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IGNORED

Erlass vom 29.04.2005 zur alten gelben WBK


Kay

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Verehrte Zielgruppe,

neues vom Innenministerium!

Wollte heute eine 222Rem Einzelladerbüchse in meine alte WBK (ausgestellt vor 2001) eintragen lassen. Sollte eigentlich kein Problem sein, denn Platz war noch auf der Karte und in den letzten 6 Monaten gab es auch keinen anderen Erwerb. Nun die Überraschung. EINTRAG ABGELEHNT, gemäß eines neuen, kaum bekannten Erlasses vom IM NRW (Herrn Steegmann), Es gilt nun auch rückwirkend für die alte Gelbe die Regelung, das je Waffenart also Büchse und Flinte nur die ersten 3 ohne Einzelprüfung eingetragen werden. Ansonsten wird nur noch nach vorheriger Beführwortung des jeweiligen Verbandes etwas eingetragen. Insofern bekam ich eine schriftliche Anhörung mit der Alternative, Waffe zurück zum Händler oder eine Bescheinigung über das Bedürfniss vom Verband beizubringen. Gemäß KPB in Köln, traf es mich zufällig als ersten. Meine Antwort kann nur lauten Widerspruch-Abwarten eines Bescheides und dann Klageweg :contra: . Denke es werden sich in Kürze noch mehr melden denen gleiches gesagt wird. Zur Absicherung habe ich die Waffe bis zur Klärung eingelagert, da ich diese (absurd) rechtmäßig kaufen durfte aber nun nicht rechtmäßig behalten darf.

Es handelt sich nicht um die Willkür eines SB sondern um eine zweifelhafte Dienstanweisung.

Grüsse Bis demnächst :bb1:

Kay

Geschrieben

Moin!

Wenn die so viel Geld haben, kannst Du ja zur Wahrung deiner Interessen die Waffe in die KOSTENPFLICHTIGE und gewerbliche Verwahrung zu Händen des Büchsenmachers Deiner Wahl übergeben und nach gewonnenem Prozeß diese Kosten ebenfalls als Schadensersatz geltend machen.

Gruß,

frogger

Geschrieben

und wo wird die waffe eingelagert ?

wer kommt für die lagergebühren auf ?

es wird echt immer "besser"....unser neues waffg.

Geschrieben

Das was hier einige Behörden abziehen, ist die Vorstufe zur Anarchie!

Ich verstehe nicht, dass das keinen Straftatbestand darstellt. Normalerweise müsste da jeder Staatsanwalt eingreifen, da sogar öffentliches Interesse an der Vermeidung vorliegen muss.

Viel Erfolg......... wir drücken die Daumen!

Gruß

Makalu

Geschrieben
Das was hier einige Behörden abziehen, ist die Vorstufe zur Anarchie!

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Das ist nicht die Vorstufe, das ist Anarchie !

@Kay FWR und RS-Versicherung sind hoffentlich gegeben.

Der Ausgang eines solchen Verfahrens dürfte allen Beteiligten klar sein.

Lediglich die Dauer und die Kosten (was solls, trägt ja eh' der Steuerzahler) sind unklar.

Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich (wo z. T. ist der Smilie) möchte.

Geschrieben

Hallo Kay,

auch wenn hier wieder alle brüllen -> Klagen! , es nützt erst einmal nichts!

Dir bleibt kurzfristig nur die Möglichkeit, ein Bedürfnis vorzulegen! Hatte die Gleiche Situation vor 2 Monaten in Thü und es gab auch keine schriftliche Begründung, sondern gleich die Aufforderung zum Verkauf binnen 14Tage! Wenn Du magst, schick ich Dir den Kommentar vom FWR zu meiner Geschichte, einfach email schicken.

Das Problem ist, der SB sitzt genau zwischen 2 Stühlen und logischerweise ist Ihm sein Job wichtiger als Deine Waffe.... Es gibt in einigen Bundesländern interne Dienstanweisungen, das hab ich aus meinem SB nach mehrstündigen Diskussionen herausgehört. Nicht Er, sondern die jeweiligen Innenministerien sind die "Übeltäter". Im Herbst sollen die neuen Verwaltungsvorschriften herauskommen, aber bis dahin kann durch die Rot-Grün-Flucht alles ganz anders sein.....

Also mein Tip, Bedürfnis, sonst kannst Du die Waffe vergessen......weil der Klageweg sehr lang sein kann. Ziehst Du dennoch die harte Tur durch, was ich grundsätzlich begrüsse, verkauf das Teil sofort an den BüMa Deines Vertrauens für 1€.....selbstverständlich mit Rückkaufvertrag.....

D st in der Beziehung einfach zum K....

Geschrieben

Verehrte Zielgruppe,

Rechtsschutz ist umfassend gegeben, Kostenübernahme gecheckt, FWR eingeschaltet. Insofern ist alles vorbereitet.

Grüße Kay

Geschrieben
Verehrte Zielgruppe,

Rechtsschutz ist umfassend gegeben, Kostenübernahme gecheckt, FWR eingeschaltet. Insofern ist alles vorbereitet.

Grüße Kay

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Viel Erfolg. Wie man sieht, hat mir der SB nun wirklich keinen Sch... erzählt.

DIE MACHEN DAS WIRKLICH :gaga: (nix gegen den SB, der kann nichts dafür)

Halte uns doch bitte auf dem laufenden.

Gruß

Klaus

Geschrieben
Hallo Kay,

auch wenn hier wieder alle brüllen -> Klagen! , es nützt erst einmal nichts!

Dir bleibt kurzfristig nur die Möglichkeit, ein Bedürfnis vorzulegen! Hatte die Gleiche Situation vor 2 Monaten in Thü und es gab auch  keine schriftliche Begründung, sondern gleich die Aufforderung zum Verkauf binnen 14Tage! Wenn Du magst, schick ich Dir den Kommentar vom FWR zu meiner Geschichte, einfach email schicken.

Das Problem ist, der SB sitzt genau zwischen 2 Stühlen und logischerweise ist Ihm sein Job wichtiger als Deine Waffe.... Es gibt in einigen Bundesländern interne Dienstanweisungen, das hab ich aus meinem SB nach mehrstündigen Diskussionen herausgehört. Nicht Er, sondern die jeweiligen Innenministerien sind die "Übeltäter". Im Herbst sollen die neuen Verwaltungsvorschriften herauskommen, aber bis dahin kann durch die Rot-Grün-Flucht alles ganz anders sein.....

Also mein Tip, Bedürfnis, sonst kannst Du die Waffe vergessen......weil der Klageweg sehr lang sein kann. Ziehst Du dennoch die harte Tur durch, was ich grundsätzlich begrüsse, verkauf das Teil sofort an den BüMa Deines Vertrauens für 1€.....selbstverständlich mit Rückkaufvertrag.....

D st in der Beziehung einfach zum K....

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Ich denke, das ist nicht richit. Du hast sie legal erworben und sogar angemeldet. ,Wenn die sie nicht eintragen wollen, du hast keinen Fehler gemacht.

Ich denke nicht, dass die dir was können. Wegen was auch?

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hier mein Antwortschreiben vom FWR in gleicher Sache vom 11.04. diesen Jahres:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Dem Sachbearbeiter vor Ort sind in dieser

Frage wohl auch die Hände gebunden, da er gehalten ist, sich an die Erlasse

des Landesinnenministeriums bzw. des Landesverwaltungsamtes Weimar als

Mittelbehörde zu halten.

Wie in fast allen anderen Bundesländern existiert auch in Thüringen die

Weisung an die Behörden, die Beschränkung der Erwerbserlaubnis auf "in der

Regel" nicht mehr als zwei Waffen binnen sechs Monaten vorzunehmen.

Auch die anderen Beschränkungen Ihrer WBK stützen sich höchstwahrscheinlich

auf Erlasse des Thüringer Innenministeriums bzw. des LVwA Weimar. Diese

Erlasse sind zwar nach unserer Rechtsauffassung nicht dem Gesetz

entsprechend, jedoch gelten sie solange, bis die bundeseinheitlichen

Verwaltungsvorschriften eine abweichende Regelung treffen. Diese

Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz werden voraussichtlich für Herbst

dieses Jahres erwartet.

Wenn Sie möchten, können Sie uns gerne zur Information das Antwortschreiben

Ihrer Behörde in Kopie zukommen lassen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und

verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

xxx xxxxxx

Geschrieben

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Makalu: Das, was der Herr Steegmann in NRW seit Jahren abzieht, hat wenig mit Anarchie oder mit dem WaffG zu tun, sondern sehr viel mehr mit dem polizeistaatlichen Obrigkeitsdenken eines Bürokraten, der noch nicht kapiert hat (und es auch nie verstehen kann), daß die Bürger nicht Eigentum des Staatsapparats sind...

Geschrieben
... Dem Sachbearbeiter vor Ort sind in dieser

Frage wohl auch die Hände gebunden, da er gehalten ist, sich an die Erlasse

des Landesinnenministeriums bzw. des Landesverwaltungsamtes Weimar als

Mittelbehörde zu halten.

...

achwas ?

ja ?

auch dann noch, wenn ein solcher erlass erkennbar und offensichtlich gegen ein geltendes gesetz verstößt ?

das erinnert mich ein klein wenig an die argumentation,

"wir haben ja nur befehle ausgeführt"

Geschrieben
..., daß die Bürger nicht Eigentum des Staatsapparats sind...

bürger ?

bürger ???

untertanen wohl eher...

Geschrieben
Ich denke, das ist nicht richit. Du hast sie legal erworben und sogar angemeldet. ,Wenn die sie nicht eintragen wollen, du hast keinen Fehler gemacht.

Ich denke nicht, dass die dir was können. Wegen was auch?

Gruß

Makalu

ja. interessant wäre folgendes vorgehen:

- erwerb einer entspr. waffe

- wbk , erwerbsanzeige + kleines anschreiben " bitte eintragen bis zum... "

per einschreiben/rückschein an die behörde

- warten, was dann schriftlich ( !!! ) kommt...

stempel oder kein stempel, das ist hier nicht die frage :ninja: :

erwerb rechtlich i.o.

erwerbsanzeige erfolgt

und ???

Geschrieben

StGB § 339 Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der

Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei

einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis

zu fünf Jahren bestraft.

Geschrieben

StGB § 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt

verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner

Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe

verwirkt.

(2) Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger Anwendung, welchem eine Aufsicht

oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers übertragen ist,

sofern die von diesem letzteren Amtsträger begangene rechtswidrige Tat die zur

Aufsicht oder Kontrolle gehörenden Geschäfte betrifft.

Geschrieben
StGB § 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt

verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner

Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe

verwirkt.

(2) Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger Anwendung, welchem eine Aufsicht

oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers übertragen ist,

sofern die von diesem letzteren Amtsträger begangene rechtswidrige Tat die zur

Aufsicht oder Kontrolle gehörenden Geschäfte betrifft.

358669[/snapback]

....soviel zur Theorie

Geschrieben
Rechtsschutz ist umfassend gegeben, Kostenübernahme gecheckt, FWR eingeschaltet. Insofern ist alles vorbereitet.

Hallali Kay!

Schade nur, daß wir nicht nur den Rechtsschutz bezahlen (Klasse, nicht war, nötig gegen die von unserem Geld bezahlten Bürokraten), sondern auch den Zeitvertreib dieser Nichtsnutze. Darüber hinaus zahlen wir die Kosten der vorhersehbaren Gerichtsverhandlungen unserer überlasteten Justiz.

Ich hab mir die Mühe gemacht, das richtige Smily zu suchen: :bad:

Diese Nichtsnutze vernichten wertvolle Resourcen und unsere Steuergelder für ihre privaten Kreuzzüge wider Vernunft und geltendem Recht. Als zuständiger Richter würde ich zusätzlich die Reichsacht gegen die Verantwortlichen wieder neu einführen. Es gibt alte Traditionen, mit denen man nie hätte brechen sollen.

Ok, um nicht unbeabsichtigt in der falsche Ecke zu landen, würde ich das p.c. heute Bundesacht nennen.

Zornige Grüße

fa

(der sich auch noch keinen verblödeten "2/6" Stempel in seine alte "Gelbe" drucken ließ)

Geschrieben
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Hi Doc,

schönen Urlaub gehabt?

Du hast doch "gewöhnlich gut unterrichtete Quellen". Hast du denen noch keinen Referentenentwurf der letzten WaffVwV aus den Rippen leiern können?

Oder stehst du auch unter dem Maulkorb-Erlaß?

Neugierige Grüße

fa

Geschrieben
ja. interessant wäre folgendes vorgehen:

- erwerb einer entspr. waffe

- wbk , erwerbsanzeige + kleines anschreiben " bitte eintragen bis zum... "

per einschreiben/rückschein an die behörde

1. Sende WBK von Dir aus nie mit der Post. Denke an den Spruch vom Post "

aufgeben"

- warten, was  dann schriftlich  ( !!! ) kommt...

Und was tust Du wenn garnichts wiederkommt?

stempel oder kein stempel, das ist hier nicht die frage  :ninja:  :

erwerb rechtlich i.o.

erwerbsanzeige erfolgt

und ???

358658[/snapback]

Stell Dir vor, die Behörde schreddert Deine Akte nebst WBK und behauptet Du hast nie eine gehabt. Dunkel gekleidete eingreiftrupps stehen plötzlich vor (auf deiner Tür) Illegaler Besitz(Und in der Gewerkschaft ist er auch noch), Verdunklungsgefahr, Zuchthaus.

Realität in Deutschland vor 65 Jahren!!! Kommt nicht wieder?????

Heute kann man sich auf nichts mehr verlassen.

Die Willkür der Kölner Behörde

ist selbst in NRWeh schon als Beispielhaft anzusehen.

Wahrscheinlich gibts dafür ein dickes Lob von der übergeordneten Behörde.

Unser Nachwuchs ist frustriert. Die Schützen wandern auch schon teilweise zu anderen hobbs ab. Schießstände werden mit dem Ziel der Schließung genauestens inspiziert. Die Buma´s geben Reihenweise auf oder verkaufen

Plastikspielzeug, bis auch das gestopt wird. "Ihre Disziplin ist ja nicht mal olympisch wie Tischtennis, Billard oder dieses Eisstockwi.... ."

Weiter so Männer das bringt unser Land vorran. Warum haben Sie auch so ein gefährliches Hobby, können Sie nicht wie tausende Andere auch mit überzüchteten

Motorbikes im dichten Ausflugsverkehr durch die Täler knistern bis ihnen das Talent und die Strecke ausgeht? Oder sich bei Fußballspielen die Knochen eintreten

und hinterher gegenseitig die Kauleiste polieren?

Wenn man wenigstens als Jäger noch auf Tiere zu schießen gedenkt, aber auf harmlose Pappscheiben heimtückisch im Schießkeller anzulegen, das kann doch

nicht mit rechten Dingen zugehen. Das muß doch unsere Innere Sicherheit gefährden. Also, hört auf damit und betreibt lieber Eisstockwi.... .

:00000733::17::gaga: Major Tom

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