Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Kartoffelkanone legal?


Jack Randall

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hab mal eine Frage an euch, die mich sehr interessiert: Bekanntlich ist eine Kartoffelkanone eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. (Für Leute die nicht wissen was ich meine: http://de.wikipedia.org/wiki/Kartoffelkanone)

Meine Frage nun: Ich hab als Jäger eine WBK, was muss ich machen um eine Kartoffelkanone legal auf meine Pappe eintragen zu lassen?

Ich muss, soviel ich mitbekommen habe, die Waffe beschiessen lassen, wo, wie und wieviel kostet sowas?

Hat sowas schonmal jemand gemacht? Kann man da einen Schützenverein gründen?

Ich möchte keine Sachen hören von wegen "Jagd mit Kartoffelkanonen is nich", mich interessiert nur die Waffenrechtliche Lage. (Schätze das ist ähnlich wie mit Luftgewehren und Jagd, die sind auch nicht erlaubt(zur Jagd), der Jäger darf sie aber eintragen und besitzen)

Bin mal gespannt was ihr für mich habt...

P.S.: Das Gesicht meiner SB möcht ich sehen... :rotfl2:

Geschrieben
P.S.: Das Gesicht meiner SB möcht ich sehen... :rotfl2:

Beamte sind Beamte. Wenn Deine Kartoffelkanone ein ordentliches Beschusszeichen hat, bekommst Du sie auch eingetragen.

Geschrieben

Das größte Problem sehe ich in der Herstellungserlaubnis nach § 21 (gewerbsmäßig) bzw. § 26 WaffG (nicht gewerbsmäßig) sowie in der Folge bei der Erteilung einer Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 WaffG. <_<

WBK-Eintrag für Jäger dürfte auch nicht gerade einfach werden, da keine Jagdwaffe im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG.

Und führen.... au weia ! :huh:

Also der SB dürfte einem solchen Antrag recht gelassen entgegensehen... :)

Geschrieben

Aber Vorsicht:

Vor dem Zusammenstecken der Rohre muss eine Erlaubnis nach § 26 Abs. 1 WaffG eingeholt werden.

"Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung, -bearbeitung und Instandsetzung -beschränkt auf die Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung von Schußwaffen, die aus handelsüblichen Sanitärartikeln zusammengesetzt und mit Gasen aus Drucksprühdosen betrieben werden und zum Verfeuern von organischen Projektilen eingerichtet sind (Kartoffelkanone)-" :D

jos

uuups ... SB war schneller (ist SB um diese Zeit noch am Arbeitsplatz ????)

Geschrieben
Herstellungserlaubnis nach § 21 (gewerbsmäßig) bzw. § 26 WaffG (nicht gewerbsmäßig)

376532[/snapback]

Hier sehe ich auch das erste Problem... aber kann man ja beantragen :D

Gruß Gromit

[edit]auch schon ein bissel träge :huh: [/edit]

Geschrieben
Hier sehe ich auch das erste Problem... aber kann man ja beantragen  :D

Gruß Gromit

376544[/snapback]

Wieso beantragen? lass die Rohre doch einfach vom Büma zusammenstecken, der kann das Teil dann auch gleich zum Beschussamt schicken. Aber fotografier sein Gesicht, wenn du mit nem Bündel Rohre vor ihm stehst und verlangst: "bitte stecken Sie die Rohre soundso zusammen, der Zünder kommt da dran und dann lassen sie die Waffe noch beschiesen. Ach ja, Kaliber ist 50mm Frühkartoffel" :rotfl2::rotfl2:

Geschrieben
lass die Rohre doch einfach vom Büma zusammenstecken, der kann das Teil dann auch gleich zum Beschussamt schicken.

... der läßt es sich aber auch bezahlen...

Aber fotografier sein Gesicht, wenn du mit nem Bündel Rohre vor ihm stehst und verlangst: "bitte stecken Sie die Rohre soundso zusammen, der Zünder kommt da dran und dann lassen sie die Waffe noch beschiesen. Ach ja, Kaliber ist 50mm Frühkartoffel" :rotfl2:  :rotfl2:

376548[/snapback]

:021: Stimmt! Auf keinen Fall vergessen das Photo hier reinzustellen! Und auf`m Beschußamt geht`s weiter :D

">Herr Krause... kommen sie bitte mal... hier verlangt jemand von mir, dass ich seine Kartoffelkanone... nein ich bin nicht betrunken..."<

Gruß Gromit

Geschrieben
Wieso beantragen? lass die Rohre doch einfach vom Büma zusammenstecken, der kann das Teil dann auch gleich zum Beschussamt schicken. Aber fotografier sein Gesicht, wenn du mit nem Bündel Rohre vor ihm stehst und verlangst: "bitte stecken Sie die Rohre soundso zusammen, der Zünder kommt da dran und dann lassen sie die Waffe noch beschiesen. Ach ja, Kaliber ist 50mm Frühkartoffel" :rotfl2:  :rotfl2:

376548[/snapback]

:00000733::lol::rotfl2:

Ich hab mich totgelacht

Vor allem, wenn dann da steht:

Lfd. Nr. | Art | Bez. d. Munition o. d. Kalibers |

_______________________________________________________________________

3 | Subterran-Agrarfrucht-Einzelladerlangwaffe |Subeterrane Agrarfrucht-VM-Mun.

Herrsteller o. Warenzeichen | Herstellungsnummer

_______________________________________________________

Röhrig Sanitär- und Heizungsfachgeschäft | 1,59€/kg

Geschrieben
...Ach ja, Kaliber ist 50mm Frühkartoffel" :rotfl2:  :rotfl2:

376548[/snapback]

Hmm, da kommt ja schon ddas nächste Problem. Wer kann und darf Kartoffeln in diesem Kaliber exakt pflanzen und ernten? Wie ist die kalibertechnisch nicht passende Ausschußware zu behandeln? Braucht der Landwirt eine Herstellungserlaubnis? Gibt es hierzu eine EU-Richtlinie? Fragen über Fragen...

Laß das Ding als Multikaliber eintragen :rotfl2:

Gruß

Klaus

Geschrieben
Hmm, da kommt ja schon ddas nächste Problem. Wer kann und darf Kartoffeln in diesem Kaliber exakt pflanzen und ernten? Wie ist die kalibertechnisch nicht passende Ausschußware zu behandeln? Braucht der Landwirt eine Herstellungserlaubnis? Gibt es hierzu eine EU-Richtlinie? Fragen über Fragen...

Laß das Ding als Multikaliber eintragen :rotfl2:

Gruß

Klaus

376738[/snapback]

Hmh,

und was ist mit den zweifelsohne benötigten VwV für die Kartoffelkanonentypen und Zulassungen... Die kommen garantiert nicht vor 2010... :bud::D

Gruß

Klaus

Geschrieben

:00000733:

als 13 jähriger habe ich auch schon mit Klassenkameraden einige Kartoffelkanonen gebaut, von der ersten Serie bis zur ultimativen Wumme.

Die Waffe war ruchzuck aus völlig harmlos aussehenden Abwasserrohren(plastik) zusammengebaut, die lagen damals an jeder Baustelle rum, dann noch ne Spraydose aufgetrieben und einige Kartoffeln auf Vorrat besorgt (Kartoffelacker war um die Ecke)

Das hat immer gewaltig gebumst, ich glaube die Nachbarn dachten die Russen kommen. :bud:

Die Kartoffeln flogen immer immens weit, einige verschwanden am Horizont, wo sie wohl einschlugen?

Jedenfalls hatten wir damals einen mords Spass dabei, wir wussten ja nix von irgendeinem Waffengesetz.

Heute würde ich das nicht mehr machen, da wären ja gleich alle Waffen weg.

Gruß

Michael

Geschrieben
...

Heute würde ich das nicht mehr machen, da wären ja gleich alle Waffen weg.

Gruß

Michael

376820[/snapback]

Ojeh! :huh:

Nicht die nun vorhandene Sachkunde lässt Dich Heute davon Abstand nehmen, sondern die Strafandohung?!!! :mega_shok:

Geschrieben

Also Leute, danke ich lach mich jetzt schon schief und buckelig!

Also erstens: ich geh zum BÜMA und sach zu Ihm: mach mir ne KK! Die lässt der dann offiziell beschiessen. Damit das Ding nicht "mit allgemein gebräuchlichen Werkzeug" manipuliert werden kann, soll er s so machen dass es geht.

Mit Muni gibts keine Probleme, die Vorderlader Leute kaufen Ihre Bleibatzen ja auch frei.

Weiter: WBK ist WBK, Waffe ist und bleibt Waffe, wenn der Jagdschein ausreicht um eine "langwaffe mit mehr als 60 cm Länge Einzellader usw.." zu kaufen kann ich eine Beschossene mit Nummer versehene Kartoffelkanone eintragen lassen, oder nicht? Ich denke schon.

Also SB! SChreib: KK in WBK!

Wenn ich mal Zeit finde dann mach ich das, wird echt lustig...

(Und wie ich die BRD und ihre unergründlichen Wege kenne langwierig und teuer!)

Sers!

Geschrieben
Und wie ist das mit dem Munitionserwerb geregelt? :rotfl2:  :rotfl2:

Das ist einfach. Alle beschussrechtlich zugelassenen Kartoffelsorten gleichen oder geringeren Kalibers dürfen verschossen werden. Verboten ist es allerdings, mit Bratkartoffeln, Pommes, Kroketten oder Schlosskartoffeln zu schießen, da ansonsten lebensmittel- und hygienerechtliche Belange betroffen werden.

:)

Geschrieben
Weiter: WBK ist WBK, Waffe ist und bleibt Waffe, wenn der Jagdschein ausreicht um eine "langwaffe mit mehr als 60 cm Länge Einzellader usw.." zu kaufen kann ich eine Beschossene mit Nummer versehene Kartoffelkanone eintragen lassen, oder nicht? Ich denke schon.

Also SB! SChreib: KK in WBK!

Wenn ich mal Zeit finde dann mach ich das, wird echt lustig...

(Und wie ich die BRD und ihre unergründlichen Wege kenne langwierig und teuer!)

Sers!

376857[/snapback]

Du musst aber vorher noch dafür sorgen, dass die Dinger als Jagdwaffen und -munition deklariert werden. Auf jeden Fall wäre damit endlich die Bleiproblematik gelöst und Weicheisenschrot ist eh viel zu teuer. :D

Welches Kartoffelkaliber braucht man eigentlich für Schwarzwild ? :confused:

Geschrieben
Welches Kartoffelkaliber braucht man eigentlich für Schwarzwild ?  :confused:

French fries von McCain! (aber nicht vorher auftauen!)

Andere Hersteller mit gleichen Laborierungen gehen natürlich auch. Ich möchte hier nicht einseitig einen bestimmten Munitionshersteller bevorzugen.

Liebe Grüße

fa

Geschrieben

Ohhh Gott. Klarer Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz. Pommes stellen doch Pfeile/ Bolzen im Sinne dieses Gesetzes dar. Und damit ist die Jagd auf Schalenwild mit Pommes verboten. 10mm Pommes sind aber sicherlich das Richtige für den Winterfuchs. :rotfl2:

Geschrieben
Du musst aber vorher noch dafür sorgen, dass die Dinger als Jagdwaffen und -munition deklariert werden. Auf jeden Fall wäre damit endlich die Bleiproblematik gelöst und Weicheisenschrot ist eh viel zu teuer.  :D

Welches Kartoffelkaliber braucht man eigentlich für Schwarzwild ?  :confused:

376879[/snapback]

Nicht vergessen, die Muniton muß nach dem neuen Waffengesetz "CIP-geprüft" sein, also Vorsicht bei Importkartoffeln.

Mann sollte sich auch nach den Lagervorschriften für die Munition erkundigen, ebenso wie die rechtliche Lage im Falle der Notwehr ist. "Verhältnismässigkeit der eingesetzten Mittel". Darf ich mit der KK schießen, wenn mich der Einbrecher mit einem Kürbis bedroht?

Gruß Hägar

Geschrieben
Nicht vergessen, die Muniton muß nach dem neuen Waffengesetz "CIP-geprüft" sein, also Vorsicht bei Importkartoffeln.

Mann sollte sich auch nach den Lagervorschriften für die Munition erkundigen, ebenso wie die rechtliche Lage im Falle der Notwehr ist. "Verhältnismässigkeit der eingesetzten Mittel". Darf ich mit der KK schießen, wenn mich der Einbrecher mit einem Kürbis bedroht?

Gruß Hägar

376924[/snapback]

und immer schön merken, wo man hingeschossen hat, da kann man dann später neue muni ernten.

Geschrieben
statt kartoffeln könnte man doch eine handvoll knoblauchzehen nehmen, dazu pfefferkörner und grobes salz.

dass murmel noch nicht auf die idee gekommen ist :D

376927[/snapback]

Mit Knobi wär ich vorsichtig, da bist du ruck-zuck dran wegen einsatz von biologischen oder chemischen Waffen :s82:

Geschrieben

Die Lagerung der Kartoffeln ist ein großes Problem, da es sich um verderbliche Ware handelt. Es sollten deshalb robuste und festkochende Sorten bevorzugt werden.

Mit geschälten Kartoffeln lassen sich verdreckte KK-Rohre während des Schießens im übrigen am besten wieder reinigen. Vorher gut ölen. :)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.