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IGNORED

Regelüberprüfung nach § 4Abs. 3 WaffG


Luger

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:contra: Hallo an alle Regelüberprüften,

hat jemand mit Erfolg Widerspruch eingereicht? (siehe Anhang)

Diese Aktion verhindert keinen Erwerb oder Besitz einer illegalen Waffe, und verhindert auch keine mit Waffen ausgeführte Straftaten. Wie ist Eure Meinung dazu?LA_KN.pdf

Gruß Luger

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Was mich an der Sache interressiert: darf die Behörde die Kosten einfach abwälzen? Die Überprüfung geschied ja nicht weil du es willst, sondern weil es im Gesetz so drin steht.

Mfg Weini

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kann man dagegen eigentlich was machen?

ich meine es gibt nicht einmal eine aufschlüsselung der kosten. bei belastenden verwaltungsakten existierte imho eine nachweispflicht. wenn ich mir nun das schreiben durchlese - so ist anscheinend mal ebend auf zwei blättern was nachgeschaut worden. für eine kostenbegründung von immerhin 26 euro halte ich dies für schlichtweg zu wenig. der tatsächliche verwaltungsaufwand sollte zudem überprüft werden. schließlich werden wohl ein paar tausend schützen regelüberprüft, so dass man die kostenminimierung im auge haben sollte. wenn nun eine einzelaufschlüsselung möglich ist, so können die einzelnen (zu hoch erscheinenden) posten angezweifelt werden. jede öffentliche institution hat sparsam mit dem geld umzugehen und die belastenden verwaltungsakte sollen so niedrig wie möglich gehalten werden.

kleiner tipp: an die landtagsfraktion deiner wahl mal einen brief schreiben mit der bitte um eine kleine anfrage im landtag. manch einer lässt sie von solchen briefen inspieren :)

soviel dazu hazz

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Na ja. Da hier die Mindestgebühr nach Abschnitt III erhoben wurde, kann man zumindest darüber wohl nicht meckern. :glare: Der Rahmen gibt ja weit mehr her und in den höheren Regionen wäre natürlich eine genaue Aufschlüsselung Pflicht.

Man kann also höchstens die Amtshandlung an sich angreifen. Wer gegen diesen Bescheid vorgeht, wird aber vermutlich sofort einen Hinweis auf das Urteil des VG Hannover aus 2004 bekommen. Und dann wird es (zumindest solange es keine anderslautenden Urteile dazu gibt) so gut wie unmöglich sein, den SB mit gegenläufigen Argumentationen zu überzeugen.

Von der Sache her sehe ich also keine realistische Chance, nur bei höheren Gebühren kann vielleicht eine Reduzierung derselben erreicht werden...

Gibt es noch andere Regionen, wo diese Gebühr erhoben wird ?

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Gibt es noch andere Regionen, wo diese Gebühr erhoben wird ?

ein bekannter schütze hatte vorheriges jahr überprüfung - aber nichtmal die portokosten für den brief zu ihm wurden erhoben ... es gibt auch nette behörden :P

cu hazz

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:peinlich: so weit so gut,

aber bei uns ist die Regelüberprüfung kostenlos - bis jetzt- !

Aber das Landratsamt in Konstanz ist in dem borealen Landstrich, aus dem ich komme, für seine aberwitzigen , nicht nachvollziehbaren Endscheidungen hinlänglich bekannt geworden.

Anlässlich eines internationalen Schiessen auf den Stand in Dornsberg/BW hat ein zwölf-jähriger Junge , der beim Schuss aufgrund seiner Körpergrösse nicht in der Lage war , die Waffe (Flinte) richtig festzuhalten , an dem Schiessen teilgenommen im beisein seines auch schiessenden Vaters.

Der ausrichtende Verband ist nicht anerkannt und hat keine anerkannte Schiesssportordnung, es war keine besonders befähigte Aufsichtperson die 14 Tage vor dem Schiessen dem Landratsamt mitzuteilen ist, anwesend bzw. beim kindlichen Schützen anwesend.

Auf meine Anfrage hin wude mir vom Landratsamt Konstanz mitgeteilt, dass die Sache eingestellt worden ist.

Anscheinend haben "Grosskopferte " beim Landratsamt dergestalt Sonderrechte, als dass hier wohl mit zweierlei Mass gemessen wird ?

Vom Streitwert her ist eh beim Verwaltungsgericht Schluss, und wer klagt schon wegen 26,- € .

Unterlagen über den Vorfall gibt es über PN.

Chris29

Guest Wanderer
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Was mich an der Sache interressiert: darf die Behörde die Kosten einfach abwälzen? Die Überprüfung geschied ja nicht weil du es willst, sondern weil es im Gesetz so drin steht.

Sorry, das erinnert mich ganz schön an die neue Kontenabfrage, die ab 01.04.2005 von allen Finanzämtern und Sozialbehörden vorgenommen werden kann.

Auch hier werden die Kosten, die bei den Banken entstehen, auf die Konteninhaber abgewälzt und nicht auf den Staat.

Wo bleibt hier das Kostenverursachungsprinzip?

Wenn ich mir irgendwo ein Schnitzel bestelle, muß ich es auch selbst bezahlen, oder?

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Na ja. Da hier die Mindestgebühr nach Abschnitt III erhoben wurde, kann man zumindest darüber wohl nicht meckern. :glare:  Der Rahmen gibt ja weit mehr her und in den höheren Regionen wäre natürlich eine genaue Aufschlüsselung Pflicht.

Man kann also höchstens die Amtshandlung an sich angreifen. Wer gegen diesen Bescheid vorgeht, wird aber vermutlich sofort einen Hinweis auf das Urteil des VG Hannover aus 2004 bekommen. Und dann wird es (zumindest solange es keine anderslautenden Urteile dazu gibt) so gut wie unmöglich sein, den SB mit gegenläufigen Argumentationen zu überzeugen.

Von der Sache her sehe ich also keine realistische Chance, nur bei höheren Gebühren kann vielleicht eine Reduzierung derselben erreicht werden...

Gibt es noch andere Regionen, wo diese Gebühr erhoben wird ?

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Wäre denn da dann nicht die logische Konsequenz, sich mindestens alle 3 Jahre einen Voreintrag in die Grüne WBK oder gleich eine gelbe oder rote WBK zu besorgen? :P:rainbow:

Euer

Mausebaer :starwars013:

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Wäre denn da dann nicht die logische Konsequenz, sich mindestens alle 3 Jahre einen Voreintrag in die Grüne WBK oder gleich eine gelbe oder rote WBK zu besorgen?    :P  :rainbow:

Euer

Mausebaer :starwars013:

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Mit der Regelung könnte ich mich anfreunden.

Hast Du auch Tipps für die Praxis? :mp5:

Guest Mouche
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Man kann also höchstens die Amtshandlung an sich angreifen. Wer gegen diesen Bescheid vorgeht, wird aber vermutlich sofort einen Hinweis auf das Urteil des VG Hannover aus 2004 bekommen. Und dann wird es (zumindest solange es keine anderslautenden Urteile dazu gibt) so gut wie unmöglich sein, den SB mit gegenläufigen Argumentationen zu überzeugen.

Das liebe Leute ist ein Beispiel von BEAMTENLOGIK in Reinkultur :appl:

Wenn in Bayern vor dem VG die 2 /6 Regelung gekippt wird - dann geht uns in BW das nichts an und ist sowieso nur für den Einzelfall verpflichtend :AZZANGEL: ....

Willst Du Dich aber gegen eine Regelüberprüfung zur Wehr setzen - dann argumentierst Du in den Augen des Herrn SB chancenlos - wegen eines VG Urteils aus Hannover :icon13: .

Jetzt wissen wir doch, wie geradlinig in BW Amtsstuben gedacht wird :peinlich:

Das ist Rechtsperversion der allerübelsten Art - wo immer es geht , zum Nachteil des Bürgers zu verfahren , finde ich abstoßend und eines Rechtstaats unwürdig :kotz: .

Mouche

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Wäre denn da dann nicht die logische Konsequenz, sich mindestens alle 3 Jahre einen Voreintrag in die Grüne WBK oder gleich eine gelbe oder rote WBK zu besorgen?    :P  :rainbow:

Euer

Mausebaer :starwars013:

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Gute Idee! :00000733: werd mich dran halten! :chrisgrinst:

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Gute Idee!  :00000733:  werd mich dran halten! :chrisgrinst:

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Das funktioniert aber nur, wenn eine Zuverlässigkeitsüberprüfung mit dem Antrag verbunden ist. Und das ist nur bei der Ausstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis der Fall. Viele Voreinträge helfen da also auch nicht weiter... :glare:

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@Mouche: da hast Du mich wohl gründlich missverstanden. :confused:

Ich wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass es ziemlich schwierig sein dürfte, ein OVG-Urteil zu kippen (hab nochmals nachgeschaut: das VG-Urteil Hannover war wegen Wiederladen fremder Munition etc.).

Deine Äußerungen sind hier deshalb unpassend. :icon13:

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Das funktioniert aber nur, wenn eine Zuverlässigkeitsüberprüfung mit dem Antrag verbunden ist. Und das ist nur bei der Ausstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis der Fall. Viele Voreinträge helfen da also auch nicht weiter... :glare:

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Hm, komisch, bei uns wird das so gehandhabt, daß bei einem Voreintrag eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt wird, außer dieser ist nicht viel älter als ein Jahr.

Nun hat man sich das zur Gewohnheit gemacht, deshalb, damit sich´s rentiert pro Halbjahr dann Minimum 2 Waffen abzugreifen. :grlaugh::chrisgrinst::021:

(Die Regelüberprüfung is´ dann eh egal. :021: )

Grüße

Iggy

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Habt Ihr schon einmal bei einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" die Überprüfung Eurer Führer- und Fahrzeugscheine extra bezahlen müssen?

Auch diese Führerscheinüberprüfung dient der (Ironie an) inneren Sicherheit und Ordnung (Ironie aus).

Gleiches gilt für die vielen täglichen "Beispiele", welche uns bewußt oder auch unbewußt wiederfahren (Videoaufzeichnung, Abgleichung von KFZ-Kennzeichen oder Biomethrischen Daten, usw.).

Nur dort kostet es (noch) nichts.

Die Kostenabwälzung der Regelüberprüfung dient doch an dieser Stelle ganz anderen Zwecken. :blink:

Guest Mouche
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@Mouche: da hast Du mich wohl gründlich missverstanden. :confused:

Ich wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass es ziemlich schwierig sein dürfte, ein OVG-Urteil zu kippen (hab nochmals nachgeschaut: das VG-Urteil Hannover war wegen Wiederladen fremder Munition etc.).

Deine Äußerungen sind hier deshalb unpassend. :icon13:

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Wenn Würzburger Urteile hier nicht interessieren - dann haben Hannoveraner Urteile hier auch nicht zu interessieren - ob die eine Instanz höher sind oder nicht spielt juristisch keine Rolle :AZZANGEL:

Das einzige, was deshalb hier - für Dich - unpassend ist - ist die Tatsache, daß Du mit Deinem Beitrag wunderbar verdeutlicht hast, wie "die Verwaltung" sich üblicherweise und trotz aller gegenteiligen Bekundungen immer noch sieht :

Nicht Dienstleister - sondern hoheitlich handelnd den Bürger bevormundend durch möglichst enge Auslegung der Gesetze - und wenn er vor Gericht geht , den ganzen Rechtsweg durchzieht , endlich doch noch Recht bekommt - dann juckt es nicht, weil sogar die Niederlage im Rechtstreit von seinem Geld bezahlt wird :munky2: .

Nicht mal die Einführung einer persönlichen Haftung - allein schon der direkte Abzug der

Gerichtskosten von den zugeteilten Haushaltsmitteln der Behörde würde wohl so manchen Behördenleiter vielleicht schon mal etwas zum Nachdenken anregen.

Aber so : Kost doch nix - und bis zur Pensionierung ist es noch weit - also ziehen wir es durch,bis zu letzten Instanz wenn es sein muß :P

Mouche

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Was die Festsetzung von Verwaltungsgebühren für die Verwaltungshandlung "Regelüberprüfung" angeht, ist der grundsätzliche juristische Knackpunkt die VERANLASSUNG eines Verwaltungshandelns.

Veranlasst der WBK-Inhaber eine Amtshandlung im Sinne des Gebührenrechts nur, wenn er selbst einen besonderen Grund hierfür liefert; oder liefert er allein schon aufgrund seiner Eigenschaft als "überprüfungsbedürftiger" WBK-Inhaber diesen Anlass ?

Die Sache ist meines Erachtens nicht so eindeutig und es ließe sich darüber (verwaltungsrechtlich) trefflich streiten. Ich mach´s aber nicht (bin in der glücklichen Lage, dass mein LRA - wie z.Zt. wohl die meisten - noch keine Gebühren für die Regelüberprüfung festsetzt.

Gruß,

karlyman

Guest Wanderer
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Gibt es noch andere Regionen, wo diese Gebühr erhoben wird ?

Was mich stört, ist der Begriff "Gebührenbescheid". Rein von der Definition handelt es sich um keine Gebühr.

Ich hab früher gelernt: bekomme ich eine Gegenleistung vom Staat, handelt es sich um eine Gebühr, bekomme ich keine Gegenleistung, handelt es sich um eine Steuer.

Also eine Steuer, wie z B Jagdsteuer oder Tabaksteuer! <_<

Folgender Gedankengang:

Das Finanzamt erhebt einen "Gebührenbescheid" für die Betriebsprüfung bei einem kleinen Handwerksbetrieb, läßt sich also Personal- und Sachkosten bezahlen, ebenfalls eine Regelüberprüfung, ob die Steuergesetze eingehalten werden. Zahlmeister ist der Steuerpflichtige.-Nicht auszudenken! :gaga:

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Was mich stört, ist der Begriff "Gebührenbescheid". Rein von der Definition handelt es sich um keine Gebühr.

Ich hab früher gelernt: bekomme ich eine Gegenleistung vom Staat, handelt es sich um eine Gebühr, bekomme ich keine Gegenleistung, handelt es sich um eine Steuer.

Also eine Steuer, wie z B Jagdsteuer oder Tabaksteuer! <_<

Es gibt doch eine Gegenleistung vom Staat. Die Bestätigung der Zuverlässigkeit ! :glare::chrisgrinst::lol::rolleyes:

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Es gibt doch eine Gegenleistung vom Staat. Die Bestätigung der Zuverlässigkeit !  :glare:  :chrisgrinst:  :lol:  :rolleyes:

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Und wenn ich immer meine Steuern bezahle, bekomme ich als Gegenleistung keinen Ärger mit dem Finanzamt und werde nicht wie Chodorkowski eingebuchtet. :rotfl2:

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Es gibt doch eine Gegenleistung vom Staat. Die Bestätigung der Zuverlässigkeit !  :glare:  :chrisgrinst:  :lol: 

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Wozu brauche ich die? :blink:

Bringt das was, wenn ich die einer Stellenbewerbung beifüge? :santa:

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