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IGNORED

kurzurlaub mit waffen ?


ratbikeatze

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Ein Beispiel (§ 12 Abs. 6 Nds. SOG):

Lageauswertungen haben z.B. ergeben, daß die BAB 1 eine wichtige Transitroute für Drogenkuriere aus den Niederlanden ist. Ich halte also in der Nähe der A1 (die mitten durch meinen Zuständigkeitsbereich führt) ein Fahrzeug für eine Verkehrskontrolle an und sehe, daß auf der Rückbank eine Tüte Vla/eine niederländische Zeitung/was auch immer liegt... das reicht mir schon.

Trooper

Mal abgesehen davon, daß ich kein niederländisch kann und deshalb da auch keine Zeitungen kaufe habe ich ein paar Fragen an dich:

1. Was tust Du, wenn ich mich (freundlich und höflich) weigere den Kofferraum zu öffnen oder den Autoschlüssel herauszugeben? Gewalt anwenden?

2. Was tust Du, wenn ich eine schriftliche Begründung für dein Vorgehen fordere?

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Eine Durchsuchung ist keine Stafverfolgungsmaßnahme

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:huh:

(2) Andere Strafverfolgungsmaßnahmen sind

1.  die einstweilige Unterbringung und die Unterbringung zur Beobachtung nach

    den Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Jugendgerichtsgesetzes,

2.  die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 der Strafprozeßordnung,

3.  Maßnahmen des Richters, der den Vollzug des Haftbefehls aussetzt (§ 116

    der Strafprozeßordnung),

4.  die Sicherstellung, die Beschlagnahme, der Arrest nach den §§ 111d und

    111o der Strafprozeßordnung sowie die Vermögensbeschlagnahme nach § 111p

    der Strafprozeßordnung und die Durchsuchung, soweit die Entschädigung

    nicht in anderen Gesetzen geregelt ist,

5.  die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis,

6.  das vorläufige Berufsverbot.

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1. Was tust Du, wenn ich mich (freundlich und höflich) weigere den Kofferraum zu öffnen oder den Autoschlüssel herauszugeben? Gewalt anwenden?

Wenn ich mich in der konkreten Situation auf eine Ermächtigungsgrundlage wie die da oben berufen kann, setze ich meine rechtmäßige Maßnahme ggf. unter Anwendung von unmittelbarem Zwang durch. Falls du dich dagegen aktiv wehrst, kassierst du eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Wenn das Gesetz mich darüberhinaus zu einer schriftlichen Begründung auffordert, kriegst du halt eine solche.

Du magst es vielleicht nicht mögen, aber es gibt in praktisch allen Polizeigesetzen des Bundes und der Länder Ermächtigungsgrundlagen, die unter bestimmten Umständen auch eine verdachtsunabhängige Durchsuchung von Personen und Sachen ermöglichen. Live with it.

Trooper

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Anders als die Polizei im Binnenland hat der Zoll in Zollgrenzbezirken (das sind typischerweise die Landkreise mit Außengrenze) das Recht jederzeit Personen und Fahrzeuge zu durchsuchen.

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Und das soll auch an den EU-Binnengrenzen (es war von der deutsch-österreichischen Grenze die Rede) gelten ? :confused:

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Du magst es vielleicht nicht mögen, aber es gibt in praktisch allen Polizeigesetzen des Bundes und der Länder Ermächtigungsgrundlagen, die unter bestimmten Umständen auch eine verdachtsunabhängige Durchsuchung von Personen und Sachen ermöglichen. Live with it.

Aktiv Widerstand ist nicht, ich wuerde lediglich hinterher von einem Gericht ueberpruefen lassen, ob Deine Einschaetzung der "Tatsachen" und "Umstaende" korrekt und angemessen war und wirklich die Gealtanwendung rechtfertigte.

Die Regelung mit der schriftlichen Begruendung in Hessen finde ich uebrigens hervorragend. Das verhindet naemlich, dass spaeter weitere "Gruende" erfunden werden.

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Du magst es vielleicht nicht mögen, aber es gibt in praktisch allen Polizeigesetzen des Bundes und der Länder Ermächtigungsgrundlagen, die unter bestimmten Umständen auch eine verdachtsunabhängige Durchsuchung von Personen und Sachen ermöglichen.

So ganz klar ist mir allerdings auch nicht, warum sich der Gesetzgeber anmaßt, Bürger durchsuchen zu lassen, ohne daß ein Verdacht gegen sie besteht.

Ein befreundeter Anwalt hat allerdings schon einige Fälle von Notwehr (sic!) gegen ungerechtfertigte polizeiliche Maßnahmen in seiner Kanzlei gehabt. Er sagt, daß man da u.U. eine gute Position hat, da bei genauem Hinsehen (und entsprechend spezialisierten Anwälten) am ein oder anderen Detail einer pol.Aktion i.d.R. rechtliche Bedenken bestehen. Unter diesen Umständen ist dann Notwehr möglich, auch wenn der Polizeibeamte glaubt, daß die Maßnahme zu recht erfolgt.

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Ich bin wirklich nicht für den Polizeistaat. Andererseits kann man Bürgerrechte auch bis zum Exzess auslegen - muss sich dann aber nicht wundern, wenn die Polizei gegen die organisierte und sonstige Kriminalität zum zahmen Papiertiger wird, weil sie kaum noch Befugnisse hat.

Gruß,

karlyman

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Andererseits kann man Bürgerrechte auch bis zum Exzess auslegen - muss sich dann  aber nicht wundern, wenn die Polizei gegen die organisierte und sonstige Kriminalität zum zahmen Papiertiger wird, weil sie kaum noch Befugnisse hat.

Gruß,

karlyman

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Das seh ich anders. Entweder sind gewisse Aktionen rechtens oder sie sind es nicht.

Der Unterschied liegt nur darin dass "organisierte Kriminalität" oder sonstige " professionelle Bazi" ihre Rechte kennen und der brave Bürger nicht. Deshalb wird auch lieber der brave Bürger drangsaliert als der Profi.

Oder wie würdest Du (Ihr) sonst 3 Kontrollstellen hintereinander auf 16 km gerader Strecke nennen?

Oder einmal hat mir ein Polizist am laufenden Laptop am Beifahrersitz rumgefummelt und was geschwafelt von Gegend abscannen ect.. Das durfte er sicher auch nicht.

Als netter Mensch hab ich aber einfach den Spiess umgedreht und hab ihn blamiert durch meine Bitte er solle mir doch mal eine WLan Karte zeigen (war ein alter ohne Centrino).

Ist alles nur wichtigtuerei wo sie sich doch nicht auskennen.

Und zum Thema s. oben: Bei diesen ganzen Kontrollen hat sich NOCH KEINER den Schlüssel für den Waffenkoffer nehmen trauen. Lieber meckert man darüber dass der Verbandskasten unterm Sitz schwer zu entnehmen ist. DAS müssen sie aber nicht mit mir sondern mit Toyota ausmachen.

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Muß ich diese Frage beantworten?

:confused:

Fragen zur Person sicher, aber Andere?

401636[/snapback]

Als Praktiker verrate ich dir, daß diese Antwort dir jede Menge Ärger mit dem kontrollierenden Kollegen einbringen wird. Laß sowas bleiben und überleg dir vorher, zu welchem Stand du willst (oder laß dir zumindest eine gute Ausrede einfallen).

Im übrigen hast du das wahrscheinlich mit den Rechten eines Beschuldigten im Strafverfahren verwechselt.

Trooper

401642[/snapback]

@Trooper,

was jetzt muß ich Fragen nach meinem woher und wohin beantworten?

Stell dir mal die Situation vor:

Frage: „Wo kommen Sie her?“

Antwort: „Von Ihrer Frau.“

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Ich habe heute bei meiner Waffenbehörde nachgafragt.

Transport der Waffe bei

Reise vom Heimatort aus, nach A über B nach C mit jeweiligem mehrtägigem Aufenthalt und schießen am Ort.

Antwort der Behörde:

Man braucht im Falle einer Kontrolle eines Beamten, eine schriftliche Einladung des jeweiligen gastgebenden Vereins.

Ansonsten Gilt:

Hinreise auf kürzestem Weg dann Wettkampf und danach ohne unnötigen Aufenthalt auf dem kürzesten Weg zurück.

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Ich habe heute bei meiner Waffenbehörde nachgafragt.

Transport der Waffe bei

Reise vom Heimatort aus,  nach A über B nach C mit jeweiligem mehrtägigem Aufenthalt und schießen am Ort.

Antwort der Behörde:

Man braucht im Falle einer Kontrolle eines Beamten, eine schriftliche Einladung des jeweiligen gastgebenden Vereins.

Ansonsten Gilt:

Hinreise auf kürzestem Weg dann Wettkampf und danach ohne unnötigen Aufenthalt auf dem kürzesten Weg zurück.

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Ich Wohne in Stuttgart mein Verein ist in Frankfurt meine Familie

Auch wenn ich am Wochenende auf dem Stand gehe fahre ich im Anschluss

Zu Meiner Familie und übernachte dort.

So wie dein Sachbearbeiter das schildert steht das nicht im Gesetz.

Es kann keiner verlangen dass ich übermüdet nach Hause fahre. :angry2:

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Das seh ich anders. Entweder sind gewisse Aktionen rechtens oder sie sind es nicht. Der Unterschied liegt nur darin dass "organisierte Kriminalität" oder sonstige " professionelle Bazi" ihre Rechte kennen und der brave Bürger nicht. Deshalb wird auch lieber der brave Bürger drangsaliert als der Profi.

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Meine Anmerkung bezog sich auf die Äußerung von lobbyist, dass nach Darstellung eines befreundeten Anwalts bei JEDER polizeilichen Aktion die Möglichkeit bestehe, mit Hilfe spezialisierter Juristen bei gründlicher Suche irgendeinen Fehler dabei ausfindig zu machen. Nach dem Motto, wenn ich nur lange genug suche, werde ich schon einen Formfehler des Beamten finden...

Ich will nicht, dass sich die "Staatsgewalt" mir gegenüber so verhält (krampfhaftes Suchen, um irgendwo doch noch irgendeine Verfehlung entdecken zu können); daher halte ich den genannten Ansatz auch anders herum für falsch. Natürlich werde ich mich als Bürger gegen offensichtliche Schikanen und Kompetenzüberschreitungen wehren, keine Frage. Aber ich muss als Bürger auch nicht zwanghaft nach Fehlern des anderen suchen; das macht die Polizei nämlich auch nicht durchgehend (Ermessensausübung).

Gruß,

karlyman

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Ich habe heute bei meiner Waffenbehörde nachgafragt.

Transport der Waffe bei

Reise vom Heimatort aus,  nach A über B nach C mit jeweiligem mehrtägigem Aufenthalt und schießen am Ort.

Antwort der Behörde:

Man braucht im Falle einer Kontrolle eines Beamten, eine schriftliche Einladung des jeweiligen gastgebenden Vereins.

Ansonsten Gilt:

Hinreise auf kürzestem Weg dann Wettkampf und danach ohne unnötigen Aufenthalt auf dem kürzesten Weg zurück.

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Das ist Quatsch; eine PERSÖNLICHE Meinung von irgendjemand.

Schaut mal die Visier-Anzeigen durch. Massenweise Anzeigen für "Schiessurlaub in XXX".

Und da bräucht ich von jedem Hotel eine Einladung??

Hab meine Waffe auch schon zur Kur mitgenmommen und hab dann als Gastschütze im örtlichen Verein mitgemischt.

DA hatte ich auch keine Einladung.

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Vielleicht kommt ja irgendwann noch so ein Bürokrat noch auf die Idee

Ein Verbringungs- Dokument einzuführen das man vorher noch Beantragen muss

Sowas gabs schon in Trizonesien (Berlin für Nichtinsulaner) bis zur 89.

Einladungen mitbringen,kürzester Weg von A nach B und schießen im Urlaub ist gaaar nicht gut...

Dummschwätzende Beamten,vorauseilender Gehorsam und ein nimmermüdes

Paragrafenreiten...

Da wollte doch nur einer seine Waffe sicher verstaut, mit nehmen und unterwegs ganz legal schießen.

weiß er jetzt mehr?

Ach übrigens... jetzt zum Oktoberfest kommen auch wieder viele Schützen nach München.

Einige schießen Zimmerstutzen, einige in den umgebenden Ständen ISPC, oder Jagdparcours und alle gehen vorher und nachher auf ein Bier oder fünf.

Nein, nicht mit Schießgewehr, das wird gemäß Gesetz verwahrt und wenn ein Gendarm sie kontrolliert, wirds in ganzen, klaren Sätzen erklärt und sogar von der

hiesigen Exekutive verstanden.

Man muß halt reden, mit die Leut'!

Manchmal ist die Welt einfacher, als es so manchem Hobbyanwalt gefällt...

...draußen, ausserhalb der WO Matrix

B

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Hi friends,

wie viele sind denn schon mal mit Waffen in eine Kontrolle geraten und gebeten worden die Waffen zu zeigen?

Ich war einmal in einer Verkehrskontrolle, und die haben sich nur die Papiere angesehen - nach Waffen zu fragen kam denen gar nicht in den Sinn.

@ Trooper. ich fahre die A1 regelmäßig 1-2x pro Woche und habe meistens auch Waffen dabei. Dich habe ich aber noch nicht gesehen :D .

Wenn ich angehalten werde und die Waffen zur Sprache kommen - darf ich den Koffer gar nicht öffnen, da die Waffen dann Zugriffsbereit wären. Ich müsste mich schon dazu auf ein privates Grundstück begeben, auf dem ich die Zustimmung des Eigentümers habe. :heuldoch:

Und wer an seinem Zielort keinen Schiessstand kennt auf dem er schiessen will und keinen Büchsenmacher der DER Fachman für die mitgeführten Waffen ist und keinen Schießfreund hat dessen Meinung er hören will und keine Adresse hat, an der er die regelmäßigen täglichen Trockenübungen durchführen muß, um nicht außer Übung zu kommen und und - was will der dann mit den Knarren im Auto? :confused:

Und eine schriftliche Einladung brauch ich für Wettkämpfe im Ausland - im Inland wäre mir das neu. Lasst Euch von Euren Sachbearbeitern nicht immer solchen Scheiß erzählen (sorry sachbearbeiter, not you:s75: ). Wo im Gesetz steht das? alles andere ist Mumpitz.

Gruß

Shotgun George

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Da wollte doch nur einer seine Waffe sicher verstaut, mit nehmen und unterwegs ganz legal schießen.

.........

Ach übrigens... jetzt zum Oktoberfest kommen auch wieder viele Schützen nach München.

Einige schießen Zimmerstutzen, einige in den umgebenden Ständen ISPC, oder Jagdparcours und alle gehen vorher und nachher auf ein Bier oder fünf.

Nein, nicht mit Schießgewehr, das wird gemäß Gesetz verwahrt und wenn ein Gendarm sie kontrolliert, wirds in ganzen, klaren Sätzen erklärt und sogar von der

hiesigen Exekutive verstanden.

Man muß halt reden, mit die Leut'!

Manchmal ist die Welt einfacher, als es so manchem Hobbyanwalt gefällt...

B

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:s82::s82:

Sag ich auch. Aber anscheinend gehr das nur in Bayern

Übrigens vor dem Oktoberfest waren wir auf dem Gäubodenfest.

:rotfl2::rotfl2:

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Vor nicht allzulanger Zeit haben die Kollegen von der Autobahnpolizei bei uns in der Nähe einen auf der A1 von West nach Ost fahrenden Kleintransporter durchsucht. Ergebnis: etliche Kilo Kokain und Haschisch sowie diverse Arten von Pillen. Grund: der Fahrer hatte sich in der Kontrolle etwas nervös verhalten.

Ja, es war ein guter Erfolg, und ja, der Fahrer hätte theoretisch auch nur einfach so nervös sein können, weil er Angst vorm Zuspätkommen bei der Arbeit hat.

Wenn ihr derartige Erfolge wollt, müßt ihr damit leben, daß es sogenannte "lageabhängige Kontrollen" gibt. Wenn ihr allerdings darauf besteht, daß die Polizei ein Fahrzeug erst durchsucht, wenn sie schon die Hanfstauden durchs Fenster auf dem Rücksitz erkennen kann, dann beschwert euch nicht, wenn jeder Möchtegerngangster soviel Drogen, Waffen, illegale Einwanderer, Raubkopien, Plutonium und was auch immer durch die Gegend karrt, wie er lustig ist.

Trooper

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Also ICH möchte der deutschen Polizei gerne sogar noch etwas mehr Autorität zusprechen, als sie hat; es dreht sich aber bei obigen Überlegungen ganz einfach darum, dass die Polizei einen Legalwaffenbesitzer seines Weges ziehen lassen sollte, wenn er entsprechende WBK vorlegen kann und wir nicht vor solchen Kontrollen allzuviel Angst haben sollten, sobald man ein klein wenig von dem kürzest möglichen Weg zuhause-Schiesstand abweicht.

Leider gibt das Gesetz uns unbscholtensten Legalwaffenbesitzern und Bürgern in dieser Hinsicht keine Rückendeckung.

IMI

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Wenn ihr derartige Erfolge wollt, müßt ihr damit leben, daß es sogenannte "lageabhängige Kontrollen" gibt. Wenn ihr allerdings darauf besteht, daß die Polizei ein Fahrzeug erst durchsucht, wenn sie schon die Hanfstauden durchs Fenster auf dem Rücksitz erkennen kann, dann beschwert euch nicht, wenn jeder Möchtegerngangster soviel Drogen, Waffen, illegale Einwanderer, Raubkopien, Plutonium und was auch immer durch die Gegend karrt, wie er lustig ist.

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:appl:

Genau. Ich habe keine Angst, Polizeibeamten zu begegnen, wenn ich legale Waffen auf legale Art und Weise mitführe. Vor einer ausufernden organisierten Kriminalität z.B. habe ich aber Angst.

Gruß,

karlyman

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dass die Polizei einen Legalwaffenbesitzer seines Weges ziehen lassen sollte, wenn er entsprechende WBK vorlegen kann und wir nicht vor solchen Kontrollen allzuviel Angst haben sollten, sobald man ein klein wenig von dem kürzest möglichen Weg zuhause-Schiesstand abweicht.

genau da ist das problem, es gibt genug beamte die sich aufspielen müssen(nicht alle) aber gerade wir legalen besitzer müssen ja angst haben, wie diese diskussion beweist. wenn es so wäre wie es sein sollte müssten wir nicht darüber reden ,wie das ist die plempen mit in den urlaub zu nehmen um irgendwo mal zu schiessen.

die ilegalen machen sich eh keine gedanken über sowas

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genau da ist das problem, es gibt genug beamte die sich aufspielen müssen........

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von denen ist mir in den letzten 15 Jahren keiner begegnet.

Meistens geht es doch sowieso nur um Alkohol, und da hilft nur nichts alkoholisches trinken.

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