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IGNORED

9mm / .357SIG - Welches Kaliber als Voreintrag?


raumpatrouille

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Allerseits!

Ich möchte mir demnächst eine Sig-Sauer P226 kaufen.

Zuerst im Kaliber 9mm.

Später dann ein .357SIG Wechselsystem.

Gehe ich recht in der Annahme, daß ich hierfür keinen weiteren

Voreintrag brauche, weil gleiches Kaliber?

Danke für die Hilfe.

Geschrieben

357sig ist gößer nicht gleich oder kleiner :contra: da brauchst du einen Voreintrag

Mario hat recht 357 ´gilt als grösser, obwohl ich damals von einem anderen Schützen gehört habe, daß er eine 38 Super Auto auf einen 9mm Voreintrag als WS hätte eintragen können.

Lieber zunächst eine 357 SiG kaufen und dann das WS. Können überhaupt WS von SiG Sauer erworben werden? Mir hat man damals gesagt, als ich eine Sig Sauer P220 in 45 kaufen wollte, ein WS in 9mm sei dafür nicht möglich.

Geschrieben

Worauf beruht diese Erkenntnis? Der Geschoßdurchmesser ist doch bei beiden Kalibern 355.

Meinen SB interessiert auch einzig und allein der Geschossdurchmesser. Die Geschossenergie ist schnurz (zumindest hier). Aber da ist wahrscheinlich viel Spielraum für die Genehmigungsbehörden d`rin...

Gruß

Tauschi

Geschrieben

Da wir Romans Sachbearbeiter und dessen Stimmungen nicht kennen, wäre es sicherlich am sichersten, zunächst eine Waffe in .357 SIG zu beantragen. Beim 9mm Wechselsystem könnte man dann argumentieren, daß selbiges zwar kalibergleich, aber schwächer ist.

Trooper

Geschrieben

wenn es um die Geschoßenergie ginge, was ist dann mit einem WS in 10mm Auto für eine 1911er?

Oder mache ich hier einen Denkfehler?

WS wenn Kaliber gleich oder kleiner. So weiß ich es und wird es auch von „meinem“ SB gehändelt.

Geschrieben

@Sachbearbeiter

Kannst Du das mal näher erläutern?

Meinst Du:

Das ist das Gleiche.

oder

Das ist derselbe Geschossdurchmesser und daher "Kalibergleich".

Gruß

357Mag (Der glaubt, dass .357 SIG mehr "Bums" hat.)

Geschrieben
(Der glaubt, dass .357 SIG mehr "Bums" hat.)

...mag stimmen. Aber weniger "Bumms" ist laut Anlage 2 Abschnitt 2.2 nur für Wechseltrommeln von nöten... WS/AL unterliegen keiner Einschränkung...

Gruß Gromit

Geschrieben

Kalibergleich meinte ich.

Damit liegst Du auch richtig.

Jennerwein hat's schon gesagt: beide haben Geschoßdurchmesser .355"

Aber auf das .357 fallen halt immer wieder welche rein ... .38Super Auto müßte dann ja noch größer sein ... ;)

Gruß

Geschrieben
Edit

.357 SIG entspricht meines Erachtens 9mm Luger und müsste somit auf solch einen Voreintrag als WS frei erwerbbar sein.

Ich habe damals mal mein SB gefragt der meinte die .357Sig ist eindeutig die stärkere Patrone und somit

nicht mit 9mm zu vergleichen .

Geschrieben

Edit

.357 SIG entspricht meines Erachtens 9mm Luger und müsste somit auf solch einen Voreintrag als WS frei erwerbbar sein.

Habe GENAU wg. demselben "Problem" mal direkt mit Hr. Vanitschek (oder so ähnlich) von Fa. SIG-Sauer tefloniert:

Zumindest bei diesem Hersteller ist der Lauf der 9 Para vs. .357 SIG absolut durchmesser-/kaliberidentisch. Ausnahme: Patronenlager ;-)))

Deshalb ist es aus der Erfahrung von Fa. SIG-Sauer ABSOLUT UNPROBLEMATISCH, ein .357er WS zu einer 9 Para-Waffe zu bekommen. (Scheint wohl 'ne häufigere Frage zu sein. :s82: )

Grüße

Iggy

p.s.: Der Gasdruck ist waffenrechtlich shitegal! :00000733:

Geschrieben

meinte die .357Sig ist eindeutig die stärkere Patrone und somit

nicht mit 9mm zu vergleichen .

Mit Verlaub, was dein SB für Meinungen hat, interessiert mich einen feuchten Kehricht... vielleicht können wir uns einfach mal an die Gesetze halten...

Vielleicht auch mein Fehler, dass ich nicht gleich die entsprechenden Abschnitte zitiert habe... :gaga:

2.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln);

Eindeutig genug?

Gruß Gromit

Geschrieben

Ich habe damals mal mein SB gefragt der meinte die .357Sig ist eindeutig die stärkere Patrone und somit

nicht mit 9mm zu vergleichen .

Höhö, das stimmt genau, doch trotzdem (ich zitier' mich selber):

Der Gasdruck ist waffenrechtlich shitegal!

NUR DER DURCHMESSER ZÄHLT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

(O.K., O.K., Wechseltrommeln von Revolvern laß'mer mal außen vor.)

Manchen (Sachbearbeitern) müßte man's aufs Hirn tätowieren und sie würden's immer noch nicht schnallen.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Höhö, das stimmt genau, doch trotzdem

:rotfl2: so gesehen hat er natürlich recht... :AZZANGEL:

Manchen (Sachbearbeitern) müßte man's aufs Hirn tätowieren und sie würden's immer noch nicht schnallen.

ist ja auch alles so verwirrend.... :crazy:

Geschrieben

Vielen Dank für die schnellen Antworten. javascript:emoticon(':)',%20'smid_2')

Mal sehen,was mein SB zu diesem Thema nächste Woche sagt...

Wahrscheinlich sowas wie: "Wie, sie wollen 'n Revolverwechselsystem im Kaliber .357

für ne Pistole...?!" javascript:emoticon(':rotfl2:',%20'smid_25')

Geschrieben

Ich habe damals mal mein SB gefragt der meinte die .357Sig ist eindeutig die stärkere Patrone und somit nicht mit 9mm zu vergleichen .

Mal ne Frage: müssen Sachbearbeiter in Teutonistan denselben Sachkundenachweis erbringen wie die Antragsteller auf eine WBK ?

Oder reicht's, daß sie verbeamtet wurden irgendwann mal ?

Nein, @ User "Sachbearbeiter", das geht nicht gegen Dich - Du hast oft genug bewiesen, daß Du sachkundig und obendrein lernfähig bist. Ich denke an die ganzen Hirnis, von denen hier laufend erzählt wird.

Die hier für mich zuständige SB ist auch die größte Pfeife, die man sich nur vorstellen kann ... :angry2:

Angestellt, weil sie die leicht körperbehinderte Tochter (Hand) eines alteingesessenen Beamten ist ... Die erforderliche Fachkenntnis über's Waffengesetz hat sie sich auch in mehreren Jahren nicht mal nachträglich angeeignet.

Grmpfff ....

Geschrieben
Da gibt es doch gar nichts zu beantragen. Einfach in den Laden gehen und kaufen.

Doch - er hat doch noch gar nix, möchte aber lieber die 9para zuerst. Die Frage war doch nur, mit welcher Kombination man am wenigsten falsch machen kann, um in der entsprechenden Reihnenfolge

  • den Voreintrag zu beantragen
  • die dementsprechende Waffe zu kaufen
  • das WS im anderen Kaliber zu kaufen und problemlos eingetragen zu bekommen.

Geschrieben

Das Gesetz ist nun mal eindeutig in der Sache. Er kann problemlos die 9mm zuerst kaufen und später dann das WS in .357 Sig. Das WS braucht nicht mal eingetragen zu werden, also kann auch kein Sachbearbeiter meckern.

Geschrieben

Ich möchte mir demnächst eine Sig-Sauer P226 kaufen.

Zuerst im Kaliber 9mm.

Später dann ein .357SIG Wechselsystem.

Gehe ich recht in der Annahme, daß ich hierfür keinen weiteren

Voreintrag brauche, weil gleiches Kaliber?

Ich kann mich ganz dunkel daran erinnern, dass vor langer Zeit diese Frage hier schon mal diskutiert wurde. Damals gab es ein Posting (von frosch???) mit den Angaben der Kaliber in den Beschusstabellen. Wenn ich mich richtig erinnere, sind die Maße der .357 SIG minimal kleiner als die der 9mm Luger (so um 0.001 bis 0.002). Wenn das so korrekt ist und man sich hart an den Gesetzestext hält (was hier meiner Meinung nach keinen Sinn machen würde), so könnte man bei einer 9mm Luger ein .357 SIG Wechselsystem ohne Erlaubnis erwerben. Umgekehrt wäre ein Voreintrag notwendig.

bye knight

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