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IGNORED

wer darf reh schiessen?


erftz

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Geschrieben

hi

ein freund und ich hatten die idee känguruhs zu züchten, also auf einer umzäunten wiese welche sich in privatbesitz befindet zu halten. (mehr eine idee als ein konkreter plan) :)

nun sollen die ja irgendwann mal verspeisst werden und müssten ja vorher erschossen werden.

ich nehme mal an das man dafür so eine art schiesserlaubnis braucht, aber muss das jetzt unbedingt ein jäger machen oder kann es auch ein anderer wbk inhaber mit einer passenden waffe machen?

das reh steht da nur drin damit das kein gespräch über känguruhs wird, welches tier ist ja egal

Geschrieben

Ein Jäger muß es nicht sein, ist ja auch keine Jagd, der Schütze muß sachkundig sein, je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen und eine behördliche Erlaubnis haben.

Karl

Geschrieben

also nur erlaubnis von der behörde und alles ist gut, sprich ich könnte das selber machen ohne einen jäger

bezahlen zu müssen. bekommt man die rellativ einfach?

Geschrieben

also nur erlaubnis von der behörde und alles ist gut, sprich ich könnte das selber machen ohne einen jäger

bezahlen zu müssen. bekommt man die rellativ einfach?

Die Frage ist ob DU auch sachkundig bist.

Wie schon gesagt wurde darf nur ein Wirbeltier töten, wer auch die dazu notwendige Kenntnis u. Fähigkeiten hat. Ein Jagdscheininhaber + Tierarzt mit der erweiterten Schießerlaubnis (notwendig da diese Art des Tötens nichts mit der Jagdausübung gemein hat) hat diese. Ein Sportschütze dagegen verfügt NICHT über die beiden erstgenannten Fähigkeiten.

Geschrieben

also nur erlaubnis von der behörde und alles ist gut, sprich ich könnte das selber machen ohne einen jäger

bezahlen zu müssen. bekommt man die rellativ einfach?

Hast Du eine Ausbildung als Metzger? Oder als Koch? Mit dem Töten des Tieres ist es ja nicht getan. Bertone hat ja auch schon richtig geschrieben, dass es um die Tötung eines Wirbeltieres geht. Die muss dann so erfolgen, dass das Tier nicht unnötig leidet. Du musst nachweisen, dass Du das kannst. Mal abgesehen von der behördlichen Erlaubnis ist das Töten und Aufbrechen eines Tieres nicht jedermanns Sache....

Geschrieben

<_< naja, dann ist das ja doch wieder komplizierter als es zuerst ausgesehen hat.

das tier vernünftig zu erschiessen ohne unnötiges leiden sollte kein problem sein aber ich wüsste keinen kurs mit dem man sowas nachweisen könnte und einfach auf mein wort hin würde ich wohl kaum eine genehmigung bekommen.

wie gesagt ist im moment auch keine konkrete sache aber man muss sich ja mal schlau machen.

das man dazu tierarzt sein muss kann ich mir aber kaum vorstellen und metzger erschiessen meines wissens nach die tiere nicht.

wer kennt sich noch mit sowas aus?

Geschrieben

das tier vernünftig zu erschiessen ohne unnötiges leiden sollte kein problem sein

Das denken viele! Stell dir das nicht so einfach vor. Manche Polizisten haben schon ein ganzes Magazin aus ihrer Dienstwaffe auf ein angefahrenes Reh abgefeuert und es war noch nicht tot. Du musst zumindest schon mal wissen welche Art von Waffe und welches Kaliber du mindestens für das jeweilige Tier verwenden musst.

Mal ganz davon abgesehen das jede Spezies ihre eigene Anatomie hat und du schon wissen solltest WOHIN GENAU du schießen musst. So einfach draufhalten, abdrücken ... PENG, Tier fällt um und ist tot, ist es nun auch wieder nicht. Außerdem solltest du mit der Bedienung der Waffe vertraut sein und vorher damit das schießen geübt haben (nicht am lebenden Objekt) und gut treffen.

wie gesagt ist im moment auch keine konkrete sache aber man muss sich ja mal schlau machen.

das man dazu tierarzt sein muss kann ich mir aber kaum vorstellen und metzger erschiessen meines wissens nach die tiere nicht.

wer kennt sich noch mit sowas aus?

Ein Tierarzt hat zumindest die nötige Fachkenntnis in Bezug auf die Anatomie der jeweiligen Tiere. Kaum ein Metzger verwendet heutzutage noch ein Bolzenschußgerät ... aber soweit ich weiss gehört der Umgang damit immer noch zur Ausbildung. Außerdem hat er die nötigen Kenntnisse zum Aufbrechen, Ausnehmen, Zerteilen und Verarbeiten und sollte sich auch noch mit dem Lebensmittelrecht auskennen. Du willst das das Fleisch ja bestimmt verkaufen, oder?

Ich würde an deiner Stelle einfach mal beim zuständigen Gewerbeamt anfragen, was für Auflagen bestehen wenn du so ein Gewerbe anmelden willst.

Geschrieben

das man dazu tierarzt sein muss kann ich mir aber kaum vorstellen und metzger erschiessen meines wissens nach die tiere nicht.

Rinderzüchter gehen auch nicht auf die Weide und erschießen ihre Tiere wenn sie Schlachtreif sind, oder wundern sich das Metzger das nicht so tun. :gaga:

Tja, irgendwie erscheint mir das ganze eh noch recht undurchdacht und vernab der üblichen Methoden der Fleischgewinnung. Zudem wirst Du wohl eh noch irgend eine Fleischbeschau brauchen...

Geschrieben

HI Erftz

Dein Problem hatte ich auch.

Ich hab ein Damwildgehege.

Ich hab einen Sachkundelehrgang als Sportschütze gemacht,einen Lehrgang übers halten und erlegen von Wild. Damit bin ich zum zuständigen Amt gegangen ,Schießerlaubnis beantragt,musste eine Haftpflichtvesicherung nachweisen,das Gehege wurde begutachtet,ob man da auch ohne Gefärdung der Öffentlichkeit schiessen kann.Das ganze läuft dann unter Hausschlachtung.

Grüsse Großkaliber

Geschrieben

Tja, irgendwie erscheint mir das ganze eh noch recht undurchdacht und vernab der üblichen Methoden der Fleischgewinnung. Zudem wirst Du wohl eh noch irgend eine Fleischbeschau brauchen...

Die Überlegung geht wohl eher in die Richtung "Hunting-Farm" :confused:

Gruss Spa

Geschrieben

Die Überlegung geht wohl eher in die Richtung "Hunting-Farm" :confused:

Auch dann muß er die erlegten Tiere aufbrechen und versorgen. Die Fleischbeschaupflicht besteht auch.

Wenn er das Ganze als Jagdgatter deklariert, dann fällt zwar die Schießerlaubnis weg aber er braucht einen Jagdschein. :rotfl2:

Geschrieben

Die Schießerlaubnis entfällt niemals in einem Gatter. Ein Gatter ist ein befriedeter Bezirk und unterliegt nicht dem Jagdrecht.

Auch ein Jäger benötigt für den Abschuss eine Behördliche Erlaubnis.

Geschrieben

Känguruh ? als ich das Jagdrecht das letzte mal in der Hand hatte, war das und auch der Emu noch nicht im Jagdrecht?

jagen ,schlachten, metzgern...alles das gleiche?

der eine will Gatter Känguruhs schießen ,der nächste auf der Viehweide seinen Schießstand aufmachen ...

Whats next?

Sportschütze erlegt Känguruh aus putativer Notwehr im Wildgatter ? Braucht er einen Waffenschein oder genügt das AOK Kärtlein ?

Anscheinend wird hier jede Rigo-stammtisch idee diskutiert.

War das nicht mal ein seriöses Forum?

B

Geschrieben

ich nehme mal an das man dafür so eine art schiesserlaubnis braucht, aber muss das jetzt unbedingt ein jäger machen oder kann es auch ein anderer wbk inhaber mit einer passenden waffe machen?

das reh steht da nur drin damit das kein gespräch über känguruhs wird, welches tier ist ja egal

Für einen derartigen Abschuß braucht auch ein Jäger eine Schießerlaubnis, da es sich nicht um Jagdausübung im Sinne des Jagdgesetzes handelt.

Gruß

Michael

Geschrieben

Das kann echt in Arbeit ausarten.

Nach §2 TierSchG wird angemessene Ernährung, Pflege sowie Bewegungsmöglichkeit und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere vorgeschrieben.

Ich würde erst einmal prüfen ob das schon mal jemand für diese Tierart festgestellt hat.

Falls nicht, viel Spaß.

Falls doch, beim Landratsamt nachfragen ob die ein Merkblatt für Gehegehaltung haben. Ist zumindest ein Anfang.

Google einfach mal nach TierSchG und TierSchlV.

Dort wirst Du finden, das die Tiere vor der Tötung zu betäuben sind und Du dafür eine Qualifikation brauchst.

Also nicht da mit Känguruschießstand...

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