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IGNORED

Regelüberprüfung nach § 4Abs. 3 WaffG


Luger

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Mausebaer hat prinzipiell Recht. Aber (leider, oder wie auch immer man dazu steht) haben wir mit unserem vorhandenen Waffenrecht zu leben. Und Bestandteil des Waffenrechts sind behördliche Entscheidungen (u.a. Erteilungen waffenrechtlicher Erlaubnisse) und sonstige Amtshandlungen (u.a. Zuverlässigkeitsüberprüfungen). Aus Sicht der US-Schützenkameraden (und nicht nur der) ist das ganze WBK-Prozedere eine Zumutung und vollkommen unnötig...

Natürlich kann man innerhalb der waffenrechtlichen Gebührentatbestände - von der Bewertung her - schon ein bißchen differenzieren. Während die Gebührenerhebung für WBK-Erteilung wohl unstrittig ist, kann man sich meines Erachtens durchaus streiten, ob im Fall der Regelüberprüfung der WBK-Inhaber nun die Verwaltungshandlung "veranlasst". Diesen Streit gab es auch schon in anderen öffentlichen Rechtsgebieten, wo Gebühren erhoben werden. Und weil die Sache rechtlich wohl nicht so eindeutig ist, wird sie bislang auch höchst unterschiedlich gehandhabt.

Gruß,

karlyman

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...

Während die Gebührenerhebung für WBK-Erteilung wohl unstrittig ist, ...

343700[/snapback]

Waaas bitte?!!! :eek2:

Die zählt bei mir genauso wie vieles andere auch zu dem staatlichen Gebühren-Raubrittertum. :016::bad_15:

Ich weigere mich bis Heute, so einen schwachsinnigen Personalausweis zu besitzen. :angry2:

Dein

Mausebaer B)

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Mausebaer, die Gebührenerhebung für Amtshandlungen wie WBK-Erteilungen oder PA-Ausstellungen ist JURISTISCH unumstritten.

Ob man sie - wie auch die Amtshandlung an sich - dagegen für angebracht, sinnvoll, bürgerfreundlich etc. hält, ist eine völlig andere Geschichte. Ich könnte ganz gut ohne WBK-Zwang leben.... aber so etwas wird politisch entschieden, nicht verwaltungsjuristisch.

Gruß,

karlyman

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Mausebaer, die Gebührenerhebung für Amtshandlungen wie WBK-Erteilungen oder PA-Ausstellungen ist JURISTISCH unumstritten.

Ob man sie - wie auch die Amtshandlung an sich - dagegen für angebracht, sinnvoll, bürgerfreundlich etc. hält, ist eine völlig andere Geschichte. Ich könnte ganz gut ohne WBK-Zwang leben.... aber so etwas wird politisch entschieden, nicht verwaltungsjuristisch.

Gruß,

karlyman

344113[/snapback]

Genau. Von was sollen die Behörden denn sonst leben ? :crying:

Mal im Ernst: nach meiner Auffassung sollen die Gebühren, die durch den Verwaltungsaufwand, der nach den gesetzlichen Erfordernissen betrieben wird, auf die Betroffenen umgelegt und nicht durch die Allgemeinheit getragen werden.

Würde man laut Mausebär z.B. für die WBK-Erteilung keine Gebühren erheben, müssten alle Steuerzahler diese tragen. Und das kann ja wohl so nicht richtig sein, oder ?

Zur Regelüberprüfung: eine Amtshandlung ist das zweifellos. Wie Karlyman richtig sagt, ist die große Preisfrage, ob diese auch veranlasst worden ist. Dies ist in der Tat eine schwierige Frage, bei der man durchaus geteilter Auffassung sein kann. Aber auch hier gibt es eine Kernfrage: wer soll die Kosten für die Regelüberprüfung tragen ? Die Allgemeinheit oder die WBK-Inhaber ? :confused:

Meines Erachtens ist jetzt der Gesetzgeber gefordert, der im neuen Gebührenverzeichnis klarstellen sollte, ob für die Regelüberprüfung (einheitlich) eine Gebühr erhoben werden soll oder nicht.

Meine persönliche Meinung zum Thema ist: immer dann, wenn der Behörde stark erhöhter Verwaltungsaufwand entsteht, also wenn diese Strafakten zur Durchsicht anfordern muss oder polizeiliche Erkenntnisse auswerten muss, ist eine Regelüberprüfungsgebühr legitim und dem Betroffenen in Rechnung zu stellen. In den Fällen, wo von den angehörten Stellen keinerlei Erkenntnisse mitgeteilt werden und keine weitere Prüfung erforderlich ist (das sind hier ca. 80%), sollte Gebührenfreiheit bestehen.

Gruß

SB

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Aber auch hier gibt es eine Kernfrage: wer soll die Kosten für die Regelüberprüfung tragen ? Die Allgemeinheit oder die WBK-Inhaber ? :confused:

Hallo Sachbearbeiter,

deiner Meinung stimme ich zu 80% zu. Die Kernfrage wird doch wohl beantwortet, in dem man sich fragt, wem nützt die Regelüberprüfung. Wir legalen Waffenbesitzer sind doch immer gesetzestreu. Also dient die Regelüberprüfung doch nur dem Allgemeinwohl, indem sich jeder sicher sein kann, daß der Staat auch darüber wacht, daß dem so ist.

[Die zählt bei mir genauso wie vieles andere auch zu dem staatlichen Gebühren-Raubrittertum. :016:  :bad_15:

Hallo Mausebärchen,

dir stimme ich leider auch vorbehaltlos zu. Ich habe nichts gegen verursachergerechte Gebührenerhebung. Aber im Gegensatz zu vor dreißig Jahren zahle ich heute für jede Sch...e Gebühren und (!) höhere Steuern. Wenn ich für die nun neu erhobenen Gebühren auf der Steuerseite entlastet würde, gut. So aber, erst recht im Hinblick auf die oft umstrittenen und angefochtenen Grundlagen der Gebührenberechnung, handelt es sich auch nach meiner Meinung um zusätzliche Abzockerei. :contra:

Liebe Grüße

fa

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Moin!

Meiner Meinung nach gehören Gebühren bis auf wenige Ausnahmen komplett abgeschafft.

In der Regel werden Gebühren für Verwaltungsakte erhoben, die letztlich nur ein Ausdruck staatlicher Regulierungs- und Überwachungswut darstellen.

Wenn der Statt mein überwachen zu müssen, bitteschön! Aber bei einem Wegfall von Gebührenerhebungen wird die Verwaltung dazu gezwungen effizient zu arbeiten und einzelne Mitarbeiter des Verwaltungsapparates können es sich dann einfach nicht mehr leisten, den Bürger zu drangsalieren!

Gruß,

frogger

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immer dann, wenn der Behörde stark erhöhter Verwaltungsaufwand entsteht, also wenn diese Strafakten zur Durchsicht anfordern muss oder polizeiliche Erkenntnisse auswerten muss, ist eine Regelüberprüfungsgebühr legitim und dem Betroffenen in Rechnung zu stellen.

Würde aber zB auch bedeuten, dass das Finanzamt bei einem Steuerpflichtigen, dessen Steuerbescheid eines höheren Verwaltungsaufwand bedarf(z.B. weil unterschiedliche Einkunftsarten zu bearbeiten sind), einen Gebührenbescheid zusätzlich zu den Steuern erheben darf.-Kann eigentlich nicht sein-oder? :confused:

Wer bezahlt eigentlich einen selbstständigen Unternehmer, der 1 Woche über seiner Einkommensteuer-,Gewerbesteuer-, Umsatzsteuererklärung, einheitlichen u gesonderten Erklärung,Bilanz (Einnahmen-Überschußrechnung) sitzt?

Ein normaler Arbeitnehmer ist in 1 Stunde mit seiner Steuererklärung fertig! (Im Regelfall)

Also die Frage "Wer bezahlt eigentlich..." kann ich auf alle anwenden, nicht nur auf die Behörde.

Mitarbeiter einer Behörde müssten sich folgende Frage stellen: "Kann ich eigentlich noch etwas zusätzlich für den Bürger tun, als Gegenleistung dafür, dass ich selbst einen sicheren Arbeitsplatz habe". :cool3:

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Nachdem ich mich IMMER WIEDER massivst darüber ärgern mußte für welche Nichtigkeiten (z.B. Dienstsiegel auf die WBK drücken) :gaga: Gebühren erhoben werden, die dazu in keinerlei Verhältnis stehen, habe ich GERADE BEAMTEN gegenüber zunehmend weniger mentale Probleme, mal zur Abwechslung RICHTIG SATTE Rechnungen zu schreiben. :chrisgrinst::s82::021::s75:

(Meine Form von Robin Hood.)

Grüße

Iggy

p.s. Leider hat nicht jeder Bürger diese Gelegenheit zu seiner kleinen Rache ...

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Meensch, Iggy !

Eine sensationelle Idee... Du schreibst einfach der kleinen Stadtinspektorin eine höhere Privatrechnung aus als den anderen Versicherten. Sagenhaft. Und so wirkungsvoll ! Das erschüttert das System, die Bürokratie wirklich in ihren Grundfesten. Weil Minister und Staatssekretäre ihre Entscheidungen (z.B. Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Gebührenrecht) danach ausrichten, wie hoch die privaten Arztrechnungen ihrer Mitarbeiter ausfallen...

Also, Robin Hood hätt´s nicht besser machen können.

Gruß,

karlyman

P.S.: dass Du dich bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen an die entsprechende Gebührenordnung halten musst, ist dir aber schon klar ?

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dass Du dich bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen an die entsprechende Gebührenordnung halten musst, ist dir aber schon klar ?

344307[/snapback]

Natürlich, aber man hat da ja seinen Ermessensspielraum ... :chrisgrinst::chrisgrinst::chrisgrinst::chrisgrinst::chrisgrinst:

Grüße

Iggy

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...Würde aber zB auch bedeuten, dass das Finanzamt bei einem Steuerpflichtigen, dessen Steuerbescheid eines höheren Verwaltungsaufwand bedarf(z.B. weil unterschiedliche Einkunftsarten zu bearbeiten sind), einen Gebührenbescheid zusätzlich zu den Steuern erheben darf.-Kann eigentlich nicht sein-oder? :confused:

...

344254[/snapback]

Dann sollte ich mich besser schätzen lassen. :grlaugh:

Z.Zt. haue ich dem FA einmal wieder den § 34c Abs. 6 EStG um die Ohren. :bad_15: Bei der empierisch belegten Lernresistenz meines FA wäre es eine Goldgrube, dürfte ich denen Rechnungen für die Ausbildung ihrer Mitarbeiter und die Qualitätskontrolle ihrer Bescheide schreiben. :00000733:

Ein Bescheid ist ein Bescheid ist ein Bescheid. :boese040:

Mausebaer

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Natürlich, aber man hat da ja seinen Ermessensspielraum ... :chrisgrinst:  :chrisgrinst:  :chrisgrinst:  :chrisgrinst:  :chrisgrinst:

344316[/snapback]

Klar, so lange man´s nicht übertreibt und es zu offensichtlich wird... der Patient/Kunde geht halt spätestens dann auf die Barrikaden, wenn die private Krankenkasse bei der Erstattung nicht mehr mitspielt.

Gruß,

karlyman

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Sodele,

bevor hier noch jemand Kommentare zur Auslegung meiner Posts schreibt :rotfl2: , eine Grundsatzaussage:

Solange ein spendenfinanzierter Staat illusorisch ist :unsure: , habe ich nichts grundsätzliches gegen Steuern und Gebühren.

Für Verwaltungsakte aus denen dem Gebührenzahler direkt und konkret ein Vorteil entsteht, den er ohne den Verwaltungsakt und ohne die rechtlichen Grundlagen, aufgrund derer der Verwaltungsakt erlassen wird, nicht hätte, sollte eine Gebühr erhoben werden.

Alles andere sollte über Steuern und Steuern gleichstehenden Abgaben finanziert werden.

Weiter halte ich faktische Verbotsgesetze mit Genehmigungsvorbehalt ("Alles ist verboten, es sei denn es wird erlaubt.") für zutiefst undemokratisch und als im Widerspruch zu einer freiheitlichen Gesellschaft stehend. Sollte es einmal unumgänglich sein, ein solches Gesetz zu erlassen, so wäre dieses von vorneherein zu befristen.

Euer

Mausebaer B)

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Natürlich, aber man hat da ja seinen Ermessensspielraum ... :chrisgrinst:  :chrisgrinst:  :chrisgrinst:  :chrisgrinst:  :chrisgrinst:

Grüße

Iggy

344316[/snapback]

Gestern war ich bei meinem Zahnarzt.

Sitzt man erst einmal in dem Stuhl, ist man ja diesen Künstlern völlig ausgeliefert.

Ermessensspielraum? Schmerz laß nach. Hoffentlich werde ich nicht einmal meinen Doc bei schlechter Laune antreffen.

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Gestern war ich bei meinem Zahnarzt.

Sitzt man erst einmal in dem Stuhl, ist man ja diesen Künstlern völlig ausgeliefert.

Ermessensspielraum? Schmerz laß nach. Hoffentlich werde ich nicht einmal meinen Doc bei schlechter Laune antreffen.

344430[/snapback]

Ich geh nie wieder zum Zahnartz ! :s84:

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Da sollte man vielleicht vor der Behandlung noch schnell einiges klarstellen:

1. ich bin nicht beim Finanzamt

2. wenn Sportschütze: ich werde ihren Antrag nicht ablehnen

3. ich habe nie schlecht über Ärzte geredet

4. ich bin nicht der Nachbar, der in der Mittagszeit Rasen mäht

5. ich bin nicht an der Überschwemmung schuld, die irgendwer beim Bekämpfen von Ameisen verursacht hat

:chrisgrinst::allesgute:

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Da sollte man vielleicht vor der Behandlung noch schnell einiges klarstellen:

1. ich bin nicht beim Finanzamt

2. wenn Sportschütze: ich werde ihren Antrag nicht ablehnen

3. ich habe nie schlecht über Ärzte geredet

4. ich bin nicht der Nachbar, der in der Mittagszeit Rasen mäht

5. ich bin nicht an der Überschwemmung schuld, die irgendwer beim Bekämpfen von Ameisen verursacht hat

:chrisgrinst:  :allesgute:

344516[/snapback]

und

6. wenn Sie Doc Holliday, der schießende Zahnarzt, sind, dann möchte ich Ihr Freund Wyatt sein...

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  • 1 Jahr später...
  • 3 Monate später...
malwiedernachobenschieb*

Mich würde interessieren, welche Behörden diese Gebühr inzwischen erheben.

Grüssle

SBine

:angel:

Hi Freunde, es gibt was neues zur Regelüberprüfung.

Die Region Hannover hat vor dem NOVG ihren " Musterprozess " zur Regelüberprüfung gewonnen.

Das Gericht hat die Erhebung einer Gebühr bei Regelüberprüfung für rechtens erklärt.

Konsequenz: Ob du Jäger oder Sportschütze bist ( oder Beides !!!! ) sie drücken dir jetzt die jährliche Abogebühr in Niedersachsen auf.

Natürlich jeweils für die WBK von Jägern, und wenn du Pech hast, und beides bist auch nochmal für deine sportliche tätigkeiten.

Und wenn du noch einen Waffenschein hast, klein oder gross, hast du drei Gebührenabos.

Der Betroffene ist mit 25 Teuro dabei.

Auch die Aufsichtsbehörden sind begeistert, da sprudelt eine neue Quelle wie damals am Klondike.

Da fragt man sich, ob in Zukunft eine Polizeikontrolle mit Halterabfrage auch kostenpflichtig wird.

MFG. Bucki der Weinende :traurig_16:

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Gast God of Hellfire
Da fragt man sich, ob in Zukunft eine Polizeikontrolle mit Halterabfrage auch kostenpflichtig wird.

MFG. Bucki der Weinende :traurig_16:

Hier, Ihre Papiere zurück, es liegt nichts gegen Sie vor, der Verbandskasten und das Reserverad sind OK. Das macht dann 25 Euro.

Gruß

GOH

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Hier, Ihre Papiere zurück, es liegt nichts gegen Sie vor, der Verbandskasten und das Reserverad sind OK. Das macht dann 25 Euro.

Gruß

GOH

75 Teuro insgesammt:

25 für die Papiere

25 für den Verbandskasten

25 für das Reserverad

MFG. Bucki der Herzkranke :17:

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Gast God of Hellfire
75 Teuro insgesammt:

25 für die Papiere

25 für den Verbandskasten

25 für das Reserverad

MFG. Bucki der Herzkranke :17:

...wir wollen ja keine Mitleser auf dumme Gedanken bringen.

Wie kommt es eigentlich, daß ich drauf und dran bin an Verschwörungstheorien zu glauben?

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Gast God of Hellfire
Eindeutig zuviel 24 geschaut.

MFG. Bucki :rolleyes:

Kann nicht sein. Ich glaub mittlerweile reicht ein aufmerksamer Blick in die Nachrichten.

Gruß

GOH

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