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IGNORED

Wechselsystem und Bedürfnis?


Fanthom0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Spezial Frage an die Spezialisten: Was mache ich wenn ich mir das WS mit der gleichen Waffennummer besorge wie die Basiswaffe?

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Ich habe eine VR-Flinte mit Wechsellauf. Beide Läufe haben die gleiche Nummer. Meine zuständige Behörde wollte den Lauf separat eintragen, und hat das dementsprechend mit der gleichen "Waffennummer" bzw. Laufnummer getan.

Geschrieben
was was was ???

mach mal bitte ein foto von deinen waffen und guck es dir noch mal aus der nähe an !  :saufen:

bei der grundwaffe (wir reden mal von *neuzeitwaffen*)

gehören : lauf, verschluss und griffstück zu einer serien nummer.

bei WS sollte der lauf und der verschluss die gleiche nummer tragen.

.....

Bitte keine Übertreibungen. ;)

Auf einem wesentlichen Teil der Waffe gehört zumindest die Herstellungsnummer. Aber das heisst nicht, das mehrere Kennzeichnungen notwendig sind!

Nachsatz:

Siehe hier.

Geschrieben
PS: Laßt euch nicht verschaukeln!

Der Munitionserwerb läuft ganz einfach über die "Basiswaffe", siehe auch Punkt 10.9 der WaffVwV.

Man hat keine Nachteile, im Gegenteil, man spart Gebühren für den Ein- und späteren Austrag, inkl. der gesonderten Munitionserwerbsberechtigung und eine Querspalte in der WBK und eine Menge Zeit für An- und Abfahrt (inkl. Entlastung der Verwaltung).

Zudem kann der Verband später nicht mehr sagen, daß man keine 9mm Para Sportpistole mehr braucht, weil man unnötigerweise ein 9mm P. WS hat eingetragen lassen.

Genau genommen müßten sich sogar die Behörden weigern, WS eintragen zu lassen, da diese Eintragung anderen "Waffen" vorbehalten ist.

:bb1:  :bud:

Eine Kaufquittung ist schön, aber nicht erforderlich.

Wer kontrollieren will, hat sich halt auszukennen! :boese040:

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`tschuldigung, nochmal für mich als Langsamchecker :AZZANGEL:

Sportschützen-WBK mit eingetragener Kurzwaffe in .40S+W. Wechselsystem auf 9mm Luger im Schrank aber nicht auf WBK eingetragen. Einkauf von 500 Schuss 9mm Luger beim Büma tatsächlich auf die eingetragene .40S+W Wumme :confused:

Geschrieben

Frag mal unseren WO-Sachbearbeiter nach diesem speziellen Erlaß/Rundschreiben, ich glaube es war das BMI, zu dieser Munitionserwerbsangelegenheit über die Basiswaffe.

Zudem steht auch alles im neuen Entwurf der WaffVwV.

:pro:

Geschrieben
Zudem kann der Verband später nicht mehr sagen, daß man keine 9mm Para Sportpistole mehr braucht, weil man unnötigerweise ein 9mm P. WS hat eingetragen lassen.

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Woher hast Du denn diese Befürchtung ? Hat ein Verband ernsthaft mal so argumentiert ?

Das Wechselsystem ist ein Wechselsystem und keine Waffe. Und wer nur ein 9 Para WS für sein 45er-Griffstück hat, der hat eben noch KEINE Pistole 9 Para und wird somit ggf. auch noch ein Bedürfnis für eine solche haben.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Frag mal unseren WO-Sachbearbeiter nach diesem speziellen Erlaß/Rundschreiben, ich glaube es war das BMI, zu dieser Munitionserwerbsangelegenheit über die Basiswaffe.

Zudem steht auch alles im neuen Entwurf der WaffVwV.

:pro:

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Okay, ich fühl mich einfach mal gefragt. :P

Christian555 hat recht.

Quelle: Mitteilungen

- des BMI IS5-681/280/9 vom 13.03.1995 und

- des BMI IS7-681 280/9 vom 27.01.2004

;)

Geschrieben

@SB:

Vielen Dank! :bussi::wub:

@karlyman:

Ich komme aus OWL, das liegt in NRW.

NRW hat eine - milde ausgedrückt - seeeehr individuelle Ansicht/Auslegung des WaffG.

Die Verbände arbeiten hier sehr vorauseilend ggü. dem IM-NRW. :peinlich:

Aus meinen Erfahrungen heraus würde ich sagen, daß WS sicherlich mit angerechnet werden. Drum kann man nur eines dagegen tun: Nicht anmelden, so wie es im Gesetz steht!

In diesem Bezirk wird man ohne Verdachtsmomente zu Hause aufgesucht, um nicht nur die sichere Aufbewahrung nachzuweisen, sondern es werden auch ohne Grund alle Waffe kontrolliert. Vielleicht hofft man hier auf einen Zufallsfund.

Sogar beim Erwerb eines EL auf die alte Gelbe wird je nach SB eine Vereins-/Verbandsbescheinigung abverlangt. Andernfalls wird die Eintragung verweigert.

Schützen werden angeschrieben und sollen für alle ihre Waffen, egal auf welcher WBK, einen lückenlosen, ausführlichen Trainingsnachweis erbringen (teilweise auch Amnestiebesitzer von 1973). :016:

Wer diesem nicht nach kommt, bekommt eine Frist von 2 Wochen, die Teile zu "verschenken". Eine EGL für diese Handlung / Rechtsauffassung gibt es im WaffG überhaupt nicht.

In den ersten 12 Monaten des WaffG wurden durch dieses Vorgehen in einer speziellen Stadt bzw. Kreis des Bezirkes an die 1000 legale Waffen aus dem Verkehr gezogen.

:eek2:

Geschrieben

Schützen werden angeschrieben und sollen für alle ihre Waffen, egal auf welcher WBK, einen lückenlosen, ausführlichen Trainingsnachweis erbringen (teilweise auch Amnestiebesitzer von 1973). :016:

Wer diesem nicht nach kommt, bekommt eine Frist von 2 Wochen, die Teile zu "verschenken". Eine EGL für diese Handlung / Rechtsauffassung gibt es im WaffG überhaupt nicht.

Wie trainiert man ohne Munitionserwerb?

Karl

Geschrieben

Einige dieser Alt-WBK-Inhaber sind auch Sportschützen und Wiederlader.

D.h. sie haben z.B. eine GSP in .32 und .22 und haben später also nach 1973 eine Munitionserwerbsberechtigung hierfür nachgewiesen. Teilweise haben sie aber auch 1973 direkt die Muni-Erwerbsmöglichkeit mit erhalten.

Aktuelle Trainingsnachweise müssen sie aber für alles erbringen, auch für die alten VL-Revolver.

Geschrieben

Hallo...

Wie sieht es denn bei einer Veräusserung des WS aus...muss ich den Käufer der Behörde mitteilen??

Ich hab mir ein WS gekauft,das ich aber mangels ordentlicher Funktion nicht brauchen kann....hab,s nach WBK Vorlage gekauft aber weder eingetragen noch sonstwas...ich weiss nichtmal ob die Behörde von dem Vorgang Bescheid bekommen hat....also wie Handhabe ich eine solche Angelegenheit?? Verkauf und Mitteilung an die Behörde? Oder kann,s mir egal sein?? :confused:

Gruß,Micha

Geschrieben

Christian 555,

das ist ja wirklich grausam. Zwar gibt es auch hier waffenrechtlich ab und zu Nervereien; aber bei dem von dir Geschilderten muß man als Schütze in NRW-Landen ja regelrecht Opferbereitschaft mitbringen. Das ist Gängelei und Schikane ohne Ende (und häufig gar nicht vom Gesetz gedeckt).

Angesichts dieser Zustände müßte in NRW (oder bestimmten Ecken von NRW) vernünftigerweise jeder halbwegs freiheitsliebende Legalwaffenbesitzer

1. die ÖRAG-"Gold"-Mitgliedschaft haben (wenn's sowas gibt)

2. die Karte seines Fachanwalts für Verwaltungs-/Waffenrecht ganz vorne griffbereit an der Pinnwand bereithalten.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Nach dem alten oder neuen WaffG?

345171[/snapback]

WaffG neu (27.12.03). Ich habe mich allerdings ein wenig vertan. Die Waffe wurde mit einer Waffennummer (Gehäuse) eingetragen. Der Lauf mit einer im Lauf eingeschlagenen Nummer. Diese ist allerdings auf beiden Läufen identisch.

Geschrieben
Hallo...

Wie sieht es denn bei einer Veräusserung des WS aus...muss ich den Käufer der Behörde mitteilen??

Ich hab mir ein WS gekauft,das ich aber mangels ordentlicher Funktion nicht brauchen kann....hab,s nach WBK Vorlage gekauft aber weder eingetragen noch sonstwas...ich weiss nichtmal ob die Behörde von dem Vorgang Bescheid bekommen hat....also wie Handhabe ich eine solche Angelegenheit?? Verkauf und Mitteilung an die Behörde? Oder kann,s mir egal sein?? :confused:

Gruß,Micha

345433[/snapback]

Schau mal in § 34 Abs. 2 S.2 WaffG:

"Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schußwaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und ihr sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer FWP erteilt worden ist, diese zur Berichtigung vorzulegen;...."

Wie wir schon weiter oben geprüft haben (mein Posting vom 29.04.05, 15.00 Uhr) ist ein WS nicht als Waffe im Sinne des WaffG zu verstehen bzw. der Schußwaffe gleichgestellt, sondern hat im WaffR eine eigene Stellung.

Demnach greift auch hier der ganze § 34 WaffG überhaupt nicht.

Ferner: Was sollst Du überhaupt austragen lassen? Die WS sind doch überhaupt nicht eintragungspflichtig bei WBK mit vorhandener Basiswaffe.

Dies hat zur Folge, daß in diesem Fall überhaupt nichts gemeldet werden muß.

Zudem sind WS als wesentliche Waffenteile noch nicht einmal Buchführungspflichtig für Händler (siehe auch § 23 Abs. 2 Nr.3 WaffG).

Sogar die Händler sind gemäß § 34 Abs. 2 S.1 WaffG nur verpflichtet, bei der Überlassung einer Schusswaffe eine "Meldung" zu machen.

Warum soll der Händler meldungsbefreit sein - bei WS - und der Privatmann nicht?

Wir erinnern uns:

Wechselsystem = wesentliches Waffenteil, aber KEINE Waffe bzw. Schußwaffe i.S.d. WaffG.

Es wird eine zeitlang dauern, bis jeder Händler, SB, Verbraucher dies und vieles mehr auf Dauer begriffen haben wird. Es muß sich auch alles praktisch einspielen. Aber so ist es im Gesetz festgelegt. :chrisgrinst:

Und WIR sind doch alle sehr gesetzestreu, oder? :chrisgrinst::pro:

Geschrieben

Christina hat natürlich schon recht mit dem was er schreibt. Ich denke aber, wenn sie auf einen seiner WBK stehen; ob sie jetzt da hin gehören oder nicht, soll uns jetzt nicht weiter stören, so sollte er sie auch austragen lassen, wenn sie weg sind.

Ob man es aber muss? Ich denke, da kann man der Argumentation von Christian gut folgen.

Deswegen sage ich auch: Man soll sich wirklich überlegen, ob man die Dinger eintragen lässt. Da wo man gute Gründe hat, na ja. Aber ansonsten würde ich es sein lassen. Aber immer Vorsicht: Wenn man damit über die Grenze reist, sollt die Nummer mit der auf dem EFWPass übereinstimmen, denn der Ärger könnte sonst tiefer sitzen.

Ansonsten nur weil ein neues Gesetz nicht der alten Denkstruktur entspricht, kann es trotzdem Sinn machen.

Gruß

Makalu

Geschrieben

@Makalu

Wer ist Christina? :rotfl2:

Micha hat es ja überhaupt nicht eintragen lassen, insofern braucht er auch gar nichts zu melden.

Für WS-Besitzer nach altem WaffG mit WS-Eintrag in der WBK würde ich einen Weiterverkauf melden, um so das WS von meiner WBK zu bekommen oder versuchen, es streichen zu lassen, falls mich der WBK-Eintrag insgesamt stören würde.

Geschrieben

Hallo...

Klar,wenn irgendwas auf der WBK eingetragen ist und anschliessend verkauft wird,geb ich schon rein vorsichtshalber der Behörde Bescheid...was die dann damit machen,muss mich nicht mehr stören...da hätt ich meine "Pflicht"getan...

Allerdings hab ich keine Lust,aus Unwissenheit einen "Drübergebraten"zu bekommen...weil der Erwerb des WS nachher doch mal irgendwo auftaucht und ich über den Verbleib irgendwann mal Rechenschaft ablegen muss...

Ansonsten kann ich es mir aber auch gut Verkneifen,mit der "Obrigkeit"zu Kommunizieren,wenn ich nicht muss :wos_armee_052:

Was ein Kuddelmuddel....da hab ich mich so dran gewöhnt,das "Wesentliche" teile der Waffe gleichgestellt waren....und nu kann man WS-Systeme am "Kaugummi-Automat"kaufen.. :021:

Micha

Geschrieben

Micha,

stelle es nicht so billig und negativ da. Es ist eine gute Sache und eine WBK brauchst du auch weiterhin.

Endlich mal ne Vereinfachung die in den meisten Fällen den Bürger und auch die Verwaltung entlastet.

Probleme durch Unwissenheit hat man ja ansonsten immer und überall.

Sorry Christian für die Geschlechtsumwandlung.

Gruß

Mak

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