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IGNORED

Die neue gelbe WBK in NRW


Christian 555

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Rifleman,

es ging hier ursprünglich um die WBK, da sehen wir keine Probleme mit dem Verband. Die Terminplanung ist allerdings eine andere eigene Baustelle. Die Alternative, Vereine in Bayern wäre für uns aber schon von der Strecke her noch ungünstiger.

Karl

Geschrieben
Nun ja, korrigiert mich, wenn ich falsch liege (bitte,bitte,bitte):

1.) Ich nutze das Formular meines Verbandes, gebe eine Waffe nebst Kaliber an und setze mein Kreuzchen zusätzlich bei WBK für Sportschütze

2.) Amt prüft alles, gibt mir WBK für Sportschützen, nebst Eintrag der von mir genannten Waffe/ Kaliber

So verlangt das zumindest der BSSB in seinem aktuellen Formular.

Liege ich falsch, muss ich keine Waffe angeben, sondern nur mein Kreuzchen setzen? Somit könnte das Amt ja auch kein Bedürfniss als die reine WBK nachgewiesen bekommen.

Gebe ich Waffe, Diziplin und Wunsch-Gelb an, ist es doch nachvollziehbar, daß ich die Gelbe bekomme und die Waffe, die das Bedürfniss für die Gelbe belegt, als Voreintrag bekomme.

Ob ich diese Waffe kaufe, oder mich ab sofort an die Regelung gelbe WBK halte, ist doch dann egal.

M.M. ist der erste Eintrag eine notwendige Folge aus dem Prozedere beim Beantragen:

Waffe, Disziplin ---> Prüfen ----> gelbe WBK mit genehmigtem Bedürfnis ----> "Voreintrag"

Wie gesagt, bitte korrigiert mich...

Gruß,

Matthias

:wos_armee_044:

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Hallo Matthias,

bei der alten Gelben hat man auch durch den Verein eine Bescheinigung für eine spezielle EL-Waffe (z.B. Standart Gewehr 100m, Kal. 308 Win.) erhalten und seinen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen genau für diese Waffe ausgefüllt und bekam trotzdem eine gelbe WBK OHNE irgendeinen Voreintrag.

Warum auch? Auf der ersten Seite der WBK war für jeden verständlich festgelegt, was erworben werden durfte; Einzelladerlangwaffen (ohne Kaliberbeschränkung).

Es war noch nicht einmal erforderlich, die im Antrag genannte Waffe zu erwerben!

Bei meinem Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis habe ich ALLE Waffengattungen beantragt, so wie es auf der Rückseite der WBK auch eingetragen wurde. Diese Eintragung macht einen "Voreintrag" völlig überflüssig.

Außer wenn man möchte, dass der WBK-Inhaber jedes Mal eine Verbandsbescheinigung - für teures Geld - beibringt.

Vom Ergebnis her hat man dann aber eher eine grüne WBK.

Lediglich bei der grünen WBK macht der Voreintrag Sinn, da das Deckblatt der WBK keine Aussagen darüber enthält, zu welchem Waffenerwerb der WBK-Inhaber berechtigt ist.

Die rote WBK enthält auf dem Deckblatt ebenfalls einen "Umriss" der Waffen, welche man erwerben darf (analog zur neuen und alten Gelben).

Hier ist aber niemand darauf gekommen, die zum Erwerb beabsichtigten Waffen mit Typ, Kaliber, Hersteller, usw. voreinzutragen.

In den meisten Sammelplänen steht ja ein Grundriss mit Modellen und Kalibern drinn.

So dass man nur noch die S-Nr. und den Überlasser nachtragen muß.

Auf so einen Schwachsinn würde niemand kommen..........obwohl, vielleicht später mal so ein NRW`ler. :blink:

In Paderborn (NRW, gleicher Bezirk, neue Gelbe werden nur sehr zähneknirschend vergeben) hat jemand, nach aktueller Auskunft eines Schützenfreundes, bei einem großen Waffenhandel eine Repetierlangwaffe auf die neue Gelbe erworben (beide sind im gleichen Verein).

Diese wurde zuerst auch wohl aufgrund eines "Büroversehens" eingetragen. Die neue Gelbe hat er mit einer anderen "Waffengattung" als einen ML-Repetierer beantragt.

Jetzt hat er ein Verfahren am Ar...!

Ihr könnt ja mal raten, weswegen. Dass die Behörde damit nicht durchkommen wird, ist uns ja allen klar.

Vielleicht kann der Schützenfreund & WO`ler aus PB die Sache mit noch mehr Fakten ausfüllen.

Bis dahin

VG

Christian 555

PS: Mein SB hat mir versucht klar zu machen, dass ich nicht ohne sein OK andere Waffen(-gattungen) erwerben sollte. Ich konnte mir das Lachen kaum verkneifen, hab ja noch meine Rote für Sammler und Sachverständige :rotfl2:

@Sachbearbeiter:

Was sagst Du zu dieser NRW-Problematik?

Geschrieben
eine Repetierlangwaffe auf die neue Gelbe erworben &

Diese wurde zuerst auch wohl aufgrund eines "Büroversehens" eingetragen & Die neue Gelbe hat er mit einer anderen "Waffengattung" als einen ML-Repetierer beantragt

ähhmm hat der Mann keine "Eier" ? Sorry aber manchmal frage ich mich ob das Verstehen und Interpretieren von Gesetzestexten so schwierig ist. Es ist ganz klar festgelegt WAS auf der neuen gelben WBK erworben werden darf.

Auszug Apel/ Bushart:

§14 Absatz 3

Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von §10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.

DAS ist das GESETZ! Und nichts anderes. Und es gibt da nichts mehr hineinzu interpretieren. Das einzige Problem ist das es immer noch viele gibt die lieber ein Haufen Geld für eine neue Waffe ausgeben und dann die paar € für eine Waffenrechtschutzversicherung einsparen. Da muß ich leider sagen, wer bis jetzt noch nicht erkannt hat das es von Vorteil ist im FWR (+Waffenrechtschutzversicherung) zu sein, dem kann nicht mehr geholfen werden.

Geschrieben
Wir in Bayern dürfen nur eine Gelbe haben und Einschränkungen bekommen wir überhaupt nicht.

Karl

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So stimmt das nicht. In München, liegt bekanntlich in Bayern, wird Alte und Neue Gelbe WBK bei der 2 in 6 Regelung gemeinsam betrachtet. Für das KVR ist es egal ob Einzellader, Repetierer, Kurzwaffe oder Halbautomat, zusammen nur zwei Waffe im halben Jahr.

Grüße

750 WLA

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

@Sachbearbeiter:

Was sagst Du zu dieser NRW-Problematik?

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Kopfschüttel ! :huh:

Siehe § 14 Abs. 4 WaffG. Da ist wie bei der alten gelben WBK kein Raum für eine Erwerbserlaubnis. :o

:00000733:

Geschrieben
Wir habe die WBK beantragt, ohne irgendeine Waffe mitzubeantragen.

Also blanko, und ohne irgendwelche "Verbandsbeschränkungen".

Jetzt muß man (wie auch immer, Übungen (Kurzwaffe oder Langwaffe)) mit der

Waffenart nachweisen, die man beantragen will.

Wolli

349327[/snapback]

Als relativen Neuling im Schiesssport und in diesem Forum würde mich interessieren, ob man wirklich Übungen in der Waffenart nachweisen muss, die man erwerben möchte :huh: , bzw. ob man auch mit regelmäßigem LuPi/LuG-Training das Bedürfnis nachweisen kann?

Geschrieben

Was ich vergaß: Es geht um das Grundkontigent von 2 KW.

Geschrieben
Gelbe WBK mit Voreintrag.

NRW macht es möglich.

Namen und Orte habe ich mal gelöscht.

:gaga:  :wacko:  :boese040:

349042[/snapback]

Es steht nichts anderes drin, als im Gesetz steht oder habe ich da etwas übersehen?

Edit: ja ich hab. Es steht ein Ordonnanzgewehr im Kaliber 6,5 mm drin. Was käme da so in Frage?

Bela

Geschrieben
Als relativen Neuling im Schiesssport und in diesem Forum würde mich interessieren, ob man wirklich Übungen in der Waffenart nachweisen muss, die man erwerben möchte :huh: , bzw. ob man auch mit regelmäßigem LuPi/LuG-Training das Bedürfnis nachweisen kann?

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Im BSSB zählt Luftpistolen- und Luftgewehrtraining für einen Bedürfnisantrag überhaupt nichts. Hier gilt nur Training mit erlaubnispflichtigen Waffen.

Der Passus, dass man Übungen in der "Waffenart" nachweisen muss, die man beantragen will, stand in einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung.

Geschrieben
Im BSSB zählt Luftpistolen- und Luftgewehrtraining für einen Bedürfnisantrag überhaupt nichts. Hier gilt nur Training mit erlaubnispflichtigen Waffen.

Der Passus, dass man Übungen in der "Waffenart" nachweisen muss, die man beantragen will, stand in einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung.

355875[/snapback]

Gibt es Erfahrungen, wie man das in Hessen seitens des BDS/DSB sieht? Ich meine es stand zwar im Entwurf, aber im Gesetzt steht doch nichts davon drinnen :confused:

Geschrieben
Hallo Christian 555,

wird zwar auch wo anders hin und wieder versucht, hat aber rein rechtlich keinen Bestand. Wenn du eine entsprechende Rechtsschutzvers. hast würde ich dagegen vorgehen, daß sollte aber innerhalb von vier Wochen nach bekannt werden erfolgen sonst ist es zu spät und der Voreintrag ist rechtskräftig.

Gruß Colt

349061[/snapback]

Halte die Voreintragung nicht für unrechtmäßig. Gehe davon aus dass der Christian für die "erste" Waffe zur gelben WBK im Antrag Waffenart und Kaliber angeben musste und die Behörde dies auch din die WBK eingetragen hat. Die WBK hat ja ansonsten keine unzuläßigen Einschränkungen und daher würde ich keine Rechtsmittel einlegen.

Gruß Joe

Geschrieben

Bei meinem Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis habe ich ALLE Waffengattungen beantragt, so wie es auf der Rückseite der WBK auch eingetragen wurde. Diese Eintragung macht einen "Voreintrag" völlig überflüssig.

Außer wenn man möchte, dass der WBK-Inhaber jedes Mal eine Verbandsbescheinigung - für teures Geld - beibringt.

Vom Ergebnis her hat man dann aber eher eine grüne WBK.

:bud:

Geschrieben
Bei meinem Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis habe ich ALLE Waffengattungen beantragt, so wie es auf der Rückseite der WBK auch eingetragen wurde. Diese Eintragung macht einen "Voreintrag" völlig überflüssig.

Außer wenn man möchte, dass der WBK-Inhaber jedes Mal eine Verbandsbescheinigung - für teures Geld - beibringt.

Vom Ergebnis her hat man dann aber eher eine grüne WBK.

:bud:

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Dann würde ich was anderes kaufen und vom Händler in die nächste Zeile eintragen lassen. Mal sehen was dann der oberschlaue SB macht. Die im Waffenrechtsbereich meines Erachtens zu viel Langeweile. Könnte ja von mir aus der gewerblichen Überwachung ein paar arbeitsaufwendige Vorgänge übernehmen. Kämen dann nicht mehr auf dumme Gedanken.

Gruß Joe

  • 1 Monat später...
Geschrieben

So,.....ich habe mir mal am letzten Samstag (9.7.05) mit meiner "Voreintrags-WBK" keinen ML in 6,5x55 gekauft, sondern bei Frankonia in Kassel (Hessen) einen LA-ML in .22lfB. :D

Gleich am Montag bin ich zur Behörde, leider war der SB in dieser Sekunde nicht da. :heuldoch:

Daher hat mir eine andere Angestellte gleich den Stempel gegeben.

In Paderborn (NRW) - gleicher Bezirk - gibt es zur Zeit wegen einer identischen Sache richtig Ärger (inkl. Hausdurchsuchung und Beschlagnahme). Ist wirklich KEIN Witz! :gaga:

Nun wollen wir mal abwarten.

:bud:

Geschrieben
So,.....ich habe mir mal am letzten Samstag (9.7.05) mit meiner "Voreintrags-WBK" keinen ML in 6,5x55 gekauft, sondern bei Frankonia in Kassel (Hessen) einen LA-ML in .22lfB. :D

Gleich am Montag bin ich zur Behörde, leider war der SB in dieser Sekunde nicht da. :heuldoch:

Daher hat mir eine andere Angestellte gleich den Stempel gegeben.

In Paderborn (NRW) - gleicher Bezirk - gibt es zur Zeit wegen einer identischen Sache richtig Ärger (inkl. Hausdurchsuchung und Beschlagnahme). Ist wirklich KEIN Witz! :gaga:

Nun wollen wir mal abwarten.

:bud:

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Sagst Du uns kurz Bescheid, bevor Du abgeführt wirst, ja ? :)

Geschrieben

Wenn ich jetz hier schreibe, was ich heute morgen auf meinem Amt erlebt habe, dann würden die armen NRW'ler mächtig brechen und die dortigen SB's vor Wut tot umfallen :D

MfG

AWO425 B)

Geschrieben
Wenn ich jetz hier schreibe, was ich heute morgen auf meinem Amt erlebt habe, dann würden die armen NRW'ler mächtig brechen und die dortigen SB's vor Wut tot umfallen :D

MfG

AWO425 B)

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Na mach schon, jetzt wollen es alle wissen :s82:

Geschrieben
Wenn ich jetz hier schreibe, was ich heute morgen auf meinem Amt erlebt habe, dann würden die armen NRW'ler mächtig brechen und die dortigen SB's vor Wut tot umfallen :D

MfG

AWO425 B)

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Dein Sohn bekam eine WBK? :)

Geschrieben
Dein Sohn bekam eine WBK?  :)

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Viel schlimmer. Seine Zuverlässigkeit sei angeblich nicht gegeben wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit am Steuer ! :ninja:

:rotfl2:

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