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behörden und deren gebühren


spätzleforce

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Dann kann man ja für jede neue Waffe ne neue WBK machen lassen.

Ist vieleicht garnicht verkehrt. Dann brauch man nur die WBK mitnehmen wo man die Waffe zu mitnimmt.

Das ist albern. Außerdem mag ich die von vielen Leuten vollgekritzelte WBK's. Das ist auch ein Stück Waffengeschichte :rolleyes:

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Das ist albern. Außerdem mag ich die von vielen Leuten vollgekritzelte WBK's. Das ist auch ein Stück Waffengeschichte :rolleyes:

Wieso albern?

Ist ja auch von Vorteil. Man braucht bei nem neuen Eintrag nicht die Karte zur änderung abgeben. Wenn man nen Anruf kriegt, kann man hin und die neue einfach abholen.

Was auch nicht verkehrt ist, wenn man eine Waffe im Versand kauft.Und der Verkäufer will ne Original WBK. Dann kann man die ruhig zuschicken und hat für die anderen Waffen trotzdem noch ne WBK :gutidee:

Und wenn es dasselbe kostet, dann muss jeder für sich entscheiden was besser ist.

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Ich glaub, die Gemeinden haben langsam eine an der Waffel!

Einwohnermeldeamtsanfrage Kosten am 01.03.2007: 5 EUR

Einwohnermeldeamtsanfrage 10.09.2007: 10 EUR

Steigerung = 100 %!

Begründung: Bayer. Kostengesetz

Wofür?

Für eine Erstwohnsitzummeldung?

Dafür zahlte ich vor 2 Wochen nichts! Auf dem Zettel war der 5 € Posten einfach durchgestrichen...

IMI

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Wofür?

Für eine Erstwohnsitzummeldung?

Ja.

Säumiger Zahler, Mahnbescheid, Mitteilung, dass Schuldner verzogen ist.

Einwohnermeldeamts-Anfrage über Aufenthalt des Schuldners, zuerst telefonisch:

Die gute Frau hatte die Daten auf ihrem Bildschirm:

"Ja, der Herr ... ist innerhalb der Stadt umgezogen. Ihre Anfrage müssen Sie schriftlich stellen.

Legen Sie bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe von EUR 10 bei!"

Danke für die Auskunft!

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Ich glaub, die Gemeinden haben langsam eine an der Waffel!

Einwohnermeldeamtsanfrage Kosten am 01.03.2007: 5 EUR

Einwohnermeldeamtsanfrage 10.09.2007: 10 EUR

Steigerung = 100 %!

Begründung: Bayer. Kostengesetz

Ich hab jetzt selbst mit der Sbin vom Einwohnermeldeamt gesprochen.

Grund für diese kuriose Steigerung von 100%:

Internetauskunft über Einwohnermeldedaten kostet ca 8 EUR (Internetadresse wollte sie mir nicht verraten)

So wollte man bei der Stadt 2 EUR drüberliegen, weil die Auskunft über Internet gewünscht ist.

Merkwürdige Begründung für diese 100%ige Kostensteigerung! :gaga:

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  • 1 Jahr später...

Nö, ist schon richtig.

Langwaffe auf Jagdschein nach Abschnitt II Ziff. 11b: 17,90 Euro (allerdings pauschal, also auch für Anmeldung mehrerer Langwaffen)

Andere Waffe aufgrund Erwerbserlaubnis bzw. auf gelbe oder rote WBK nach Abschnitt II Ziff. 11a: 12,78 Euro pro Waffe.

Ich geh mal davon aus, dass die meisten Waffenbehörden bei der Erstellung eigener Gebührenverzeichnisse diesbezüglich keine Unterscheidung mehr treffen werden und die Preise für Jäger und Sportschützen in gleicher Höhe festsetzen. Kam mir auch immer schon komisch vor, weil die Prüfung die selbe ist.

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Herzlichen Dank, Sachbearbeiter! :icon14:

Du meinst, meine Behörde ist sehr korrekt, und unterscheidet, wie es eigenlich sein sollte? Wäre ich an eine legerere Behörde geraten, hätte meine Rechnung mit 12,78€ billiger ausfallen können?

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  • 3 Monate später...

Hallo,

Sportschütze, Grüne WBK, KW mit MUN.(KW oder LW ist schnuppe)

SBlerin sagte was wollen sie eine neue WBK oder soll ich die in eine vorhandene WBK eintragen, kostet das gleiche.

Habe neue WBK gesagt, hat dann 81,80€ gekostet.

Gruß

voyager

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  • 1 Monat später...
Eintrag in WBK rot soll jetzt 20 € kosten, statt der alten 12,78 €.

Kann das jetzt jede Gemeinde / jeder Landkreis nach freiem Ermessen festsetzen?

Nicht nach freiem Ermessen, aber jede Waffenbehörde nach erfolgter Kalkulation nach Aufwand, Sach- und Raumkosten etc. weil der Bund nur noch für die Bundesbehörden KostV aufstellt. Nur bis dahin gilt die alte WaffKostV noch weiter. Meines Wissens haben aber noch nicht viele Behörden eigene Gebührenverzeichnisse entwickelt.

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Nicht nach freiem Ermessen, aber jede Waffenbehörde nach erfolgter Kalkulation nach Aufwand, Sach- und Raumkosten etc. weil der Bund nur noch für die Bundesbehörden KostV aufstellt. Nur bis dahin gilt die alte WaffKostV noch weiter. Meines Wissens haben aber noch nicht viele Behörden eigene Gebührenverzeichnisse entwickelt.

In BaWü, vorallem im Großraum Stuttgart soll es aber schon mindestens eine geben. :traurig_16:

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Wie ist das nun bei Mehrfachen Einträgen, sowohl als Voreintrag als auch Waffeneintrag?

Die Frage der Mehrfacheinträge kommt aus der Ecke der bedürfnisfreien 4M20 Waffen. WBK voll Voreinträge schreiben lasen - einmal einfache Gebühr zahlen.

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