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behörden und deren gebühren


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Aus dem Link von gunnerySergeant:

"2) Jagdschein-Inhaber

...

Die Berechtigung zum Munitionserwerb ist nur für die Kaliber 6,35 mm, 7,65 mm, 9 mm kurz notwendig (nicht fangschußtauglich)."

...

Soll das heißen, dass Jäger für fangschußtaugliche KW-Munition keine MEB brauchen?

Schön, wenn das Amt das Waffengesetz etwas entschärft. :gutidee:

Gruß

357Mag

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Der ist aber auch für den Kunden stressärmer.

Ist er das?

Wir haben eine Niedertemperaturirgendwasteil wo die Steuerungseinheit größer ist als der eigentliche Brennkessel. Gefegt wird da nichts, berechnet wird das trotzdem, und mit seinen Mitteln kann der Schornsteinfeger da auch nichts messen, wenn er ein geeignetes Laptop hat könnte er maximal wie beim Auto den Fehlerspeicher auslesen, da er das aber nicht hat zahlen wir irgendwas um die 45 Euro nur für die Auskunft das entweder die Störungslampe kaputt ist oder das wohl keine Störung vorliegt. :gaga:

Somit ist das ganze also nur NOCH ein Termin neben der Wartung (die das Gerät ja eh automatisch einfordert. Da zählt es einen Monat runter, danach muss man dann täglich einen OK-Butten auf dem Touchscreen der Steuereinheit drücken damit sie weiterläuft) wo einer Zuhause bleiben muss bloß damit er auf die Kontrolllampe schaut ob die brennt. Und für die Wartung kann man ja wenigstens einen Termin vereinbaren und auch mal die Firma wechseln… an den Schornsteinfeger ist man gebunden, und unser arbeitet nur von 10 bis 16 Uhr, und wenn er das bis 16 nicht schafft verschiebt sich der Termin eben automatisch auf den nächsten Tag… Wozu hat der Pöbel denn 25 oder sogar 30 Tage Jahresurlaub, wenn nicht um die Bequemlichkeit seiner hoheitlichen Bezirksschornsteinfeger zu erhöhen?

Ungefähr so sinnvoll wie die Abgasuntersuchung bei Fahrzeugen mit Onborddiagnose... schon seltsam das in Deutschland keine Heizer auf den Eloks mitfahren.

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  • 1 Jahr später...
Wie ist das mit Jägern? Was zahlen die wenn die eine Kurzwaffe erwerben wollen?

Ich muss zahlen:

Eintragung in eine bereits ausgestellte WBK (Erwerbserlaubnis) 56,24 €

+ Munitionserwerb 25,56 €.

Ganz schön happig!

Das ist die gleiche Gebühr wie als Sportschütze, dachte

bei Jägern wäre das anders.

Um diese alte Frage auch nochmal aufzugreifen:

1.Was zahlt ein Jäger für den Voreintrag seiner ersten Kurzwaffe (mit Munitionserwerb)?

2.Was zahlt er, wenn er auch gleich angibt eine Wechseltrommel zur obigen KW dazukaufen zu wollen (für die Wechseltrommel keinen Munitionserwerb)

3. Und was zahlt er, wenn er bei 1. schon gleich alle Daten (Verkäufer, SN, etc angeben kann -> spart man dann lediglich 12,78€?)

.......................................bei 2. schon gleich alle Daten (Verkäufer, SN, etc angeben kann -> spart man dann lediglich 12,78€?).

IMI

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Um diese alte Frage auch nochmal aufzugreifen:

1.Was zahlt ein Jäger für den Voreintrag seiner ersten Kurzwaffe (mit Munitionserwerb)?

2.Was zahlt er, wenn er auch gleich angibt eine Wechseltrommel zur obigen KW dazukaufen zu wollen (für die Wechseltrommel keinen Munitionserwerb)

3. Und was zahlt er, wenn er bei 1. schon gleich alle Daten (Verkäufer, SN, etc angeben kann -> spart man dann lediglich 12,78€?)

.......................................bei 2. schon gleich alle Daten (Verkäufer, SN, etc angeben kann -> spart man dann lediglich 12,78€?).

IMI

Hallo IMI,

Ich habe Mitte Juni eine Kurzwaffe aus- und eine neue eintragen lassen:

Austragen der alten Waffe ....................... 12,78 €

Voreintrag einer Kurzwaffe mit MunErwerb ... 66,46 €

sofortiges Eintrag des Erwerbs .................. 12,78 €

Summe ................................................. 92,02 €

Den sofortigen Erwerbseintrag gab es erst auf ausdrückliches Bitten und nur "ausnahmsweise".

Das letzte Mal musste ich noch am nächsten Tag wiederkommen.

Gruß

Michael

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Sehe ich das richtig? Jede weitere KW die ich als Sportschütze auf Grün erwerbe kostet dasselbe wie ne neue Karte?

Dann kann man ja für jede neue Waffe ne neue WBK machen lassen.

Ist vieleicht garnicht verkehrt. Dann brauch man nur die WBK mitnehmen wo man die Waffe zu mitnimmt.

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Was zum nachlesen WaffKostV

Meinte deswegen. In der Gebührenordnung stehen ja Jäger und Sportschützen getrennt.

Da steht ausstellung grüne WBK 40,90€

Eintrag in vorhandene Grüne auch 40,90€

dann kann ich ja jedesmal ne neue Grüne nehmen. Oder beinhaltet ausstellung der Grünen nicht Automatisch nen Voreintrag.

Habe für meine Grüne mit Mun erwerb 66,46€ bezahlt. Also 40,90€+25,56€

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Hallo zusammen,

na dann möchte ich auch mal meine Gebühren nennen.

Grüne WBK mit zwei einträgen: 161,04 Teuros.

Gelbe WBK mit einem eintrag und zusätzlich in der Rechnung enthalten ein eintrag in Grüne WBK: 138,04 Teuros.

Jede Anmeldung der Waffe nach dem kauf : 12,78 Teuros.

Das geht doch, oder? Ist beinahe geschenkt! :traurig_16:

Sorry, das Bundesland ist NRW.

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Um diese alte Frage auch nochmal aufzugreifen:

1.Was zahlt ein Jäger für den Voreintrag seiner ersten Kurzwaffe (mit Munitionserwerb)?

2.Was zahlt er, wenn er auch gleich angibt eine Wechseltrommel zur obigen KW dazukaufen zu wollen (für die Wechseltrommel keinen Munitionserwerb)

3. Und was zahlt er, wenn er bei 1. schon gleich alle Daten (Verkäufer, SN, etc angeben kann -> spart man dann lediglich 12,78€?)

.......................................bei 2. schon gleich alle Daten (Verkäufer, SN, etc angeben kann -> spart man dann lediglich 12,78€?).

IMI

Zu 1.: 56,24 € Erwerbserlaubnis + 25,56 € MEB = 81,80 €

Zu 2.: gleichviel. Nach Erwerb der WS nochmals 12,78 € für deren Eintrag in WBK, falls gewünscht

Zu 3.: Im Prinzip ist das nicht möglich, weil die vollständige Eintragung erst nach erfolgtem Erwerb erfolgen kann. Die SB, die schon vorher kulanterweise alles komplett eintragen (birgt ein gewisses Risiko, denn die Überlassung könnte ja aus irgendeinem Grund doch noch platzen), sollten deshalb in der Konsequenz auch die 12,78 Euro berechnen (weil damit ja auch eine Meldepflicht an die andere Waffenbehörde bzw. die Prüfung der Erwerbsberechtigung des Erwerbers bzw. die Vornahme der Austragung beim Überlasser verbunden ist).

Die 66,46 Euro gibts seit dem 01.04.2003 nicht mehr für die Sportschützen, weils die alten Regelungen mit der 3. KW nicht mehr in dieser Form gibt.

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>>1.Was zahlt ein Jäger für den Voreintrag seiner ersten Kurzwaffe (mit Munitionserwerb)?

>Zu 1.: 56,24 ¤ Erwerbserlaubnis + 25,56 ¤ MEB = 81,80 ¤

40,90 EUR für die Erstausstellung mit bis zu zwei Kurzwaffenvoreinträgen,

25,56 EUR pro Munitionserwerbsberechtigungsstempel waren es hier.

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