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IGNORED

Waffenerwerb ohne WBK?


TCX2000

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich wollte mal wissen ob es möglich ist eine (Kurz)waffe ohne WBK zu erwerben.

Das Problem ist folgendes. Ich bin seit gut einem halben Jahr Mitglied in einem Schützenverein. Da ich noch keine WBK habe schiesse ich mit Vereinswaffen. Was bei den Langwaffen auch völlig ok ist, die sind in ausreichender Menge und in brauchbarem Zustand vorhanden. Ausreichend deshalb wir haben mehrere "WBK-lose" und einige der alten Herren haben auch nicht immer Lust ihre eigenen Eisen von zu Hause mitzuschleppen. Aber mit Kurzwaffen siehts ganz schlecht aus. Wir haben nur zwei, und davon ist nur eine wirklich brauchbar. :peinlich:

Meine Überlegung war nun.

Kann ich mir nicht eine Waffe beim Händler kaufen? Er muss sie mir ja nicht aushändigen, darf er ja auch nicht. Die Waffe kommt zum Verein in den Tresor und wenn Training ist kann ich damit schiessen. Geht sowas rechtlich?

TCX2000

Geschrieben

Nein, das geht nicht. Der Waffennhändler müsste die Waffe immer zum Schießstand bringen, damit du damit schießen kannst und danach auch wieder mitnehmen. Auch der Verein braucht eine WBK und für eine Kurzwaffe natürlich auch ein Bedürfnis vom Verband um den notwendigen Voreintrag zu bekomen. Das läuft für den Verein ganz analog wie für einem normalen Sportschützen.

Geschrieben

Der Verein könnte die Waffe erst mal als Vereinswaffe erwerben, sie Dir exklusiv überlassen und dann wenn du eine WBK bekommst übertragen, Nachteil zweimal die Spesen für die WBK oder es findet sich ein Vereinsmitglied der die Waffe auf die eigene WBK eintragen lässt.

Karl

Geschrieben

Der Verein könnte die Waffe erst mal als Vereinswaffe erwerben, sie Dir exklusiv überlassen und dann wenn du eine WBK bekommst übertragen,...

Karl

Ist hier jemand im Forum der das schonmal so gemacht hat?

... oder es findet sich ein Vereinsmitglied der die Waffe auf die eigene WBK eintragen lässt.

...

Das dürfte schwirig werden denke ich. Bleibt wohl nur der Weg als Vereinswaffe.

Nehmen wir mal an der Verein spielt mit. Wie ist nun der genaue Ablauf?

Der Verein kauft die Waffe. (Zwischenfrage: Wie ist das mit dem Bedürfnis bei Vereinswaffe?). Ich gebe dem Verein die Kohle dafür und habe dann die "Exklusivrechte" an dem Eisen? Das Ganze natürlich in schriftlicher Form festgehalten, oder? Und wenn ich endlich meine eigene WBK habe dann wird die Waffe übertragen. Brauche ich dann überhaupt einen Voreintrag oder wird die Waffe gleich eingetragen?

TCX2000

Geschrieben

Wenn Dein Verein mitspielt braucht er auch ein Bedürfnis vom Verband und erst dann kann die Waffe in die Vereins-WBK eingetragen werden.

Wenn Du dann irgendwann die Waffe erwerben willst brauchst Du ebenfalls ein Bedürfnis und das gleiche Spiel geht von vorne los...

Kostet halt doppelte Gebühren beim Amt (Bedürfnis Verein, Eintrag in die WBK, anschließend neues Bedürfnis für Dich, austragen aus der Vereins-WBK und Eintrag in Deine WBK)

Gruß Leusel

Geschrieben

Ist hier jemand im Forum der das schonmal so gemacht hat?

Nehmen wir mal an der Verein spielt mit. Wie ist nun der genaue Ablauf?

So etwas ist bei uns der "Normalfall", obwohl (mangels Nachwuchs und neuer Mitglieder) das sehr selten geworden ist.

Der Ablauf ist einfach und bedingt einen freundlichen 1. Vorsitzenden. Du "spendest" eine gewisse Summe, die "zufällig" genau dem Preis Deiner Wunschwaffe entspricht und auch noch die Gebühren für die WBK-Eintragungen enthält. Wenn der Voreintrag da ist, gehst Du mit dem 1. einkaufen und gibst einen aus.

Die Waffe kommt entweder in den Vereinseigenen Tresor oder zum Inhaber der WBK, was meist der Vorsitzende ist.

Du selbst darfst die Waffe allerdings nicht mit nach Hause nehmen. Die Beantragung und den Ablauf mit der Behörde, erledigt dann der 1. Vorsitzende für dich.

Zweite Möglichkeit ist die Hilfe eines Vereinskameraden in Anspruch zu nehmen. Wenn dieser so nett ist und Dir eine Spalte in der WBK leiht, kann das Prozedere auch über ihn laufen, aber auch hier gilt, das nur der WBK-Inhaber die Waffe aufbewahren darf.

Gruß Markus

Geschrieben

So hatten wir das auch mal gemacht, als ich noch keine 18 war und eine eigene Waffe (KK-Gewehr) für Wettkämpfe gebraucht hatte, hat ein Mannschaftskollege dieses auf seine WBK genommen, da wir in der selben Mannschaft geschossen haben, war es kein Problem, wenn ich geschossen hab, war er auch immer da und hat geschossen .

Als ich 18 war und ne eigenen WBK bekam wurde die Waffe einfach bei mir eingetragen, hat halt 2 mal Gebühr gekostet, war aber ne ganz gute Lösung.

Geschrieben

@Sonet und Leusel: der Verein benötigt keine Bedürfnisbescheinigung vom Verband ! Das Bedürfnis wird in diesen Fällen allgemein über § 8 WaffG glaubhaft gemacht.

Ansonsten gilt, wie es schon Mausebaer gepostet hat. Mit Vereins-WBK kannst Du die Waffe auf dem Schießstand benutzen. Ein späterer Umtrag ist problemlos möglich, wenn man diese Option mit dem Vorstand/Schießwart von Anfang an offen hält.

Geschrieben

@Sonet und Leusel: der Verein benötigt keine Bedürfnisbescheinigung vom Verband ! Das Bedürfnis wird in diesen Fällen allgemein über § 8 WaffG glaubhaft gemacht.

....

Äähmm... SB, bist Du da sicher? Hier in Bayern (kann nur für das "Land der Seligen" sprechen, sorry) und somit beim BSSB benötigt der Verein sehr wohl eine Bedürfnisbescheinigung vom Dachverband - ist zwar etwas leichter zu bekommen als die individuelle, aber Aufwand ist's trotzdem. Unter anderem hat mir unser Verband da ganz tolle Berechnungsformeln mitgeteilt: "Regelbedürfnis" für den Verein = 2/3 der Anzahl der Schießbahnen... ich staune immer wieder, welche Kreativität manche Leute diesbezüglich entwickeln...

(Aus diesem Grund machen wir das oben beschriebene Verfahren des "Waffen-Zwischenparkens" auch nur sehr ungern in unserer Vereins-WBK - unterm Strich viel Kosten und Aufwand, für den einem i.d.R. niemand dankt.)

Greetinx,

R.L.B.

Geschrieben

@Sonet und Leusel: der Verein benötigt keine Bedürfnisbescheinigung vom Verband ! Das Bedürfnis wird in diesen Fällen allgemein über § 8 WaffG glaubhaft gemacht.

...

Hallo Sachbearbeiterin,

das war mir auch neu. Ich habe meine Vereinswaffe (Lang) auf (Neu-) gelbe (Vereins-) WBK natürlich über den Verband laufen lassen (wg. §14, 4).

Nun die Kurzwaffe über den gleichen Weg, was über den BDS auch problemlos ging. Nach Deinen Ausführungen hätte das wohl nicht sein müssen. Wieder was gelernt oder sehen das nicht alle Behörden so?

Gruß

Klaus

Geschrieben

Warum dem Verein das Geld geben, sogar "spenden"?

War da nicht was mit Eigentum und Besitz?

Also selber beim Händler kaufen und dem Verein unter eigener Exklusivnutzung überlassen.

Oder nicht?

Geschrieben

Warum dem Verein das Geld geben, sogar "spenden"?

War da nicht was mit Eigentum und Besitz?

Also selber beim Händler kaufen und dem Verein unter eigener Exklusivnutzung überlassen.

Oder nicht?

Hm,

Spenden sind bei gemeinnützigen Vereinen beim Spender einkommensteuersparend... Je nach persönlicher Steuerlast bis zu > 40% der Spende... Überlegenswert ob die dann (bei exklusiver Nutzung) wirklich unbedingt auf der eigenen WBK stehen muss...

Aber eintragen muss die Waffe jemand. Entweder der Verein oder ein Schützenkollege...

Gruß

Klaus

Geschrieben

Aber nicht, wenn es eine Gegenleistung dafür gibt.

:) Richtig, deshalb sollte, wie Hermes schrieb, auch die Summe nicht unbedingt dem Kaufpreis entsprechen...

Und immer auf die Vorschriften achten und kreativ damit umgehen...

Gruß

Klaus

Geschrieben

:) Richtig, deshalb sollte, wie Hermes schrieb, auch die Summe nicht unbedingt dem Kaufpreis entsprechen...

Und immer auf die Vorschriften achten und kreativ damit umgehen...

Gruß

Klaus

und wenn's schiefgeht spart man sich das umtragen :unsure:

Geschrieben

Kreativität in Ehren... das was hier angedeutet wird/wurde ist Betrug und gehört wohl kaum in ein öffentliches Forum.

Hm, das halte ich für starken Tobak. Welche Vereine können denn ohne Spenden oder Zuschüsse Ihre Sportgeräte finanzieren. Dafür gibt es doch diese Möglichkeiten die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Ich sehe, bei Beachtung der Vorschriften (!) wie oben erwähnt keine strafbaren Handlungen...

Und sind eventuelle mündliche Absprachen zwischen dem Vorsitzenden und dem Vereinsmitglied "Gegenleistungen"...

Gruß

Klaus

Geschrieben

Und sind eventuelle mündliche Absprachen zwischen dem Vorsitzenden und dem Vereinsmitglied "Gegenleistungen"...

JA

Steuerhinterziehung kann die Zuverlässigkeit kosten, aber jeder wie er mag... :gaga: Nur die öffentliche Aufforderung dazu brauchen wir hier nicht. <_<

Geschrieben

Spenden sind bei gemeinnützigen Vereinen beim Spender einkommensteuersparend... Je nach persönlicher Steuerlast bis zu > 40% der Spende... Überlegenswert ob die dann (bei exklusiver Nutzung) wirklich unbedingt auf der eigenen WBK stehen muss...

könnte ich natürlich falsch verstanden haben...

Man spendet also einen bestimmten Geldbetrag und bekommt dafür eine Spendenquittung. Diese wird von der Steuer abgesetzt. Der Verein kauft für die gespendete Summe (nicht irgendeine; sondern die Wunschwaffe des "Spenders") eine Waffe, die er dem Spender exklusiv (also NICHT (all-) gemeinnützig) zur Verfügung stellt; richtig?

...ohne Worte...

Geschrieben

Warum kann er nicht beim Händler "kaufen", und der Händler bringt dann die Waffe zum Stand, bzw. überlässt sie dem Verein zur sicheren Verwahrung??

Was genau (§§§) würde dieses Vorgehen, vorausgesetzt der Händler spielt mit, verbieten?

Wenn der Händler eine Waffe zum "testen" rausgibt, ist es ja an sich das selbe?

Und durch die Überlassung zur sicheren Verwahrung an den Verein ( bzw. den Inhaber der vereins-WBK) müssten doch den rechtlichenn Anforderungen des WaffG ausreichend Genüge getan sein,oder?

Geschrieben

...ohne Worte...

Genau da ist der Haken. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn jemand seinem Verein per Spende eine neue Waffe finanziert; diese Spende wird er absetzen können. Wenn dann aber eine Vereinbarung bekannt wird, die einer einzelnen Person (und nicht z.B. allgemein "den Jungschützen") die Nutzung einräumt, wird es hakelig. Man könnte noch argumentieren, daß der Verein die Waffe als Wettkampfwaffe nur einem einzelnen besonders förderungswürdigen Schützen zur Verfügung stellt, aber wenn das ausgerechnet auch noch der Spender ist, naja...

Ein anderes Problem entsteht übrigens bei Rück-Übertragung der Waffe: Eigentlich müßte man die Waffe dem Verein, da sie ihm ja gehört, zum Restwert abkaufen. So etwas wird auch gerne durch das Finanzamt geprüft.

Von daher könnte die Lösung wirklich in Trennung von Eigentum und Besitz liegen.

Geschrieben

Der Händler hat das Problem, dass die Kanone in seinem Handelsbuch steht und er:

(...) hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

Ohne eine Eintragung in (irgendeine) WBK geht es also eigentlich nicht.... da der Begriff "überlassen" klar im WaffG definiert ist, gilt dies also auch für eine "Waffenleihe" zum testen....

Gruß Gromit

Archiviert

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