rolf123 Posted September 2, 2005 Share Posted September 2, 2005 Folgender Sachverhalt: Alles in der Grünen WBK als Sportschütze. Februar 05 Unterhebel auf grün April 05 Eintrag Bockdoppelflinte auf grün weil es gelb nicht gibt. April 05 S&W Revolver auf grün. ------------------------------------ 29.August 05 Halbautomat auf grün. Letztes ist ein Voreintrag auf Grün welcher von einer Sachbearbeiterin der Waffenbehörde vorgenommen wurde. Einen Tag später habe ich mit diesem Voreintrag ordnungsgemäß einen Halbautomaten erworben. Aber noch nicht angezeigt. 2 Tage später Anruf der Kreispolizeibehörde! Wortlaut: Meine Mitarbeiterin hat in Ihrer grünen WBK einen Voreintrag eingetragen, obwohl sie das Halbjahreskontingent von 2 Waffen bereits ausgeschöpft haben. Der neue Eintrag hätte erst in 2 Monaten vorgenommen werden dürfen. Für die Einhaltung dieses Kontingents von 2 Waffen pro halb Jahr sind Sie verantwortlich. Bitte kommen Sie nächste Woche zu uns rein Zwecks Erklärung. ------------------------------- Was bitte haltet Ihr davon? Kann es mir passieren das ich die Waffe wegen 2 Monaten wieder (mit Verlust) veräußern muß. Wäre dankbar für ein paar Meinungen. Gruß Rolf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted September 2, 2005 Share Posted September 2, 2005 Einen Tag später habe ich mit diesem Voreintrag ordnungsgemäß einen Halbautomaten erworben. Aber noch nicht angezeigt. ... hier gilt klip und klar das Streckungsgebot... ausnahmen KANN die Behörde machen, muß sie aber nicht. Am besten parkst du die Waffe bei deinem Büma. Das solltest du dir schriftlich geben lassen. Dein Erwerb wird ja der Behörde gemeldet. Könnte sonst Ärger geben. Der neue Eintrag hätte erst in 2 Monaten vorgenommen werden dürfen. Unsinn... ein Voreintrag ist kein kein Erwerb... ich kann mir auch 20 (kostenpflichtige) Voreinträge in die Karte schreiben lassen... Für die Einhaltung dieses Kontingents von 2 Waffen pro halb Jahr sind Sie verantwortlich. Stimmt Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
rolf123 Posted September 2, 2005 Author Share Posted September 2, 2005 Unsinn... ein Voreintrag ist kein kein Erwerb... ich kann mir auch 20 (kostenpflichtige) Voreinträge in die Karte schreiben lassen... Danke für den Hinweis. So habe ich das noch garnicht gesehen. Das hieße ja, das ich wenn`s hart auf hart kommt, das Teil nur 2 Monate wegschließen muß. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted September 2, 2005 Share Posted September 2, 2005 das ich wenn`s hart auf hart kommt, das Teil nur 2 Monate wegschließen muß. 396956[/snapback] Wenn Du das wegschließt, wird es wohl nicht reichen... Bedenke aber, dass der Verkäufer auf jeden Fall den Verkauf meldet. Wenn die Anzeige noch nicht raus ist, solltet Ihr gleich dem Büma als Erwerber (im Sinne des WaffG) benennen. Durch den Kaufvertrag ist die Eigentumsfrage ja hinreichend klar. Auch wenn es nicht ganz so schlimm ist, wenn Du da als "Erwerber" drinn stehst, wirst du es der Behörde dann auf jeden Fall erklären müssen... spart also nerven... Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
rolf123 Posted September 2, 2005 Author Share Posted September 2, 2005 Ich möchte hier nichts verschleiern. Deshalb habe ich der Behörde bei ihrem Anruf schon mitgeteilt das ich die Waffe schon erworben habe. Worauf ich rauswill ist die Frage: 2 Waffen pro Halbjahr. Ist hier das Gesetz eindeutig? Ich meine: Heißt es hier generell 2 Waffen oder ist hier in Gelbe und Grün unterteilt, oder nach Lang und kurz...... Was ist wenn ich gleichzeitig eine Waffe verkaufe, erhöht sich dann mein kontingent wieder? Ich finde im Waffengesetz einfach keine eindeutige Regelung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
KMD Posted September 2, 2005 Share Posted September 2, 2005 Ich möchte hier nichts verschleiern.Deshalb habe ich der Behörde bei ihrem Anruf schon mitgeteilt das ich die Waffe schon erworben habe. Worauf ich rauswill ist die Frage: 2 Waffen pro Halbjahr. Ist hier das Gesetz eindeutig? Ich meine: Heißt es hier generell 2 Waffen oder ist hier in Gelbe und Grün unterteilt, oder nach Lang und kurz...... ... Ich finde im Waffengesetz einfach keine eindeutige Regelung. 396962[/snapback] §14, Absatz 2, letzter Satz. Die Aussage ist absolut eindeutig was die 2/6-Regelung angeht. Da Du von Deiner grünen WBK redest, gibt es hier nichts eindeutigeres. Gruß Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted September 2, 2005 Share Posted September 2, 2005 Ich möchte hier nichts verschleiern. Das meinte ich auch nicht. "Kaufen" kannst Du ja so viele Waffen wie Du willst. Auch ohne WBK. Nur der Erwerb im Sinne des WaffG ist das entscheidene. Sprich: wer die tatsächliche Gewalt über das Ding ausübt. Der einfache Weg ist also über den Büma. Heißt es hier generell 2 Waffen oder ist hier in Gelbe und Grün unterteilt, oder nach Lang und kurz...... Nun... für Grün (und hier geht es ja nur um Grün) ist es leicht zu beantworten... Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Ist eindeutig... egal ob Kurz- oder Langwaffe. Um die Gelbe streitet man grade... Was ist wenn ich gleichzeitig eine Waffe verkaufe, erhöht sich dann mein kontingent wieder? Ähhh... nein... Aber wie schon geschrieben: die Behörde kann ja Ausnahmen zulassen. Sollte es also zu einem solchen Fall kommen (fataler Fehleinkauf o.ä.) einfach das Gespräch suchen. Denn wenn es "in der Regel" heißt, muß es auch Ausnahmen geben können. Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted September 2, 2005 Share Posted September 2, 2005 ......Was ist wenn ich gleichzeitig eine Waffe verkaufe, erhöht sich dann mein kontingent wieder? ...... 396962[/snapback] Nein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Akula Posted September 2, 2005 Share Posted September 2, 2005 Unsinn... ein Voreintrag ist kein kein Erwerb... ich kann mir auch 20 (kostenpflichtige) Voreinträge in die Karte schreiben lassen... Stimmt Gruß Gromit 396955[/snapback] In der Theorie richtig, aber: Bei meinem letzten Voreintrag musste ich auch ein paar Wochen wegen der 2/6-Regelung warten. Meine Erklärungsversuche haben nichts gebracht. Ich habe die paar Wochen dann halt ausgesessen, weil ich es sowieso nicht eilig hatte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted September 2, 2005 Share Posted September 2, 2005 In der Theorie richtig, aber:Bei meinem letzten Voreintrag musste ich auch ein paar Wochen wegen der 2/6-Regelung warten. Meine Erklärungsversuche haben nichts gebracht. Ich habe die paar Wochen dann halt ausgesessen, weil ich es sowieso nicht eilig hatte. 396979[/snapback] Ich kapier das immer noch nicht mit der 2/6 Regelung ( sowas kannte ich in meiner bisherigen Zeit als Jäger auch nicht ). Um bei einem Beispiel von mir zu bleiben: Ich habe mir am 18.3.2005 zwei Voreinträge für Kurzwaffen geben lassen. Gekauft habe ich diese dann am 23.3.2005 und am 12.4.2005. Nun möchte ich mir in den nächsten Tagen wieder zwei Voreinträge für Kurzwaffen geben lassen; geht das nun, oder nicht?! Zählt nun das Datum des Voreintrages? Oder das Datum des Kaufes? Oder gar irgendetwas anderes? Ausserdem steht im Gesetz m.E., dass man nur 2 Waffen pro Halbjahr erwerben darf; hingegen steht NICHTS darin, dass die Behörde nur 2 pro Halbjahr voreintragen darf.... IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tantalus Posted September 2, 2005 Share Posted September 2, 2005 Zählt nun das Datum des Voreintrages?Oder das Datum des Kaufes? Oder gar irgendetwas anderes? IMI 396982[/snapback] Servus IMI, leider hat hier in München jeder SB eine eigene Rechnung :-(. Vermutlich bekommst Du jetzt keine neuen Voreintraege. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted September 2, 2005 Share Posted September 2, 2005 Servus IMI,leider hat hier in München jeder SB eine eigene Rechnung :-(. Vermutlich bekommst Du jetzt keine neuen Voreintraege. 396984[/snapback] Hi Tantalus, Bei mir ist es noch ein klein wening komplizierter; aus diversern Gründen habe ich meinen Erstwohnsitz in Niederbayern . Somit bin ich also auch bei meiner niederbayerischen Sachbearbeiterin. IMI p.s.: Aber welches Datum zählt denn nun? Kennst Du die SB, die so einen ähnlichen Namen wie "Friedhof" etc. hat? Wie kulant meinst Du ist diese bei Freien Schützinnen? ( Ohne Vererin...) Antwort gerne per PM Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tantalus Posted September 2, 2005 Share Posted September 2, 2005 Hi Tantalus,p.s.: Aber welches Datum zählt denn nun? Kennst Du die SB, die so einen ähnlichen Namen wie "Friedhof" etc. hat? Wie kulant meins Du ist diese bei Freien Schützen? ( Ohne Vererin...) 396986[/snapback] Hi IMI, es sollte das Datum des Erwerbs zaehlen. Ich kenne sie. Du wirst je nach Deinem Nachnamen allerdings ev. auch zu jemand anderem kommen. Sollte es ein bestimmter SB sein dann vergiss ein Entgegenkommen. ( Nur nach §§ und eine "eigenwillige" Berechnung der 2/6 Regel) Du wirst vermutlich einen Nachweis ueber die ueblichen 12 Monate brauchen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted September 2, 2005 Share Posted September 2, 2005 IMI, die nächsten Käufe wären der 24. 09. und 13. 10. im Regelfall wobei Ausnahmen diese bestätigen. Unser SB ist der Meinung, daß ein Voreintrag die Erlaubnis zum Erwerb ist und die 2/6 Regel bzw. Ausnahmen von der Regel von ihm geprüft werden, d.h. wer einen dritten oder vierten Eintrag bekommt darf auch die Waffe kaufen. Offensichtlich sieht das der SB von Rolf 123 auch so, sonst hätte er den Eintrag ja nicht widerrufen. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
rolf123 Posted September 2, 2005 Author Share Posted September 2, 2005 Offensichtlich sieht das der SB von Rolf 123 auch so, sonst hätte er den Eintrag ja nicht widerrufen. Der Chef von dem Verein hat den Eintrag ja noch nicht wiederrufen. Ich soll nur vorbei schauen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dynamite Harry Posted September 2, 2005 Share Posted September 2, 2005 Um mal auf die Eröffnungsfrage zurückzukommen, wieso eigentlich UHR auf Grün ??? Und die Bockdoppelflinte, weil es "gelb nicht gibt" ??? Wenn man das gesetzeskonform angeht, hat sich doch die Fragestellung 2/6 in diesem Fall von selbst erledigt. mfg Ralf Link to comment Share on other sites More sharing options...
rolf123 Posted September 3, 2005 Author Share Posted September 3, 2005 Also, Meine Behörde stellt keine alten und neuen gelbe WBK aus. Die stellen sich auf den Standpunkt: Erst die Verwaltungsvorschrift und danach gibts die Gelben. Egal wie die dann letztendlich aussehen werden. Um den Leuten nun aber keine Handhabe gegen diese Vorgehensweise zu geben, tragen die alles neu beantragte, was eigentlich auf gelb gehört, in grün ein. Aus diesem Grund steht Uhr und Bock Flinte auf grün . Danach gabs dann noch einen Revolver. Und der gewährte Voreintrag für den Halbautomat, welcher zwei Tage später angemeckert wurde, war somit zuviel. Deshalb ja meine Frage! Wenn beim Waffenkontingent nach gelb und grün unterschieden würde, hätte ich ja ein Argument. Nämlich das zwei erworbene Waffen da wo sie jetzt stehen gar nicht hingehören. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rolf123 Posted September 3, 2005 Author Share Posted September 3, 2005 Zitat Wenn man das gesetzeskonform angeht, hat sich doch die Fragestellung 2/6 in diesem Fall von selbst erledigt. ----------------------------------------------------------------- Erklär mir doch mal was du damit meinst. Und was heißt genau "2/6 Regelung"? Vielleicht finde ich ja doch noch eine Möglichkeit meinen bereits gekauften halb- Automaten nicht 2 Monate beim Büma deponieren zu müssen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted September 3, 2005 Share Posted September 3, 2005 Der Chef von dem Verein hat den Eintrag ja noch nicht wiederrufen. Ich soll nur vorbei schauen. 396998[/snapback] Vielleicht gehts auch nur wie bei einem Kollegen. Der hat auch mit dem Mix grün/gelb(neu) über das Kontingent hinaus gekauft. Beim Abstempeln der 3. Waffe in 6 Monaten in gelb hat sie dann nur gemeint er bekäme im nächsten halben Jahr aber nur mehr EINE Waffe. So richtig widerrufen hat sie sich niht getraut. Immerhin ist das eine AMTLICHE ERLAUBNIS die nicht so per VORBEIKOMMEN widerrufen werden kann. Sowohl die Voreinträge als auch die gelbe WBK sind erst mal die Erlaubnis sich Waffen KAUFEN zu dürfen. VERBOCKT hat es der Sachbearbeiter durch die VOREINTRÄGE. Und DER hat erst mal ein grösseres Problem ALS DU. (Imi, Du weisst welcher Landkreis ich bin?) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted September 3, 2005 Share Posted September 3, 2005 Erklär mir doch mal was du damit meinst. Und was heißt genau "2/6 Regelung"? 397037[/snapback] ... es gibt einige (ich auch) die das AffG dahingegen auslegen, dass man für die neue Gelbe die 2/6 Regel (zwei Plempen in 6 Monaten... oder anders: das Erwerbsstrechungsgebot) nicht anwenden kann. Da es keine Verwaltungsvorschrift gibt, legt jede Behörde dieses aber nun anders aus. Einige Klagen gegen die 2/6 Auflage hatten schon Erfolg. Such mal im Forum... oder drück mich Meine Behörde stellt keine alten und neuen gelbe WBK aus. und warum wehrt sich dagegen keiner? Ist doch nicht dein Problem wenn es keine Verwaltungsvorschrift gibt?! Dann könnten die Herrschaften ja auch behaupten, sie brauchen gar nichts genehmigen oder eintragen Schlag sie doch mit ihren eigenen Waffen: "Zeigen sie mir doch bitte mal in den Verwaltungsvorschriften, dass sie das Erwebsstreckungsgebot einhalten müssen! Ach, sie haben gar keine? DANN TRAGEN SIE JETZT BITTE MEINEN HA EIN!" Um den Leuten nun aber keine Handhabe gegen diese Vorgehensweise zu geben, tragen die alles neu beantragte, was eigentlich auf gelb gehört, in grün ein. Ja... nu` ist aber der Trick bei der neuen Gelben, dass man nichts mehr beantragen muß... und bei der alten, dass die 2/6 Regel nicht gilt... Hier der Tipp: einfach beantragen. Wenn die das nicht machen gibt es hier vieeel Hilfe Außerdem steht im Gesetz m.E., dass man nur 2 Waffen pro Halbjahr erwerben darf; hingegen steht NICHTS darin, dass die Behörde nur 2 pro Halbjahr voreintragen darf.... ...ist natürlich die Frage: Was machst Du mit weiteren Voreinträgen, wenn Du noch nichts erwerben darfst... aber an sich ist das möglich und könnte auch mal Sinn machen. Beispiel: Ich habe im Mai eine Waffe erworben und habe noch einen Voreintrag offen. Natürlich könnte ich mir noch einen Voreintrag holen, mit der Begründung, ich schau mich halt auf dem Gebrauchtmarkt um und weiß nicht welches Angebot mir früher über den Weg läuft... Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Bela Posted September 3, 2005 Share Posted September 3, 2005 Für die Einhaltung dieses Kontingents von 2 Waffen pro halb Jahr sind Sie verantwortlich. Bitte kommen Sie nächste Woche zu uns rein Zwecks Erklärung. Laut Waffengesetz dürfen in der Regel 2 Waffen pro Halbjahr erworben werden, was indiziert, dass es auch Außnahmen von dieser Regel geben kann. Der Ermessenspielraum liegt hierbei bei der Behörde und nicht bei Dir. Du hast die Waffe mit einem gültigen Voreintrag völlig rechtmäßig erworben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted September 3, 2005 Share Posted September 3, 2005 ein Voreintrag ist kein kein Erwerb... ich kann mir auch 20 (kostenpflichtige) Voreinträge in die Karte schreiben lassen... Das würde aber nur Sinn machen, wenn die Waffen auch erworben werden dürften, was meines Erachtens durch den Voreintrag genehmigt wird:Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Sollte der Eintrag nicht den Erwerb genehmigen, müssten 16 der 20 Voreinträge zwangsläufig verfallen, denn WaffG §10(1) sagt weiter:[...]Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.[...] Laut Waffengesetz dürfen in der Regel 2 Waffen pro Halbjahr erworben werden, was indiziert, dass es auch Außnahmen von dieser Regel geben kann. Der Ermessenspielraum liegt hierbei bei der Behörde und nicht bei Dir. Du hast die Waffe mit einem gültigen Voreintrag völlig rechtmäßig erworben. So sehe ich das auch, und die Ausnahme wird von der zuständigen Behörde durch WBK-Eintrag zugelassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted September 3, 2005 Share Posted September 3, 2005 Sollte der Eintrag nicht den Erwerb genehmigen, müssten 16 der 20 Voreinträge zwangsläufig verfallen397145[/snapback] Stimmt. Und? Es ist mein gutes Recht (ich laß mich gerne eines besseren belehren...), mit meinen 20 Bedürfnissbescheinigungen zum Amt zu gehen und die entsprechenden Voreiträge zu verlangen... auch wenn es keinen Sinn macht. Oder zumindest selten; ein Beispiel habe ich ja schon genannt. (genau das tue ich nämlich grade...) Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
rolf123 Posted September 3, 2005 Author Share Posted September 3, 2005 So, dann mal vielen Dank für eure Tipps und Erklärungen. Jezt habe ich ja genügen Argumentationsmaterial. Ich halte euch auf dem Laufenden was es Am Montag gibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted September 3, 2005 Share Posted September 3, 2005 So, dann mal vielen Dank für eure Tipps und Erklärungen.Jezt habe ich ja genügen Argumentationsmaterial. Ich halte euch auf dem Laufenden was es Am Montag gibt. 397213[/snapback] Auf in den Kampf! Viel Glück dabei wünscht Dir IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.