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IGNORED

Bericht: Fachpsy. Untersuchung


wjohnjoe

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

IMI, es handelt sich hier um sogenannte "Fachärzte".

Außerdem wird hier ja nicht blindlings oder aufs gradewohl ohne Anhaltspunkte angefragt, sondern nach einem konkreten Auftrag des Betroffenen nach dem Fortschritt der Untersuchung. Der Gutachter würde sich selbst erhebliche Probleme bereiten, wenn er gemeinsame Sache mit dem Betroffenen macht und auf dessen Wunsch einfach den Kopf in den Sand steckt.

Und wie schon gesagt gibt es da noch den § 4 Abs. 6 AWaffV. <_<

Geschrieben

IMI, es handelt sich hier um sogenannte "Fachärzte".

...

Glaub mir, ich weiss was Fachärzte sind.

Aber ein Psychologe ist kein Arzt!

Unterscheide:

Studium der Medizn: Abschluss: Staatsexamen. Danach: Facharztausbildung

Studium Psychologie:Abschluss: Dipolm...

IMI

Geschrieben

Wir sollten hier keine Haarspalterei betreiben. Das führt doch zu nichts. Schaut man ins Gesetz, wird dort ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige oder körperliche Eignung gefordert.

Auch der Psychologe muss Farbe bekennen. Tut er es nicht, wird von einer Verweigerung zur Untersuchung bzw. nicht fristgerechter Erbringung des Gutachtens ausgegangen werden, was unmittelbar zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse führt.

Da beißt die Maus keinen Faden ab. ^_^

Geschrieben

Nö, war schon richtig zitiert von mir. <_<

Hallo Sachbearbeiter

§ 4 Abs. 3 Satz 2: Der Gutachter hat in dem Gutachten zu versichern, dass der Betroffene

in dem vorgenannten Zeitraum nicht in einem derartigen Behandlungsverhältnis

oder jetzt steht.

was willst du uns damit sagen?

Steven

Geschrieben

Hallo

ich bin gerade darauf aufmerksam gemacht worden, daß mit meinen §§ etwas nicht stimmt. Bei mir steht es so, wie ich es geschrieben habe. und ich habe einen Sonderdruck "Das neue Waffengesetz plus Verordnung".

Scheint der Fehlerteufel drin gewütet zu haben. Da muß man ja aneinander vorbei reden.

Steven

Geschrieben

Lieber SB

nur weil es sich hier um das WaffG handelt (bzw. die AWaffV) kannst du dem mündigen Bürger nicht einfach seine Rechte streitig machen.

Im Abs. 6 steht sinngemäß (ich spare das Zitat einfach mal), dass wenn er der Behörde ein gefordertes Gutachten nicht beibringt, so ist der Betroffene nicht (mehr) geeignet.

Es steht nirgendwo, dass man nur einen Versuch hat und nur einen Gutachter beauftragen darf. Auch braucht der Betroffene kein Gutachten einreichen, das er nicht einreichen will. Eine wie auch immer geartete Nachfrage der Behörde bei der Untersuchungsstelle ist nicht zulässig.

Ein Gutachten eines (im Abs. 2 genannten) Gutachters hat ein SB grundsätzlich NICHT anzuzweifeln. Auch wenn es ein weiteres geben sollte, dass der Betroffene der Behörde nicht zur Verfügung stellen will.

Die AWaffV schränkt ein sog. (als Unwort des Jahres 2002 nominiert) „Gutachter-Shopping“ ein. D.h. aber nun eben nicht, dass der Betroffene kein zweites Gutachten einholen dürfte und auch erst recht nicht, dass dieses zweite Gutachten von der Behörde nicht akzeptiert werden dürfte.

Gruß Gromit

Geschrieben

@Gromit: das habe ich so auch nicht behauptet. Wenn innerhalb der Frist kein Gutachten eingeht oder die Vorlage von dem ersten Gutachter ohne Begürndung verweigert wird, ist Schicht im Schacht. Das hat mit den mündigen Bürgern nix zu tun. :)

@Steven: Du hast § 4 Abs. 4 Satz 2 AWaffV zitiert...

Tschüss derweil... muss weg...

Geschrieben

Ich meine Sachbearbeiter hat die Lösung doch schon gezeigt.

Lass einfach ein 2. Gutachten machen und leg - falls dieses vom ersten abweicht - einfach BEIDE bei der Behörde vor. Dann liegt die Entscheidung beim SB, welches von beiden er Akzeptiert oder ob er eine weiter Prüfung anordnet. Damit wäre auch der Weg für ein Widerspruchsverfahren eröffnet, der Widerspruch ist dann idr mit einer aufschiebenden Wirkung verbunden.

Such dir dann sofort einen Anwalt

Wie ist das eigentlich, wenn man einfach so zum Psychotest geht, ohne der Behörde vorher eine Ankündigung zu machen? Es steht nirgendo etwas davon, dass man vor Besuch eines solchen Testes die Behörde informieren muss, nur davon, das man den Test, den man dann TATSÄCHLICH auch bei der Behörde einreichen will, vorher angemeldet haben muss.

Geschrieben

@ Sachbearbeiter:

Tut mir leid... kam irgendwie falsch rüber... :blush:

Aber dann sind wir uns doch mal wieder einig: Erstes Gutachten in die Ablage "P" und zweites einreichen...

Gruß Gromit

Geschrieben

1. Ich bin selbst fachärztlicher Gutachter nach § 6 WaffRÄndGes.

2. Was sollen die Zweifel an der ärztlichen Schweigepflicht? Für den Fall der Zuwiederhandlung

sieht der Gesetzgeber zu Recht Gefängnisstrafe vor.

3. Die gilt selbstverständlich auch für Psychologen.

4. Der Proband entscheidet stets selbst, ob er das Gutachten seiner Behörde vorlegt.

5. Warum soll der Kandidat nicht die Wahl unter mehreren Gutachtern haben ?

6. Ähnliches gilt doch auch bei der Führerscheinuntersuchung durch mehrere verschiedene Institutionen.

7. Dass manche Anbieter überzufällig hohe Durchfallquoten vorweisen, spricht letztlich gegen diese.

8. Die geschilderten Kosten liegen bei weitem über dem Bundesdurchschnitt (150,-)

Geschrieben

jennerwein, du hast wahrscheinlich auch keine krankenversicherung und keine haftpflicht? ;)

Doch, die hab' ich. Da werden nämlich existenzbedrohende Risiken abgesichert und nicht 25 Euro Starthilfe.

Der durchschnittliche Deutsche gibt enormes Geld für unnötige Versicherungen aus, die lediglich Bagatellschäden absichern. Beispiele:

Kfz-Schutzbrief

Rechtsschutzversicherung

Krankenhaustagegeldversicherung

Glasbruchversicherung

Insassenunfallversicherung

etc.

Dagegen haben 95 % aller Deutschen keine Versicherung gegen das Extremrisiko Berufsunfähigkeit.

Der Mensch ist halt unlogisch. :bb1:

Geschrieben

Also als Chemiker ist ne Glasbruchversicherung schon ziemlich nützlich. Deswegen kann man sie auch günstig über die GdCH abschließen, so wie die Rechtschutzversicherung über das FWR.

Geschrieben

Der durchschnittliche Deutsche gibt enormes Geld für unnötige Versicherungen aus, die lediglich Bagatellschäden absichern. Beispiele:

...

Rechtsschutzversicherung

...

Insassenunfallversicherung

etc.

mhm...mhm. bagatellen...

naja, aber mit der berufsunfähigkeit hast du recht...

Geschrieben

mhm...mhm. bagatellen...

Die Insassenunfallversicherung ist völlig überflüssig, weil:

1. Im Falle des Falles die Kfz-Haftpflicht zahlt

2. Es für das gleiche Geld eine Unfallversicherung gibt, die nicht nur bei Autounfällen zahlt

Die Rechtschutzversicherung ist sowieso überflüssig, denn es gibt nur 2 Möglichkeiten:

1. Ich habe Recht, dann brauche ich sie nicht, weil der Gegner zahlt

2. Ich habe Unrecht, dann hilft sie mir auch nicht weiter

3. Zahlt sie in vielen Fällen (z. B. Abwehr fremder Ansprüche) sowieso nicht

Entgegen der in diesem Forum weitverbreiteten Ansicht kann man sein Recht übrigens auch ohne Rechtsschutzversicherung durchsetzen.

Geschrieben

Entgegen der in diesem Forum weitverbreiteten Ansicht kann man sein Recht übrigens auch ohne Rechtsschutzversicherung durchsetzen.

Ja, aber man muss dann erstmal selbst in Vorleistung treten und das kann dann schon mal schnell die 1000 Euro Marke überschreiten. Das Geld hab ich aber nicht übrig. Auch wenn man hinterher alles zurück bekommt läuft ohne, das man zunächst Eigenkapital investieren muss, gar nix.

Geschrieben

@Jennerwein: Du hast bei der Rechtschutzversicherung eines übersehen: Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen. Und dann rentiert es sich!

Beispiel Autounfall: Du wirst zusammengefahren :wacko:, die Schuldfrage ist eindeutig, der andere wars. Du hast eine HWS Distorsion, vielleicht sogar eine Brustwirbelsäulenprellung :17: - sagt jedenfalls das Krankenhaus - und blaue Flecke, und nach einigen Stunden fängt es an zu schmerzen :sad:. Nach einer Woche sind die Schmerzen langsam so abgeklungen, dass du wieder klar denken kannst und du beschließt Schmerzensgeld zu fordern, denn das war ziemlich schmerzhaft. Die Versicherung bezahlt den Sachschaden sofort, aber wegen des Schmerzensgeldes gehts vor Gericht :bud:, denn die Versicherungen zahlen das nur höchst ungern. Könnte ja jeder kommen. Das Gericht bestellt vielleicht erst mal einen technischen "Sachverständigen", da musst du schon mal 750 Euro vorstrecken.

Der SV schwafelt ohne die Sachlage zu betrachten was von geringfügigem Aufprall, ..blabla.. Harmlosigkeitsgrenze :blink: ...bla bla... und eigentlich war es nur ein kleiner Rempler und du kannst den gar nicht gespürt haben. Dem wird natürlich widersprochen :rtfm: und so wirst du zu einem medizinischen Sachverständigen geschickt, macht ebenfalls 750 Euro Vorschuss. Der Mediziner bestätigt zweifelsfrei die Diagnose und dann sagt das Gericht trotzdem: Nö. :nea: Die HWS Distorsion war eine psychosomatische Verkrampfung (=:gaga:) und die Brustwirbelsäulenprellung kannst du gar nicht gehabt haben.

Schwupps, schon hast du Recht :icon14: , es aber nicht bekommen :icon13: und die Rechtschutzversicherung übernimmt wenigstens die Kosten für den Versuch :s82: .

PS: An die Moderatoren: Es gibt scheinbar einen Weg die Smiley-Begrenzung zu umgehen, bei Interesse wie ich es gemacht habe bitte PM an mich. Sorry, aber die Smileys mussten hier sein *duckundweg*.

Geschrieben
@gatling,

laß mich/uns an Deinem Wissen teilhaben. Sei so freundlich und schildere hier mal wie man es richtig mach.

Der Fall, wie vom Themenstarter beschrieben. Ein Schütze bekommt von seinem SB, warum auch immer die Aufforderung ein Gutachten machen zulassen.

Wie muß der Schütze vorgehen, damit er im Falle eines negativen Gutachtens noch alle Türen offen hat?

Ein sich auf die Antwort freuender alea

Geschrieben

@Tinnitus

Rechne mal nach, was eine Rechtsschutzversicherung kostet und wie oft Dir rein statistisch sowas passiert. Das zahlst Du locker aus der eigenen Tasche, wenn Du 20 Jahre lang den Vericherungsbeitrag gespart hast.

Das Argument "kein Geld um mein Recht durchzusetzen" lasse ich nicht gelten, denn

1. ist ja offensichtlich genug Geld da um einen dreistelligen Jahresbeitrag an die Rechtsschutzversicherung zu zahlen

2. Gibt es Prozesskostenhilfe

Geschrieben

Hier ein Aufsatz:

Dichtigkeitspüfung - oder wenn die Behörde ain amtsärztliches Gesundheitszeugnis verlangt.

http://www.rafatscher.de/PDF/Dichtigkeitspruefung.pdf

Wenn an diesem Aufsatz etwas dran ist, sind die Möglichkeiten zur Anordnung einer Waffen MPU sehr scharf eingegrenzt. In meiner Reservistenkameradschaft ist es tatsächlich zu einer MPU Anordnung für einen inaktiven Schützen gekommen. Diese Ergang zu Recht wegen offensichtlichen exzessiven Alkoholkonsums. Der Betroffene hat die MPU nicht beigebracht und sich von seinen Waffen getrennt.

Es scheint aber so, daß halt "einiges" vorliegen muß, bis so eine Anordnung ergehen kann.

In dem Zusammenhang würde mich einmal interessieren, ob die Polizei -wenn sie einen Waffenbesitzer mehr oder weniger angeheitert aus einem beliebigen Anlaß morgens in seiner eigenen Wohnung antrifft- die Entnahme einer Blutprobe anordnen kann, um den Alkoholisierungsgrad feststellen zu können.

In diese Konstellation sei gegeben, daß keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit des Waffenbesitzers vorliegt und das Zusammentreffen von Ordnungshüter und Waffenbesitzer sich sozusagen "zufällig" ergeben hat.

Gruß,

frogger

Geschrieben

auch wenn wir vom fred abweichen.....

Der durchschnittliche Deutsche gibt enormes Geld für unnötige Versicherungen aus, die lediglich Bagatellschäden absichern. Beispiele:

Kfz-Schutzbrief

Rechtsschutzversicherung

Krankenhaustagegeldversicherung

Glasbruchversicherung

Insassenunfallversicherung

etc.

Dagegen haben 95 % aller Deutschen keine Versicherung gegen das Extremrisiko Berufsunfähigkeit.

ich komme aus der branche und kann dir grundsätzlich recht geben. auch ich bin der meinung man sollte nur das versichern was einen existenziell bedrohen kann (der rest kann dann zur bank oder zum waffenhändler :D ). jedoch ist es nicht ganz so einfach wie du es geschrieben hast.

ein kfz-schutzbrief mit diversen extras (ersatzwagen, hotelkosten....) kostet als zusatz zu der autohaftpflicht 10-15€ im jahr, denke das so wenig extra definitiv im verhältnis ist.

die rechtsschutzversicherung ist eine so genannte luxusversicherung und sollte wirklich erst ganz am ende kommen aber es gibt sehr viele menschen die sich große sorgen um die kosten eines gerichtsschtreites machen und das risiko ohne eine rs nicht eingehen. ich habe sehr viele menschen kennen gelert die, obwohl sie im recht waren, aus angst nicht geklagt haben.

krankenhaustagegeldversicherung jo, richtig, lieber ne normale krankentagegeldversicherung. warum solls nur geld geben wenn ich im kh liege. entweder ich brauche welches oder nicht wenn ich krank bin, egal wo ich herumliege.

also meine glasbruchversicherung kostet mich nix (wie auch bei 95% meiner kunden). es gibt versicherungspakete mit nachlässen z.b. ab der dritten versicherung. da eine glasv. eh sehr wenig kostet, zahlt man für das paket (hausrat, haftpflicht und glas) meistens weniger als wenn man die glasversicherung raus nimmt.

auch bei der Insassenunfallversicherung ein grosses STIMMT. warum soll ich geld bezahlen nur weil meinen mitfahrern ihre gesundheit nichts wert ist und die für sich keine eigene unfallversicherung abschliessen. es gibt sogar autohaftpflichtvers. die den versicherungsnehmer bei einem selbstverschuldeten unfall wie eine dritte person behandeln. dann erhält man (selbst wenn man schuld hatte) von seiner eigenen autohaftpflichtv. schmerzensgeld, verdienstausfall, behindertenrente.......

berufsunfähigkeitsversichrung ist wichtig, ohne wenn und aber. es gibt auch schon welche die einen grossteil der beiträge erstatten falls es nicht zum leistungsfall kommt :icon14: .

Geschrieben

346 Euro? Was soll denn der Scheiss. Bei mir in der Gegend kostet das 27 Euro auf dem Gesundheitsamt.

Hi! sag kannst Du mir evt. verraten wo in etwa Deine Gegend ist und ob sich das auf NRW anwenden läßt?

Geschrieben

Hi Leutchen,

habt Ihr eigentlich schon mal daran gedacht, dass ihr tatsächlich ungeeignet (in der strengen Definition des Rechts) seid, eine grosskalibrige Schusswaffe zu besitzen? Wenn das ein Psychologe/Psychiater nach Tests und einem persönlichen Gespräch feststellt, kann man zwar versuchen mit ihm zu reden und ihn durch Beispiele aus dem eigenen CV vom Gegenteil zu überzeugen, aber ansonsten sollte man sein Fachurteil respektieren und nicht darüber nachdenken, tatsächlich zum nächsten Gutachter zu gehen. Ich bin froh, dass der Gesetzgeber eine solche Vorgehensweise ausgeschlossen hat.

Geschrieben

@jeff

Wer ungeeignet ist, sollte zu seiner und unserer Sicherheit keine GK-Waffe bekommen.

Allerdings geht es ja gerade um die Frage, ob das durch den speziellen Gutachter zweifelsfrei geklärt werden kann.

Oder andersrum:

Wenn der Ausgang des Gutachtens Glücksspiel ist oder von der Laune des Gutachters (bzw. dem Gutachter selbst) abhängt, dann ist dieses Verfahren in einem Rechtsstaat ungeeignet.

Gruß

357Mag (der schon über 25 ist)

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