Zum Inhalt springen
IGNORED

behörden und deren gebühren


spätzleforce

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ok - das kann ich nicht sagen... habe gleich den Voreintrag inkl. Munitionserwerbserlaubnis bei der Ausstellung der Karte bekommen. Da war er kostenfrei. Auf der gelben hatte ich die Waffe dann ein paar tage später eintragen lassen. Da waren dann die 12,78 fällig.

SORRY- ich meinte vorhin die grüne, nicht die gelbe WBK... hab mich da etwas verhuddelt...

Geschrieben

Hallo ...

was ist #48 ? Ist das Pararaph 48 der WaffKostV ? Gibts die irgendwo einzusehen/runterladbar ?

Es lässt mir keine Ruhe mit meinen zwei Voreinträgen zu 81,80 €.

Der Sachbearbeiter ist noch neu im Amt, wie mache ich es ihm schonen klar, daß das zuviel war?

Gruß Flotzie

Geschrieben

Mal eine bescheidene Frage: hat der schon mal was von der WaffKostV gehört oder bedeutet für ihn Eintrag von irgendwas in die WBK pauschal 12,78 Euro ? :rolleyes:

Stimmt !

Heute, Langwaffe Austragen (WBK grün) Teuronen 12,78.

Nds Südheide. :chrisgrinst:

Gruß

half inch :)

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Wie ist das mit Jägern? Was zahlen die wenn die eine Kurzwaffe erwerben wollen?

Ich muss zahlen:

Eintragung in eine bereits ausgestellte WBK (Erwerbserlaubnis) 56,24 €

+ Munitionserwerb 25,56 €.

Ganz schön happig!

Das ist die gleiche Gebühr wie als Sportschütze, dachte

bei Jägern wäre das anders.

Geschrieben

Nein, das ist bei Kurzwaffen schon richtig so. Auch der Eintrag nach erfolgtem Erwerb macht dann 12,78 Euronen.

Denk einfach positiv: gäbe es bereits das neue Kostenverzeichnis, wärs wahrscheinlich noch ein bissl mehr geworden... ;)

Geschrieben

Ja und wenn dann noch die Mehrwertsteuer erhöht wird und die auf den Trichter kommen auch noch die Gebühren mit der Mehrwertsteuer zu belegen :eek2::eek2::eek2:

Geschrieben

Ja und wenn dann noch die Mehrwertsteuer erhöht wird und die auf den Trichter kommen auch noch die Gebühren mit der Mehrwertsteuer zu belegen :eek2::eek2::eek2:

Wäre ohnehin nur eine weitere Stufe.

Denkbar wäre auch eine Kopplung an die Benzinpreise oder gar eine "offene" Preisgestaltung nach dem Motto:

"Was wäre dieser Eintrag ihnen denn wert ?" :D

Sind solche Ideen eigentlich per Copyright schützbar oder unseren sich ständig in Geldnot befindlichen Finanzbehörden vorbehalten ? :gaga:

Gruss,

Pickett

Geschrieben

Wie wärs denn mit gehaltsbhängigen Gebühren ? Unter Vorlage des aktuellen Lohnzettels/Hartz IV-Bescheids/Steuerbescheid etc. wird je nach Dienstleistung ein bestimmter Prozentbetrag errechnet...

;)

Geschrieben

...Steuerbescheid etc. wird je nach Dienstleistung ein bestimmter Prozentbetrag errechnet...

;)

Sollte dann aber steuerlich geltend gemacht werden können.

Meinetwegen als Sonderausgaben, oder sind das Werbungskosten ?

Im weitesten Sinne dienen Ausgaben für ein Hobby ja der Erhaltung der Schaffenskraft, wären somit zumindest teilweise beruflich bedingt.

Da stellt sich dann auch gleich die Frage Anrechenbarkeit bei Neuanschaffungen. :D

Oh mannomann, hier eröffnen sich ungeahnte Perspektiven.

Vielleicht gelänge es ja sogar einen Streit zwischen den Finanz- und Ordnungsbehörden hierüber anzuzetteln..... :bud:

Die wären dann erst mal ne ganze Weile mit sich selbst beschäftigt. :gutidee:

(Schade, ich bin glaube ich gerade aufgewacht) :angry2:

Pickett

Geschrieben

Wo ist das Problem mit den Verwaltungsgebühren?

Ich zahle bei uns pro Eintrag immer 17,90 EUR, und wenn es 23,78 oder 14,98 wären, dann wäre das auch egal.

Ich rechne nicht nach, der SB hat mit den Kosten Recht und ich habe den Eintrag.

In anderen demokratischen Ländern (die m.E. langsam mit den Zuständen hier vergleichbar werden) wie z.B. Paraguay, Tackatuckaland, etc. zahlt man halt Bestechungsgebühren an den zuständigen Beamten, um irgendeine Erlaubnis zu bekommen.

Hier hat eben der SB nix davon, man "besticht" eben den Staat und das nennt sich dann "Verwaltungsgebühr".

Solange dafür mit WBK, etc. alles OK ist, ist mir das mittlerweile egal, dann kaufe ich mir eben mal eine Schachtel Mun weniger...

Geschrieben

Okay, Dein Vorschlag für diverse :diablo: Gebührenerhöhungen wurde soeben angenommen. :)

Wenn ich hier in WO so lese, was manche für Probleme mit der "Rechtsauslegung" mancher O-Ämter haben, dann zahle ich lieber den ein oder anderen EURO mehr an Verwaltungsgebühr und habe dafür aber keine Probleme mit irgendwelchen Voreinträgen, egal ob ich die nun als Sportschütze oder Jäger haben will.

Meinem SB war es z.B. völlig egal, dass ich schon 3 KW als Sportschütze hatte (2x 9mm Luger + 1x .40) und nach bestandenem JS noch eine 9mm Luger haben wollte.

Er wollte nur eine kurze Begründung zum Wegheften in die Akte und hatte für die Stadt schon das $-Zeichen im Auge.

Zitat: "Kauft doch alle was ihr wollt, hauptsache die Stadt bekommt die Gebühren...".

Da zahle ich doch die Verwaltungsgebühren gerne und wenn sie noch so teuer sind, denn eine Klage ist bei der Ausgangslage fast aussichtslos und kostet mehr Geld + Zeit und Nerven.

So hatten wir beide was davon, er die Einnahmen für die Stadt und ich den Voreintrag.

Von mir aus konnte man die Verwaltungsgebühr nach Anzahl der Waffen staffeln - egal, es rechnet sich.

Was bringt es mir, wenn der Voreintrag nur 5 EURO kostet, ich ihn aber nicht bekomme...

Geschrieben

oder die tagesformabhängige Variante "Was wäre dieser Eintrag ihnen denn heute wert ?" :D

Jepp... wird vor allem interesant bei der 14 Tages Frist nach dem Erwerb... am ersten Tag 1€ am Zweiten 2€ am Dritten 4€... Tja, sie wissen ja heute ist der 14. Tag macht 8192€ oder sie können die Waffe bei uns abgeben. :heuldoch:

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Heute morgen zwei 4mmM20 Voreinträge

je Stück 40,90 € ...

zusammen also 81,80 € ...

RheinlandPfalz

Gruß Flotzie

Hi,

ich habe am 16.05.06 für eine Grüne WBK mit 4 Voreinträgen und 4 mal Munitionserwerb für 4mm20/4mmRZ lang 40,90 gezahlt. Da die Dame vom Landkreis die Gültigkeit der Erwerbsberechtigung fälschlicherweise aber nicht auf den 15.05.2007 , sondern auf den 15.05.1997 !!!!!!!!!!!!! begrenzt hatte, musste sie mir diese Woche eine neue Ausstellen. Dies hat sie übrigens kostenfrei für mich gemacht, war ja schlieslich auch ihr Fehler. Ich selber hatte das gar nicht bemerkt, war unter den Stempeln fast nicht zu erkennen, mein Handelspartner bei Egun hat es aber bemerkt und wollte natürlich die ersteigerte Waffe nicht versenden.

Sagt mir wieder, das man alles was von Behörden kommt kontrollieren soll.

Greetz

PetMan

Geschrieben

Hi,

... Da die Dame vom Landkreis die Gültigkeit der Erwerbsberechtigung fälschlicherweise aber nicht auf den 15.05.2007 , sondern auf den 15.05.1997 !!!!!!!!!!!!! ...

Sagt mir wieder, das man alles was von Behörden kommt kontrollieren soll.

Greetz

PetMan

So is es.

Ich kaufte letztes Jahr am 23.3.2004 einen Revolver.

Der Mann im Amt trug, als ich dann ein paar Tge später dort war, dann fälschlicherweise den 23.4.als Kaufdatum ein :gaga: .

Ich hätte die Waffe also ca. 3 Wochen schon besessen, obwohl sie von mir erst 3 Wochen später, laut WBK, gekauft wurde...

IMI

Geschrieben

Hehe, meine zuständige Behörde macht anscheinend nur geile Sachen. Heute hat mir der Chef der Abteilung eine 4mmRZ Lang Waffe in den Voreintrag einer 4mmM20 Waffe eingetragen :appl:

Habe es Gott sei dank noch bemerkt, bevor ich das Gebäude verlassen hatte. Dafür hatte er vergessen, mir die 12,80 € Gebühren abzuknöpfen :gutidee:

Dafür sagte mir der gute Mann aber noch, ich dürfe jetzt 6 Monate keine neue Waffe erwerben ( 2/6 Regelung ) :confused: Als ich die 4mm Voreinträge hab machen lassen, hätte er mir aber statt der gewünschten 4 Einträge auch 8 fürs gleiche Geld gemacht ( Ärgere mich heute noch, das ich das nicht gemacht habe :s82: ) . Aber wie sollte ich laut seiner Argumentation mit der 2/6 Regelung denn dann 8 Waffen in einem Jahr kaufen, wenn ich nur 2 im halben Jahr kaufen dürfte?????? Voreintrag zum Zwecke des Verfalls ????? Vor Kompetenz scheinen die da nicht zu strotzen. Aber so lange ich alles eingetragen bekomme was ich will, soll es mir egal sein, ausser mit der 2/6 Regelung für Bedürfnissfreie 4mm Waffen. Wenn mir da jemand mit einem Link zur rechtlichen Gegebenheit aushelfen könnte, ich finde nix passendes zu 4mm Waffen

Greetz

PetMan

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.