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IGNORED

Munitionsmengen im Hause


wohe

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Geschrieben

Hallo Schiesssportfreunde,

welche Vorschriften bzw. Gesetze gibt es, in denen man nachlesen kann

welche Munitionsmengen, z.B. Patronenmunition in der Wohnung aufbe-

wahrt werden dürfen ? Oder kann mir hier jemand direkt Auskunft geben ?

Ich weis jeder sollte dies im Rahmen der Sachkunde wissen,

aber im Moment bin ich da nicht auf dem laufenden.

Danke im voraus

Geschrieben

Hallo Schiesssportfreunde,

welche Vorschriften bzw. Gesetze gibt es, in denen man nachlesen kann

welche Munitionsmengen, z.B. Patronenmunition in der Wohnung aufbe-

wahrt werden dürfen ? ...

Was hast Du denn vor... :o ?

Oder denkst Du an ein mögliches Weihnachtsgeschenk?

IMI

Geschrieben

Was hast Du denn vor... :o ?

Oder denkst Du an ein mögliches Weihnachtsgeschenk?

IMI

Also für pyrotechnische Munition gibbets seit 1.9.2005 schon Lagerungsvorschriften, und da könnten Besitzer von Kaliber 4 schon ins stolpern geraten...und auch die Besitzer von pyrotechnischer Munition für Sylvester (Schreckschusswaffen). Die fallen nämlich seit dann unter die Aufbewahrungsvorschriften des Sprengstoffrechtes, da man erstmals diese Munitionssorten dem Sprengstoffrecht unterstellte. Ich möchte das hier wegen schnarchender Hunde nicht so breit treten. Aber nachlesen kann es dort (SprG neu) jeder selber (in Verbindung mit den bereits vorher ergangenen Lagervorschriften im Sprengstoffrecht)...

Aber wer viel fragt, bekommt auch vielleicht Besuch....äh, nicht vom Nikolaus...der ist soviel ich weiss rot gekleidet.

:D

GF

Muni

Geschrieben

Hi

Das würge uns noch fehlen, an unserem Glück eine Mu. Beschränkung. :contra:

Gruß Norbert

Geschrieben

Danke erstmal für die Informationen!!

Was ich vor habe ? Sicherlich schiesst ihr auch mehrere Kaliber,

Kurzwaffen, Langwaffen und da man ggf. wegen der Preise nicht

50 Schuss sondern auch mal 500-1000 Patronen kauft kommt u.U.

schon einiges zusammen. Zudem habe ich mal bei einem Händler

gesehen, dass er grössere Mengen Munition ausser Haus lagerte,

auch ist z.B. bei der Bundeswehr Langwaffenmunition ausserhalb

der Kaserne gelagert.

Geschrieben

Danke erstmal für die Informationen!!

Was ich vor habe ? Sicherlich schiesst ihr auch mehrere Kaliber,

Kurzwaffen, Langwaffen und da man ggf. wegen der Preise nicht

50 Schuss sondern auch mal 500-1000 Patronen kauft kommt u.U.

schon einiges zusammen.

Gibt es Munition in kleineren Gebinden als 1000 Stück? ;)

Wer kann noch schlafen, wenn die Menge den eisernen Bestand von 1000 unterschreitet? :confused:

Sicher, ich kenne die Kollegen auch, die im Jahr zwei 50-er Päckchen brauchen.

Und oft behaupten die dann auch, daß sie Sportschützen seien.

(Manche wollen dann auch gerne päckchenweise am 1000er-Preis teilhaben :contra: )

Also ich habe bisher auch von keiner Beschränkung gehört!

Wolli

Geschrieben

Hallo,

bekanntlich muss ja Muni mind. in einem Stahlschrank mit Schwenkriegelschloss aufbewahrt werden.

M.E. erfüllt (fast) jede Garage diese Auflage locker... :s82::pro:

Da bleiben kaum noch Wünsche hinsichtlich der Menge offen, oder?

(duckundwech)

Geschrieben

Eine Garage entspricht dann aber in etwa einem Schrank mit Schwenkriegelschloß, der außerhalb des Gebäudes steht... ;).

Aber nicht immer - unsere Garage ist im Haus.

Geschrieben

Aber nicht immer - unsere Garage ist im Haus.

Euere Garageneinfahrt ("Schranktür") befindet sich innerhalb des Hauses? Ist das nicht etwas unpraktisch, mit dem Auto immer erst durch das Wohnzimmer kurven zu müssen? :confused:

Geschrieben

Na und?

Wo ist da das Problem?

Die Garage ist dann ja sogar bewohnt!

Steht nirgends, dass das nicht geht, oder?

Man geht ja sogar noch freiwillig über die Mindestanforderungen hinaus, denn schließlich hat der "Schrank" dann ja sogar massive Betonwände.

OK, die "Tür" ist halt ein wenig größer, hat aber auch i.d.R. sogar zwei Schwenkriegelschlösser!

Man könnte sich evtl. auch einen Container in den Garten stellen... :wub:

Geschrieben

Im Fall der grosszügigen Munitionslagerung in der Garage sollte es dann auch keine Probleme wegen der Statik geben. Es sei denn unter der Garage ist noch ein Keller. Was muss eine Stahlbetondecke halten? 250 kg pro Quadratmeter? Dann wären dann etwa fünfzehn Pakete zu 1.000 Schuss 9x19 auf den m² zulässig. Es würden noch etwa 25 kg über bleiben, die werden allerdings für den Blechschrank benötigt. ;)

Geschrieben

Im Fall der grosszügigen Munitionslagerung in der Garage sollte es dann auch keine Probleme wegen der Statik geben. Es sei denn unter der Garage ist noch ein Keller. Was muss eine Stahlbetondecke halten? 250 kg pro Quadratmeter? Dann wären dann etwa fünfzehn Pakete zu 1.000 Schuss 9x19 auf den m² zulässig. Es würden noch etwa 25 kg über bleiben, die werden allerdings für den Blechschrank benötigt. ;)

Für welchen Blechschrank??? Die Garage ist doch der Behälter mit Schwenkriegelschloß, oder stellst Du in Deinen Tresor noch einen zweiten Tresor rein ?

Also, 15 Pakete pro qm a 1000 Schuß 9x19, die Garage ist ca. 2,5 m x 5m groß, ergibt (wo ist meine Geisteskrücke?) ca. 187 Tsd. Patronen. :gutidee:

Nette Vorstellung, übersteigt aber leicht mein Budget fürs Hobby. ;)

Andererseits, hat mal jemand die Paketgewichte von 44mag bei der Hand, vielleicht kriege ich ja damit die Garage voll. :s82:

mfg

Ralf

Geschrieben

Also, 15 Pakete pro qm a 1000 Schuß 9x19, die Garage ist ca. 2,5 m x 5m groß, ergibt (wo ist meine Geisteskrücke?) ca. 187 Tsd. Patronen. :gutidee:

Nette Vorstellung, übersteigt aber leicht mein Budget fürs Hobby. ;)

mfg

Ralf

Hallo,

Du musst ja nicht alles auf einmal und sofort kaufen, kannst ja bei jedem Einkauf so 1-2 Pakete extra mitbringen...

Auch gemischte Lagerung ist natürlich gut und übersichtlich möglich (ein Haufen 9Para, dann .308, etc.). :00000733:

Auch bekommt man beim Großeinkauf ja ganz andere Preise und ist relativ unabhängig, falls Fra...nia gerade mal wieder nix hat, weil dort der Nachschub stockt.

Auch das blöde Gesicht des Ordnungsamts-SB bei einer evtl. Nachschau wäre nett - obwohl man kann sich ja einen "Musterschrank" mit 1-2 Päckchen je Kaliber in die Wohnung stellen, sozusagen zum Vorzeigen! :rotfl2:

Geschrieben

Für welchen Blechschrank??? Die Garage ist doch der Behälter mit Schwenkriegelschloß

Wobei doch im WaffG ein Stahlschrank mit Schwenkriegelschloß erfordert ist. Geht also eh nur bei einer Blechgarage. <_<

Wobei... ich kenne einen Verein der hat eine Mauerniesche zugemauert und eine Feuerschutztür (diese alten aus Metall) eingesetzt. Dies Konzept wurde bei der letzten Scheißstandbegehung vom zuständigen Amt als Munitionsschrank zugelassen. :pro:

Geschrieben

Also das Männer im stehen Pinkeln können ist allgemein bekannt, aber das die andere Verrichtung zum Ausscheiden von Verdauungsendprodukten auch im Stehen erledigt werden ist mir neu...

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