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IGNORED

Ärger mit den Feldjägern


AWO425

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Warum latschen da über noch Feldjäger rum, wenn das Gelände nicht mehr militärisch genutzt wird ? :confused: Die Schießstätte wurde ja wohl genehmigt und im baurechtlichen Teil wird meines Wissens auch bei einer Nutzungsänderung die Anfahrbarkeit/Parkplatzsituation etc. berücksichtigt. Hierbei musste die BW im Genehmigungsverfahren eigentlich angehört worden sein. Sollte dies peinlicherweise vergessen worden oder nicht berücksichtigt worden sein, könnte es in der Tat schwierig werden...

Stutzig macht mich aber auch, dass die Militär-Schilder noch aufgestellt sind. Vielleicht ja umgekehrt ein Verstoß ? :)

Geschrieben

Klasse, dass dieser Tröt nach wie vor von möglicherweise, dann, evtl. , sollte pp. durchzogen wird.

So geht zumindest der Stoff nicht aus. :gutidee:

Weil Du genauso weiter spekulierst.

Denn das

.... der Weg selbst aber wohl mit einer Grunddienstbarkeit belastet zugunsten des Schützengrundstücks aus dem Bereich wohl ausgenommen ist.

Du warst doch gegen weiteres spekulieren.

ist halt nun mal so dass zumindest seit dem Krieg hier anständige Verfahren gelaufen sind und auch Unterlagen vorhanden sind.

Nur in Fällen Vorher ist immer alles verbrannt ;)

Wie das Schützenhaus INS Sperrgebiet kam wenn der Weg nicht ausgenommen/belastet ist kannst Du ja auch nicht erklären (zumindest nicht mit Aufsätzen über Sperrgebiete. Deine Aufsätze behandeln ja nur den Fall wo personen in freier Flur im Sperrgebiet angetroffen werden.)

Geschrieben

Du liest aber schon worauf Du antwortest, ja?

Im übrigen hast Du mich falsch zitiert. Entstellt etwas den Sinn. War das Absicht? ;)

Also, wo hab ich spekuliert? :bb1:

Ach so, warum nun ICH erklären soll, wie das Schützenhaus da hin gekommen ist, wirst Du sicher auch noch erläutern.

Oder soll ich zum spekulieren angeregt werden :00000733: ?

Geschrieben

Klasse, dass dieser Tröt nach wie vor von möglicherweise, dann, evtl. , sollte pp. durchzogen wird....

vielleicht... hatte AWO nur das falsche auto. B)

" scharpings töchter " haben seinerzeit vorgemacht, wie´s geht.

Geschrieben

Ach so, warum nun ICH erklären soll, wie das Schützenhaus da hin gekommen ist, wirst Du sicher auch noch erläutern.

Ne, tu ich nicht.

Tatsache ist dass es da steht und dass es irgendwann genehmigt worden ist.

Und ich halte es dann mit SB (weil wir es so gelernt haben) dass "man" kein analoges Recht sucht (Dein Wehrrechtsaufsatz) wenn es SPEZIALrecht gibt.

Und das ist dann entweder wie bei uns in Bayern das Strassen- und Wegerecht und/oder (in anderen Bundesländern) auch das Baurecht.

Dein Aufsatz ist eine Anweisung/Ausarbeitung über Kontrollbefugnisse ( WENN welche bestehen) und hat nix damit zu tun OB welche (immer noch Kontrollbefugnisse) bestehen.

Ich hab z.b. selber einen Privatweg der nur zu meiner Garage führt. Grunddienstbarkeiten bestehen für die Gemeinde dass sie ihren Kanal (der drunter liegt) sauber machen dürfen und für die Telekom (damals Post) weil das Telefonkabel drunter liegt.

Nun interessiert Aufsatz über Polizeikontrollen ÜBERHAUPT NICHT wenn sie dies vor meiner Garage stehend tun wollen.

Weisst jetzt was ich meine?

Geschrieben

Ah, Du willst mir "lex specialis derogat legi generali" näher bringen.

Gern doch.

Ansonsten würde ich den "Aufsatz" und insbeondere noch einmal das UZwGBw aufmerksam lesen.

Es dient sicher der Rechtsfindung.

Geschrieben

Ah, Du willst mir "lex specialis derogat legi generali" näher bringen.

Gern doch.

Ansonsten würde ich den "Aufsatz" und insbeondere noch einmal das UZwGBw aufmerksam lesen.

Es dient sicher der Rechtsfindung.

wenn wir schon im ersten semester anfangen:

da mihi facta, dabo tibi ius.

also warten wir doch mal ab, was AWO noch an tatsachen bringt.

Geschrieben

si vis pacem para bellum!

ich finde zu dem ganzen thema:

die landjäger oder auch schülerlotsen machen auch nur ihren dienst. :rolleyes: .

das sind auch nur menschen - und mit denen kann man auch reden. macht sie doch einfach das nächste mal auf die situaton aufmerksam, so wie es vorher schon geschrieben wurde.

dann laßt ihr euch name dienstgrad einheit und name des derzeitigen vorgesetzten geben.

wichtig ist dabei, ganz ruhig und gelassen zu bleiben und ihren anordnungen folge zu leisten. auch alles schriftlich geben lassen - evtl die untersagung der durchfahrt zu eurem schützenhaus.

nur so habt ihr was in der hand womit ihr dann auch dementsprechend vorgehen könnt.

spätestens wenn man fragt, "kann ich das bitte schriftlich von ihnen haben, mit name dienstgrad unterschrift?" werden sie sich überlegen was sie tun.

gruß .308

Geschrieben

Jungens, das ist nicht wie bei der Polizei!

Der Alte wird nach unten fragen, wer im den "blöden" Anruf eines Zivilisten eingebracht hat und warum!

Da bleibt, je nach dem kein Auge trocken!

Die Bundeswehr spielt intern noch mit etwas anderen Spielregeln

als eine "normale" Behörde, in der keiner keinen wehtuen will!!!

Und so ein Anruf macht weit weniger Mühen als andere Vorgehensweisen!

So ein Anruf hat schon Wirkung

:bud:Hörst du hier

Geschrieben

So Männers, hab mal Rücksprache mir meine SB gehalten, dem ist der Fall schon bekannt, und es existiert ein Wegerecht, anders wäre auch keine Baugenehmigung zu bekommen gewesen.

Es wurden auch schon wiederrechtlich Leute abkassiert, das dürfte noch lustig werden.

Demnach sind es doch Nasenbären und ich darf mich schon auf das demnächst erfolgende Stuffzefalten freuen, natürlich schön formell, mit schriftlich Name Dienstgrad+Rückennummer.

Nächster Schritt ist dann ja wohl mal den Standortältesten auf diese Umstände hinzuweisen.

MfG

AWO425

Geschrieben
Es wurden auch schon wiederrechtlich Leute abkassiert, das dürfte noch lustig werden.

Demnach sind es doch Nasenbären

....da drängts sich ja der Verdacht der Wegelagerei auf :rolleyes: . Hatten sie womöglich Waffen dabei ? Dann wäre das ja bewaffneter Straßenraub :o . AU WEIA - DAS müssen ja zwei ganz schlimme Burschen gewesen sein - die müßten zur Strafe mal den Kugelfang mit dem Sandeimerchen leeren und das Blei von Hand auslesen.Dann wären sie beschäftigt und würden nicht auf solche Gedanken kommen :rotfl2::rotfl2::rotfl2: ................................

Geschrieben

Die Schilder in dem "Militärgebiet" haben die graffitis schon in Besitz genommen...

weil nasenbären nachts schlafen müssen

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Geschrieben

Was wir immer schon sagten. :cool3:

also nix mit 114 owig

nächste frage wäre dann, ob mil. sicherheitsbereich oder nur mil. bereich.

was sagen denn die entspr. warntafeln ?

falls es sich nicht um einen mil. sicherheitsbereich handelt, wird die luft für die herren feldjäger aber sehr dünn. personenkontrollen / zwangsweises anhalten sind dann nicht zulässig.

:bud:

Geschrieben

nächste frage wäre dann, ob mil. sicherheitsbereich oder nur mil. bereich.

was sagen denn die entspr. warntafeln ?

Fragen wir mal AWO.

Nach meiner Auffassung spielt das aber keine Rolle. Wie ich oben versucht habe zu erklären ist die Strasse da durch Grunddienstbarkeit ausgenommen, selbst kein Sicherheitsbereich; egal welcher. Die Strasse FÜHRT nur durch denselben zu einem Privatgrundstück dass selbstverständlich ebenfalls kein Sicherheitsbereich ist.

Auf gut Deutsch heisst das Du darfst nicht neben die Strasse zum Pinkeln oder in den Wald zum Pilze suchen gehen. DANN wärst Du in einem Sicherheitsbereich und die oben zitierten Aufsätze würden das Thema treffen.

Die Strasse als "dienendes Grundstück" (heisst halt nun mal so) hat m.E. den Status als Sichheitsbereich eh verloren (für den Zweck der Grunddienstbarkeit).

Wenn ich bei meinem Beispiel mit MEINEM Privatweg bleibe ist es so dass ich also gegenüber JEDERMANN auf mein Grundstücksrecht pochen kann; nicht jedoch gegenüber Abwasserzweckverband und Telekom.

In AWO´s Fall kommt dann der Begriff "Anlieger" in´sSpiel der jedoch weit gefasst ist und auch "Besucher" des Schützenheims umfasst. Auch die dürfen also die Strasse befahren wenn sie sie nicht verlassen.

Geschrieben

Auf gut Deutsch heisst das Du darfst nicht neben die Strasse zum Pinkeln oder in den Wald zum Pilze suchen gehen. DANN wärst Du in einem Sicherheitsbereich und die oben zitierten Aufsätze würden das Thema treffen.

Zur Straße gehört juristisch auch ein (Böschungs-)Streifen rechts und links, der von Fußgängern, Pannenhabenden und Pinkelnden genutzt werden kann :D

Geschrieben

von Pannenhabenden Pinkelnden zum überholen genutzt werden kann

oder so ? :17:

Geschrieben

Was da wohl die Feldjäger zu sagen würden? :P

Darf man als Feldjäger eigentlich ein größeres als ein 2-Schuß-Magazin benutzen? Oder muß man sich da auf die Fangschußwaffe verlassen?

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