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IGNORED

Pistolengriff an Pumpgun


Michalive

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe mir für Silvester eine Salut Pumpgun gekauft, ist eine Mossberg/Maverick Arms M88

-Der Lauf ist nicht geschlitzt, hat aber natürlich ein Blech im Lauf eingelötet sowie ein neues Patronenlager und einen Stahlstift eingeschweisst. Also Ausschuss komplett nach vorn.

-Das Röhrenmagazin ist voll funktionsfähig. Kaliber 12 Hülsen können geladen und auch zugeführt werden, scheitert dann natürlich am Patronenlager.

-Waffe hat BKA Stempel 145

Also noch eine alte Salut-Ausführung

Gemäß Waffenrecht heisst es

Anlage 2

(zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Waffenliste

Abschnitt 1 - Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

[...]

1.2.1

Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, sind;

[...]

Und hier ist meine Frage:

Eine Salut Pumpgun ist kein Repetierer mehr sondern ein Einzellader und die Pumpfunktion nur noch Deko. Das bedeutet das ich einen Pistolengriff an meine Salut Flinte montieren kann!

Ich habe darüber schon mit meinem Ordnungsamt gesprochen sowie mit dem BKA. Beide stimmen mir zwar telefonisch zu, schriftlich aber nur gegen offizielles Prüfverfahren = Feststellungsbescheid und das ist bekanntlich ein teurer Spass.

Was meint ihr?

Geschrieben

Verboten!

Begründung:

Es ist zwar auf Einzellader abgeändert, die "Pumpfunktion" besteht aber weiterhin, denn irgendwie musst du den Verschluß öffnen bzw. schließen

Und es heißt im Gesetztestext nicht, das die Vorderschaftsrepetierflinte mehrschüssig sein muß

Geschrieben

Verboten!

Begründung:

Es ist zwar auf Einzellader abgeändert, die "Pumpfunktion" besteht aber weiterhin, denn irgendwie musst du den Verschluß öffnen bzw. schließen

Und es heißt im Gesetztestext nicht, das die Vorderschaftsrepetierflinte mehrschüssig sein muß

Ein Repetierer ist aber per se eine Mehrschüssige Waffe

Geschrieben

Hier gibt es möglicherweise Auslegungsspielraum und man sollte die teuere schriftliche Vorabklärung wählen.

Eine nachträgliche strafrechtliche Klärung ist sicher viel viel teurer und bei den viele Erbsenzählern in Deutschland durchaus realistisch.

Kurz man sollte auf Rechtsicherheit achten und weiger auf private Meinungen.

Geschrieben

Hier gibt es möglicherweise Auslegungsspielraum und man sollte die teuere schriftliche Vorabklärung wählen.

Eine nachträgliche strafrechtliche Klärung ist sicher viel viel teurer und bei den viele Erbsenzählern in Deutschland durchaus realistisch.

Kurz man sollte auf Rechtsicherheit achten und weiger auf private Meinungen.

Naja... das BKA will für einen Feststellungsbescheid knapp 600 EUR! Das sprengt dann doch die Verhältnismässigkeit!

Geschrieben

Ist ja gut, falsch ausgedrückt

Die Waffe war vor dem Umbau mehrschüssig? richtig

Nach dem Umbau ist Sie bauartbedingt einschüssig? auch richtig

Wurde das Gestänge zum Repetieren ausgebaut? wahrscheinlich nicht.

Also läßt sich die Waffe repetieren, unabhängig ob Patronen zugefügt werden.

Und solange mir keiner, das Gegenteil beweisen kann, das man auf einen einschüssigen VR einen Pistolengriff montieren darf, bin ich der Meinung, es ist verboten!

Ihr kommt mit Peinlich, aber keiner bringt eine Begründung weshalb, meine Aussage falsch sein soll

Geschrieben

Also läßt sich die Waffe repetieren, unabhängig ob Patronen zugefügt werden.

Das ist der Denkfehler! Repetieren setzt voraus das

1. Eine Patrone zugeführt wird

2. Das Schloss gespannt wird

Bei der Salutflinte wird aber nur das Schloss gespannt

Die Repetierbüchse (von lat. repetere: wiederholen) ist ein Jagdgewehr für den Kugelschuss, bei dem mittels des Repetiersystems nach dem Schuss durch Zurück- und Wiedervorschieben des Verschlusses die abgeschossene Patrone ausgeworfen und eine neue Patrone aus dem Magazin geladen wird. Beim Repetiervorgang wird das Schloss gleich gespannt. Die Waffe ist damit sofort wieder schussbereit.

Geschrieben

Ein Zylinderverschlussrepetierer kann auch ganz normal durchrepetiert werden, wenn er auf Einzellader umgebaut ist. Bei den Ordonanz-Gewehren kann man sogar noch eine Patrone ins Magazin stecken, die dann in die Kammer repetiert wird. Relevant ist nur, das durch den Repetiermechanismus keine bzw. maximal eine Patrone zugeführt werden kann und dann von Hand nachgeladen werden muss. Daher dürfte die erwähnte ehemalige Repetierflinte auch ein Einzellader sein.

Geschrieben

Hallo,

ich habe mir für Silvester eine Salut Pumpgun gekauft, ist eine Mossberg/Maverick Arms M88

-

Zuerst mal wurscht was für ein Teil es ist.

Unter Schießen versteht man laut Def. Waffengesetz das Treiben ienes Geschosses osder von Gasen durch einen Lauf.

Also ist auch bei einem Salutteil die Schußwaffeneigenschaft gegeben.

Nun kommen wir zum Thema schießen ausserhalb genehmigter Schießstätten.

An Sylvester ballert zwar jeder nach Gutdünken mit irgendwelchen Teilen rum , aber eigentlich ist das nicht zulässig und wird von den Ordnungshütern nur toleriert. Wenn aber irgendwer zu Schaden kommt z.B. Knalltrauma, oder angesengte Mütze ists aus mit der Toleranz.

Ausserdem brauchts dann wenn das Teilchen spazieren geführt wird zu allem Überfluß noch eine ganz besondere Erlaubnis, weils halt immer noch eien Schußwaffe ist auch wenn frei erwerbbar ab 18.

Wie wärs denn statt dessen mit einer Packung Knallfrösche? :gutidee:

Geschrieben

Zuerst mal wurscht was für ein Teil es ist.

Unter Schießen versteht man laut Def. Waffengesetz das Treiben ienes Geschosses osder von Gasen durch einen Lauf.

Also ist auch bei einem Salutteil die Schußwaffeneigenschaft gegeben.

Nun kommen wir zum Thema schießen ausserhalb genehmigter Schießstätten.

An Sylvester ballert zwar jeder nach Gutdünken mit irgendwelchen Teilen rum , aber eigentlich ist das nicht zulässig und wird von den Ordnungshütern nur toleriert. Wenn aber irgendwer zu Schaden kommt z.B. Knalltrauma, oder angesengte Mütze ists aus mit der Toleranz.

Ausserdem brauchts dann wenn das Teilchen spazieren geführt wird zu allem Überfluß noch eine ganz besondere Erlaubnis, weils halt immer noch eien Schußwaffe ist auch wenn frei erwerbbar ab 18.

Wie wärs denn statt dessen mit einer Packung Knallfrösche? :gutidee:

Stell Dir vor, das weiß ich alles auch! Dafür hat man dann sein Grundstück auf dem man Silvester feiert

Geschrieben

"Repetieren" kommt von lat. "repetere" und bedeutet WIEDERHOLEN.

Es bezeichnet also nicht die Repetierbewegung sondern die Mehrschüssigkeit einer Waffe. Ein Einzellader ist KEIN Repetierer.

Geschrieben

Hm, ohne den teuren Feststellungsbescheid würde ich es auch nicht riskieren.

Meine persönliche Auffassung. Vorderschaftsrepetierflinten mit Pistolengriff sind solange verbotene Gegenstände, wie sie nicht unbrauchbar im Sinne des Waffengesetzes sind. Nach den oben geschilderten Ausführungen ist die Knarre nicht unbrauchbar und deshalb verboten !

(Just my two Euros) :)

Geschrieben

"Repetieren" kommt von lat. "repetere" und bedeutet WIEDERHOLEN.

Es bezeichnet also nicht die Repetierbewegung sondern die Mehrschüssigkeit einer Waffe. Ein Einzellader ist KEIN Repetierer.

2.4

Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.

Geschrieben

2.4

Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.

2.5

Einzelladerwaffen; dies sind Schusswaffen ohne Magazin

mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss

aus demselben Lauf von Hand geladen werden.

...

-Das Röhrenmagazin ist voll funktionsfähig. ...

ergo...

Geschrieben

Ich teile die Befürchtungen der Sachbearbeiterin.

Die Waffe war eine Mehrladewaffe und wurde umgebaut. Es stellt sich die ernsthafte Frage, ob sie durch den Umbau wirklich im rechtlichen Sinne ihre ursprüngliche Eigenschaft als Repetierwaffe verloren hat.

Das Risiko wäre mir deutlich zu hoch, zumal ich den Nutzen nicht erkennen kann.

Geschrieben

Hmmh,

meiner bescheidenen Meinung nach gilt das Verbot nicht für eine zur Salutwaffe umgebauten ehemaligen Vorderschaftrepetierflinte. Weil diese umgebaute Waffe eben nicht mehr eine Vorderschaftrepetierflinte ist.

Es ist eine Salutwaffe und somit etwas ganz anderes.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Das Röhrenmagazin ist "funktionsfähig", aber nicht für die Munition, die aus der Waffe verschossen wird. Ergo ist es an dieser Waffe NICHT mehr funktionsfähig.

Wenn man eine AK-Banane an ein Luftgewehr schraubt, dann wird es ja auch kein Sturmgewehr (mindestens 5 minderjährige Mitleser sind jetzt bitter enttäuscht).

Mal noch ne andere Fraga, da es hier nur darum geht, ob "Repetierwaffe" oder nicht:

Ist es eine Flinte? :unsure: Eigentlich ja nicht mehr.

Geschrieben

Ist es eine Flinte? :unsure: Eigentlich ja nicht mehr.

Aber eine Waffe mit glattem Lauf, auf der sicheren Seite wäre man aber mit einem gezogenem abgeänderten Schrotlauf.

Karl

Geschrieben

Aber eine Waffe mit glattem Lauf, auf der sicheren Seite wäre man aber mit einem gezogenem abgeänderten Schrotlauf.

Karl

Er ist zwar nicht gezogen, aber glatt ist er nicht mehr, denn es wurde ein Blech eingelötet.

Aber hier mal was aus dem WaffG:

Fassung vom 11. Oktober 2002

WaffG 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

------------------------------------------------------------------------

< Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3999 - 4002 >

Abschnitt 1:

Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

(...)

Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, sind;

So weit, so gut. Der Umgang mit diesen Waffen ist also erstmal verboten. Doch weiter unten heisst es:

Unterabschnitt 2:

Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

(...)

1.5

veränderte Langwaffen, die für Zier- oder Sammlerzwecke, zu Theateraufführungen, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind, wenn sie die nachstehenden Anforderungen erfüllen:

- das Patronenlager muss dauerhaft so verändert sein, dass keine Patronen-

    oder pyrotechnische Munition geladen werden kann,

- der Lauf muss in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel mindestens

    sechs kalibergroße, nach vorn gerichtete unverdeckte Bohrungen oder andere

    gleichwertige Laufveränderungen aufweisen und vor diesen in Richtung der

    Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft

    verschlossen sein,

- der Lauf muss mit dem Gehäuse fest verbunden sein, sofern es sich um

    Waffen handelt, bei denen der Lauf ohne Anwendung von Werkzeugen

    ausgetauscht werden kann, und

die Änderungen müssen so vorgenommen sein, dass sie nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen rückgängig gemacht und die Gegenstände nicht so geändert werden können, dass aus ihnen Geschosse, Patronen- oder pyrotechnische Munition verschossen werden können;

Salutlangwaffen (ob mit Pistolengriff oder nicht) sind also als erlaubnisfrei definiert, und das hebt ein "Verbot des Umgangs" auf.

DER HAKEN bei der Sache ist, dass die Flinte wohl nach ALTEM Recht abgeändert wurde. Ist sie denn dann noch erlaubnisfrei im Umgang?

Wenn ja, dann ist es egal, ob mit Schaft oder Pistolengriff.

Geschrieben

Salutlangwaffen (ob mit Pistolengriff oder nicht) sind also als erlaubnisfrei definiert, und das hebt ein "Verbot des Umgangs" auf.

... so würde ich das auch sehen...

Gruß Gromit

Geschrieben
veränderte Langwaffen, die für Zier- oder Sammlerzwecke, zu Theateraufführungen, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind, wenn sie die nachstehenden Anforderungen erfüllen:

- das Patronenlager muss dauerhaft so verändert sein, dass keine Patronen-

oder pyrotechnische Munition geladen werden kann,

Wie nennt man die Munition, welche aus Salutwaffen verschossen wird?

@Wahrsager

Durch Deinen Post, fülle ich mich schon wieder in meiner Meinung bestärkt, das der Pistolengriff an der Salutwaffe verbote ist :)

Geschrieben

Wie nennt man die Munition, welche aus Salutwaffen verschossen wird?

...

kartuschenmunition

Geschrieben

@Wahrsager

Durch Deinen Post, fülle ich mich schon wieder in meiner Meinung bestärkt, das der Pistolengriff an der Salutwaffe verbote ist :)

Patronen = mit Geschoss

Pyrotechnische Muni = Signalmuni etc.

Kartuschenmuni = Munition ohne Geschoss, sogenannte "Platzpatronen"

Also... wir haben jetzt festgestellt, dass es kein Repetierer mehr ist, vielleicht auch keine Flinte, dass der Umgang damit erlaubnisfrei ist...

Wenn Du trotzdem bei Deiner Meinung bleiben willst... bitteschön, aber die Begründung möchte ich gerne horen :D

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