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IGNORED

behörden und deren gebühren


spätzleforce

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Heute morgen zwei 4mmM20 Voreinträge

je Stück 40,90 € ...

zusammen also 81,80 € ...

RheinlandPfalz

Gruß Flotzie

Das ist unzulässig ! <_< (Verstoß gegen Abschnitt II Ziff. 10a des Gebührenverzeichnisses, "Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen")

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Ach waren das früher noch Zeiten, im herrlichen Nachwende-Chaos... für meine Anfang 1991 erteilte WBK Grün mit zwei Lang- und einem Kurzenwaffenvoreintag 10 DM bezahlt (damals war noch das Pol.-Revier bei uns zuständig) mit der Bemerkung des einen Beamten zum anderen "Weißt du was das an Gebühren kostet?" Antwort "Keine Ahnung, 10 DM werden wohl hinkommen" als ich die Waffen dann habe eintragen lassen, Stempel und Unterschrift und auf meinen fragenden Blick die Reaktion "Na Sie haben doch 10DM bezahlt, ist erledigt..." Achja, einfach schöne Zeiten.....

P.S Ich hoffe die Sache ist verjährt (nicht das die armen Polizisten noch in Regreß genommen werden, sind eh beide schon in Pension)...

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Die Ersparnis wäre nur 56,24 € für den Voreintrag gewesen,

da Gebühren für Munitionserwerb und Eintragung der Waffe je Waffe gerechnet werden.

Kann ich nicht bestätigen. Ich hab 2 Kurzwaffen beantragt, und ein mal 40,90 für die WBK inklusive der 2 Voreinträge und zusätzlich ein mal 25,56 für beide Munitionserwerbe bezahlt.

Wobei ich die Preisgesatltung schon etwas seltsam finde. 40,90 für Prüfung der Zuverlässigkeit mit Anfragen an Polizei und Zentralregister, prüfen und eintragen der Personalien u.s.w. dann ausstellen der WBK, eintragen der Voreinträge mit Abstempeln der WBK und der Voreinträge... Gut, ist etwas Arbeitsaufwand, kann ich noch verstehen.

Aber wie kommt man dann auf 25,56 nur um 2 weitere Stempel mit kaum 5 Sekunden Arbeitsaufwand dahinter zu setzen??? :gaga:

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Aber wie kommt man dann auf 25,56 nur um 2 weitere Stempel mit kaum 5 Sekunden Arbeitsaufwand dahinter zu setzen??? :gaga:

1. Prüfung, ob Waffe der Erwerbserlaubnis entspricht

2. Prüfen, ob 2/6-Regel berührt.

2. Eintragung

3. Mitteilung an Behörde des Überlassers

4. Rechnung schreiben bzw. bar kassieren

5. Bei Antrag per Post evtl. noch Versendung und Zustellung der WBK.

Dauert wohl "etwas" mehr als 5 Sekunden im Normalfall. ;)

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1. Prüfung, ob Waffe der Erwerbserlaubnis entspricht

2. Prüfen, ob 2/6-Regel berührt.

2. Eintragung

3. Mitteilung an Behörde des Überlassers

4. Rechnung schreiben bzw. bar kassieren

5. Bei Antrag per Post evtl. noch Versendung und Zustellung der WBK.

... da könnte der Antragsteller aber viel selber machen... :rolleyes: würde entsprechend Gebühren sparen...

Gruß Gromit

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5 Erledigungspunkte sind 5 Sekunden, alles was länger ist bleibt ineffektiv :D

Hast Du gestern auch gestreikt? :rotfl2:

Irgendwie einleuchtend, wenngleich die Mehrheit der SB nicht ganz so schnell sein dürfte. <_<

Gestreikt hab ich (gestern) nicht. Hatte zwar einen orangefarbenen Anorak an und war den Müll rausbringen. Zählt frei haben eigentlich auch als Streik ? :confused:

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...

... Hatte zwar einen orangefarbenen Anorak an und war den Müll rausbringen. ...

Jetzt hast Du Dich geoutet. :D

Du schriebts ja schon, dass die Sachbearbeitung im Waffenrecht nicht Deine einzige Aufgabe ist.

SB ist Müllfrau (oder heißt das Müllmännin?) :confused:

Gruß

357Mag

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1. Prüfung, ob Waffe der Erwerbserlaubnis entspricht

2. Prüfen, ob 2/6-Regel berührt.

2. Eintragung

3. Mitteilung an Behörde des Überlassers

4. Rechnung schreiben bzw. bar kassieren

5. Bei Antrag per Post evtl. noch Versendung und Zustellung der WBK.

Dauert wohl "etwas" mehr als 5 Sekunden im Normalfall. ;)

So vielleicht die Theorie... und die Praxis:

Beim abholen der WBK fragen ob das mit Munitonserwerb war, 2-mal mehr Stempeln und beim vorbereiten der Karte für den Kassenautomaten ein Häkchen mehr im Computer machen. Ich bin mir nicht mal sicher ob der Mehraufwand wirklich 5 Sekunden war, eher weniger und da ich daneben stand und wartete kam es mir naturgemäß wohl eher zu lange als zu kurz vor.

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Ich bezahlte heute für einen stinknormalen Langwaffeneintrag die ewigen 17,90€. Das sind immer diese "unkalkulierten Kosten", der Kleinviehmist nachm Waffenkauf und ein Quell ewigen Ärgers, wenn mal wieder auch der letzte Heiermann für die Plempe dran glauben musste und man dann mit leeren Taschen im Präsidium steht... :traurig_16::traurig_16::contra:

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wenn mal wieder auch der letzte Heiermann für die Plempe dran glauben musste ...

Ja, wenn es denn nur einen Heiermann wäre.

Nun leider gibt es den schon lange nicht mehr und es ging auch jede Verhältnismäßigkeit der Kosten und Gebühren!

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...und der Sachbearbeiter war noch so nett, auf der neu ausgestellten gelben, gelich einen Eintrag ohne Gebühren vorzunehmen. ER meinte, wenn er eh schon mal dabei ist, brauch man da auch nix in Rechnung stellen.

Ich sag es wirklich ungern - aber scheinbar habe ich bei "meinem" SB Glück gehabt, wenn ich hier im Forum mal andere Einträge begutachte.

Gruß

T.

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Hallo

mann, mann, das ist ja die reinste Willkür. Diesmal war es ein positives Erlebnis für Hubertus. aber wenn die SBs ihren Job so schlecht beherrschen, kann das ja alles nichts werden. Sitzen denn da so viele, die woanders nicht zu gebrauchen sind, und halt irgendeine Arbeit zugeteilt bekommen müssen?

steven

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Ich weiss nicht, wie die Berechnung zu stande kam. Auf der gelben wurde ein Gewehr eingetragen, gleichzeitig auf einer anderen gelben dieses ausgetragen. Kosten: 12,78 Euro.

...und wie gesagt, der Voreintrag bei der Erstellung meiner grünen WBK kostete nichts.

Ich kann ja mal vorischtig nach einer Gebührenübersicht nachfragen... aber irgendwie möchte ich schlafende Hunde auch nicht wecken - wenn ihr mich versteht...

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Also ich habe mir jetzt mal die WaffKostV angeschaut (sind zwar noch DM-Preise, aber nach der Umrechung [ : 1,95583] stimmt es).

Im § 8 Anlage Gebührenverzeichnis Unterpunkt 11 B) steht:

- Eintragung des Überlassens einer Waffe in die Waffenbesitzkarte 25,00 DM.

Das ganze geteilt durch 1,95583 ergibt 12,78 Euro....

Gruß

T.

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Also der Voreintrag ist bei WBK-Erteilung mit drin. Bei vorhandener WBK kostet er die Gebühr in Höhe der WBK, die ansonsten auszustellen gewesen wäre. Die Höhe der Erwerbserlaubnis (40,90 bzw. 56,24 Euro) ist strittig, weil manche SB die 2-KW bzw. Selbstladewaffen-Regel nicht mehr anwenden, da das neue WaffG es so nicht mehr hergibt.

Munitionserwerbserlaubnis kostet 25,56 Euronen, separater Ein- und Austrag jeweils 12,78 Euronen.

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Hi, d.h. wenn ich zu meinem SB renne, eine "neue" Langwaffe + Munitionserwerbserlaubnis eintragen lasse, dann möchte dieser stolze 12,78 Euro + 25,56 Euro auf seinem Tisch sehen?

Ich muss kommende Woche wieder hin, um eine zweite Langwaffe eintragen zu lassen...

Gruß

T.

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Ok.... aber in welchem Fall würden die 25,56 Ocken für die Munitionserwerbserlaubnis aanfallen? Wenn ich eine solche OHNE eine Waffe beantragen würde?

Kann sein - dass ich etwas auf dem Schlauch stehe - SORRY.... bin erst frisch gebackener WBK-Besitzer und mit den Themen noch nicht so konform....

Gruß

T.

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