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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Brainstorming -Was missfaellt am meisten am WaffG?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo E.L.F!

Prima Idee!

Ich würde mir vor Allem wünschen dass sich in Deutschland alle legalen Waffenbesitzer zusammenschliessen um ihre damit erreichbare politische Macht ausüben zu können - das Beispiel der NRA in den USA ist hinreichend dafür bekannt.

Zum derzeit gültigen Waff.Ges. fällt mir ein:

§4.: Alter 18 jahre ist m.E. OK, Ausnahmen sollten aber leichter möglich sein als jetzt, die Möglichkeit jugendliche Mitglieder in Schützenvereinigungen an grosskalibrige Waffen heranzuführen sollte verbessert werden.

§6.: Die "MPU" für junge Sportschützen ist unsinnig und müsste abgeschafft werden, hier könnte den Verantwortlichen in den Schützenvereinigungen mehr Zuständigkeit und Handlungsspielraum eingeräumt werden um diese jungen Mitglieder zu betreuen und zu leiten.

§ 10.: Gut ist die Einführung der Vereins-WBK, allerdings fehlen wie bei den übrigen Paragrphen des Waff.Ges. auch noch die eindeutigen Ausführungsbestimmungen so dass nicht alle Bundesländer gleichermassen vorgehen (können).

Im Abs. 4 "Führen" sollte eingefügt werden das Jäger, Büchsenmacher, Waffenhändler, etc., also alle Personen die die "begehrlichen Güter", wie es im alten Waff.Ges. ausgeführt war, mit sich führen eine der mitgeführten Waffen auch geladen bei sich haben dürfen. Es macht z.B. keinen Sinn einem Jäger in einem begrenzten Gebiet eine geladene Waffe zu erlauben, wenige Meter ausserhalb das gleiche aber zu verbieten!

§12.: Der vorübergehende Erwerb von Waffen zur Verwahrung oder Transport sollte wieder wie früher auch geeigneten Personen ohne eigene WBK erlaubt werden.

§13.: Abs. 6. Der Begriff "nicht schussbereit" sollte w.o. erwähnt gestrichen werden, das Mitnehmen der Kurzwaffe auf Umwegen von/zum Revier/Schiessstätte sollte ausdrücklich erlaubt werden. Es macht keinen Sinn zu Hause Panzerschränke vorzuschreiben und dann einem Jäger/Sportschützen abzuverlangen dass er seine Waffen z.B. in einem PKW auf einem Parkplatz zurücklassen muss, nur weil er noch dringend etwas besorgen soll/will, oder auf einer Reise zur Jagd oder sportlichen Veranstaltung schlichtweg rasten oder in einer Raststätte etwas essen gehen will. Wenn eine Person zuverlässig genug ist Waffen legal zu besitzen dann ist er auch zuverlässig genug verantwortungsvoll damit umzugehen.

§14.: Gut am neuen Waff.Ges. ist dass es keine Rolle mehr spielt wie viele Waffen ich bereits besitze wenn ich aufgrund einer genehmigten Sportordnung mit einer darin enthaltenen Sportdisziplin das Bedürfnis für eine weitere Waffe begründen kann. Allerdings sollte in einem neuen Gesetz auch die Möglichkeit bestehen "Selbstverteidigung" als Bedürfnis - meinetwegen mit besonderen Auflagen - als Bedürfnis für eine Schusswaffe für den "Normalbürger" anzuerkennen.

§19.: In den Kreis der "gefährdeten Personen" sollten ausdrücklich alle Personen aufgenommen werden die aus welchen Gründen auch immer Waffen/Munition etc. transportieren oder mitführen müssen: Jäger, Büchsenmacher, Waffenhändler, Sportschützen / Sportwaffenwarte z.B. bei überregionalen Wettkämpfen etc.

§20.: Das vererben von Waffen müsste deutlicher und einfacher gestaltet werden, Waffen sollten auch mit der dazugehörigen (?) Munition vererbt werden können da wertvolle/seltene/antike Waffen oftmals nicht mehr erhältliche Munition benötigen, oder die originale Munition/Schachtel etc. ebenfalls einen erheblichen historischen oder sonstigen Wert darstellen können.

Ausserdem müsste eine einheitliche Regelung in Kraft treten - und allgemein bekannt gemacht werden - die den Waffentransport in ganz Europa (möglichst einfach!) regelt. Zur Zeit ist es ja so dass nicht ein Mal die Grenzorgane/Behörden in den einzelnen Ländern auf Anhieb Auskunft geben können was erlaubt ist und was nicht.

Da in weiten Bereichen der Waffengesetzgebung - weitgehend unbemerkt von den Betroffenen - bereits heute EU-Recht gilt wäre es wünschenswert und angebracht wenn die Verbände (!?) in Deutschland zunächst ihre Mitglieder auf diese Rechtslage(n) aufmerksam machen würden! Sicher haben wir in weiten Teilen der Bundesrepublik Schützenvereinigungen die überwiegend in ihren eigenen Vereinen das "schiesssportliche Brauchtum" mehr oder weniger fördern, eines haben wir aber alle gemeinsam: Wir sind legale Waffenbesitzer! Da spielt es keine Rolle ob ich mit meinem einzelnen KK Gewehr vollauf zufrieden und ausgelastet bin was diesen Sport angeht, oder ob ich als IPSCler oder Cowboy Action Schütze oder als Ordonnanzgewehr Liebhaber mit meinen Waffen im Jahr tausende Kilometer zu den Wettbewerben zurücklege. Oder ob ich zu meiner persönlichen Sicherheit in besonderen Lebenslagen oder zu besonderen Gelegenheiten eine geladene Kurzwaffe mit mir führen möchte. Wir Schützen/legale Waffenbesitzer sind doch alle mündige, verantwortungsvolle (überprüfte!) Bürger, der Staat sollte uns durchaus Vertrauen entgegen bringen können!

Gruss,

Sergeant Tom

Geschrieben
Es gibt noch eine Sache die mich stöhrt, aber bin erst jetzt dazu gekommen es zu schreiben :

Wegfall des Verbotes von Wurfsternen, Nun-Chaku und vieler anderen Gerätschaften, die für den Kampfsport verwendet werden.

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Hi Berettamann,

jetzt mach mal halblang!!!

Seit dem Verbot von Wurfsternen fühl' ich mich schon bedeutend sicherer. Früher flogen mir jeden Morgen bei Verlassen des Hauses unzählige Wurfsterne um die Ohren das ist jetzt alles vorbei!!! :rotfl2::rotfl2::rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Einen schönen Abend noch

Iggy

Geschrieben
Da der Umfang über die Inhalte der Sachkunde und des Waffenrechts ständig steigt, wäre eine Pflichtweiterbildung von etwa 8-10UE alle vier Jahre  doch sehr sinnvoll. Diese kann mit einer Übergangszeit von einigen Jahren für alle Besitzer einer WBK (KEINE SAMMLER WBK) die vor dem 01.04.2003 den Erstwaffenerwerb hatten ausgestattet werden. Alle Schützen die nach dem 01.04.2003 den Erstwaffenerwerb durchführten müssen sowiso drei Jahre lang ihr sportliches Bedürfnis dokumentieren. Also sind die ersten Schulungen 2007 fällig. Ab 2012  müssen alle Inhaber einer "Gelben WBK" und/oder "Grünen WBK" eine Schulung nachweisen um den Waffenbesitz zu erhalten. Um Gefälligkeitsnachweise zu unterbinden kann eine Weiterbildung nur beim Schützenkreis (Gau),oder -bezirk, oder beim Landesverband durch die "Ausbilder zur Sachkunde" stattfinden. Leider kann nur eine Zwangsmaßnahme greifen, da nur die Wenigsten bereit sind freiwillig zu einer Schulungsmaßnahme zu gehen.

Im gesamten Bereich des Deutschen Sportbundes müssen die Inhaber von einer Trainerlizenz C alle vier Jahre zur Verlängerung der Lizenz ein Wochenende an einer Schulung (mindestens 15UE) teilnehmen.

Kleiner Nebenefekt:    Die Schützenstammtische könnten sich auf höherem Nivau befinden und somit auch die sehr verkürzte öffentliche Meinung positiver beinflussen. Auch das Gespräch mit Behördenvertretern und Politischen Vertretern wäre auf gleichem Nivau zu führen.

Das ist der größte Mist seit langen den ich zu lesen bekomme.

Wenn ich mir die Blockwarde die es hier zum Teil gibt voraugen halte dann weis ich das es mit dieser Regelung nur noch mehr Stress und Ärger gibt.

Selbst bei den Herren in Grün ist es ja nicht sichergestellt das die sich immer auskennen.

Mfg Weini

Geschrieben

Hallo alle zusammen,

ich habe leider nicht immer die nötige Zeit mich in diesem Forum schlau zu

machen, habe aber mit großem Interesse die Beiträge gelesen. Ich bin seit über 30 Jahren Sportschütze und habe seit 22 Jahren einen Jagdschein.

Ich bin Mitglied im Deutschen Schützenbund und im BDMP.

Ich bin seit meiner frühesten Jugend mit Waffen zusammengekommen und

habe die Zeit noch mitrerlebt als man nach Vorlage des Personalausweises

eine Langwaffe kaufen konnte, oder auch mehrer.

Außerdem konnte man Vorderladerwaffen ,egal ob ein- oder mehrschüssig,

frei ab 18 Jahren erwerben. Das waren noch Zeiten.

Das neue Waffengesetz in dieser Form ist Flickwerk und nur unter dem

Eindruck von Erfurt entstanden. Unsere Politiker mußten sich ja irgendwie

profikieren wenn sie es nicht auf andere Weise schaffen.

Ein Gesetz muß klar und deutlich sein. Es muß so geschrieben sein, daß es

jedewr Verstehen kann und nicht juristisch verquast.

Wer als Sportschütze, Jäger oder Waffensammler anerkannt ist und den

Nachweis der Sachkunde sowie des sichreren Umganges mit der Waffe

nachgewiesen hat sollte die Möglichkeit haben Waffen zu kaufen.

Der Kauf muss innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden und es muß eine

sichere Aufbewahrung gewährleistet sein.

Bei Trunkenheitsfahrten können die Waffen eingezogen werden.

Von Vollautowaffen in Zivilhand halte ich persönlich garnichts.

Was die Diskussion um den Waffenschein angeht kann ich nur sagen, daß ich

das Ganze etwas zwiespältig sehe. Bis 1969 galt ja der Jagdschein als

Waffenschein, aber muß man denn wirklich mit umgeschnallter Kanone

durch die Gegend laufen?

Ich glaube die Geschichte mit Vollauto und dem Waffenschein sollte man

außen vor lassen. Wenn wir ein Waffengesetz bekommen könnten, das

sich an das Schengenabkommen orientiert und nicht schärfer ist können wir

damit leben.

Wichtig ist auch ein Gleichklang zwischen den einzelnen Verbänden und nicht

so wie es zur Zeit ist, daß manche ihr eigenes Süppchen kochen.

Gruß Enno

Geschrieben
Hi Berettamann,

jetzt mach mal halblang!!!

Seit dem Verbot von Wurfsternen fühl' ich mich schon bedeutend sicherer. Früher flogen mir jeden Morgen bei Verlassen des Hauses unzählige Wurfsterne um die Ohren das ist jetzt alles vorbei!!!

Iggy

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Mal was zum Nebenthema Wurfsterne.

Auch ich habe das anfänglich für Idiotie gehalten, aber denkt doch bitte mal nach und versetzt euch in dei Lage von Politikern (aller Parteien ) nach der (auch von den Medien aufgeheizten ) Situation von Erfurt.

Die Öffentlichkeit hat Maßnahmen gefordert und die Öffentlichkeit sind nun mal hauptsächlich Waffendesinteressierte.

Wäre es besser gewesen, die Politik hätte noch mehr unsinnige Restriktionen ins Waffengesetzt eingebaut, die echte Sport und Jagdwaffen belastete hätten, um die

öffentliche Meinung zu beruhigen, quasi als Opfer dem Gott der Medien zu Füßen zu legen ?

Man kann jetzt wieder klug aufheulen, aber so ist nun mal die Realität, da beißt der Faden keine Maus ab.

Medien machen Politiker und können sie auch wieder verschwinden lassen.

So hat man belanglose Dinge verboten, die weder wirtschaftlich noch Hobbymäßig große Einschränkungen bedeuten und ich hab egoistisch gedacht, kein Problem damit, wenn dieser Kuh- Handel zustande kam.

Wieviel von euch trainieren täglich mit Wurfsternen ? Aua....

Dafür sind endlich Repertierer einfacher erhältlich, das ist wichtig und in einer Weise Schily zu verdanken und unseren Verhandlungsführern.

Bei Verhandlungen ist es nun auch notwendig was anzubieten, so war der Preis vermutlich Tand und Glasperlen, eben Wurfsterne.

Und solange die öffentliche Meinung in jedem Zeitungsartikel und jedenm Locusbeitrag, jeder BLÖD _Schlagzeile und jeder RTL - "Doku" gegen Waffen aufgehetzt wird und Waffen als Teufelszeug verdammt wird sind solche frommen Wünsche hier zum Waffengesetzt pure Selbstverarschung.

Kein Politiker, egal welche Partei wird sich selbst in die Nesseln setzen und Non-Bedürfnis, Vollautomaten und Waffenschein für alle einführen.

Das einzige was machbar ist, sind kleine, unauffällige Schritte, Vereinfachungen und Erleichterungen.

Wir müssen erst den ersten Schritt tun und Öffentlichkeitarbeit und Einigkeit verbessern, dann können wir von Weihnachten träumen.

:santa::santa::santa:

Geschrieben
Hallo Leute,

Da sich aufgrund der gestrigen Ueberraschung aus Berlin neuwahlen ankuendigen, wollte ich mal so ein Stimmungsbild der user abfragen. Was am aktuellen Waffg missfaellt euch persoenlich besonders, was ist gut, was sollte man ausbauen, wo gibts besondere probleme bei der Umsetzung?

Dabei bitte nicht die altbekannten Rechtsbrueche diverser Aemter benennen, sondern wirklich vom Gesetz ausgehen.

Wir sammeln von der E.L.F. aus diese Ideen und wollen dann versuchen, daraus Forderungen an die Politik zu formulieren, um die naechste WaffG-Debatte nicht nur aus der Defensive heraus angehen zu koennen.

Also los, dann haut mal in die Tasten.

:bb1:

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Geschrieben
Hallo Leute,

Da sich aufgrund der gestrigen Ueberraschung aus Berlin neuwahlen ankuendigen, wollte ich mal so ein Stimmungsbild der user abfragen. Was am aktuellen Waffg missfaellt euch persoenlich besonders, was ist gut, was sollte man ausbauen, wo gibts besondere probleme bei der Umsetzung?

Dabei bitte nicht die altbekannten Rechtsbrueche diverser Aemter benennen, sondern wirklich vom Gesetz ausgehen.

Wir sammeln von der E.L.F. aus diese Ideen und wollen dann versuchen, daraus Forderungen an die Politik zu formulieren, um die naechste WaffG-Debatte nicht nur aus der Defensive heraus angehen zu koennen.

Also los, dann haut mal in die Tasten.

:bb1:

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Die Frage sollte anders gestellt werden. Nicht: „was mißfällt am meisten am WaffG?“ sondern: „was gefällt am meisten am WaffG?“ Das Thema wäre wesentlich schneller abgehandelt! Das neue WaffG schießt mit Kanonen auf Spatzen, wo gar keine Spatzen mehr da sind. Ein Dreizehnjähriger darf sich noch kein CS-Gas kaufen, Pfefferspray bekommt er aber problemlos, ein Siebzehnjähriger kann problemlos ein Fleischmesser mit beliebig langer Klinge kaufen, zum Kauf eines Bajonettes muß er aber erst 18 werden. Ein Sturmgewehr auf Halbautomat umgebaut, ist als Original-Kriegswaffe in Deutschland verboten. Das gleiche Modell von einem anderen Hersteller ist, da keine Kriegswaffe, problemlos auf EWB zu bekommen. Kein Deutscher Büchsenmacher darf eine vollautomatische Kriegswaffe auf Deko umbauen. Die Dinger werden nach England gekarrt, dort umgebaut und wieder ganz legal nach Deutschland importiert. Ein 24-jähriger Polizist darf tagsüber mit seiner 9 mm Para auf Streife fahren, darf auf dem Polizeischießstand damit trainieren. Wenn er aber abends in seinem Schützenverein Großkaliber schießen will und dazu eine Pistole 9 mm Para kaufen möchte, muß er vorher den „Idiotentest“ absolvieren. Wo bleibt da die Logik? Es gibt noch viel zu tun für FWR und E.L.F.! Und ob das WaffG bei einem Regierungswechsel einfacher wird, wage ich zu bezweifeln. Es ist genau so, wie das Steuergesetz. Das Steuergesetz sollte mal so einfach werden, daß die Steuererklärung auf einen Bierdeckel paßt. Ich habe zwei Bierdeckel gebraucht. Es sind noch ein paar Vereinfachungen dazu gekommen.

Geschrieben
Mal was zum Nebenthema Wurfsterne.

Auch ich habe das anfänglich für Idiotie gehalten, aber denkt doch bitte mal nach  und versetzt euch in dei Lage von Politikern (aller Parteien ) nach der (auch von den Medien aufgeheizten ) Situation von Erfurt.

Die Öffentlichkeit hat Maßnahmen gefordert und die Öffentlichkeit sind nun mal hauptsächlich Waffendesinteressierte.

Wäre es besser gewesen, die Politik hätte noch mehr unsinnige Restriktionen ins Waffengesetzt eingebaut, die echte Sport  und Jagdwaffen belastete hätten, um die

öffentliche Meinung zu beruhigen, quasi als Opfer dem Gott der Medien zu Füßen zu legen ?

Man kann jetzt wieder klug aufheulen, aber so ist nun mal die Realität, da beißt der Faden keine Maus ab.

Medien machen Politiker und können sie auch wieder verschwinden lassen.

So hat man belanglose Dinge verboten, die weder wirtschaftlich noch Hobbymäßig große Einschränkungen bedeuten und ich hab egoistisch gedacht, kein Problem damit, wenn dieser Kuh- Handel zustande kam.

Wieviel von euch trainieren täglich mit Wurfsternen ? Aua....

Dafür sind endlich Repertierer einfacher erhältlich, das ist wichtig und in einer Weise Schily zu verdanken und  unseren Verhandlungsführern.

Bei Verhandlungen ist es nun auch notwendig was anzubieten, so war der Preis vermutlich Tand und Glasperlen, eben Wurfsterne.

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Hier muss ich widersprechen. Diese Verbote können auf uns zurückfallen und haben es auch schon getan (AFAIK). Das macht nämlich locker mal so ein paar Millionen illigale Waffen mehr, die dann unseren Gegner in die Hände spielen plus die ganzen Verstöße gegens Waffengesetz wenn sich jermand mit sowas erwischen lässt.

Bei mir im Bekanntenkreis wären da zB eine ganze Reihe von Kandidaten. Irgendwann in der 6. - 7. Klasse waren Butterflies ganz cool. Es gab deswegen keinen Gangwar, nur ein paar Fleischwunden, weil man die coolen Aufklapptricks nicht so drauf hatte. Ähnlich wars mit Ninjasternen. Das Zeug fliegt bei denen jetzt ganz unten in der Grabbelkiste rum und wartet darauf zu einem Fall in der Statistik werden zu wollen. Und welcher Antiwaffennarr macht da einen Unterschied, ob die Illigalen Aks oder Ninjasterne waren?

Jedwedes Baueropfer dieser Art ist abzulehnen. Aus oben genannten Gründen und wegen Verstoß gegen den gesunden Menschenverstand.

Mfg Jogi

Geschrieben
... aber denkt doch bitte mal nach  und versetzt euch in dei Lage von Politikern (aller Parteien ) nach der (auch von den Medien aufgeheizten ) Situation von Erfurt....

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Ich erwarte von unseren Politikern, dass sie sachbezogen und nicht populistisch agieren.

Alternativ sollten sie so konsequent sein, alle Forderungen der B***-Zeitung umzusetzen, wie z.B. Hartz IV abzuschaffen, Steuern zu senken, Renten erhöhen, Staatsverschuldung senken, Rentenversorgung der Parlamentarier senken, Straßen bauen ...

Aber nix dergleichen.

Liegt es vielleicht wirklich daran, dass unsere Lobby nicht groß genug ist?

Gruß

Michael

Geschrieben

Wir nehmen einfach Kapitel 7 des Schengener Abkommens, weil wir da baw. nicht herumkommen, und lassen es mit folgenden Ergänzungen bzw. Änderungen als WaffG von Bundestag und Bundesrat verabschieden.

Die Feuerwaffenparagrafen von "Schengen" sind schon einige jahre nicht mehr gultig. Ein par jahre her (ich glaube in 2001) had der EU sich entschieden dass diese Paragrafen ersetzt worden sind durch EU Richtlinie 91/477. Nur die paragrafe vom Schengen Acquis wo beschrieben ist welche Waffen 'antiek' sind (Artikel 82) ist behalten.

Bedenk dabei auch noch dat 'Schengen' der besitz von glattlauf Jagdwaffen freilasst. :bud:

Geschrieben

Danke schon mal an alle.

Die Ideen werden nun ausgewertet und in ein paar Tagen werden die Ergebnise hier vorgestellt.

Bis denne!

Geschrieben
...

Die Feuerwaffenparagrafen von "Schengen" sind schon einige jahre nicht mehr gultig. Ein par jahre her (ich glaube in 2001) had der EU sich entschieden dass diese Paragrafen ersetzt worden sind durch EU Richtlinie 91/477. Nur die paragrafe vom Schengen Acquis wo beschrieben ist welche Waffen 'antiek' sind (Artikel 82) ist behalten.

Bedenk dabei auch noch dat 'Schengen' der besitz von glattlauf Jagdwaffen freilasst. :bud:

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Hast Du mal 'nen lesbaren Link? :rolleyes:

Die Macher der EU-Seiten meinten wohl, dass jeder mindestens einen 24"-TFT habe. :peinlich::icon13::contra:

Geschrieben
Wir nehmen einfach Kapitel 7 des Schengener Abkommens, weil wir da baw. nicht herumkommen, und lassen es mit folgenden Ergänzungen bzw. Änderungen als WaffG von Bundestag und Bundesrat verabschieden.

Die Feuerwaffenparagrafen von "Schengen" sind schon einige jahre nicht mehr gultig. Ein par jahre her (ich glaube in 2001) had der EU sich entschieden dass diese Paragrafen ersetzt worden sind durch EU Richtlinie 91/477. Nur die paragrafe vom Schengen Acquis wo beschrieben ist welche Waffen 'antiek' sind (Artikel 82) ist behalten.

Bedenk dabei auch noch dat 'Schengen' der besitz von glattlauf Jagdwaffen freilasst. :bud:

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Ist nicht ganz so, die Richtlinien 91/477 sind weniger restriktiv als das Kapitel 7 des Schenger Abkommen, das heute in der EU gültig ist. Das weiss ich zufällig, weil die CH bei dem Abkommen über das wir wählen werden, explizit nur die Richtlinien 91/477 (ist auch schon eine Unverschämtheit :bad_15:) übernimmt und nicht die Paragraphen des Kapitel 7.

Joker

Geschrieben
Hast Du mal 'nen lesbaren Link?

Die Macher der EU-Seiten meinten wohl, dass jeder mindestens einen 24"-TFT habe.

355399[/snapback]

Leider hab ich kein link. Hab nachgesugt welches Dokument es betrifft, aber dass ist leider nicht uber Inernet zuganglich. Es ist:

BERICHTIGUNG FÜR : 1999/436/EG: Beschluß des Rates vom 20. Mai 1999 zur Festlegung der Rechtsgrundlagen für die einzelnen Bestimmungen und Beschlüsse, die den Schengen- Besitzstand bilden, nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Vertrags über die Europäische Union

Amtsblatt Nr. L 009 vom 13/01/2000 S. 0031 - 0032

Man kann dieses beim EU in Brussel bestellen.

Da steht in eine Fussnote auf Seite 21 unter die liste von paragrafen (und ich versuche jetzt zu ubersetzen aus der Englische text, verzeihe meine Fehler) :

"Die Artikeln 77 bis 81 und 83 bis 90 vom 'implementing convention' sind ersetzt worden durch die 'Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen'. Unter artikel 296(1)(B) TEC sind die Mitgliedsstaten kompetent zoweit es Kriegswaffen betrifft."

Soweit es Waffen betrifft ist es also exit Schengen, ausser der Definition von 'antik'. Wir (FESAC) haben schon verschiedene Malen mit die Schweizerische Sammler daruber diskutiert dass die Regeln von 'Schengen' nicht mehr relevant sind. Es ist also sinnlos dass die Schweizerische Behorden sich durch diese regeln beeinflussen lassen.

<_<

Wass noch wichtig werden kann ist dass Sogenannte Wenen-protokoll der UN. Da wird vorgeschrieben dass Feuerwaffen, jedesmal dass die uber eine Landsgrenze gehen, markiert (= gestempelt) werden sollen und dass Waffen nur als antik gesehen werden konnen wenn die voor 1900 produziert worden sind. :bud:

Geschrieben

"Wenen Protokol" muss naturlich sein "Wien Protokol der VN" <_<

Auf Englisch heisst dieses protokol:

"55/255, Protocol against the illicit manufacturing of and trafficking in firearms, their parts and components and ammunition, supplementing the United Nations convention against transnational crime" 8 juni 2001

:bud:

Geschrieben
Leider hab ich kein link. Hab nachgesugt welches Dokument es betrifft, aber dass ist leider nicht uber Inernet zuganglich. Es ist:

BERICHTIGUNG FÜR : 1999/436/EG: Beschluß des Rates vom 20. Mai 1999 zur Festlegung der Rechtsgrundlagen für die einzelnen Bestimmungen und Beschlüsse, die den Schengen- Besitzstand bilden, nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Vertrags über die Europäische Union

Amtsblatt Nr. L 009 vom 13/01/2000 S. 0031 - 0032

Man kann dieses beim EU in Brussel bestellen.

Da steht in eine Fussnote auf Seite 21 unter die liste von paragrafen (und ich versuche jetzt zu ubersetzen aus der Englische text, verzeihe meine Fehler) :

"Die Artikeln 77 bis 81 und 83 bis 90 vom 'implementing convention' sind ersetzt worden durch die 'Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen'. Unter artikel 296(1)(B) TEC sind die Mitgliedsstaten kompetent zoweit es Kriegswaffen betrifft."

Soweit es Waffen betrifft ist es also exit Schengen, ausser der Definition von 'antik'. Wir (FESAC) haben schon verschiedene Malen mit die Schweizerische Sammler daruber diskutiert dass die Regeln von 'Schengen' nicht mehr relevant sind. Es ist also sinnlos dass die Schweizerische Behorden sich durch diese regeln beeinflussen lassen.

<_<

Wass noch wichtig werden kann ist dass Sogenannte Wenen-protokoll der UN. Da wird vorgeschrieben dass Feuerwaffen, jedesmal dass die uber eine Landsgrenze gehen, markiert (= gestempelt) werden sollen und dass Waffen nur als antik gesehen werden konnen wenn die voor 1900 produziert worden sind. :bud:

355518[/snapback]

Stimmt ich habe nachgesehen, mea culpa. Hier ein link http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?...2000&nu_doc=837

Nur muss mir einer erklären warum folgendes geschrieben ist in dem Abkommen für den Beitritt der CH in das Schenger acquis:

Alle Bestimmungen des am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommens

zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der

Französischen Republik, dem Grossherzogtum Luxemburg und dem Königreich der

Niederlande zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni

1985, mit Ausnahme folgender Bestimmungen:

Artikel 2 Absatz 4 über die Warenkontrollen

Artikel 4, soweit Gepäckkontrollen betroffen sind

Artikel 10 Absatz 2

Artikel 19 Absatz 2

Artikel 28 bis 38 und die dazugehörigen Begriffsbestimmungen

Artikel 60

Artikel 70

Artikel 74

Artikel 77 bis 91, soweit sie von der Richtlinie des Rates 91/477/EWG über die

Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen abgedeckt sindArtikel 120 bis 125 über den Warenverkehr

Artikel 131 bis 133

Artikel 134

Artikel 139 bis 142

Schlussakte: Erklärung 2

Schlussakte: Erklärungen 4, 5 und 6

Hier der Link: http://www.europa.admin.ch/nbv/off/abkommen/d/schengen_1.pdf

joker

Geschrieben

Na, dass stimmt dan doch? Alle Schengen Paragrafen wirden mitgenommen, ausser, soweit es Feuerwaffen angeht, die paragrafen die durch richtlinie 91/477 ersetzt worden sind.

Dass sind also eigentlich alle feuerwaffenparagrafen (die paragrafen 71 - 91), mit ausnahme von par. 82. Fur die Schweiz is, beim zutreten zu "Schengen", also die richtlinie 91/477 gultig, nur wird als defnition von Antik der Paragraf 82 von Schengen noch hantiert.

Hoffentlich wird sich dass bald andern. Man redet in Brussel (und Strassbourg) uber eine neue Definition die passt innerhalb des Kaders des Protokols von Wien.

:bud:

Geschrieben

Also für mich sollten folgende Änderungen eingeführt werden:

-Fullauto Waffen sollten erlaubt werden(evtl schärfere Aufbewahrung)

-Schalldämpfer sind zuzulassen (wegen den Ohren)

-Beschränkung auf zwei Schuss bei der Jagd bei Selbstladern ist Schwachsinn, wenn das Stück dann noch nicht liegt(also nach drei Schuss) dann gehört derjenige nicht auf die Jagd

- Irgendwelche behinderten Beschränkungen, nach dem Motte "...aber dann ist das eine Kriegswaffe" solls nicht mehr geben, eine Waffe ist eine Waffe ist eine Waffe.

-Warum darf ich meine KW eigentlich nicht zum Selbstschutz tragen?

-NSG und Lampe auf der Waffe: viel sicherer bei der Jagd und es gibt einen Haufen Leute die das schon illegal machen (müssen) um z. B. dem Schwarzwild Herr zu werden.

- Erlaubnis nach §27Sprengg: erst mit 21? Warum zum Teufel?

-WBK für Sportschützen erst mit 25 und vorher mit Idiotentest? So ein Quark wenn jeder 16 jährige mit ner scharfen Waffe ohne Idiotentest auf die Jagd gehen kann!!

- Munition bei ALDI!!!! Billige Muni für alle...(na ja etwas zu optimistisch...)

Ich denke jeder hat so seine Vorschläge, aber Leute seien wir ehrlich, Ihr glaubt doch nicht im ernst das die Angie mit dem Stoiber als Finanz und Wirtschaftsminister, oder gar als Innenminister an den bestehenden Gesetzen irgendetwas relevantes ändert? Oder?

Wenn ja, und wenn die Ännderungen wirklich positiv werden, dann schicke ich der Kanzlerin (weil Richtlinienkompetenz) einen dicken Blumenstraus.

Ach ja eins noch, die Gebühren, die man so als Sportschütze und Jäger und Sammler so abdrücken muss beim Amt sollten mal langsam reduziert weden, so um die Hälfte wär nich schlecht.

Geschrieben

Wir kennen ja die Fakten wenn es um Waffenbesitz geht.

Wenn man andere Personenkreise überzeugen will geht das besser wenn man ihnen erläutert, welche Vorteile SIE SELBST aus einem liberaleren, bürgerfreundlichen hätten.

Hier ein guter Beitag aus einer WO-Thread:

Recht anschaulich- und vielleicht Anlaß zur Hoffnung, denn 1986 waren die USA in punkto liberale Gesetze nur wenig weiter als die EU:

right_to_carry_proc.gif

Ab Mitte der 90er wird das Konzept "shall issue" (also Recht auf Waffentraggenehmigung statt Gnade des Staates) in immer mehr US Bundesstaaten kopiert- und fällt damit direkt mit den drastischen Rückgängen der Gewalt-, Mord-, Schußwaffenkriminalität:

viort.gif

zur Mordkriminalität:

crime_murder.jpg

zur Schußwaffenkriminalität:

<img src="http://www.usa2076.com/proguns/images/guncrime.gif">

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Geschrieben
Wir kennen ja die Fakten wenn es um Waffenbesitz geht.

Wenn man andere Personenkreise überzeugen will geht das besser wenn man ihnen erläutert, welche Vorteile SIE  SELBST aus einem liberaleren, bürgerfreundlichen hätten.

Hier ein guter Beitag aus einer WO-Thread:

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Hab immer noch keine Idee, wovon man in Vermont leben könnte. ;)

Geschrieben

Hatte ich auch ganz vergessen, obwohl ich es sehr sehr wichtig finde:

Wie Jack Randall sagt, sollte man Lampen und NSG legal auf seine Waffe montieren dürfen.

Das Verbot durch das Waffengesetz ist völliger Schwachsinn und soweit ich weiß in der ganzen Welt einzigartig. Das Verbot muss also gestrichen werden.

Schiller hatte dazu auch mal einen interessanten Artikel in der Visier verfasst.

Ich denke, dass diese Forderung ernstgenommen wird. Die Chancen sind sehr hoch, dass wir damit durchkommen und das Lampenverbot fällt!!

So und nun ab auf www.surefire.com und schonmal träumen. :)

Geschrieben

Dass man Taschenlampen nicht montieren darf gehört wohl zum größen schwachsinn seit Waffg. gedenken. :gaga:

Vielleicht wird mal wieder Zeit für eine große Briefaktion, ausschließlich an Union und FDP?

zum Thema Vermont: ein Ex-Kollege von meinem Vater arbeitet dort irgendaws im Halbleiterbereich. Wirtschaftlich läuft da einiges.

Geschrieben

Also, bei all dem was ich bisher gelesen habe, ist mir aufgefallen, das wir uns gegenseitig nicht viel gönnen wollen!!

Beispiel Jäger - Flitzebogen

Waffenschein

Verteidigungsschiessen

Leute, denkt mal an eins: Jeder hat seinen Traum, Wunsch was immer man/frau will. Es massen sich hier Leute an über andere Gericht zu halten.

ES GEHT UM THEMEN DES EINZELNEN GEGENÜBER DER POLITIK!!

Dem einen ist das wichtig, dem anderen Jenes!!

Wenn wir das nicht in unseren eigenen Reihen nicht zulassen, spiele ich jedem "Gegner" die Karten in die Hand.

Meine Meinung/Brainstorming:

Altersbegrenzung ja, Möglichkeit des ständigen Waffenführens(einschl. fachl. Schulung und Prüfung bei Verlängerung),

Vollautomaten mit strengsten Auflagen(Transport in einem Stahlbehältnis, Einzellagerung wichtiger Teile),

Kippen des Bedürfnisses, stattdessen Erhöhung Zuverlässigkeit(Vergehen im Strassenverkehr, Vergehen gegenüber Staat und Gesellschaft (Betrug, Hinterziehung, Meineid, provozierter Angriff auf eine Person etc.)

Wegfall waffentechnischer Beschränkung (Lauflänge etc.) :pro:

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