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Antragsbegründung Waffenerwerb


haubentaucher215

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

einer meiner Kollegen hatte eine Frage bzgl. des Antrags beim LRA. Es gibt dort einen Punkt Antragsbegründung (Zu welchem Zweck wollen Sie Waffen erwerben, besitzen und/oder führen). Gibt es für Spotschützen so was wie einen Standardspruch den man hier eintragen kann?

Vielen Dank

Geschrieben
"Die Sportwaffe wird zur Leistungssteigerung in Schießsportdisziplinen benötigt"

MP

356328[/snapback]

....oder Disziplinerweiterung gemäss Ziff. xxxy der Sportordnung des Verbands xz.

Geschrieben

"Spotschütze" :) (bitte nicht böse sein)

Wäre das weiter zu Interpretieren ?

Werden Sportschützen verspottet ?

Die Rolle des Sportschützen in der heutigen Gesellschftaft ?

Der Sportschütze als Agent des hegemonial dominaten Systems ?

Die hyperreale Perspektive beim Sportschießen ?

Spotschießen, eine Betrachtung aus der Metaperspektive ?

Interessanter Ansatz.

Geschrieben
Gibt es für Spotschützen so was wie einen Standardspruch den man hier eintragen kann?

Vielen Dank

356323[/snapback]

"Da ich mir zur Zeit, einige Waffen von anderen Schützen leihen muß, um diverse Disziplinen des XXX trainieren zu können , benötige ich die Waffenbesitzkarte, um eigene Waffen erwerben zu können.

Das ausleihen der benötigten Waffen, ging bis jetzt nur durch die Großzügigkeit der jeweiligen Schützen und diese Waffen mußte ich dann erst einschießen, um mit dem Training beginnen zu können. Da dieser Ablauf kein vernünftiges trainieren zuläßt, ist in dieser Situation an einen Wettkampf gar nicht zu denken. Außerdem kostet das einschießen der fremden Waffe unnötig Munition und Zeit.

Aus den vorgenannten Gründen ist zu erkennen, daß nur eigene Waffen, eine erhebliche Leistungssteigerung erwarten lassen. "

Gruß Markus

Geschrieben
Hallo zusammen,

... Gibt es für Spotschützen so was wie einen Standardspruch den man hier eintragen kann?

Vielen Dank

356323[/snapback]

Spotlight =auf einen Punkt gerichtetes Licht

Spotschütze =ein Schütze der immer nur die 10 hält.

Ich denke mal, dass so ein Toppschütze schon eine eigene Waffe erhalten sollte, um sein Können auch auf Wettkämpfen unter Beweis zu stellen... :D

IMI

Geschrieben

Als Antragsgrund ist völlig ausreichend und erschöpfend erläutert, wenn "man/frau" einträgt :

"Ausübung des Schieß-Sports " - heutzutage ggf. noch mit dem Zusatz "nach den Regeln eines anerkannten Verbands" :D

Mouche

Geschrieben

"Ausübung des regelrechten Schießsportes gem. Sportordnung und Teilnahme an Wettkämpfen."

Hat noch nie ein Problem gegeben, weil alles drinne steht, was man damit machen will.

Gruß

Klaus

Geschrieben

beim ersten mal hatte ich mir auch noch einen extralangen prosa-text aus den fingern gesaugt; beim zweiten mal kam der einzeiler zum einsatz.

hat ausgereicht, also mach dir keine allzu grossen gedanken; das wird sowieso nicht gewuerdigt.

Geschrieben

Bei uns in der Behörde füllt man diesen Antrag in Anwesenheit der Sachbearbeiter aus. Also stehen diese einem mit Rat und Tat zur Seite. Ich erinnere mich, dass meistens ein bis zwei Wörter zur Antragsbegründung ausreichen.

IMI

Geschrieben
Ich erinnere mich, dass meistens ein bis zwei Wörter zur Antragsbegründung ausreichen.

356665[/snapback]

Hi,

in meinen letzten hatte ich reingeschrieben:

"zum sportlichen Schießen"

hat gereicht.

bye

Oli

Geschrieben

Zumindest in den Antragsformularen der Berliner Waffenbehörde (LKA 573), steht diese Frage, wie auch die detaillierte Frage nach den vorhandenen Waffen, gar nicht mehr drin...

Grüße aus der Hauptstadt

Jake C.

Geschrieben
Zumindest in den Antragsformularen der Berliner Waffenbehörde (LKA 573), steht diese Frage, wie auch die detaillierte Frage nach den vorhandenen Waffen, gar nicht mehr drin...

Grüße aus der Hauptstadt

Jake C.

357856[/snapback]

Das mit den "vorhandenen Waffen eintragen" fordert unsere Behörde schon lange nicht mehr; zwar ist dieser Passus im Antrag durchaus enthalten, jedoch reicht es die WBK Nr. einzutragen.

Gruss

IMI

Geschrieben
Das mit den "vorhandenen Waffen eintragen" fordert unsere Behörde schon lange nicht mehr; zwar ist dieser Passus im Antrag durchaus enthalten, jedoch reicht es die WBK Nr. einzutragen.

Genau wie bei uns. Man sagte mir sogar: "Wozu denn, die Unterlagen haben wir doch hier."

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