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IGNORED

Waffenerwerb von privat, Eintrag WBK


Herr Luger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Seid gegrüsst WO'ler,

vor kurzem habe ich bei EGun einen Repetierer ersteigert, der auf neue gelbe WBK eingetragen wird (wenn er denn mal endlich da ist).

Die Frage die sich mir nun stellt: da es kein Kauf beim Händler ist, ist ja auch noch nichts in der WBK eingetragen. Glaubt die Behörde "einfach so", was man in das Formular über Erwerb einträgt oder wird die Vorlage der Waffe zum Abgleich verlangt? Wie siehts mit den Daten des Verkäufers aus?

Eigentlich sollte sie es ja glauben (bin ja geprüft und zuverlässig ^_^) aber man weiss ja nie... Erfahrungen?

Geschrieben

Keinen Kauf von privat ohne Waffenkaufvertrag und Kopie der WBK's. Beide Papiere müssen/sollten beide haben. Dann ist auch die Ein- und Austragung problemlos.

Edit: Meine WBK gebe ich nicht in private Hände und ist auch nicht nötig.

Geschrieben

Liebe SBine!

Wer lesen kann , ist klar im Vorteil :heuldoch:

Herr Luger hat ja nicht vor, selbst Eintragungen in der WBK vorzunehmen, sondern fragte lediglich, ob die Behörde auch glaubt, was er in sein "...Formular über Erwerb einträgt...".

IMI

Geschrieben

Hände weg von der WBK ! Eingetragen wird nur von der Waffenbehörde oder vom Händler. Sonst von niemand... <_<

Liebe SB, schau bitte nicht so böse, ich weiss das und habe auch nichts dergleichen vor. Die Frage lautet doch auch ganz anders. :wub:

Geschrieben

Liebe SB, schau bitte nicht so böse, ich weiss das und habe auch nichts dergleichen vor. Die Frage lautet doch auch ganz anders. :wub:

Tja, da hat unsere SBine ein glatte Themaverfehlung.

SETZEN. Sechs!

Und zur Strafe, SBine, musst Du einen ganzen Tag lang 2/6 Regelungen aus den WBKs Deiner Kunden streichen. :lol:

IMI

Geschrieben

Hallo Luger

füll einfach das Formblatt der Behörde über den Erwerb der Waffe aus. Der SB bekommt von der austragenden Behörde des Verkäufers sowieso eine Rückmeldung, und kann vergleichen.

Komm nicht auf die Idee, die Kanone zur Behörde mitzunehmen. Erstmal werden die nervös, wenn die Waffen sehen, zweitens können die dir ein unerlaubtes Führen oder einen Transport mit nicht vom Bedürfnis umfassten Zweck vorwerfen, wenn sie kleinlich sind.

Steven

Geschrieben

aehm, tja, was steht denn auf eigenes Eintragen in die WBK??

Nur so rein theoretisch natürlich...

§ 267 StGB bis 5 Jahre Freiheitsstrafe, theoretisch natürlich

Karl

Geschrieben

[...] Der SB bekommt von der austragenden Behörde des Verkäufers sowieso eine Rückmeldung, und kann vergleichen. Komm nicht auf die Idee, die Kanone zur Behörde mitzunehmen. [...] können die dir ein unerlaubtes Führen oder einen Transport mit nicht vom Bedürfnis umfassten Zweck vorwerfen, wenn sie kleinlich sind.

Steven

So in etwa hatte ich mir das auch gedacht. Ist das erste Mal für mich.

Geschrieben

Als Sammler trag ich fein selber ein, weil Händler immer mal Mist reinschreiben und ich das dann bei der Jahresmeldung wieder gradbüglen muß, is mir und meinem SB so viel lieber.

Für Gelb und Grün trägt das Amt ein, wenn man mal von privat kauf, man macht ja ne Meldung auf dem dafür vorgesehenen Formular.

Geschrieben

Folgendes ist zu erbringen; mehr nicht.

.... Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und ihr, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer Feuerwaffenpass erteilt worden ist, diese zur Berichtigung vorzulegen; dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1. In der Anzeige nach den Sätzen 1 und 2 sind anzugeben

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift des Erwerbers sowie Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung. Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben. Bei Überlassung an einen Erlaubnisinhaber nach § 21 Abs. 1 Satz 1 (Händler) sind in der Anzeige lediglich der Name der Firma und die Anschrift der Niederlassung anzugeben.

Quelle

Geschrieben

Keinen Kauf von privat ohne Waffenkaufvertrag und Kopie der WBK's. Beide Papiere müssen.

Hi

Ich habe bei keinen Waffen Erwerb einen Kaufvertrag beim LKA vorgelegt, warum auch.... das geht den LKA nichts an, wichtig sind doch nur das jeder eine Gültige WBK vorweisen kann. ;)

Gruß Norbert

Geschrieben
Keinen Kauf von privat ohne Waffenkaufvertrag und Kopie der WBK's. Beide Papiere müssen/sollten beide haben. Dann ist auch die Ein- und Austragung problemlos.

Ich denke ein Abgleich der Erwerbsberechtigung sollte ausreichen, also WBK des Käufers dann, wenn ein Voreintrag notwendig ist. Bei Verkauf von Jagdwaffen (Langwaffen) an einen Jäger ist der Jagdschein zu prüfen. Eine WBK muß der ja (noch) gar nicht unbedingt beantragt haben. Das kommt erst bei der Anzeige an die Behörde.

Geschrieben

Als Sammler trag ich fein selber ein, weil Händler immer mal Mist reinschreiben und ich das dann bei der Jahresmeldung wieder gradbüglen muß, is mir und meinem SB so viel lieber.

Für Gelb und Grün trägt das Amt ein, wenn man mal von privat kauf, man macht ja ne Meldung auf dem dafür vorgesehenen Formular.

dto.

Nach etlichen Falsch- und ganz-falschen Einträgen seitens Händlern und auch Ämtern laß ich da niemanden mehr ran außer an gelb und grün. Und selbst da frag ich (bei Kauf beim Händler), ob ich´s nicht selbst vor seinen Augen reinschreiben kann. Sicher ist sicher.

Geschrieben

dto.

Nach etlichen Falsch- und ganz-falschen Einträgen seitens Händlern und auch Ämtern laß ich da niemanden mehr ran außer an gelb und grün. Und selbst da frag ich (bei Kauf beim Händler), ob ich´s nicht selbst vor seinen Augen reinschreiben kann. Sicher ist sicher.

Also, dann oute ich mich mal aber ich habe es echt nicht besser gewusst. Habe zwei eintragungspflichtige Waffen bei egun in den letzten zwei oder drei Jahren gekauft und sowohl in die gelbe als auch in die grüne WBK eigenhändig die übermittelten Daten eingetragen.

Selbstverständlich habe ich auch das Formblatt ordentlich ausgefüllt und beigelegt. WBKs kamen innerhalb von zwei, drei Tagen wieder zurück und keiner hat was gesagt.

Ich hatte sogar im Telefongespräch gesagt, dass ich die Waffen ersteigert hätte und ob ich die WBK schicken sollte, worauf hin ich erst das Formblatt bekam und das dann ausgefüllt mit ausgefüllter WBK zurück geschickt habe.

Hätte ich das vorher gewusst, hätte selbstredent meine freundliche SBine das ausgefüllt. Meine Klaue ist nämlich völlig daneben.

Gruß

.357mag

Geschrieben
Lass Dir doch gleich einen Dienstsiegel schicken. Dann kannst Du Dir das lästige Hin- und Herschicken der WBK ersparen... :D

:00000733: Das scheint mir das vernünftigste zu sein - und wer stempelt bekommt auch die Gebühren! :gutidee:

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