern nicht einfach macht. Deshalb wollte ich mal hören, ob das ein normaler Vorgang ist oder Behördenwillkür.

In meinen Anträgen hab ich immer die jeweilige Sicherheitsstufe der Schränke angegeben.

Gruss

Alex aus Berlin

Geschrieben

In diesem Fall würde ich es als legitim betrachten. Laut WaffG bist Du in der Beweispflicht (§ 36 Abs. 3 WaffG).

Gruß Gromit

(der im übrigen die Hoffnung hat, dass es jetzt nicht in "und was wenn man jetzt einen anderen Tresor photografiert" ausartet.... :rolleyes: )

Geschrieben

......

(der im übrigen die Hoffnung hat, dass es jetzt nicht in "und was wenn man jetzt einen anderen Tresor photografiert" ausartet.... :rolleyes: )

na ja, die Frage drängt sich doch eigentlich auf, oder? sdb72055.gif

duckundweg

:s75:

Geschrieben

hallo,

wollte meine behörde auch so,

sie haben schöne foto's der normschilder - :D - der behältnisse bekommen.

gruß VA

Kann mich vierauge nur anschließen...wollte mein Waffenamt auch bekam die Normschilder in 1a Qualität auf Fotopapier ...da haben die sich bestimmt gefreut :s82:

Geschrieben

Ich versteh den ganzen Terz nicht.

Die Aufbewahrungsrichtlinien sind schon lange bekannt.

OB nun SB Fischdose oder LEO 2 haben will, sein Wunsch sollte erfüllt werden.

Alles ist möglich, es dauert vielleicht 2-3-4 Tage, 2-3-4-Wochen, wir erfüllen fast alle Wünsche.

Geschrieben

... dass ich mittels Foto beweise, dass ich im Besitz der zur Waffenaufbewahrung nötigen Tresore bin...

Das ist schon eine interessante Aufgabe.

Reicht es Dich zusammen mit dem Tresor auf dem Photo zu sehen ?

Muss Deine Wohnung zusammen mit Dir und dem Tresor auf dem Photo zu sehen sein ?

Muss Deine Wohnung zusammen mit Dir und dem Tresor und dem Schlüssel auf dem Photo zu sehen sein ?

Wie belegst Du, dass es Deine Wohnung ist und nicht die nächste Frankoniafiliale ?

Geschrieben

Das ist schon eine interessante Aufgabe.

Reicht es Dich zusammen mit dem Tresor auf dem Photo zu sehen ?

Muss Deine Wohnung zusammen mit Dir und dem Tresor auf dem Photo zu sehen sein ?

Muss Deine Wohnung zusammen mit Dir und dem Tresor und dem Schlüssel auf dem Photo zu sehen sein ?

Wie belegst Du, dass es Deine Wohnung ist und nicht die nächste Frankoniafiliale ?

...naja betrügen kannst Du immer und der SB weiss das Du weisst das bei falschen Angaben im Sinne des Waffengesetzes

Deine Zuverlässigkeit den Bach runter geht und dann sind die Baby's alle weg. :D

Insofern ist von Seiner Seite schon davon auszugehen das die Fotos vom eigenen Tresor sind.

Gruss

Cooper

Geschrieben

...naja betrügen kannst Du immer und der SB weiss das Du weisst das bei falschen Angaben im Sinne des Waffengesetzes...

Dem stimme ich voll und ganz zu.

Nur was unterscheidet ein Photo eines Safes von der Aussage, dass ich einen habe ?

Die Unterstellung, dass ich nicht in der Lage bin einen Gegenstand als Tresor zu erkennen und darum bitte ein Photo des Gegenstandes zu senden würde mich frustrieren. :bud:

Geschrieben

So wie Ganymed sehe ich das auch. Den Aufwand für die Fotos incl. Material- und Entwicklungskosten halte ich im Standardfall für absolut übertrieben. :angry2:

Wenn der Antragsteller im Antrag angibt, wie er verwahren wird, ist doch alles in Butter. Tut er es nicht, sägt er am eigenen Ast. So einfach ist das. Im Grunde genommen reicht sogar ein Hinweis der Waffenbehörde auf § 36 WaffG und § 13 AWaffV. Dort kann man ja alles nachlesen.

Bei begründeten Zweifeln kann man anderes darüber denken, aber darum geht es in diesem Thread ja nicht...

Geschrieben

Schick die Fotos dahin, damit die Sache erledigt ist. Die Behörde könnte den Nachweis über bestimmte Eigenschaften verlangen. Insofern bist du mit den Fotos gut bedient.

Gruß Joe

Geschrieben

Ich halte den zu treibenden Aufwand für wesentlich weniger belastend, als den Behördenvertretern den Zugang zur Wohnung gewähren zu müssen.

Auch den von einigen Aushilfstricksern gemachten Versuch, Abendtermine zu machen halte ich für ins Leere gehend.

Die Behördenverteter machen das nämlich auch abends in ihrer Arbeitszeit und fehlen dann eben die zwei geleisteten Abendstunden irgendwann tagsüber.

Fotos einfach per E- Mail hin und Ruhe ist.

Geschrieben

Ich versteh die Diskussion nicht. Bei uns gab es vor geraumer Zeit eine Info an alle WBK-Inhaber, doch bitte mitzuteilen in welchen Waffenbehältnissen sie die Plempen aufbewahren. Akzeptiert wurde dabei von der Quittungskopie, über ne Kopie des entsprechenden Katalogblattes bis hin zum Foto alles und gut war.

Irgendwie hatte man mich damals übersehen, Mitte des Jahres fiel es dann auf, als ich beim SB zu tun hatte und er meine Waffenakte durchsah... freundliche Bitte "Könnten sie mal bitte...." schnell ein paar Bilder von den Typenschildern gemacht, per Mail rübergeschickt und fertig. Tat keinem whe, alle sind glücklich und ich bin "billig" meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen...

Geschrieben

Also ich verlange immer, dass der Tresor kurz zur Begutachtung persönlich vorbeigebracht wird. Wenn er schön sauber und gepflegt ist, bekommt er das SB-Gütesiegel A wie adrett, ansonsten eine schlechtere Einstufung bis hin zum Z (Zwiebelgeruch). Man kann den Tresor auch mehrfach vorlegen und seine Einstufung verbessern. :)

Geschrieben

...Man kann den Tresor auch mehrfach vorlegen und seine Einstufung verbessern. :)

Wenn ich meinen Tresor bei Dir auf den Schreibtisch ("vor-)lege" hast DU danach keinen Schreibtisch mehr.

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

IMI

Geschrieben

Also ich verlange immer, dass der Tresor kurz zur Begutachtung persönlich vorbeigebracht wird. Wenn er schön sauber und gepflegt ist, bekommt er das SB-Gütesiegel A wie adrett, ansonsten eine schlechtere Einstufung bis hin zum Z (Zwiebelgeruch). Man kann den Tresor auch mehrfach vorlegen und seine Einstufung verbessern. :)

Mein Schrank wäre sogar für Jehova gut genug!

Er verdient also das Prädikat "J" :tramp4:

Geschrieben

Nach dem Kauf des vierten Schreibtisches hatte ich dieses Problem auch erkannt. :wub:

Seitdem werden die Tresorabnahmen in der Kantine auf dem Boden abgewickelt.Dort ist viel Platz und es ist dann auch viel einfacher, die zumeist im Tresor mitgelieferten Leckereien fachgerecht zu verköstigen. :sdb79248:

Geschrieben

Mein SB hat mich vor geraumer Zeit angeschrieben, das ich bitte Rechnung oder Lieferschein bei ihm vorlegen möge. Habe beides kopiert und zu ihm gebracht. Solche Sachen werden fast immer von weiter oben angeordnet.

Meinem SB dafür ein paar Watsch'n zu geben würde mir im Traum nicht einfallen, er ist ein ganz netter.

Geschrieben

Kriegt der Tresor dann einen Stempel? Wie mß ich die Kopie des Tresors aufbewahren? Genügt einfaches Abheften...?

Fragen über Fragen....

Heinrich

Eigentlich alles halb so wild, denn hierfür gibt es ja die Zentrale Tresorvorlageverordnung zum ordnungsgemäßen Nachweis der sicheren Aufbewahrung inclusive der hierzu ergangenen in der Praxis sehr hilfreichen Anlagen 1-86 bezüglich Transportbestimmungen, Sicherung überladener Fahrzeuge, spritsparende Fahrweise mit Tresoren, Lastwechsel in Kurven am Beispiel des Smart, Tresoranmeldung an der Grenze, Tresore und niedrige Brücken, Bremsverhalten, Parkplatzsuche, Tresoretikette, Dekotipps, Pflegemittel und und und....

:icon14:

Geschrieben

Bisher wurde auf den §36(3) hingewisesn. Die Prüfungen durch die behörde beruhen aber imho auf dem §36(4)

Entspricht die bisherige Aufbewahrung von Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz ihrer Art nach der Erlaubnis bedarf, nicht den in diesem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 festgelegten Anforderungen, so hat der Besitzer bis zum 31. August 2003 die ergänzenden Vorkehrungen zur Gewährleistung einer diesen Anforderungen entsprechenden Aufbewahrung vorzunehmen. Dies ist gegenüber der zuständigen Behörde innerhalb der Frist des Satzes 1 anzuzeigen und nachzuweisen.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Sachbearbeiter gehalten sind, bei denen die weder die alte den Anforderungen genügende Aufbewahrung noch die geänderte jetzt den Anforderungen genügende Aufbewahrung geschildert haben, diese zu überprüfen. Wer nach inkrafttreten des neuen WaffG der Behörde Meldung gemacht hat (gabs da nicht sogar Vordrucke mit Mun- und Aufbewahrungsmeldung?) dürfte eigentlich nicht mehr angeschrieben werden.
Geschrieben

Nein. Melden mussten nur diejenigen, die nicht die erforderlichen Aufbewahrungsmöglichkeiten hatten. Eine pauschale Forderung von Nachweisen über die Aufbewahrung halte ich weder für zweckmäßig noch sachgerecht.

Geschrieben

In unserem Kreis gibt es keine pauschale Forderung nach einem Nachweis der Aufbewahrung. Bei Anträgen auf Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse wird die Bestätigung abverlangt, dass eine gesetzeskonforme Aufbewahrung erfolgt, und gut ist's. Ich denke, besondere Nachforderungen/Nachforschungen werden hier nur bei begründetem Verdacht - wie auch immer - angestellt.

Gruß,

karlyman

Archiviert

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